ÖGB begrüßt das Mietpaket im Nationalrat als wichtiger Schritt mit Augenmaß – am 11.12.2025 im Parlament beschlossen – und fordert zugleich strukturelle Entlastungen, die nachhaltig wirken. Österreich diskutiert erneut die Frage leistbaren Wohnens, und die österreichische Perspektive steht dabei im Vordergrund. Der Beschluss in Wien betrifft Millionen Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter quer durch die Bundesländer. Was wurde politisch auf den Weg gebracht, was bedeutet es konkret für Haushalte, und wo liegen die nächsten Aufgaben? Die Antworten liegen zwischen sozialpolitischer Notwendigkeit, rechtlichen Rahmenbedingungen und wirtschaftlicher Realität. Die heutige Analyse ordnet die Beschlüsse ein, liefert Hintergrund, erklärt zentrale Fachbegriffe und zeigt, wie sich das Mietpaket auf unterschiedliche Regionen und Lebenssituationen in Österreich auswirken kann.
Mietpaket im Nationalrat: Einordnung, Wirkung und offene Punkte
Am 11.12.2025 hat der Nationalrat Maßnahmen zur Dämpfung der Mietpreise beschlossen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) reagiert zustimmend, aber mit klaren Forderungen für weitergehende Strukturreformen. Angela Pfister, Leiterin des volkswirtschaftlichen Referats des ÖGB, spricht von einem Schritt in die richtige Richtung und betont die Notwendigkeit nachhaltiger Lösungen. Das ist angesichts anhaltend hoher Lebenshaltungskosten in Österreich von besonderer Relevanz.
Pfister hält fest, dass Entlastung für Mieterinnen und Mieter kurzfristig wirksam sein muss, zugleich aber die Ursachen der Teuerung adressiert werden sollen. Sie warnt davor, nur Symptome zu behandeln. Die Forderungen betreffen klar umrissene Bereiche: Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, zusätzliche Mittel für den gemeinnützigen Wohnbau und ein Ende befristeter Mietverträge, weil diese nach Ansicht des ÖGB Preisdruck verstärken.
Die politische Stoßrichtung der neuen Regelungen ist damit umrissen: Mieterhöhungen dämpfen, private Mieten einbeziehen und spürbare Begrenzungen erzielen. Die Diskussion dreht sich in der Folge um praktische Auswirkungen, rechtliche Umsetzung und soziale Balance zwischen Investitionssicherheit im Wohnbau und bezahlbarer Miete in allen Bundesländern.
Quelle und Zitatlage
Die hier zitierten inhaltlichen Positionen stammen aus der Veröffentlichung des ÖGB über die Austria Presse Agentur/OTS. Das vollständige Statement ist abrufbar unter diesem Link. Pfister betont: „Gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten ist es wichtig, dass die Politik reagiert und Mieterinnen und Mieter entlastet.“ Zugleich fordert sie strukturelle Maßnahmen: „Entscheidend ist, dass die Politik für echte und dauerhafte Entlastung sorgt und nicht nur Symptome bekämpft.“
Fachbegriff erklärt: Mietpreisbremse
Unter Mietpreisbremse wird eine gesetzliche Begrenzung von Mieterhöhungen verstanden. Das Konzept setzt bei der Dynamik der Mieten an und legt fest, in welchem Ausmaß und in welchem Zeitraum Mieten steigen dürfen. Für Laien verständlich formuliert: Eine Bremse ist kein Einfrieren, sondern ein Dämpfer. Sie lässt Erhöhungen prinzipiell zu, aber nur innerhalb enger Grenzen, etwa pro Jahr. Ziel ist, Haushalte vor abrupten, schwer kalkulierbaren Mehrbelastungen zu schützen, ohne Investitionen in Erhalt und Bau grundsätzlich zu verhindern. Entscheidend sind Anwendungsbereich, Dauer, Ausnahmen und Kontrolle.
Fachbegriff erklärt: Indexierung und Verbraucherpreisindex (VPI)
Indexierung bedeutet, dass ein Preis – hier die Miete – an einen offiziellen Preisindex gekoppelt ist. In Österreich ist das häufig der Verbraucherpreisindex (VPI). Steigt der VPI, können vertraglich vereinbarte Mieten angepasst werden. Für Nicht-Expertinnen und -Experten: Der Index bildet die durchschnittliche Teuerung eines Warenkorbs ab. Kopplungen an den Index sollen Kaufkraftveränderungen abbilden. Wird die Indexierung gedämpft oder temporär ausgesetzt, steigen Mieten langsamer als der Index, was kurzfristig entlastet. Das Verhältnis von Index, Mietvertrag und Gesetz ist ein Kernpunkt jeder Mietreform.
