Wien warnt am 25.05.2026 vor einem Produktrückruf: Ein Sichuan Pfeffer Pulver wird zurückgerufen. Betroffen ist ein Geschäft in 1090 Wien. Betroffene Kundinnen und Kunden sollen das Produkt nicht mehr verwenden und zurückbringen. Der Kaufpreis wird erstattet. Was hinter dieser Warnung steckt, warum verbotene Wirkstoffe im Spiel sind und wie Österreichs Kontrollsystem funktioniert, lesen Sie hier – kompakt, verständlich und mit allen wichtigen Hinweisen zum richtigen Verhalten.
Produktrückruf in Wien: Sichuan Pfeffer Pulver und was jetzt zählt
Der TINGTING Markt in der Alserstraße 16, 1090 Wien, ruft laut einer offiziellen Mitteilung sein Produkt ‚Sichuan Pfeffer Pulver‘ zurück. Auslöser ist eine amtliche Probenentnahme, in der Spuren von 16 Wirkstoffen festgestellt wurden, die in der Europäischen Union nicht zur Anwendung zugelassen sind. Laut den Angaben des Unternehmens erhalten Kundinnen und Kunden, die das betroffene Produkt erworben haben, bei Rückgabe den vollen Kaufpreis erstattet. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist mit 09/09/2027 angegeben. Die offizielle Quelle finden Sie in der OTS-Presseaussendung von TAW Alsergrund GMBH TINGTING Markt unter diesem Link.
Wichtig für Haushalte: Wer das Produkt zu Hause hat, sollte es nicht öffnen, nicht weiterverwenden und – falls bereits verwendet – den restlichen Inhalt sicher verpackt zur Filiale zurückbringen. Das Geschäft hat zugesichert, den Kaufpreis vollständig zu erstatten. Für Fragen helfen in Wien auch die Stellen der Lebensmittelaufsicht weiter, etwa die städtische Fachabteilung für Marktservice und Lebensmittelsicherheit. Allgemeine Informationen zur Lebensmittelsicherheit bietet die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) unter www.ages.at.
Was bedeutet ‚Produktrückruf‘ genau?
Ein Produktrückruf ist eine organisierte Maßnahme eines Unternehmens, ein bereits verkauftes Produkt aus dem Markt zu entfernen und Konsumentinnen und Konsumenten zur Rückgabe aufzufordern. Ziel ist es, ein potenzielles Risiko zu minimieren, das von dem Produkt ausgehen könnte – sei es gesundheitlich, sicherheitstechnisch oder qualitativ. Rechtlich basiert dies in der EU auf dem Lebensmittelrecht, das vorsieht, dass nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Wird nachträglich ein Risiko erkannt, muss das Unternehmen handeln: informieren, zurückrufen, erstatten. Ein Produktrückruf ist damit ein zentraler Baustein des Verbraucherschutzes. Er zeigt, dass die Kontrollketten funktionieren, und er schafft Transparenz: Betroffene Produkte werden klar benannt, die Handlungsschritte werden erläutert, und Kundinnen sowie Kunden erhalten Anleitung, wie sie sicher mit der Situation umgehen können.
Amtliche Probenentnahme – was passiert dabei?
Eine amtliche Probenentnahme ist ein standardisiertes Verfahren, bei dem geschulte Kontrolleure im Auftrag der zuständigen Behörden stichprobenartig Produkte kaufen oder direkt aus dem Betrieb entnehmen, um sie in akkreditierten Laboren untersuchen zu lassen. Dabei gelten strenge Kriterien: Von der Dokumentation des Einkaufs oder der Entnahme über die versiegelte Verpackung bis hin zur Analyse werden alle Schritte nachvollziehbar festgehalten. Ziel ist es, ein repräsentatives Bild der Produktqualität zu erhalten. Für Gewürze und getrocknete Lebensmittel werden unter anderem Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen, mikrobiologische Parameter oder unerlaubte Zusätze überprüft. Das Ergebnis ist rechtlich belastbar und kann – bei Auffälligkeiten – Maßnahmen wie Warnungen, Vertriebsstopps oder Rückrufe auslösen. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist wichtig: Diese Proben ergänzen, aber ersetzen nicht die Eigenkontrollen der Betriebe. Beide Ebenen zusammen – Eigenkontrolle und Amtskontrolle – sorgen für ein dichtes Sicherheitsnetz.
