Rekord 2025: Verbraucherschlichtung Austria mit +25%

Redaktion

Österreichs Haushalte und Unternehmen setzen 2025 so stark wie nie auf außergerichtliche Lösungen: Am 2026-01-05 zeigt sich, dass die Verbraucherschlichtung Austria im Vorjahr einen Rekord verzeichnet hat. Hinter der nüchternen Zahl steht eine klare Botschaft für Konsumentinnen und Konsumenten: Konflikte lassen sich schneller, günstiger und oft nachhaltiger lösen. Der Trend spiegelt knappe Budgets, digitale Gewohnheiten und den Wunsch nach fairen Lösungen wider. Was das konkret bedeutet, warum der Handel und der Dienstleistungsbereich im Fokus stehen, und wie Betroffene Schritt für Schritt vorgehen, beleuchten wir hier – mit Blick auf Österreich und den DACH-Raum. Die Zahlen der Schlichtungsstelle, rechtliche Grundlagen und echte Beispiele aus der Praxis liefern Orientierung und zeigen, wo die Verbraucherschlichtung Austria heute steht und wohin sie sich entwickelt.

Rekord 2025: Verbraucherschlichtung Austria im Fokus

Laut dem Verein Schlichtung für Verbrauchergeschäfte stieg die Zahl der Schlichtungsanträge im Jahr 2025 ungewöhnlich stark an: Rund 2.500 Anträge bedeuten ein Plus von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einen neuen Höchststand. Die Verbraucherschlichtung Austria – als zentrale Auffangschlichtungsstelle – verzeichnet damit eine bemerkenswerte Nachfrage. Gründe dafür sind die Kostenfreiheit, die digitale Zugänglichkeit und die Raschheit der Verfahren. Im Durchschnitt dauert es vom Antrag bis zur Beendigung nur etwa einen Monat. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist das ein spürbarer Vorteil gegenüber langwierigen und teureren Gerichtsverfahren.

Die Verbraucherschlichtung Austria sieht die Stärke der Nachfrage vor allem in der breiten Abdeckung von Konfliktfeldern – von Gewährleistungsfragen im Handel bis zu Dienstleistungsverträgen. In Zeiten belasteter Haushaltsbudgets, steigender Kosten und hoher Preissensibilität zählt die Möglichkeit, rasch und ohne anwaltliche Vertretung Unterstützung zu erhalten. Auch Unternehmen profitieren: Sie vermeiden eskalierende Auseinandersetzungen, reduzieren Rechtsrisiken und erhalten schneller Klarheit über kundenbezogene Mängel und Prozessfehler.

Zahlen, Fakten und Einordnung: Was der Rekord aussagt

Die 2.500 Schlichtungsanträge im Jahr 2025 zeigen die verstärkte Nutzung der Verbraucherschlichtung Austria. Ein Plus von 25 Prozent legt nahe, dass im Jahr 2024 etwa 2.000 Anträge gestellt wurden. Auf Monate umgelegt entspricht 2025 einem Schnitt von rund 208 Verfahren pro Monat. Besonders relevant: Mehr als 80 Prozent der Unternehmen beteiligen sich an den – grundsätzlich freiwilligen – Schlichtungen. In zwei von drei Fällen kommt es zu einer Einigung; in Verfahren mit Unternehmensbeteiligung steigt die Einigungsquote laut Quelle sogar auf fast 80 Prozent.

Zur Einordnung auf Basis der Quelle: Würde man mit den genannten Größen grob rechnen, könnten sich bei über 80 Prozent Beteiligung mehr als 2.000 der rund 2.500 Fälle mit Unternehmen am Tisch abgespielt haben. Bei einer Einigungsquote nahe 80 Prozent in genau diesen Fällen wären nach dieser überschlägigen Betrachtung etwa 1.600 Einigungen denkbar. Diese Beispielrechnung dient nur der Illustration der Größenordnung und zeigt, wie effektiv der Mechanismus in der Praxis sein kann. Entscheidend bleibt: Die Verbraucherschlichtung Austria liefert für beide Seiten – Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen – planbare, konstruktive Ergebnisse.