Fachbegriff erklärt: Richtwertmiete
Die Richtwertmiete ist ein mietrechtlicher Orientierungswert, der für bestimmte Wohnungen (etwa in Altbauten unter dem Mietrechtsgesetz) gilt. Er setzt sich aus einem Grundbetrag und Zu- oder Abschlägen für Lage und Ausstattung zusammen. Für Laien: Der Richtwert ist keine beliebige Zahl, sondern ein gesetzlich festgelegter Orientierungsbetrag, der regional variiert. Er gibt einen Rahmen, innerhalb dessen die zulässige Miete bemessen wird. Anpassungen des Richtwerts wirken sich spürbar auf neue Verträge und in bestimmten Konstellationen auch auf laufende Verträge aus.
Fachbegriff erklärt: Gemeinnütziger Wohnbau
Gemeinnütziger Wohnbau bezeichnet Bauträger, die nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind und nach dem Prinzip der Kostendeckung wirtschaften. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das häufig langfristig stabile, vergleichsweise leistbare Mieten. Gemeinnützige bauen, erhalten und bewirtschaften Wohnungen und sind an strenge Regeln gebunden. Für Laien: Gemeinnützig heißt nicht gratis, aber preisgedämpft und stark reguliert. Zusätzliche Mittel in diesem Bereich können Angebot und Verfügbarkeit leistbarer Wohnungen erhöhen und so den gesamten Markt entlasten.
Fachbegriff erklärt: Befristeter Mietvertrag
Befristete Mietverträge laufen nur für eine bestimmte Zeit und müssen verlängert werden, wenn das Mietverhältnis weiterbestehen soll. Für viele Haushalte ist das mit Unsicherheit verbunden. Aus Sicht von Mieterinnen und Mietern kann die Befristung Druck erzeugen, etwa bei Verhandlungen über Konditionen. Aus Sicht von Vermieterinnen und Vermietern kann sie Planbarkeit bieten. Die Debatte dreht sich um die Frage, ob Befristungen Sachgründe haben oder den Preisdruck erhöhen. Der ÖGB fordert ein Ende solcher Befristungen, um Stabilität zu schaffen.
Fachbegriff erklärt: Nationalrat
Der Nationalrat ist die erste Kammer des österreichischen Parlaments und beschließt Gesetze. Für das Mietrecht bedeutet das: Änderungen wie eine Mietpreisbremse, Deckelungen von Erhöhungen oder Anpassungen im Mietrechtsgesetz müssen dort beschlossen werden. Für Laien: Ohne Nationalratsbeschluss gibt es keine Gesetzesänderung. Der aktuelle Beschluss ist daher die rechtliche Grundlage für das, was in Mietverträgen künftig erlaubt oder begrenzt ist.
Historische Entwicklung: Mietrecht, Dämpfung und soziale Wohnpolitik
Österreich hat eine lange Tradition des Mieterschutzes und der sozialen Wohnpolitik. Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt seit Jahrzehnten einen großen Teil des Mietwohnungsmarktes, insbesondere Altbauten und bestimmte Segmente. In den 1990er Jahren wurde das Richtwertsystem verankert, um mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen. Parallel dazu hat sich der gemeinnützige Wohnbau als stabiler Pfeiler des Marktes etabliert. Er trägt dazu bei, dass in Österreich der Anteil preisgedämpfter Wohnungen im internationalen Vergleich beachtlich ist.
Über die Jahrzehnte schwankte die politische Stoßrichtung je nach wirtschaftlicher Lage. In Phasen moderater Teuerung standen Verfahrensvereinfachung und zielgenaue Förderung im Vordergrund. In Phasen höherer Inflation verlagerte sich der Fokus auf die Dämpfung von Mieterhöhungen, temporäre Begrenzungen und Härtefallmechanismen. Die jüngste Debatte fiel in eine Zeit breiter Preissteigerungen, die Haushalte bei Energie, Lebensmitteln und Wohnen gleichzeitig traf. Vor diesem Hintergrund ist das aktuelle Mietpaket zu sehen: als Teil einer größeren Strategie, mit der der Staat versucht, die Teuerung abzufedern, ohne Investitionen in Neubau und Sanierung zu gefährden.