Was sind ‚Wirkstoffe‘ und warum kann ein Anwendungsverbot relevant sein?
Mit ‚Wirkstoffen‘ sind in diesem Zusammenhang meist aktive Substanzen aus Pflanzenschutzmitteln gemeint, die gegen Schädlinge, Pilze oder Unkräuter eingesetzt werden. In der EU wird jeder dieser Wirkstoffe im Rahmen eines Zulassungsverfahrens auf Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt überprüft. Wird ein Stoff nicht genehmigt oder verliert er seine Genehmigung, darf er im europäischen Raum nicht angewendet werden. Ein ‚Anwendungsverbot‘ bedeutet demnach: Der Stoff darf auf EU-Flächen nicht eingesetzt werden. Dennoch können Spuren solcher Substanzen in importierten Lebensmitteln gelegentlich nachweisbar sein – etwa, weil in Drittländern andere Regeln gelten. Entscheidend ist dann, ob Rückstandshöchstgehalte (MRL – Maximum Residue Levels) überschritten werden oder ob für nicht genehmigte Wirkstoffe besonders strenge Null- oder Quasi-Null-Grenzen gelten. Wird im Rahmen einer amtlichen Kontrolle festgestellt, dass nicht genehmigte Wirkstoffe vorhanden sind, lösen die Behörden und/oder das Unternehmen Maßnahmen aus, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen.
Pestizidrückstände – wie werden sie bewertet?
Pestizidrückstände sind messbare Spuren von Pflanzenschutzmitteln, die nach der Anwendung in oder auf Lebensmitteln verbleiben können. Ihre Bewertung erfolgt anhand festgelegter Grenzwerte, den Rückstandshöchstgehalten. Diese Grenzwerte berücksichtigen typische Verzehrmengen und toxikologische Daten. Wichtig ist: Ein Nachweis bedeutet nicht automatisch eine Gesundheitsgefahr, aber eine Überschreitung von Grenzwerten ist rechtlich nicht zulässig. Bei nicht genehmigten Wirkstoffen gelten zudem besonders niedrige Toleranzen. Labore messen in ‚Milligramm pro Kilogramm‘ (mg/kg) und nutzen moderne Analytik, die auch sehr geringe Konzentrationen aufspüren kann. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist die Kernbotschaft: Kontrollen sind darauf ausgelegt, selbst geringe Auffälligkeiten zu erkennen, und daraus folgen im Zweifel klare Schutzmaßnahmen wie ein Rückruf.
Was bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt ein ungeöffnetes, richtig gelagertes Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Konsistenz mindestens behält. Es ist kein Verfallsdatum. Produkte können oft auch nach Ablauf noch genießbar sein, sofern sie unversehrt sind und gut riechen oder schmecken. Im Fall eines Produktrückrufs ist das MHD ein wichtiges Identifikationsmerkmal: Kundinnen und Kunden können so prüfen, ob ihr Zuhause gelagertes Produkt zur betroffenen Charge gehört. Der aktuelle Rückruf nennt das MHD 09/09/2027. Wer unsicher ist, sollte das Produkt zur Filiale mitnehmen und dort um Klärung bitten – der Rückruf gilt ausdrücklich für Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Artikel im TINGTING Markt, Alserstraße 16, erworben haben.
Eigenkontrolle und Amtskontrolle – zwei Säulen der Sicherheit
Lebensmittelunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Risiken durch ein Eigenkontrollsystem zu managen – oft bekannt als HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points). Das bedeutet, sie analysieren potenzielle Gefahrenquellen, legen Kontrollpunkte fest und überprüfen regelmäßig, ob alles im grünen Bereich ist. Parallel dazu arbeiten die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder: Sie prüfen Betriebe, entnehmen Proben und überwachen die Einhaltung des Rechts. Beide Systeme ergänzen sich. Erkennt eine Seite ein Problem, wird gehandelt – bis hin zum Rückruf. Diese Doppelstruktur ist ein Grundpfeiler dafür, dass Österreich im internationalen Vergleich eine hohe Lebensmittelsicherheit aufweist. Informationen zu Zuständigkeiten in Österreich finden sich auch auf www.ages.at sowie auf der Website der Stadt Wien unter wien.gv.at/gesundheit/lebensmittel.
