Wiener Gemeindebau: Rekordbilanz der Ordnungsberatung

Redaktion

Rekordbilanz in Wiens Gemeindebauten: 42.049 Kontrollgänge, 54.483 Gespräche und klare Regeln stärken Ordnung und Sicherheit. Am 4. Jänner 2026 wird sichtbar, wie Beratung und konsequente Kontrollen zusammenspielen – und warum das für Bewohnerinnen und Bewohner in der Praxis zählt.

Wiener Reinhaltegesetz im Gemeindebau: Rekordjahr 2025

Die Ordnungsberaterinnen und Ordnungsberater sind seit mehr als 16 Jahren fester Bestandteil des Alltags in den städtischen Wohnhausanlagen. Ihre Präsenz trägt dazu bei, das Zusammenleben im Gemeindebau zu organisieren, Konflikte früh zu entschärfen und Missstände rasch zu beheben. Laut aktueller Bilanz von Wiener Wohnen für 2025 wurden 42.049 Kontrollgänge und 54.483 Gespräche mit Mieterinnen und Mietern sowie Anrainerinnen und Anrainern geführt. Quelle: Stadt Wien – Kommunikation und Medien (KOM), vollständige Aussendung über APA-OTS.

Zahlen und Fakten: Was die Bilanz aussagt

  • 42.049 Kontrollen in städtischen Wohnhausanlagen
  • 54.483 Gespräche mit Mieterinnen und Mietern sowie Anrainerinnen und Anrainern
  • 35.901 Meldungen nach Verletzung des Wiener Reinhaltegesetzes
  • 41.143 Meldungen nach Verstößen gegen die Hausordnung
  • 672 Sonderbegehungen
  • 43.445 Entrümpelungen
  • 2.793 Organstrafverfügungen nach Verletzung des Wiener Reinhaltegesetzes
  • 735 Anzeigen nach Verletzung des Wiener Reinhaltegesetzes

Die Kennzahlen zeigen zweierlei: Erstens, die Präsenz wird genutzt. Es gab deutlich mehr Gespräche als Kontrollgänge, was darauf hindeutet, dass die Teams pro Gang mehrfach Kontakt aufnehmen. Zweitens, der Fokus liegt auf Aufklärung. Nach eigener redaktioneller Berechnung stehen den 35.901 Meldungen wegen Verstößen gegen das Wiener Reinhaltegesetz 2.793 Organstrafverfügungen gegenüber; grob gerechnet führt damit nur ein kleiner Teil der festgestellten Verunreinigungen unmittelbar zu einer Organstrafe. 735 Anzeigen markieren jene Fälle, in denen Einsicht, Bezahlung oder Kooperation ausblieben oder der Verstoß besonders gravierend war. Diese Zahlen unterstreichen den Grundsatz Beratung vor Bestrafung.

Bemerkenswert ist auch der Anstieg von Vergehen gegen das Wiener Reinhaltegesetz um rund 18 Prozent im Jahresvergleich, den Wiener Wohnen für 2025 verzeichnet. Darauf reagierte man mit klarer Kommunikation der Spielregeln, gezielten Schwerpunktkontrollen und – wo nötig – mit Sanktionen. Eine Organstrafe kostet 50 Euro, während eine Anzeige je nach Verfahren bis zu 2.000 Euro nach sich ziehen kann. Zugleich blieb die Entrümpelung ein zentraler Baustein: 43.445 Entrümpelungen bedeuten, dass blockierte Gänge, Müllräume oder Höfe rascher wieder freigehalten werden.

