PFAS-Pestizide: Verbot wird geprüft – Signal für Österreich

Redaktion

Am 19.12.2025 wird in Österreich eine Nachricht aus Den Haag relevant: Die niederländische Zulassungsbehörde Ctgb kündigt an, 46 PFAS-Pestizide neu zu bewerten. Bestätigen Messungen, dass deren Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) gesetzliche Grundwasser-Grenzwerte überschreitet, könnten diese Produkte vom Markt verschwinden. Für Österreich ist das mehr als eine Randnotiz: Weil wir in derselben EU-Zulassungszone wie die Niederlande liegen, steigt der rechtliche Druck, eigene Genehmigungen zu überprüfen. Was jetzt zur Debatte steht, betrifft Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Konsumentinnen und Konsumenten zugleich – und könnte bereits in den nächsten Monaten die Praxis am Feld und die Qualität unseres Grundwassers prägen. Gleichzeitig sorgt das Thema PFAS-Pestizide seit Monaten europaweit für Diskussionen: Dänemark hat als erster EU-Staat PFAS-Pestizide untersagt, nachdem neue Studien die Bildung von TFA im Boden belegten. Österreich verfolgt die Entwicklung aufmerksam, denn die Versorgungssicherheit mit sauberem Trinkwasser ist ein nationales Gut, und Landwirtinnen und Landwirte brauchen Planungssicherheit. Dieser Bericht ordnet die Fakten ein, erklärt die Regeln und beleuchtet die nächsten Schritte – sachlich, verständlich und mit klarem Österreich-Bezug.

PFAS-Pestizide: Was die niederländische Prüfung für Österreich bedeutet

Ausgangspunkt ist eine Mitteilung des niederländischen Ctgb, wonach 46 PFAS-Pestizide aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Bildung von TFA im Boden und möglicher Risiken für das Grundwasser neu bewertet werden. Bestätigt sich, dass die gesetzlichen Grundwasser-Grenzwerte überschritten werden, sollen diese PFAS-Pestizide vom Markt genommen werden. Die Umweltorganisation GLOBAL 2000 fasst den juristischen Hebel für Österreich präzise zusammen: Kommt es in einer Zulassungszone zu einem Verbot oder einer Einschränkung, verpflichtet Artikel 44 Absatz 3 der EU-Pestizidverordnung die anderen Staaten derselben Zone, ihre eigenen Zulassungen zu überprüfen. Österreich teilt die klimatische Zulassungszone mit den Niederlanden und Deutschland; Dänemark gehört zur nördlichen Zone und war bereits im Sommer vorgangen.

GLOBAL 2000 zitiert dazu den Umweltchemiker Helmut Burtscher-Schaden mit einer klaren Einschätzung: „Wenn die Niederlande PFAS-Pestizide wegen ihrer TFA-Freisetzung vom Markt nehmen, wird Österreich rechtlich kaum Spielraum haben, diese Stoffe weiter zuzulassen. Österreich müsste dann nachziehen – es sei denn, der Landwirtschaftsminister könnte glaubhaft belegen, dass sich PFAS-Pestizide hierzulande völlig anders verhalten und kein Grundwasser kontaminieren.“ Die vollständige Quelle ist hier abrufbar: GLOBAL 2000 via OTS.

Fachbegriffe verständlich erklärt: PFAS

PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, eine große Stoffgruppe mit tausenden Varianten. Charakteristisch ist ihre besondere chemische Stabilität: Die Kohlenstoff-Fluor-Bindung gilt als eine der stärksten in der organischen Chemie. Dadurch sind PFAS wasser-, fett- und schmutzabweisend und wurden in vielen Anwendungen eingesetzt, von Imprägnierungen bis zur Kältetechnik. Genau diese Stabilität führt aber dazu, dass PFAS in der Umwelt kaum abgebaut werden. Sie können sich ausbreiten, in Gewässer gelangen und sind schwer zu entfernen. Deshalb werden PFAS häufig als „forever chemicals“ bezeichnet – ein Hinweis auf ihre Persistenz, also die extreme Beständigkeit, die Umwelt- und Gesundheitsbehörden in Europa seit Jahren beschäftigt.