Historische Entwicklung: Vom Krisenmanagement zur Prävention
Die heutige Sicherheitsarchitektur im Lebensmittelbereich ist das Ergebnis von Erfahrungen und Reformen der letzten Jahrzehnte. In den 1990er-Jahren und frühen 2000er-Jahren führten Lebensmittelskandale in Europa zu einem Paradigmenwechsel: Weg vom reinen Krisenmanagement, hin zu präventiven, wissenschaftsbasierten Strukturen. Auf EU-Ebene wurde einheitliches Recht geschaffen, das die Verantwortung der Unternehmen betont und gleichzeitig den Behörden wirksame Instrumente gibt. Eine wichtige Weichenstellung war die Stärkung des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF), über das Mitgliedstaaten Auffälligkeiten rasch teilen, damit sich Risiken nicht ausbreiten. Parallel entstand ein dichtes Netz an Laboren, Prüforganisationen und Agenturen – in Österreich unter anderem die AGES als zentrale Drehscheibe für Risikoanalyse, Forschung und Information. Heute sind Produktrückrufe deshalb keine Randnotiz, sondern ein transparentes Werkzeug: Sie zeigen, dass Kontrollen ernst genommen werden, und sie informieren die Bevölkerung zeitnah. Unternehmen sind angehalten, offen zu kommunizieren, während Behörden die Einhaltung der Verfahren sicherstellen. Diese Evolution hat das Vertrauen in die Lebensmittelaufsicht gestärkt – auch wenn einzelne Vorfälle, wie der aktuelle Rückruf eines Gewürzprodukts, weiterhin zeigen: Vollständige Risikofreiheit gibt es nicht, aber es gibt robuste Mechanismen, Risiken zu erkennen und zu begrenzen.
Vergleich: Österreichs Bundesländer, Deutschland und die Schweiz
In Österreich liegt die praktische Aufsicht überwiegend bei den Ländern und – in Städten – bei Magistraten und Bezirkshauptmannschaften. Wien verfügt mit einer eigenen Fachabteilung über Strukturen, die Märkte, Gastronomie und Handel regelmäßig kontrollieren. In anderen Bundesländern sind ähnliche Stellen zuständig, teils mit regionalen Besonderheiten in Organisation und Ressourcen. Der gemeinsame Nenner: Rechtliche Basis ist das EU- und Bundesrecht, die Zielsetzung ist überall gleich – sichere Lebensmittel für die Bevölkerung. Unterschiede in der Kommunikation liegen oft im Detail: Während Wien Warnungen zügig auf städtischen Kanälen und über Medien streut, setzen manche Regionen stärker auf zentrale Plattformen der Bundesstellen wie die AGES.
Deutschland betreibt eine bundesweite Warnplattform, die von den Ländern und dem Bund gemeinsam getragen wird. Dort werden Rückrufe und öffentliche Warnungen zu Lebensmitteln zentral veröffentlicht, ergänzt durch Mitteilungen der Betriebe. Die Zusammenarbeit zwischen Bundesinstituten und Länderbehörden ist eingespielt, und die Informationskette funktioniert in der Regel schnell – ähnlich wie in Österreich, jedoch mit stärkerer Zentralisierung der Verbraucherinformation in einem Portal.
Die Schweiz kommuniziert Lebensmittelsicherheitswarnungen über das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Auch dort gelten präzise Regeln für Produktrückrufe, und die Information der Bevölkerung ist zentral organisiert. In allen drei Ländern zeigt sich: Gewürze und getrocknete Produkte stehen regelmäßig im Fokus, da sie international gehandelt werden und komplexe Lieferketten haben. Österreich unterscheidet sich nicht in der Zielsetzung, sondern in der föderalen Organisation der Aufsicht – mit starker Einbindung lokaler Behörden, die nahe an Betrieben und Märkten arbeiten.