Die Dauer von durchschnittlich einem Monat bis zum Abschluss ist ein zweiter Schlüsselfaktor. Ein kurzer Zeitrahmen erhöht die Akzeptanz und mindert die Belastung für alle Beteiligten. Der Verzicht auf verpflichtende anwaltliche Vertretung, die einfache Online-Beantragung und die kostenlose Durchführung senken die Hürden nochmals. Für viele kleinere Streitwerte, die in der Praxis häufig vorkommen, ist das ein entscheidender Vorteil.

Schwerpunkte 2025: Handel und Dienstleistungen

Die Verbraucherschlichtung Austria berichtet, dass der Handel erneut der antragsstärkste Bereich war – allen voran der Elektro-, Kleidungs-, Möbel- und Autosektor. In diesen Feldern häufen sich Gewährleistungsstreitigkeiten: Geräte funktionieren nicht wie erwartet, Möbel weisen Mängel auf, Fahrzeuge zeigen Defekte, oder Liefer- und Leistungszusagen werden nicht erfüllt. Der Dienstleistungssektor folgt auf Platz zwei. Besonders präsent sind hier Streitfälle rund um Fahrzeugmieten und Fitnesscenterverträge, oft mit Fokus auf Kündigungen und Vertragslaufzeiten.

Praxisbeispiele aus der Quelle verdeutlichen die Bandbreite: Bei einem defekten Staubsauger konnte die Verbraucherschlichtung Austria mit Hilfe eines Sachverständigen klären, dass ein Materialfehler vorlag – die Reparatur erfolgte kostenlos. In einem anderen Fall wurde eine doppelte Verrechnung beim Handykauf aufgeklärt. Und bei einem kaum sichtbaren Lackschaden an einem Mietauto führte die Schlichtung zu einer Reduktion der Forderung; die rasche Zahlung der Konsumentin stellte beide Seiten zufrieden. Ähnliche Unterstützung gab es bei Heizkostenabrechnungen, Versicherungen, (Pauschal)Reisen oder Handwerksdienstleistungen.

Unternehmensbeteiligung und Einigungen

Mehr als 80 Prozent der Unternehmen beteiligen sich an Verfahren der Verbraucherschlichtung Austria. Das ist bemerkenswert, weil der Einstieg freiwillig ist. Kommt ein Verfahren zustande, führt es in etwa zwei Dritteln der Fälle zu einer Einigung; mit aktiver Unternehmensbeteiligung liegt die Einigungsquote nahe 80 Prozent. Diese Werte zeigen, dass der Mechanismus nicht nur Anträge generiert, sondern auch nachhaltige Konfliktlösungen schafft. Das bestätigt auch die Quelle: Die außergerichtliche Streitbeilegung schafft praktische Vorteile, spart Zeit und senkt rechtliche Unwägbarkeiten.

Rolle der Sachverständigen

In ausgewählten Verfahren werden Sachverständige hinzugezogen, wenn technische oder fachliche Fragen zu klären sind. Die Verbraucherschlichtung Austria berichtet, dass in allen 2025er-Verfahren mit Sachverständigen am Ende eine Lösung erreicht wurde. Das Zusammenspiel von juristischer Vermittlung und Expertise erhöht die Chancen auf ein Ergebnis, das der Sache gerecht wird – also dem konkreten Mangel, dem Vertragsinhalt und den wechselseitigen Pflichten.

Fachbegriffe rund um die Verbraucherschlichtung Austria erklärt

Schlichtungsverfahren

Ein Schlichtungsverfahren ist ein strukturiertes, außergerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten zwischen zwei Parteien, hier meist zwischen Konsumentinnen und Konsumenten und Unternehmen. Eine neutrale Schlichtungsstelle vermittelt zwischen den Positionen, sammelt Sachverhalte und hilft, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Verfahren ist in der Regel freiwillig, kostengünstig oder kostenlos und deutlich schneller als ein Gerichtsprozess. Bei der Verbraucherschlichtung Austria erfolgt die Antragstellung einfach online oder per Post; eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend notwendig. Ziel ist nicht ein Urteil, sondern eine tragfähige Einigung, die beide Seiten akzeptieren können.