Projekt Abmarsch Wagerl: Sicherheit statt Stolperfallen

Ein Schwerpunkt 2025 war das Projekt Abmarsch Wagerl. Es adressiert herrenlose Einkaufswagerl, die nach dem Mitnehmen aus Supermärkten in Gängen, Höfen, auf Grünflächen oder vor Hauseingängen stehen bleiben. Was unscheinbar wirkt, kann Flucht- und Rettungswege blockieren und damit zum Sicherheitsrisiko werden. Im Testzeitraum März bis Mai 2025 wurden monatlich bis zu 900 herrenlose Wagerl eines einzigen Handelskonzerns in Gemeindebauten gezählt. Gemeinsam mit Handelsunternehmen, Entsorgungsfirmen und der Wiener Wohnen Hausbetreuung wurden definierte Sammelstellen, regelmäßige Abholintervalle und klare interne Abläufe eingerichtet. Wer beim Abstellen eines Einkaufswagens in der Anlage ertappt wird, riskiert ein Strafmandat von 50 Euro. Die unbefugte Mitnahme eines Einkaufswagerls bleibt ein Strafdelikt.

Fachbegriffe einfach erklärt

Wiener Reinhaltegesetz

Das Wiener Reinhaltegesetz ist die rechtliche Grundlage, die Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum der Stadt Wien regelt. Es legt fest, was als Verunreinigung gilt und wie Abfälle korrekt zu entsorgen sind. Dazu zählen zum Beispiel das Verhindern von Littering, also das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Verpackungen, und das Verbot illegaler Ablagerungen wie Sperrmüll in öffentlichen oder allgemein zugänglichen Bereichen. Das Gesetz ermöglicht behördliche Maßnahmen und Strafen, wenn Personen gegen die Regeln verstoßen. Ziel ist der Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Verkehrssicherheit und einer angenehmen, hygienischen Umgebung für alle Bewohnerinnen und Bewohner. Für die Praxis in Wohnhausanlagen ist besonders relevant, dass auch allgemein zugängliche Flächen wie Höfe und Gänge erfasst sind.

Organstrafverfügung

Eine Organstrafverfügung ist ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren, bei dem eine Organsinngliederung der Behörde, etwa eine befugte Kontrollperson, unmittelbar vor Ort eine Geldstrafe verhängen kann. In Wien beträgt diese Strafe im Kontext von Verunreinigungen nach dem Reinhaltegesetz 50 Euro. Die Organstrafverfügung bietet eine schnelle, unbürokratische Sanktion, wenn ein Verstoß eindeutig feststellbar ist. Wer nicht zahlt, sich weigert, sich auszuweisen oder den Missstand zu beseitigen, muss mit einer Anzeige rechnen. Das anschließende Verfahren ist aufwendiger und kann deutlich höhere Kosten verursachen. Der Zweck der Organstrafverfügung ist es, sofortige Verhaltensänderungen herbeizuführen und eine präventive Wirkung zu erzielen, ohne langwierige Verfahren anzustoßen.

Hausordnung

Die Hausordnung ist ein Regelwerk für das Zusammenleben in Wohnhausanlagen. Sie definiert, welche Verhaltensweisen in Stiegenhäusern, Höfen, Müllräumen und anderen Gemeinschaftsflächen zulässig sind. Dazu gehören Ruhezeiten, Regeln zur Sauberkeit, die Nutzung von Spiel- und Grünflächen, Abstellverbote in Fluchtwegen sowie Pflichten rund um Mülltrennung und Entsorgung. Hausordnungen ergänzen gesetzliche Bestimmungen, konkretisieren Verantwortung und dienen der Konfliktprävention. Sie sind Bestandteil des Mietverhältnisses und für alle Bewohnerinnen und Bewohner verbindlich. Verstöße können je nach Schwere mit Ermahnungen, kostenpflichtigen Räumungen oder Strafen geahndet werden. Entscheidend ist, dass die Hausordnung transparent kommuniziert, leicht zugänglich und konsequent, aber verhältnismäßig durchgesetzt wird.