Konkrete Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger
Was bedeutet der aktuelle Rückruf für den Alltag? Zunächst: Wer das genannte Sichuan Pfeffer Pulver mit dem MHD 09/09/2027 beim TINGTING Markt, Alserstraße 16, gekauft hat, sollte das Produkt nicht mehr verwenden. Bewahren Sie die Verpackung auf, damit das Verkaufspersonal das Produkt eindeutig zuordnen kann. Die Rückgabe erfolgt unkompliziert, der Kaufpreis wird laut Mitteilung vollständig erstattet.
Für Haushalte sind folgende Schritte sinnvoll:
- Prüfen Sie Gewürzschrank und Vorratsdosen auf das betroffene Produkt.
- Falls bereits umgefüllt: Kontrollieren Sie Einkaufsbelege oder fragen Sie im Geschäft nach.
- Vermeiden Sie eine weitere Verwendung des Pulvers in Speisen.
- Bringen Sie das Produkt in die Filiale zurück – die Adresse ist Alserstraße 16, 1090 Wien.
- Bewahren Sie Belege für die Rückgabe auf und nutzen Sie die Erstattungsmöglichkeit.
Für Gastronomiebetriebe, Catererinnen und Caterer sowie Kantinen gilt: Dokumentieren Sie den Warenfluss im Betrieb, sperren Sie betroffene Chargen im Warenwirtschaftssystem und nutzen Sie die Rückgabe zur zügigen Ausbuchung. Informieren Sie das Team in Küche und Service, damit keine Restbestände unbeabsichtigt verwendet werden.
Gesundheitlich gilt grundsätzlich: Die Feststellung von nicht genehmigten Wirkstoffen löst in der EU präventive Maßnahmen aus. Eine individuelle Risikoabschätzung hängt von vielen Faktoren ab – etwa der aufgenommenen Menge, der Häufigkeit des Verzehrs und den toxikologischen Eigenschaften der Substanzen. Ohne konkrete Expositionsangaben lässt sich eine gesundheitliche Bewertung im Einzelfall nicht ableiten. Deshalb setzt das System auf Vorsorgeprinzip: Bei festgestellten Verstößen folgt der Rückruf, um jegliche mögliche Gefährdung auszuschließen.
Zahlen und Fakten zum aktuellen Fall
Die Pressemitteilung des TINGTING Markts nennt drei zentrale Fakten: Erstens wurde im Rahmen einer amtlichen Probenentnahme untersucht. Zweitens wurden 16 Wirkstoffe festgestellt, die EU-weit einem Anwendungsverbot unterliegen. Drittens betrifft der Rückruf das Produkt ‚Sichuan Pfeffer Pulver‘ mit dem MHD 09/09/2027, verkauft am Standort Alserstraße 16, 1090 Wien. Ergänzend kommuniziert der Markt die Rückerstattung des vollen Kaufpreises bei Rückgabe und entschuldigt sich für Unannehmlichkeiten.
Für die Einordnung wichtig: ‚Amtliche Probenentnahme‘ bedeutet, dass die Untersuchung nicht durch den Betrieb selbst, sondern durch zuständige Stellen veranlasst wurde. ’16 Wirkstoffe‘ verweist auf ein Mehrfachnachweis-Screening – in der modernen Lebensmittelanalytik üblich, weil so viele Substanzen parallel erfasst werden können. ‚EU-weites Anwendungsverbot‘ heißt, dass diese Wirkstoffe in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. Ob und in welcher Höhe Rückstände gemessen wurden, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Daher stehen im Vordergrund: Transparenz, Rückgabe, Erstattung, Prävention.
Nützliche Orientierung für Konsumentinnen und Konsumenten bieten offizielle Informationsportale. Allgemeine Hintergründe zur Lebensmittelsicherheit: www.ages.at. Informationen zum europäischen Schnellwarnsystem (RASFF): Europäische Kommission – RASFF. Die Quelle der Rückrufmeldung: OTS-Presseaussendung von TAW Alsergrund GMBH TINGTING Markt.