Gewährleistung

Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Pflicht von Unternehmen, für Mängel einer Ware oder Dienstleistung einzustehen, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Konsumentinnen und Konsumenten haben bei einem Mangel Anspruch auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Rücktritt – abhängig von Art und Schwere des Mangels. In der Praxis geht es oft um defekte Elektrogeräte, fehlerhafte Möbel oder Dienstleistungen, die nicht dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Die Gewährleistung ist vom freiwilligen Garantieversprechen eines Herstellers zu unterscheiden. Streit entsteht häufig darüber, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war oder später durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist. Hier kann die Verbraucherschlichtung Austria helfen, Klarheit zu schaffen.

Alternative Streitbeilegung und AStG

Alternative Streitbeilegung bezeichnet Verfahren außerhalb staatlicher Gerichte, die Konflikte fair, rasch und kostenschonend lösen sollen. In Österreich ist dafür das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) maßgeblich. Es setzt europäische Vorgaben in nationales Recht um und sieht staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen vor. Die Verbraucherschlichtung Austria ist eine solche Stelle. Sie agiert unabhängig, unparteiisch und nach transparenten Regeln. Der gesetzliche Rahmen definiert Zuständigkeiten, Anforderungen an Qualität und Informationspflichten, damit Konsumentinnen und Konsumenten auf verlässliche Standards bauen können. Das AStG stärkt damit das Vertrauen, dass außergerichtliche Lösungen rechtlich sauber vorbereitet und fair vermittelt werden.

Auffangschlichtungsstelle

Als Auffangschlichtungsstelle deckt die Verbraucherschlichtung Austria ein besonders breites Feld an Streitigkeiten ab, für die es keine speziell zuständige Fachschlichtungsstelle gibt. Das umfasst etwa Konflikte im Handel, im Versicherungsbereich, bei Reisen oder rund ums Wohnen. Die Funktion schließt Lücken im System: Wo branchenspezifische Ombudsstellen fehlen oder nur eingeschränkt helfen können, sorgt die Auffangschlichtungsstelle für einen klaren, zugänglichen Zuständigkeitsweg. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das: Sie müssen nicht zuerst mühsam prüfen, welche Stelle zuständig sein könnte – sie können sich an die Verbraucherschlichtung Austria wenden, die prüft, ob der Fall direkt bearbeitet wird oder eine andere Stelle besser passt.

Einigungsquote

Die Einigungsquote gibt an, in wie vielen Schlichtungsverfahren am Ende eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Sie ist ein wichtiger Qualitätsindikator, weil sie zeigt, ob ein Verfahren nicht nur formal abläuft, sondern tatsächlich Wirkung entfaltet. Bei der Verbraucherschlichtung Austria wird eine Einigungsquote von rund zwei Dritteln aller Verfahren berichtet; in Fällen mit aktiver Unternehmensbeteiligung liegt sie nahe 80 Prozent. Eine hohe Einigungsquote setzt voraus, dass die Kommunikation gut moderiert wird, die Faktenlage nachvollziehbar ist und beide Seiten den Willen zur Lösung mitbringen. Für Konsumentinnen und Konsumenten erhöht eine hohe Quote die Chance, ohne Klage zum Ziel zu kommen.

Sachverständige

Sachverständige sind unabhängige Expertinnen oder Experten, die fachliche Fragen klären, etwa technische Defekte, Materialfehler oder die Angemessenheit von Leistungen. Ihre Stellungnahmen helfen, den Streitstoff zu objektivieren und Missverständnisse auszuräumen. In der Verbraucherschlichtung Austria kommen Sachverständige punktuell zum Einsatz, wenn die Fallkonstellation dies erfordert. Der Vorteil: Entscheidungen oder Einigungen basieren nicht nur auf Behauptungen, sondern auf fachlich abgesicherten Grundlagen. Das stärkt die Akzeptanz der Ergebnisse. Laut Quelle führten 2025 alle Verfahren mit Sachverständigen-Einbindung am Ende zu einer Lösung – ein Indiz für die große Hebelwirkung fundierter Expertise.