Sonderbegehung

Eine Sonderbegehung ist eine zusätzlich angesetzte, vertiefte Kontrolle einer Anlage oder eines Teilbereichs, wenn besondere Umstände dies erfordern. Anlass können wiederkehrende Verunreinigungen, Hinweise auf gefährliche Ablagerungen, blockierte Fluchtwege oder Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern sein. Im Unterschied zu regulären Rundgängen liegt der Fokus auf einem klar abgegrenzten Problem, das vor Ort detailliert begutachtet und dokumentiert wird. Die Ergebnisse münden in Maßnahmen wie Entrümpelungen, Reparaturen, zusätzliche Beschilderung, verstärkte Kontrollen oder Informationsgespräche. Sonderbegehungen helfen, Muster zu erkennen, Ursachen zu beheben und dauerhafte Verbesserungen zu erzielen.

Deeskalation

Deeskalation beschreibt Strategien, mit denen Spannungen in Konfliktsituationen reduziert werden. Ziel ist, ein drohendes oder bestehendes Streitgespräch in ruhige Bahnen zu lenken und Lösungen zu ermöglichen, ohne dass die Situation eskaliert. Dazu nutzen geschulte Personen Techniken wie aktives Zuhören, wertschätzende Sprache, klare Ich-Botschaften, transparente Regeln und das Angebot konkreter Alternativen. In Wohnhausanlagen hilft Deeskalation, Missverständnisse aufzuklären, etwa wenn Abstellverbote oder Müllregeln nicht bekannt sind. Sie ist ein wichtiges Mittel, um Vertrauen aufzubauen und Einsicht zu fördern, bevor Sanktionen notwendig werden. Dadurch werden nachhaltige Verhaltensänderungen wahrscheinlicher.

Mieterbeirat

Ein Mieterbeirat ist eine Interessenvertretung von Bewohnerinnen und Bewohnern einer Wohnhausanlage. Er wirkt als Schnittstelle zwischen Mieterschaft, Hausverwaltung, Hausbetreuung und weiteren Partnerinnen und Partnern im Grätzl. Aufgaben sind das Aufgreifen von Anliegen, die Organisation von Informationsveranstaltungen, die Mitwirkung bei Projekten zur Verbesserung des Zusammenlebens und die Unterstützung bei der Kommunikation von Regeln. Mieterbeiräte tragen dazu bei, lokale Lösungen zu erarbeiten, weil sie die Situation vor Ort kennen. In Zusammenarbeit mit Ordnungsberaterinnen und Ordnungsberatern kann ein Mieterbeirat Themen wie Mülltrennung, Sperrmülltermine oder die Nutzung von Gemeinschaftsflächen proaktiv adressieren.

Illegale Ablagerungen und Sperrmüll

Illegale Ablagerungen entstehen, wenn Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Elektrogeräte oder Kartonagen unsachgemäß in Stiegenhäusern, Kellergängen, Müllräumen oder Außenbereichen abgestellt werden. Sperrmüll sind große oder sperrige Abfälle, die nicht in reguläre Restmüllbehälter passen. Solche Ablagerungen verschlechtern nicht nur das Erscheinungsbild, sie bergen auch Sicherheitsrisiken, behindern Fluchtwege und ziehen möglicherweise Schädlinge an. Zusätzlich entstehen Kosten für Entrümpelung und fachgerechte Entsorgung, die – wenn Verursacherinnen und Verursacher unbekannt bleiben – letztlich auf die Gemeinschaft umgelegt werden. Klare Regeln, Sammeltermine und niederschwellige Meldemöglichkeiten sind zentrale Bausteine, um illegale Ablagerungen zu vermeiden.

Historische Entwicklung und Einordnung

Wiens Gemeindebauten stehen seit Jahrzehnten für leistbares Wohnen, starke Gemeinschaft und gut gepflegte Infrastruktur. Schon früh war klar, dass es im dichten urbanen Umfeld feste Regeln und verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner braucht, damit das Miteinander funktioniert. Vor über 16 Jahren nahm die Ordnungsberatung ihre Arbeit auf – zunächst als ergänzende Präsenz zu Hausbesorgerinnen und Hausbesorgern sowie der Hausbetreuung. Die Idee: Häufige, sichtbare Rundgänge, niederschwellige Gespräche und schnelle Entscheidungen vor Ort. Damit sollte eine Kultur der Verantwortung gestärkt werden, in der Information und Einsicht im Vordergrund stehen.