Die Rolle Wiens als Bundesland mit großem Bestand an kommunalen und gemeinnützigen Wohnungen war historisch prägend. Sie schuf lange Zeit ein Gegengewicht zu Preisspitzen und sorgte für soziale Durchmischung. In anderen Bundesländern haben private Mietwohnungen ein höheres Gewicht, was zu anderen Dynamiken führen kann. Dennoch gilt: Das MRG, die Richtwerte und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bilden die gemeinsame rechtliche Klammer.
Vergleiche: Bundesländer, Deutschland und Schweiz
In Österreich zeigen die Bundesländer unterschiedliche Ausgangslagen. Wien verfügt über einen hohen Anteil an kommunalen und gemeinnützigen Wohnungen, die als Stabilitätsanker wirken können. In Tirol und Vorarlberg beeinflusst die Topografie und starke Nachfrage in Ballungsräumen die Marktsituation, insbesondere in Tourismus- und Hochschulstandorten. Oberösterreich, Niederösterreich und die Steiermark vereinen urbane Zentren und ländliche Räume, wodurch regionale Unterschiede innerhalb eines Bundeslands sichtbar werden. Kärnten, Salzburg und das Burgenland weisen wiederum eigene Strukturen auf, etwa mit regional stärker geprägten Mietmärkten. Ein bundesweites Mietpaket muss daher in seiner Ausgestaltung praktikabel und zugleich flexibel sein, damit es in unterschiedlichen Marktumfeldern wirksam bleibt.
Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass dort seit mehreren Jahren mit verschiedenen Instrumenten gearbeitet wird. Die sogenannte Mietpreisbremse zielt auf Neuvertragsmieten in angespannten Märkten ab, und Kappungsgrenzen sollen Bestandsmieten dämpfen. Die Debatte kreist um Wirksamkeit, Ausnahmen und die Verzahnung mit Neubauförderung. Die Erfahrungen legen nahe, dass rechtliche Feinheiten und klare Vollzugsregeln wichtig sind, damit Instrumente nicht ins Leere laufen.
In der Schweiz wiederum spielt der Referenzzinssatz eine zentrale Rolle. Mieten können – vereinfacht – entsprechend der Entwicklung dieses Satzes angepasst werden. Dortige Diskussionen drehen sich um die Balance zwischen Anpassungsmechanik und sozialer Abfederung. Der Vergleich zeigt: Jedes Land sucht Mechanismen, die Rechtsklarheit, soziale Fairness und Investitionssicherheit kombinieren. Österreichs aktuelles Mietpaket reiht sich in diese internationale Linie ein, muss aber die Besonderheiten des hiesigen Systems berücksichtigen.
Konkreter Bürger-Impact: Was das Mietpaket im Alltag bedeuten kann
Für Mieterinnen und Mieter kann eine Dämpfung der Mieterhöhungen kurzfristig spürbar sein. Wenn Erhöhungen gebremst werden, bleibt mehr finanzieller Spielraum für laufende Ausgaben von Energie bis Lebensmittel. Ein Haushalt in Wien mit Richtwertmiete erlebt die Entlastung möglicherweise anders als ein Haushalt in Innsbruck mit einem befristeten Vertrag im privaten Segment. Hier zeigen sich die Feinheiten des Systems: Vertragsform, Lage und bisherige Miethöhe beeinflussen die konkrete Wirkung.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Familie in Graz mit einem indexierten Mietvertrag profitiert, wenn die Anpassung langsamer erfolgt als die allgemeine Teuerung. Das federt Budgetspitzen ab, vor allem in Monaten mit weiteren Fixkosten. Eine Alleinerzieherin in Linz mit befristetem Mietvertrag könnte hingegen Stabilität vor allem dann spüren, wenn Befristungen zurückgedrängt werden. Denn weniger Unsicherheit bei Vertragsverlängerungen bedeutet mehr Planbarkeit für Ausbildung, Arbeitsplatz und Kinderbetreuung. Ein Paar in St. Pölten, das auf eine leistbare Wohnung wartet, kann durch zusätzliche Mittel im gemeinnützigen Wohnbau neue Chancen auf Zuteilung erhalten.
Für Vermieterinnen und Vermieter stellen Mietbegrenzungen eine Planungsgröße dar. Sie reduzieren kurzfristige Ertragsschwankungen, was in der Kalkulation für Erhalt, Sanierung und Finanzierung relevant ist. Zentral ist, dass die Regeln klar formuliert sind, damit Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Eine verlässliche Regelung schafft Rechtssicherheit und kann damit auch Investitionen begünstigen, etwa in thermische Sanierungen und Barrierefreiheit.