Historische Entwicklung: Vom Pilotcharakter zur festen Säule

Die Verbraucherschlichtung in Österreich hat in den letzten Jahren einen deutlichen Reifeprozess durchlaufen. Seit Jänner 2016 bieten die Verbraucherschlichtung Austria und sieben weitere staatlich anerkannte Stellen kostenlose Schlichtungsverfahren auf Grundlage des AStG an. Damit wurde ein zuvor fragmentiertes System aus branchenspezifischen Initiativen, Ombudsstellen und freiwilligen Mediationsangeboten unter einheitliche Qualitätsstandards gestellt. Konsumentinnen und Konsumenten erhielten damit einen verlässlichen Einstiegspunkt und klar definierte Abläufe.

Treiber der Entwicklung waren mehrere Faktoren: Erstens die Digitalisierung, die den Zugang über Webformulare erleichtert und die Dokumentation vereinfacht. Zweitens gestiegene Erwartungen an Service- und Produktqualität, die bei Nichterfüllung rasch zu Beschwerden führen. Drittens wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die private Budgets belasten und damit die Bereitschaft erhöhen, unklare oder strittige Forderungen nicht einfach zu akzeptieren. Die Verbraucherschlichtung Austria wurde dadurch für viele Konflikte mit Alltagsbezug – von der Rechnungskorrektur bis zur Mängelbehebung – zur ersten Anlaufstelle.

Mit den kontinuierlich steigenden Fallzahlen wuchs auch die Sichtbarkeit der Verbraucherschlichtung Austria. Öffentlichkeitsarbeit, verständliche Online-Informationen und die Verlässlichkeit in der Fallbearbeitung haben Vertrauen aufgebaut. Das Rekordjahr 2025 markiert somit weniger einen Ausreißer als vielmehr einen nächsten Schritt in einer langfristigen Entwicklung, die alternative Verfahren als sinnvolle Ergänzung zum Rechtsweg etabliert.

Vergleich: Österreich und der DACH-Raum

In Österreich ist die Verbraucherschlichtung Austria als Auffangschlichtungsstelle bundesweit zuständig. Das ist für ein vergleichsweise kleines Land effizient: Konsumentinnen und Konsumenten haben eine übersichtliche Struktur und klare Kontaktpunkte. Regionale Unterschiede liegen weniger in der Zuständigkeit als in der Fallstruktur. In Ballungsräumen wie Wien treten typischerweise mehr Fälle mit komplexeren Lieferketten, Online-Handel und Dienstleistungsabos auf; in ländlichen Regionen dominieren Handwerk, Mobilität und Wohnen. Die Verbraucherschlichtung Austria adressiert diese Vielfalt mit standardisierten, aber flexiblen Abläufen.

Deutschland setzt ebenfalls stark auf anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen und kennt mit der Universalschlichtung des Bundes eine zentrale Anlaufstelle. Der rechtliche Rahmen sorgt – ähnlich wie in Österreich – für Transparenz und Qualität. In der Praxis ist das System breiter gegliedert, weil der Markt größer ist und zahlreiche spezialisierte Stellen existieren. Die Grundlogik bleibt aber gleich: schnelle, kostengünstige Verfahren mit freiwilliger Beteiligung der Unternehmen und Einigungsorientierung.

Die Schweiz verfolgt einen eigenen Weg. Als Nicht-EU-Staat kennt sie ein Netz branchenspezifischer Ombudsstellen (etwa im Telekom- oder Versicherungsbereich) sowie obligatorische Schlichtungsbehörden im Zivilverfahren, die vor einer Klage anzurufen sind. Eine einheitliche, umfassende Auffangschlichtungsstelle wie die Verbraucherschlichtung Austria existiert in dieser Form nicht. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist die Landschaft dadurch etwas heterogener; gleichwohl dienen Ombudsstellen und behördliche Schlichtung als niedrigschwellige Konfliktlöser. Der Vergleich zeigt: Österreich punktet mit klarer, zentraler Zuständigkeit; Deutschland mit Vielfalt und Breite; die Schweiz mit verfahrensrechtlich verankerten Schlichtungswegen.