Über die Jahre veränderte sich der Fokus: Anfangs ging es stark um klassische Sauberkeitsthemen wie Mülltrennung oder das Verhindern von Verunreinigungen in Stiegenhäusern. Später kamen komplexere Herausforderungen hinzu, darunter die Nutzung von Grün- und Spielflächen, Fahrradbügeln, Abstellflächen für Kinderwägen oder die Koordination mit Entsorgungsunternehmen. Gleichzeitig wuchsen die Möglichkeiten, Hinweise zu melden, etwa über telefonische Hotlines. Heute spielt der ständige Austausch mit Mieterbeiräten und der Hausbetreuung eine tragende Rolle. Die aktuelle Bilanz mit zehntausenden Gesprächen zeigt, dass dieses Modell greift: Präsenz, Aufklärung, Deeskalation – und dort, wo es nötig ist, konsequentes Einschreiten.

Vergleiche: Österreich, Deutschland, Schweiz

Wien verfügt über eine besonders große kommunale Wohnbaugeschichte. Das macht die Ordnungsberatung zu einem spezifischen Instrument, das in seiner Breite in Österreich einzigartig ist. In anderen Bundesländern wie Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark oder Salzburg sind kommunale Bestände insgesamt kleiner und stärker verteilt. Dort übernehmen oft Hausverwaltungen und lokale Reinigungs- sowie Sicherheitsdienste Aufgaben, die in Wien gebündelt sind. Die rechtliche Basis für Sauberkeitsthemen bilden jeweils die Landesgesetze zu Abfallwirtschaft und Reinhaltepflicht, ergänzt durch Hausordnungen der Eigentümerinnen und Eigentümer.

In Deutschland existieren in vielen Städten kommunale Wohnungsunternehmen und Quartiersmanagements. Aufgaben ähneln denen der Ordnungsberatung: Präsenz vor Ort, Mieterkommunikation, Hinweise auf Entsorgung, Kooperation mit dem Ordnungsamt. Jedoch ist die Organisation je nach Bundesland und Stadt stark unterschiedlich; zentrale, stadtweite Teams für große kommunale Bestände sind vor allem dort üblich, wo die öffentliche Wohnungswirtschaft groß ist. In der Schweiz spielen Genossenschaften eine tragende Rolle. Sie setzen stark auf Hausordnungen, Bewohnermitwirkung und klare Entsorgungsstrukturen. Littering-Gesetze und Gemeinderegeln schaffen den rechtlichen Rahmen. Der rote Faden in allen drei Ländern bleibt gleich: Das Zusammenwirken von Aufklärung, einfacher Meldelogik, klaren Regeln und konsequenter Durchsetzung.

So wirkt es im Alltag: Auswirkungen für Bewohnerinnen und Bewohner

Für Bewohnerinnen und Bewohner ist der Nutzen unmittelbar spürbar. Saubere Gänge, freie Müllräume und gepflegte Höfe erhöhen die Lebensqualität. Wenn Fluchtwege nicht durch Möbel, Einkaufswagerl oder Kartons blockiert sind, verbessert das Sicherheitsniveau – im Ernstfall zählt jede Sekunde. Konkretes Beispiel: Ein Kinderwagen steht im Stiegenhaus direkt vor einer Brandschutztür. Ordnungsberaterinnen und Ordnungsberater weisen auf das Abstellverbot hin, erklären die Gründe und organisieren bei Bedarf eine rasche, sichere Verlagerung. Mit diesem Gespräch ist das Problem meist dauerhaft gelöst.