Rechtlicher Rahmen – kurz erklärt
Das Lebensmittelrecht der EU und Österreichs verpflichtet Unternehmen, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Die Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen erfolgt nach festen Regeln: Für jeden Wirkstoff und jede Produktgruppe gibt es Grenzwerte (Rückstandshöchstgehalte). Nicht genehmigte Wirkstoffe sind in der EU nicht zur Anwendung erlaubt. Werden sie dennoch in Lebensmitteln nachgewiesen, ist rasches Handeln geboten. Ergänzend existieren Verordnungen, die verstärkte Einfuhrkontrollen für bestimmte Warengruppen aus Drittstaaten vorsehen. Gerade bei Gewürzen, Kräutern und getrockneten Produkten gibt es regelmäßig Anpassungen dieser Kontrollen, weil globale Lieferketten komplex sind. Österreich setzt dieses Recht über Landesbehörden, Magistrate und Bundesstellen um. Dokumentationspflichten, Prüfketten und Informationsabläufe sind klar geregelt, sodass Rückrufe wie im vorliegenden Fall strukturiert und nachvollziehbar ablaufen.
Lieferketten bei Gewürzen – warum sie anspruchsvoll sind
Gewürze wie Sichuan Pfeffer durchlaufen oft mehrere Stationen: Anbau in Drittländern, Trocknung, Sortierung, Transport, Verarbeitung, Abfüllung und Handel. Jede Station kann Einfluss auf Qualität und Sicherheit haben. Deshalb sind Lieferantenaudits, Laborprüfungen und vertragliche Qualitätsanforderungen entscheidend. Gleichzeitig gilt: Je länger die Kette, desto wichtiger werden Rückverfolgbarkeitssysteme. Chargennummern, MHD, Lieferpapiere – all das hilft, betroffene Ware schnell zu identifizieren. Die moderne Analytik kann selbst kleinste Spuren nachweisen. Das ist gut für die Sicherheit, erhöht aber auch die Anforderungen an das Risikomanagement in der Beschaffung. Rückrufe sind in diesem System kein Versagen per se, sondern Ausdruck funktionierender Kontrollen – sie zeigen, dass Abweichungen erkannt und adressiert werden.
So verhalten Sie sich richtig – Praxisleitfaden
- Kaufbeleg prüfen: Haben Sie das Produkt im TINGTING Markt, Alserstraße 16, 1090 Wien, gekauft?
- Produkt identifizieren: Stimmt die Bezeichnung ‚Sichuan Pfeffer Pulver‘? MHD 09/09/2027?
- Nicht konsumieren: Das Pulver nicht weiterverwenden, nicht vermischen, nicht erneut abfüllen.
- Rückgabe: In die Filiale bringen. Der volle Kaufpreis wird laut Mitteilung erstattet.
- Fragen klären: Bei Unsicherheit das Verkaufspersonal direkt ansprechen oder die Informationen aus der Quelle heranziehen.
- Vorsorge: Schränke und Gewürzdosen auf ähnlich benannte Produkte prüfen, falls umgefüllt wurde.
Österreich im europäischen Kontext
Österreich ist in das europäische Schnellwarnsystem eingebunden. Das bedeutet: Werden in einem Bundesland oder einer Stadt Auffälligkeiten entdeckt, können diese rasch an andere Mitgliedstaaten gemeldet werden, um weitergehende Maßnahmen zu koordinieren – etwa zusätzliche Kontrollen an Grenzen oder in Betrieben. Für die Bevölkerung hat das den Vorteil, dass Informationen strukturierter und schneller fließen. In der Praxis ergänzen sich somit lokale Maßnahmen (Rückgabe im Geschäft, Erstattung) und europäische Strukturen (Informationsaustausch, gegebenenfalls verstärkte Kontrollen importierter Warengruppen).
Warum Transparenz zählt
Offene Kommunikation ist der Schlüssel, um Vertrauen zu sichern. Der aktuelle Rückruf benennt Produkt, Ort, identifizierendes MHD und die wesentliche Ursache (’16 Wirkstoffe‘ mit EU-Anwendungsverbot). Auch die Zusage zur Kostenerstattung ist klar. Damit wissen Konsumentinnen und Konsumenten, was zu tun ist. Für den Handel ist Transparenz ebenfalls wichtig: Sie ermöglicht die rasche Klärung mit Lieferantinnen und Lieferanten und unterstützt die Nachbesserung von Prüf- und Beschaffungsprozessen. Medien schließlich haben die Aufgabe, sachlich zu informieren und Einordnung zu bieten – ohne zu skandalisieren, aber mit dem notwendigen Nachdruck, damit relevante Zielgruppen die Botschaft erhalten.