Wie wirkt das im Alltag? Konkreter Bürger-Impact

Die Verbraucherschlichtung Austria entfaltet ihre Wirkung dort, wo Konflikte den Alltag belasten. Ein defektes Haushaltsgerät, eine missverständliche Vertragsverlängerung im Fitnesscenter, eine strittige Position auf der Heizkostenabrechnung oder eine doppelt abgebuchte Zahlung – solche Situationen kosten Zeit, Geld und Nerven. Statt sofort zu klagen oder die Sache zu akzeptieren, eröffnet die Verbraucherschlichtung Austria einen Mittelweg. Der Antrag ist online schnell gestellt, Unterlagen können digital beigefügt werden, und binnen etwa eines Monats liegt ein Ergebnis vor.

Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das: Sie können Ansprüche auf Augenhöhe klären, ohne Gerichtskostenrisiko und ohne juristische Fachsprache beherrschen zu müssen. Für Unternehmen ist es eine Chance, Kundenbeziehungen zu stabilisieren, interne Abläufe zu prüfen und Sachverhalte zu bereinigen, bevor sie eskalieren. Dass die Einigungsquote hoch ist, zeigt, wie oft sich Missverständnisse oder strittige Interpretationen mithilfe einer neutralen Moderation auflösen.

Beispiele aus der Praxis geben Orientierung, wie die Verbraucherschlichtung Austria vorgeht: Durch die Einbindung eines Sachverständigen lässt sich ein Materialfehler objektiv feststellen; eine Buchungsdoppelung wird datenseitig nachvollzogen; bei strittigen Mietwagen-Schäden helfen Fotos, Protokolle und vertragliche Klauseln, eine faire Lösung zu finden. Gerade bei Heizkosten oder Versicherungsleistungen, wo formale Regeln komplex sind, hilft die Stelle, das Relevante herauszuarbeiten. Das Ergebnis ist oft eine pragmatische, rechtlich fundierte Einigung, die ohne Schuldzuweisungen auskommt.

Schritt für Schritt zur Schlichtung

  • Problem intern klären: Zuerst das Unternehmen kontaktieren, den Sachverhalt schildern, Lösungen vorschlagen.
  • Unterlagen sammeln: Rechnung, Vertrag, Fotos, E-Mails, Protokolle geordnet bereithalten.
  • Antrag stellen: Über das Webformular der Verbraucherschlichtung Austria unter www.verbraucherschlichtung.at/antrag oder per Post.
  • Verfahren abwarten: Die Stelle moderiert, klärt Fragen und unterstützt bei der Lösungsfindung.
  • Einigung prüfen: Vorschlag sorgfältig lesen; bei Fragen nachhaken; bei Zustimmung ist der Konflikt meist erledigt.

Stimmen aus der Praxis: Signale aus dem Rekordjahr

Die Quelle zitiert Dr. Simon Eder, Geschäftsführer und Schlichter bei der Verbraucherschlichtung Austria: „Der neuerliche Anstieg der Fallzahlen zeigt, dass Konsumentinnen und Konsumenten unser Angebot zunehmend als echten Mehrwert wahrnehmen. Gleichzeitig ist es sehr positiv, dass die große Mehrheit der Unternehmen weiterhin bereit ist, an fairen Lösungen mitzuwirken.“ Dieses Statement unterstreicht, dass die Verbraucherschlichtung Austria sowohl Nachfrage als auch Akzeptanz auf Unternehmensseite verzeichnet.

Vereinsobmann Dr. Hermann Germ betont: „Die Kombination aus juristischer Vermittlung und fachlicher Expertise erhöht die Chancen auf eine Einigung erheblich. Davon profitieren sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch Unternehmen.“ Damit wird der Mehrwert der Sachverständigenbeteiligung klar benannt: Sie schafft Faktenbasis und Vertrauen in den Prozess.

Zukunftsperspektive 2026: Was ist zu erwarten?