Fachbegriffe verständlich erklärt: PFAS-Pestizide

PFAS-Pestizide sind Pflanzenschutzmittel, deren Wirkstoffe oder Hilfsstoffe per- oder polyfluorierte Strukturen enthalten. Sie werden im Ackerbau oder in Sonderkulturen eingesetzt, etwa um Schaderreger zu kontrollieren. Der Zusammenhang mit dem aktuellen Verfahren ergibt sich daraus, dass bestimmte PFAS-Pestizide im Boden zu Trifluoressigsäure (TFA) abgebaut werden können. Wenn ein Pflanzenschutzmittel in relevanten Mengen ein persistent bleibendes Abbauprodukt erzeugt, das ins Grundwasser gelangen kann, wird dies in der Zulassung besonders kritisch bewertet. PFAS-Pestizide rücken deshalb stärker in den Fokus von Behörden, weil ihre potenziellen Endprodukte – wie TFA – nicht einfach verschwinden, sondern sich im Wasserkreislauf wiederfinden können.

Fachbegriffe verständlich erklärt: Trifluoressigsäure (TFA)

Trifluoressigsäure, kurz TFA, ist ein sehr kleines, stark fluoriertes Molekül und kann als Endprodukt beim Abbau bestimmter PFAS entstehen. TFA ist hoch wasserlöslich, sehr mobil im Untergrund und gilt als praktisch nicht abbaubar. Dadurch kann TFA über Sickerwasser in das Grundwasser gelangen und dort lange verbleiben. Im Gegensatz zu größeren PFAS-Molekülen, die sich an Böden oder Sedimente binden, kann TFA relativ ungehindert in die wasserführenden Schichten vordringen. Wenn TFA einmal im Grundwasser ist, lässt es sich mit herkömmlichen Trinkwasseraufbereitungsverfahren nur schwer entfernen. Genau diese Eigenschaften sind der Grund, warum TFA als Prüfmaßstab in der aktuellen Neubewertung von PFAS-Pestiziden eine zentrale Rolle spielt.

Fachbegriffe verständlich erklärt: Ctgb

Das Ctgb ist die niederländische Behörde für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden. Sie bewertet wissenschaftliche Unterlagen, Risikostudien und Monitoringdaten und entscheidet, ob ein Produkt unter definierten Auflagen verwendet werden darf. In der EU arbeiten nationale Behörden im Rahmen eines abgestimmten Systems zusammen. Wenn das Ctgb 46 PFAS-Pestizide neu bewertet, heißt das: Es prüft, ob neue Daten – hier speziell zur Bildung von TFA und zum Risiko für das Grundwasser – eine Änderung der bisherigen Genehmigung erfordern. Ein mögliches Ergebnis ist die Marktrücknahme, wenn Grenzwerte bedroht wären; ein anderes Ergebnis wäre die Verschärfung von Auflagen oder eine Einschränkung der Anwendung.

Fachbegriffe verständlich erklärt: EU-Zulassungszonen

Die EU teilt ihr Gebiet für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in drei klimatisch ähnliche Zonen ein. Hintergrund ist, dass Klima, Böden und landwirtschaftliche Praxis die Ausbreitung und den Abbau von Wirkstoffen beeinflussen. Österreich gehört zur selben Zone wie die Niederlande und Deutschland. Dänemark ist der nördlichen Zone zugeordnet. Kommt es in einem Mitgliedstaat einer Zone zu einer Beschränkung oder einem Verbot, müssen die anderen Staaten dieser Zone ihre nationalen Genehmigungen überprüfen. So wird sichergestellt, dass ähnliche Umwelt- und Gesundheitsstandards innerhalb vergleichbarer klimatischer Bedingungen gelten. Dieses Zonenprinzip ist die Brücke, über die die niederländische Neubewertung nach Österreich wirkt.

Fachbegriffe verständlich erklärt: Artikel 44 Absatz 3 der EU-Pestizidverordnung

Artikel 44 Absatz 3 der EU-Pestizidverordnung regelt die Überprüfung von Zulassungen. Vereinfacht gesagt: Wenn neue Erkenntnisse oder Entscheidungen in einer Zulassungszone vorliegen, müssen die anderen Staaten derselben Zone einschlägige Genehmigungen auf den Prüfstand stellen. Das bedeutet nicht automatisch ein europaweites Verbot, wohl aber eine rechtlich verankerte Pflicht zur Neubewertung. Für Österreich heißt das: Sollte das Ctgb PFAS-Pestizide wegen TFA-Risiken einschränken oder verbieten, wäre eine nationale Überprüfung der betroffenen Produkte folgerichtig. Das Verfahren stützt sich auf wissenschaftliche Dossiers, Monitoringdaten und die Bewertung möglicher Alternativen.