Für Gemeinden und Länder heißt die Dämpfung, dass soziale Unterstützung, Wohnberatung und Vergabepraxis im gemeinnützigen Segment gezielter wirken können. Je besser die Instrumente ineinandergreifen, desto eher lässt sich Wohnungsnot vermeiden und soziale Durchmischung erhalten. In Tourismus- und Universitätsstädten bleibt die Herausforderung, saisonale und temporäre Nachfrage so zu steuern, dass der reguläre Mietmarkt nicht übermäßig unter Druck gerät.
Zahlen, Fakten und Einordnung: Was jetzt relevant ist
Die offizielle OTS-Quelle benennt politische Eckpunkte und Positionen, ohne detaillierte statistische Zeitreihen zu veröffentlichen. Für die sachliche Einordnung ist daher entscheidend, welche Kennzahlen üblicherweise betrachtet werden: die Entwicklung der Bestandsmieten und Neuvertragsmieten, der Anteil befristeter Mietverträge, die Rolle der Indexierung über den VPI, die Dynamik der Richtwerte, die Bautätigkeit im gemeinnützigen und privaten Sektor sowie die Leerstandsquoten. Diese Kennzahlen helfen zu verstehen, ob eine Deckelung kurzfristige Effekte hat und wie stark strukturelle Hebel – etwa zusätzliche Mittel für den gemeinnützigen Wohnbau – mittel- bis langfristig entlasten.
Wesentlich ist auch die Differenzierung nach Segmenten. Richtwertmieten reagieren anders auf gesetzliche Änderungen als frei vereinbarte Mieten. Gemeinnützige Wohnungen folgen eigenen Kalkulationsprinzipien, was die Preisdynamik dämpfen kann. Private Neuverträge bilden tendenziell Marktlagen schneller ab. Je nach Ausgestaltung des Mietpakets – insbesondere der Einbezug privater Mieten und die Höhe des Deckels – wird die Entlastung unterschiedlich ausfallen. Die OTS-Veröffentlichung weist darauf hin, dass der vorgesehene Deckel aus Sicht des ÖGB zu hoch angesetzt sei und deshalb kaum spürbare Entlastung bringen könnte. Diese Bewertung unterstreicht, wie sensibel die konkrete Prozentgrenze ist.
Für die Wirkungskontrolle braucht es transparente, regelmäßige Auswertungen. Relevante Quellen dafür sind etwa amtliche Statistiken und Forschungsinstitute. Offizielle Informationen zum Verbraucherpreisindex und Preisentwicklung sind bei Statistik Austria abrufbar. Zur wirtschaftlichen Gesamtlage liefern wirtschaftswissenschaftliche Institute laufend Analysen. Eine laufende Evaluierung ermöglicht es, bei Bedarf nachzujustieren, etwa wenn regionale Unterschiede zu stark auseinanderlaufen oder bestimmte Gruppen überproportional belastet bleiben.
Rechtsklarheit und Anwendung
Die Rechtsanwendung entscheidet mit über die Wirksamkeit. Klare Übergangsregeln, eindeutige Definitionen, verständliche Informationsmaterialien und gut erreichbare Beratungsstellen reduzieren Konflikte. Im Alltag bewähren sich standardisierte Formulare, transparente Abrechnungen und leicht zugängliche Rechtsauskünfte. Für Betroffene ist es entscheidend zu wissen, welche Erhöhung zulässig ist, wann sie wirksam wird und wie sich der Deckel berechnet. Je klarer die Regelungen, desto weniger Streitfälle und desto mehr Planungssicherheit.
Expertinnen-Position des ÖGB: Lob und Forderungen
Angela Pfister ordnet das Paket als wichtigen Schritt ein, mahnt aber die Ursachenbekämpfung ein: „Nur strukturelle Maßnahmen schützen die Menschen wirksam – ob bei Energie, Mieten oder im Supermarkt.“ Aus ÖGB-Sicht braucht es eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, zusätzliche Mittel für den gemeinnützigen Wohnbau und das Ende befristeter Mietverträge. Positiv bewertet der ÖGB, dass private Mieten künftig unter die Regelungen fallen sollen. Kritisch sieht er, dass der vorgesehene Deckel zu hoch sei, um spürbare Entlastung zu bewirken.
Diese Perspektive ist konsistent: Kurzfristige Dämpfung soll akute Belastungen mildern, strukturelle Maßnahmen sollen dauerhaft helfen. Im Zentrum steht die Frage, wie die Balance zwischen sozialer Absicherung und Investitionsbereitschaft im Wohnbau gelingen kann. Der ÖGB stellt dabei soziale Sicherheit und leistbares Wohnen als Grundpfeiler in den Vordergrund.