Zukunftsperspektive: Was sich bei Gewürzen ändern dürfte
Gewürze bleiben ein sensibles Segment. Die EU passt regelmäßig die Listen der Warengruppen an, die bei der Einfuhr verstärkt kontrolliert werden. Das dient dem vorbeugenden Schutz und reagiert auf aktuelle Risikobewertungen. Für Importeure und Händlerinnen sowie Händler heißt das: Qualitätssicherung wird noch stärker in die Beschaffung verlagert. Verträge mit Lieferantinnen und Lieferanten werden häufiger spezifische Prüfintervalle, Laborparameter und Anforderungen an Rückstandsfreiheit enthalten. Zudem gewinnt die digitale Rückverfolgbarkeit an Bedeutung: Je schneller eine Charge bis zur Anbaufläche zurückverfolgt werden kann, desto effizienter lassen sich Probleme beheben.
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist die Perspektive positiv: Ein dichtes Netz aus Eigenkontrollen, Amtskontrollen und europäischen Informationskanälen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Abweichungen frühzeitig erkannt werden. Rückrufe werden weiterhin vorkommen – gerade in Warengruppen mit globalen Lieferketten. Entscheidend ist, dass sie klar, rasch und umfassend kommuniziert werden. Der vorliegende Fall zeigt, dass die Informationskette funktioniert: Die Quelle ist benannt, der betroffene Standort in Wien ist genannt, und die Handlungsempfehlung (Nichtverzehr, Rückgabe, Erstattung) ist eindeutig. Ein weiterer Trend: Schulungen entlang der Kette – vom Handel über die Gastronomie bis zu Endkundinnen und Endkunden – werden vermehrt auf praxisnahe Hinweise setzen, wie man Rückrufe erkennt und richtig reagiert.
Weiterführende Informationen und Service
Offizielle Quelle zum Rückruf: OTS-Meldung von TAW Alsergrund GMBH TINGTING Markt. Allgemeine Infos zur Lebensmittelsicherheit in Österreich: AGES. Hintergrund zum europäischen Schnellwarnsystem: Europäische Kommission – RASFF. Verbraucherinformation der Stadt Wien: wien.gv.at/gesundheit/lebensmittel.
Hinweis zur Rechtssicherheit
Dieser Beitrag stützt sich auf die verlinkte offizielle Quelle und allgemeine, öffentlich zugängliche Informationen zu Strukturen der Lebensmittelsicherheit in Österreich und der EU. Es werden keine Wirkstoffnamen, Konzentrationen oder Gesundheitsbewertungen spekulativ genannt. Bei individuellen gesundheitlichen Fragen wenden sich Betroffene bitte an medizinisches Fachpersonal.
Fazit und Handlungsaufruf
Der Rückruf des ‚Sichuan Pfeffer Pulvers‘ in Wien unterstreicht, dass Kontrollen greifen und Transparenz gelebt wird. Die Fakten sind klar: In einer amtlichen Probe wurden 16 Wirkstoffe festgestellt, die in der EU nicht zur Anwendung zugelassen sind. Betroffen sind Kundinnen und Kunden, die das Produkt mit MHD 09/09/2027 im TINGTING Markt, Alserstraße 16, 1090 Wien, erworben haben. Die Empfehlung ist eindeutig: Nicht konsumieren, zur Filiale bringen und den Kaufpreis erstatten lassen. So bleibt die Sicherheit an erster Stelle, und unnötige Risiken werden vermieden.
Für die Zukunft gilt: Informiert bleiben, aufmerksam Etiketten lesen und im Zweifel nachfragen. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, nutzt die Informationsangebote der AGES, der Stadt Wien und der europäischen Behörden. Haben Sie das Produkt zu Hause? Dann prüfen Sie es jetzt und handeln Sie entsprechend. Und wenn Sie in Ihrem Umfeld Menschen kennen, die dort regelmäßig einkaufen, teilen Sie die Information – damit die Warnung alle erreicht, die sie betrifft.