Fachbegriffe verständlich erklärt: Grundwasser-Grenzwerte

Grundwasser-Grenzwerte sind gesetzliche oder behördlich festgelegte Konzentrationswerte für Stoffe im Grundwasser. Sie dienen als Schutzinstrument für Ökosysteme und Trinkwasservorkommen. Werden Grenzwerte für ein Abbauprodukt wie TFA überschritten, ist das ein Warnsignal: Es deutet darauf hin, dass Quellen der Belastung reduziert oder unterbunden werden müssen. Grenzwerte bilden auch die juristische Grundlage für Maßnahmen der Behörden – etwa für Auflagen, Monitoringpflichten oder Marktrücknahmen. Wichtig ist: Grenzwerte sind nicht willkürlich, sondern basieren auf toxikologischen Bewertungen, Risikomodellen und Vorsorgeprinzipien, die im europäischen Umweltrecht verankert sind.

Fachbegriffe verständlich erklärt: Abbauprodukt im Boden

Ein Abbauprodukt – in der Fachsprache Metabolit – entsteht, wenn ein Stoff durch chemische oder biologische Prozesse verändert wird. Bei Pflanzenschutzmitteln ist es üblich, nicht nur den Wirkstoff, sondern auch relevante Abbauprodukte zu bewerten. Manche Metaboliten sind harmloser als der Ausgangsstoff, andere können problematischer sein. Bei PFAS-Pestiziden steht TFA im Fokus, weil es besonders stabil und mobil ist. Gelangt TFA aus dem Oberboden ins Sickerwasser, kann es in tiefer liegende Grundwasserleiter vordringen. Deshalb ist bei PFAS-Pestiziden die Frage zentral, ob und in welchem Ausmaß ein persistent bleibendes Abbauprodukt entsteht, das sich im Wasserkreislauf anreichern kann.

Historische Entwicklung: Von der breiten PFAS-Nutzung zur Regulierung

PFAS werden seit Jahrzehnten in Industrie und Konsumgütern eingesetzt – wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften. Lange galten sie als technologische Alleskönner, etwa in der Kältetechnik, in Beschichtungen, Imprägnierungen oder Spezialchemie. Mit wachsender Datenlage rückte jedoch ihre Persistenz in den Vordergrund: Viele PFAS sind in der Umwelt kaum abbaubar und lassen sich im Trinkwasser nur mit aufwendiger Technik entfernen. In Europa führte das zu einer schrittweisen Verschärfung von Regeln für einzelne PFAS und zu einer breiteren Debatte über gruppenbezogene Regulierung. Parallel entwickelten sich strengere Bewertungsverfahren für Pflanzenschutzmittel: Nicht nur der Wirkstoff, sondern auch relevante Metaboliten gerieten ins regulatorische Blickfeld. Die Debatte um PFAS-Pestizide ist vor diesem Hintergrund zu sehen: Sobald klar wurde, dass im Boden messbare Mengen TFA entstehen können, wuchs der Druck, die Genehmigungen zu überprüfen.

Ein Wendepunkt war, dass Dänemark – gestützt auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse – als erster EU-Staat PFAS-Pestizide untersagte. Damit war ein Präzedenzfall geschaffen, der auch in anderen Zonen Beachtung fand. Die niederländische Ankündigung, 46 PFAS-Pestizide neu zu bewerten, ist ein weiterer Baustein dieser Entwicklung. Der Mechanismus ist europarechtlich verankert: Entscheidungen in einem Zonenstaat setzen eine Kaskade an Prüfpflichten in Gang. Für Österreich ist dieser Prozess wichtig, weil er zeigt, dass nationale Schritte in vergleichbarem Klima und mit ähnlichen Böden als Referenz dienen können. Die aktuelle Diskussion ist daher Teil einer längeren Entwicklung vom breiten Einsatz hin zu einer stärkeren Vorsorge bei persistenten Stoffen.

Zahlen, Fakten und Einordnung

Die nun im Raum stehende Zahl ist konkret: 46 PFAS-Pestizide werden vom Ctgb neu bewertet. Im Zentrum steht TFA. Laut einer Studie des deutschen Umweltbundesamtes machen PFAS-Pestizide einen potenziellen jährlichen Anteil von 76 Prozent an der TFA-Belastung des Grundwassers aus. TFA-Emissionen aus Regen – überwiegend aus fluorierten Gasen der Kältetechnik – tragen demnach 17 Prozent bei. Kläranlagen und Gülle werden mit jeweils 3 Prozent veranschlagt. Diese Relation ordnet ein: Landwirtschaftliche Anwendungen von PFAS-Pestiziden stehen – rein zahlenmäßig – als Haupttreiber im Fokus, während atmosphärische Einträge und weitere Quellen nachgeordnet sind.