Auch bei Sperrmüllfragen hilft die Präsenz. Wer eine alte Matratze loswerden will, erfährt, wann und wo eine zulässige Ablage möglich ist oder wie eine Abholung organisiert werden kann. Das vermeidet illegale Ablagerungen, spart Kosten und schont Nerven. Ein weiteres Beispiel: In einem Hof häufen sich Zigarettenstummel. Nach Hinweisen der Ordnungsberatung werden zusätzliche Aschenrohre installiert, die Hausordnung in mehreren Sprachen ausgehängt und ein kurzer Infotermin organisiert. In den Wochen danach sinkt die Verschmutzung deutlich. Dort, wo Einsicht fehlt, können Sanktionen folgen. Die Organstrafverfügung in Höhe von 50 Euro macht klar, dass Regelverstöße Konsequenzen haben.

Wichtig: Hinweise können rund um die Uhr gemeldet werden, auch an Feiertagen. Die Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 ist durchgängig erreichbar. Damit erhalten die Teams konkrete Anhaltspunkte und können priorisiert handeln. Je genauer die Meldung – Ort, Art des Problems, Zeitpunkt –, desto schneller die Lösung. Für alle Beteiligten gilt: Information zuerst, Strafe nur, wenn es sein muss. Diese Reihenfolge stärkt Vertrauen und Akzeptanz.

Recht und Praxis: Was ist erlaubt, was kostet es?

Die Regeln sind überschaubar: Abfälle gehören in die richtigen Behälter, Sperrmüll wird geordnet entsorgt, Flucht- und Rettungswege bleiben frei. Wer dennoch Verunreinigungen verursacht, muss mit Konsequenzen rechnen. Nach dem Wiener Reinhaltegesetz sind bei klaren Verstößen Organstrafverfügungen in Höhe von 50 Euro möglich. Wer nicht zahlt, sich nicht ausweist oder nicht kooperiert, riskiert eine Anzeige. Diese kann im Verfahren bis zu 2.000 Euro kosten. Bewohnerinnen und Bewohner sparen sich Ärger und Geld, wenn sie rechtzeitig informieren, Fragen stellen und angebotene Lösungen nutzen. Hausordnungen präzisieren die Details, etwa Ruhezeiten oder das Abstellverbot für Gegenstände in Gängen. Transparente Beschilderung, mehrsprachige Aushänge und regelmäßige Erinnerung sind erprobte Mittel, um Missverständnisse zu vermeiden.

Analytischer Blick auf die Bilanz: Was hinter den Zahlen steckt

Die 54.483 Gespräche sind ein starkes Signal: Das persönliche Wort ist das zentrale Werkzeug der Ordnungsberatung. Nach redaktioneller Überschlagsrechnung kommen auf jeden Kontrollgang im Mittel mehr als ein Gespräch. Das lässt darauf schließen, dass es oft gelingt, mehrere Punkte in einem Rundgang anzusprechen oder mit unterschiedlichen Personen in Kontakt zu treten. Gleichzeitig stehen 2.793 Organstrafverfügungen und 735 Anzeigen für konsequentes Handeln in jenen Fällen, in denen Abhilfe anders nicht zu erreichen ist. Diese Eskalationsstufen sind für die Glaubwürdigkeit des Systems wichtig. Ohne Sanktionsmöglichkeit verpufft die präventive Wirkung, mit ihr wird sie gestützt.

Die 43.445 Entrümpelungen zeigen den Aufwand hinter den Kulissen. Gemeint sind nicht nur große Räumungen, sondern auch viele kleinere Eingriffe: das Entfernen von Kartons in Kellergängen, das Wegschaffen von Altmöbeln aus Höfen oder das Freimachen von Müllräumen. Jede einzelne Maßnahme hält Wege frei, reduziert Brandlast und beugt Schädlingsbefall vor. 672 Sonderbegehungen unterstreichen, dass bei gehäuften Problemen gezielt vertieft kontrolliert wird. Zusammengenommen ergibt sich ein Bild stetiger, fein austarierter Pflege des gemeinschaftlichen Raums.