Mehrere Trends sprechen dafür, dass die Verbraucherschlichtung Austria auch 2026 stark nachgefragt wird. Erstens bleibt die Kombination aus Kostenfreiheit, kurzer Dauer und digitalem Zugang attraktiv – insbesondere für Streitwerte, bei denen ein Gerichtsverfahren unverhältnismäßig wäre. Zweitens wird der Online-Handel weiterhin wachsen, ebenso wie Abo-Modelle und dynamische Preissysteme im Dienstleistungssektor. Diese Entwicklungen erzeugen naturgemäß Reibungspunkte, die sich für die Verbraucherschlichtung Austria eignen. Drittens führt die stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit dazu, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihre Rechte selbstbewusster einfordern.

Auf der Angebotsseite dürfte die Verbraucherschlichtung Austria ihre Prozesse weiter digital verfeinern, klare Informationstexte ausbauen und die Zusammenarbeit mit Unternehmen vertiefen. Wo technische Fragen zunehmen, wird die gezielte Einbindung von Sachverständigen weiter an Bedeutung gewinnen. Für Unternehmen lohnt sich präventive Qualitätssicherung: transparente Kommunikation, saubere Vertragsklauseln, nachvollziehbare Abrechnungssysteme. Das senkt die Eintrittswahrscheinlichkeit von Streitigkeiten. Insgesamt spricht vieles dafür, dass die Verbraucherschlichtung Austria als Stabilitätsanker im Konsumalltag weiter an Bedeutung gewinnt – nicht als Ersatz für Gerichte, sondern als wirksame, entlastende Ergänzung.

Rechtlicher Rahmen und Zuständigkeit

Die Verbraucherschlichtung Austria arbeitet auf Grundlage des AStG, das Voraussetzungen für Anerkennung, Verfahrensstandards und Informationspflichten regelt. Als Auffangschlichtungsstelle deckt sie ein breites Spektrum ab – vom Handel über Versicherungen bis zu Reise- und Wohnproblemen. Daneben bestehen weitere staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen, die bestimmte Branchen vertieft bearbeiten. Wichtig für Betroffene: Die Teilnahme der Unternehmen ist grundsätzlich freiwillig. Die hohe Beteiligungsquote zeigt jedoch, dass sich der Weg in der Praxis bewährt hat. Konsumentinnen und Konsumenten finden alle relevanten Informationen gebündelt auf www.verbraucherschlichtung.at.

Weiterführende Informationen und Quelle

Die zentralen Angaben zu Antragszahlen, Quoten und Beispielen stammen aus der Presseaussendung des Vereins Schlichtung für Verbrauchergeschäfte: OTS: Ansturm auf Verbraucherschlichtung Austria im Jahr 2025. Praktische Hinweise zur Antragstellung und zum Ablauf finden sich direkt bei der Verbraucherschlichtung Austria unter www.verbraucherschlichtung.at/antrag sowie auf der Startseite www.verbraucherschlichtung.at. Diese Ressourcen helfen, den eigenen Fall richtig einzuordnen und die nächsten Schritte zu planen.

Fazit: Was der Rekord wirklich bedeutet

Die Rekordzahlen 2025 bedeuten mehr als nur Wachstum. Sie zeigen die wachsende Relevanz der Verbraucherschlichtung Austria als praktische, bürgernahe Lösung für Alltagskonflikte. Kostenfreiheit, digitale Zugänge und kurze Verfahrenszeiten senken die Hürden – hohe Beteiligungs- und Einigungsquoten steigern den Nutzen für beide Seiten. Für Konsumentinnen und Konsumenten heißt das: Ansprüche lassen sich effizient klären, ohne den Gerichtsweg zu beschreiten. Für Unternehmen heißt es: Kundenbeziehungen können konstruktiv stabilisiert werden.

Wer aktuell ein Problem mit einem Unternehmen nicht lösen kann, sollte die Möglichkeiten der Verbraucherschlichtung Austria prüfen. Nutzen Sie die Informationen auf www.verbraucherschlichtung.at und stellen Sie bei Bedarf einen Antrag unter www.verbraucherschlichtung.at/antrag. Offen bleibt die Frage, wie sich die Nachfrage 2026 entwickelt – doch vieles spricht dafür, dass die außergerichtliche Streitbeilegung ihre Rolle als verlässliche Brücke zwischen Anspruch und Lösung weiter ausbauen wird.