Für die Praxis heißt das: Wird auf Ebene der Zulassung erkannt, dass PFAS-Pestizide messbar zu TFA im Grundwasser beitragen, ist der Hebel für Risikoreduktion klar identifiziert. Weil die EU drei klimatisch ähnliche Zulassungszonen definiert, hat eine nationale Neubewertung in einem Zonenstaat strukturierende Wirkung in der ganzen Zone. Österreich ist in derselben Zone wie die Niederlande und Deutschland und müsste bei einer Marktrücknahme von PFAS-Pestiziden die eigenen Zulassungen überprüfen. Das betrifft Behörden, Herstellerinnen und Hersteller sowie Bäuerinnen und Bauern – und letztlich auch die Wasserwirtschaft, die für stabile Trinkwasserqualität sorgt.

Vergleich: Österreichs Bundesländer, Deutschland, Schweiz

In Österreich ist die Wasserversorgung stark grundwasserbasiert; vielerorts prägen Quell- und Grundwasser die Trinkwasserqualität. Das schafft eine besondere Sensibilität für Stoffe, die im Untergrund persistent sind. Bundesländer unterscheiden sich in Topografie, landwirtschaftlicher Struktur und Monitoringdichte. Daraus folgen unterschiedliche Schwerpunkte in der Beobachtung und im vorsorgenden Schutz des Grundwassers. Während Ackerbauregionen vor allem den Eintrag aus der Flächenbewirtschaftung im Blick haben, liegt in alpinen Regionen zusätzlich ein Fokus auf Quellschutzgebieten. Diese Diversität ist für eine sachgerechte Risikobewertung wichtig, weil sie regionale Gegebenheiten berücksichtigt.

Deutschland ist – wie Österreich – Teil derselben EU-Zulassungszone wie die Niederlande. Das bedeutet: Entscheidungen des Ctgb wirken auch als Impuls für deutsche Behörden, Zulassungen zu prüfen. In der Schweiz, die nicht EU-Mitglied ist, gelten eigene Zulassungsverfahren und Schwellenwerte. Allerdings stehen auch dort persistente Stoffe im Blickfeld, und die Nachbarländer tauschen Erfahrungen zur Wasserqualität und zu Monitoringmethoden aus. Gemeinsam ist allen: Grundwasser gilt als schützenswerte Ressource, und persistente, mobile Stoffe wie TFA stellen die Aufbereitung vor besondere Herausforderungen. Deshalb ist die Diskussion um PFAS-Pestizide grenzüberschreitend relevant und wird mit wachsender Datengrundlage konkreter.

Direkte Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger

Was bedeutet die niederländische Neubewertung für den Alltag in Österreich? Zunächst sind Behörden gefragt, die Datenlage für PFAS-Pestizide systematisch zu prüfen. Für Bäuerinnen und Bauern steht Planungssicherheit im Vordergrund: Sollte es zu Einschränkungen oder Rücknahmen kommen, muss praxisnahe Beratung zu Alternativen erfolgen. Für Wasserversorgerinnen und Wasserversorger geht es darum, die Überwachung von TFA und verwandten Parametern anlassbezogen zu schärfen und gegebenenfalls technische Optionen zu bewerten. Für Konsumentinnen und Konsumenten zählt, dass das Trinkwasser verlässlich sicher bleibt – hier sind Transparenz und Information die wichtigsten Bausteine, um Vertrauen zu stärken.

  • Landwirtschaft: PFAS-Pestizide könnten – abhängig vom Ergebnis – eingeschränkt oder untersagt werden. Betriebe müssten auf andere Mittel, mechanische Verfahren oder integrierten Pflanzenschutz umstellen. Übergangsfristen und Beratung mindern Umstellungskosten.
  • Wasserwirtschaft: Bei lokaler TFA-Belastung wären Monitoring und, falls nötig, zusätzliche Aufbereitungsschritte zu prüfen. Persistente, mobile Stoffe stellen höhere Anforderungen an Verfahren und Kostenplanung.
  • Kommunen: Informationsarbeit zu Wasserqualität, Quellschutz und Flächennutzung kann helfen, Verständnis für Vorsorgemaßnahmen zu fördern und Akzeptanz zu sichern.
  • Handel und Herstellerinnen/Hersteller: Falls PFAS-Pestizide entfallen, rückt die Verfügbarkeit wirksamer Alternativen in den Fokus. Innovationsdruck kann Investitionen in weniger persistente Wirkstoffe beschleunigen.