Zukunftsperspektiven: Wie Ordnung und Respekt weiter gestärkt werden können

Redaktionelle Einschätzung: Die Entwicklung spricht für einen doppelten Ansatz aus Service und Sanktionskompetenz. Perspektivisch könnten digitale Unterstützungen die Meldelogik weiter vereinfachen, etwa QR-Hinweise an zentralen Punkten, die direkt zum richtigen Kontakt führen, oder mehrsprachige Mikro-Lernbausteine, die Regeln in 60 Sekunden erklären. Entscheidend bleiben aber die Menschen vor Ort. Regelmäßige Präsenz, Schulungen in Erster Hilfe, Konfliktmanagement und interkultureller Kommunikation sowie die enge Zusammenarbeit mit Mieterbeiräten und der Hausbetreuung werden den Kern bilden.

Im Themenfeld Sicherheit ist zu erwarten, dass Fluchtwegfreiheit, Brandlastreduktion und klare Zonierung von Abstellflächen noch stärker betont werden. Beim Abfallmanagement dürfte der Fokus auf Transparenz liegen: Was gehört wohin, wie bestellt man Abholungen, wie erkennt man illegale Ablagerungen früh. Damit lässt sich die Zahl kostenintensiver Entrümpelungen senken. Auch das erfolgreiche Projekt Abmarsch Wagerl zeigt: Wenn Verantwortungsketten über die Liegenschaft hinaus bis zu Handelsunternehmen und Entsorgern reichen, lassen sich hartnäckige Ärgernisse strukturell angehen.

Praktische Tipps für Bewohnerinnen und Bewohner

  • Missstände melden: 05 75 75 75 – rund um die Uhr erreichbar.
  • Hausordnung prüfen: Aushänge in Eingangsbereichen und Müllräumen beachten.
  • Sperrmüll richtig entsorgen: Informationen bei der Hausbetreuung oder auf wienerwohnen.at.
  • Fluchtwege freihalten: Keine Gegenstände in Stiegenhäusern, Gängen oder vor Brandschutztüren abstellen.
  • Rücksicht im Alltag: Ruhezeiten respektieren, Spiel- und Grünflächen bestimmungsgemäß nutzen.

Quellen und weiterführende Informationen

Primärquelle: Stadt Wien – Kommunikation und Medien (KOM), vollständige Aussendung über APA-OTS. Allgemeine Informationen zu Services und Regeln: Wiener Wohnen. Hinweise zu Sauberkeit und Entsorgung in Wien: Stadt Wien – Sauberkeit.

Fazit

Die Rekordbilanz 2025 macht deutlich: Wiens Ordnungsberaterinnen und Ordnungsberater verbinden Beratung, Deeskalation und – wenn nötig – konsequentes Einschreiten. 42.049 Kontrollgänge und 54.483 Gespräche zeigen, dass Kommunikation an erster Stelle steht, während Strafen die Ausnahme bleiben. Gleichzeitig adressiert das Projekt Abmarsch Wagerl ein konkretes Sicherheitsproblem mit praxistauglichen Abläufen. Für Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet das mehr Ordnung, mehr Sicherheit und verlässliche Ansprechpersonen im Alltag. Wer Hinweise rasch meldet und die Hausordnung beachtet, spart Kosten und stärkt das Miteinander im Gemeindebau. Haben Sie Anregungen oder Fragen zu Sauberkeit, Entsorgung und Fluchtwegen in Ihrer Anlage? Nutzen Sie die Hotline 05 75 75 75 oder informieren Sie sich über die verlinkten Angebote. So bleibt der Gemeindebau auch künftig ein Wohnort, an dem Respekt und Rücksichtnahme gelebt werden – zum Vorteil aller.