Entscheidend ist, dass Maßnahmen verhältnismäßig sind und entlang der Lieferkette wirken: vom Feld über die Zulassung bis zur Wasseraufbereitung. Genau hier gibt die EU-Pestizidverordnung den Rahmen vor – mit der Pflicht zur Neubewertung, wenn neue Erkenntnisse wie die Bildung von TFA im Boden vorliegen.

Die Rolle der Quelle und die aktuelle Rechtslage

Die vorliegenden Aussagen zur niederländischen Neubewertung, zur TFA-Risikolage und zum möglichen Marktrückzug von PFAS-Pestiziden gehen auf die Mitteilung von GLOBAL 2000 zurück. Die Quelle ist öffentlich zugänglich: OTS-Presseaussendung von GLOBAL 2000. Sie verweist auf den Mechanismus der EU-Zulassungszonen und die Pflicht nach Artikel 44 Absatz 3, nationale Zulassungen zu prüfen, wenn ein Zonenstaat handelt. Wichtig ist die sprachliche Präzision: Das Ctgb prüft und bewertet neu; ein Verbot oder eine Marktrücknahme ist an Bedingungen geknüpft, konkret an die Überschreitung gesetzlicher Grundwasser-Grenzwerte durch TFA. Dieser Prüfvorbehalt ist zentral, um die Debatte sachlich zu führen.

Einordnung der Expertenstimme

Die Einschätzung von Helmut Burtscher-Schaden betont den rechtlichen Druck auf Österreich innerhalb der gemeinsamen Zulassungszone. Sie macht zugleich deutlich, dass nationale Besonderheiten geprüft werden dürfen: Sollte glaubhaft belegt werden, dass PFAS-Pestizide sich hierzulande anders verhalten und das Grundwasser nicht kontaminieren, wäre das ein Argument für differenzierte Entscheidungen. Diese Balance zwischen Zonenharmonisierung und nationaler Evidenz ist typisch für das EU-Recht: Einheitliche Standards dort, wo es sachlich geboten ist, und Raum für lokale Daten, wo sie belastbar Unterschiede dokumentieren.

Praktische Beispiele: So könnte Österreich reagieren

Ein realistisches Szenario wäre, dass Österreich – ausgelöst durch einen niederländischen Marktrückzug – eigene Dossiers zu PFAS-Pestiziden auf TFA-Bildung und -Mobilität hin prüft. Dort, wo Risiken plausibel sind, könnten Auflagen verschärft oder Genehmigungen angepasst werden. Parallel würden Beratung und Forschung zu Alternativen verstärkt. Für Betriebe in sensiblen Einzugsgebieten von Trinkwasserquellen könnten zusätzliche Vorsorgemaßnahmen sinnvoll sein, etwa Pufferstreifen, anwendungsfreie Zonen oder die Umstellung auf Mittel ohne persistente Abbauprodukte. Wasserversorgerinnen und Wasserversorger würden Monitoringpunkte gezielt dort setzen, wo Flächennutzungen potenziell TFA freisetzen.

Ein weiteres Beispiel betrifft Beschaffung und Beratung: Öffentliche Programme könnten die Einführung von Kontrollstrategien fördern, die auf integrierten Pflanzenschutz setzen, also auf eine Kombination aus Sortenwahl, Fruchtfolge, mechanischen Maßnahmen und selektiven Mitteln ohne PFAS-Anteile. Für die Praxis ist entscheidend, dass die Versorgung mit Pflanzenschutzmitteln, die keine persistenten Abbauprodukte bilden, gesichert bleibt. So ließe sich das Risiko für TFA im Grundwasser senken, ohne Ertragssicherheit und Lebensmittelsicherheit zu gefährden.

Ausblick: Was in den nächsten Monaten wichtig wird

Kommt das Ctgb nach seiner Neubewertung zu dem Ergebnis, dass PFAS-Pestizide wegen TFA-Risiken beschränkt oder vom Markt zu nehmen sind, dürfte Österreich rasch eine eigene Überprüfung starten. Der Ablauf folgt etablierten Schritten: Sammlung und Sichtung der Daten, Bewertung durch Fachbehörden, Entwurf von Maßnahmen und gegebenenfalls Konsultation der betroffenen Kreise. Für die Wasserwirtschaft rückt die Frage in den Fokus, wie anlassbezogen TFA-Monitoring eingesetzt wird und welche technischen Optionen bei Bedarf zur Verfügung stehen. Für die Landwirtschaft ist die Zeit bis zu endgültigen Entscheidungen wichtig, um Alternativen vorzubereiten. Herstellerinnen und Hersteller werden gefragt sein, belastbare Daten vorzulegen und Substitutionsstrategien zu beschleunigen.

Übergeordnet bleibt die europäische Debatte über PFAS-Regulierung relevant. Sie zielt darauf, die Belastung durch persistente Stoffe systematisch zu reduzieren. Der konkrete Fall PFAS-Pestizide zeigt, wie eine stoffgruppenbezogene Risikologik in der Anwendungspraxis landet: am Feld, im Grundwasser, im Labor und schließlich im Verwaltungsakt. Österreich kann dabei drei Ziele verbinden: wirksame Vorsorge für das Grundwasser, verlässliche Rahmenbedingungen für Bäuerinnen und Bauern und ein transparentes Verfahren, das alle Betroffenen nachvollziehen können.

Weitere Hauptüberschrift: Fragen und Antworten zu PFAS-Pestiziden

Warum jetzt handeln?

Weil neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen und ein Zonenstaat – die Niederlande – eine Neubewertung angestoßen hat. Das EU-Recht verlangt, solche Impulse aufzugreifen. Das schützt das Grundwasser und sorgt für einheitliche Standards in vergleichbaren Klimaräumen.

Welche Produkte sind betroffen?

Die niederländische Ankündigung nennt 46 PFAS-Pestizide in der Neubewertung. Welche davon am Ende eingeschränkt oder zurückgenommen werden, hängt davon ab, ob TFA-Grenzwerte im Grundwasser überschritten werden. Für Österreich ist maßgeblich, was davon auf hiesige Zulassungen übertragbar ist.

Welche Rolle spielt TFA?

TFA ist ein sehr stabiles, mobiles Abbauprodukt, das im Grundwasser lange verbleiben kann. Es ist genau dieser Persistenz- und Mobilitätsmix, der TFA zum Prüfstein für PFAS-Pestizide macht. Wenn TFA nachweislich aus Anwendungen stammt, ist die Zulassungslogik klar: Risiken minimieren.

Was bedeutet das für mein Trinkwasser?

Trinkwasser wird in Österreich streng überwacht. Der aktuelle Prozess zielt genau darauf, potenzielle Quellen persistent bleibender Abbauprodukte wie TFA zu minimieren. Für Haushalte ändert sich nichts abrupt; Behörden arbeiten schrittweise und risikobasiert.

Fazit: Sachlich prüfen, konsequent handeln, transparent informieren

Die niederländische Neubewertung von 46 PFAS-Pestiziden und der Fokus auf TFA sind ein Signal, das Österreich ernst nehmen wird. Das EU-Zonenprinzip und Artikel 44 Absatz 3 der EU-Pestizidverordnung geben den Rahmen vor: Wenn ein Zonenstaat Beschränkungen einführt, folgt die Überprüfung. GLOBAL 2000 betont mit Blick auf Österreich, dass der Spielraum für eine Fortzulassung von PFAS-Pestiziden schwindet, solange TFA-Risiken nicht entkräftet sind. Für die Praxis zählt ein klarer Dreiklang: Schutz des Grundwassers, Planbarkeit für Bäuerinnen und Bauern und verlässliche Information für die Bevölkerung.

Wer sich vertiefend informieren möchte, findet die zentrale Quelle hier: GLOBAL 2000, OTS-Presseaussendung vom 19.12.2025. Österreich sollte die Prüfung zügig, aber besonnen vorantreiben. Offene Frage an Politik und Praxis: Welche Alternativen zu PFAS-Pestiziden lassen sich rasch und wirksam etablieren, um TFA-Belastungen vorsorglich zu vermeiden? Eine konstruktive Debatte in Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Wissenschaft kann helfen, Antworten zu finden – faktenbasiert und im Interesse eines dauerhaft sauberen Grundwassers.