Umsetzung in der Praxis: Was Akteurinnen und Akteure beachten
Für Mieterinnen und Mieter empfiehlt sich ein Blick in den eigenen Vertrag: Steht dort eine Indexierung? Greift das Mietrechtsgesetz? Wie wird eine Mieterhöhung begründet? Beratungsstellen können prüfen, ob Erhöhungen den neuen Regeln entsprechen. Vermieterinnen und Vermieter sollten ihre Vertragsmuster auf die aktuelle Rechtslage anpassen und Erhöhungen transparent und nachvollziehbar begründen. Für Bauträgerinnen und Bauträger ist die Frage zentral, wie die Regelungen mit Förderlogiken und Finanzierungen zusammenspielen, damit Sanierung und Neubau verlässlich planbar bleiben.
- Verträge prüfen: Index, Richtwert, Befristung
- Fristen und Berechnungsgrundlagen dokumentieren
- Beratung in Anspruch nehmen und Unterlagen sammeln
- Regionale Förderungen und gemeinnützige Angebote prüfen
Zukunftsperspektive: Worauf es in den nächsten Monaten ankommt
Entscheidend wird sein, ob das Mietpaket messbar entlastet und wie schnell ergänzende Strukturmaßnahmen folgen. Wenn zusätzliche Mittel in den gemeinnützigen Wohnbau fließen, kann das Angebot leistbarer Wohnungen steigen und der Druck auf den privaten Markt sinken. Eine klare Regelung zu befristeten Mietverträgen könnte die Stabilität erhöhen und Umzugsketten vermeiden, die häufig zusätzliche Kosten auslösen. Ebenso wichtig ist, dass Förderinstrumente für Sanierungen mit der sozialen Zielsetzung harmonieren, damit Klimaschutz und Leistbarkeit zusammenfinden.
Transparente Evaluationen sollten zeitnah starten: Wie entwickeln sich Mieterhöhungen unter dem Deckel? Welche Segmente profitieren besonders, wo bleiben Lücken? Werden Streitfälle seltener, weil Regeln klarer sind? Diese Fragen bestimmen, ob nachgeschärft werden muss. Internationale Erfahrungen legen nahe, dass Justierungen Teil eines lernenden Systems sind. Österreich kann hier von Best Practices profitieren, ohne die eigenen Besonderheiten zu ignorieren.
Langfristig geht es um einen Dreiklang: ausreichender und zielgerichteter gemeinnütziger Wohnbau, faire Regeln im privaten Segment und ein Mietrecht, das Transparenz, Planbarkeit und soziale Sicherheit bietet. So entsteht ein Markt, der Investitionen ermöglicht und gleichzeitig Mieterinnen und Mieter vor Überlastung schützt.
Weiterführende Informationen und Service
Die Originalquelle der hier behandelten Positionen des ÖGB ist über die APA/OTS abrufbar: OTS-Meldung des ÖGB. Allgemeine Daten zur Preisentwicklung finden sich bei Statistik Austria. Hintergrundinformationen zum Mietrecht und zu Richtwertmieten stellen einschlägige Behörden- und Beratungsseiten bereit. Für individuelle Fragen empfehlen sich Rechtsberatungseinrichtungen und Wohnservice-Stellen in den Bundesländern.
Schluss: Ein Schritt mit Maß – und viel Arbeit vor uns
Das Mietpaket im Nationalrat ist ein wichtiger Schritt mit Augenmaß, wie der ÖGB betont. Es dämpft Mieterhöhungen und bezieht auch private Mieten ein. Zugleich bleibt die Kernaufgabe bestehen: strukturelle Maßnahmen, die dauerhaft entlasten. Eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, Mittel für den gemeinnützigen Wohnbau und klare Regeln für Vertragsformen sind Hebel, die den Markt stabilisieren und die soziale Balance wahren.
Für Österreich bedeutet das: Genau hinsehen, evaluieren und nachsteuern, wenn es nötig ist. Je klarer die Rechtslage und je besser die Verzahnung mit Wohnbauförderung, desto wirksamer die Entlastung. Interessierte finden die ÖGB-Position in der verlinkten OTS-Meldung und können sich bei Beratungsstellen über individuelle Rechte informieren. Bleibt die offene Frage: Reicht die jetzige Dämpfung aus, oder braucht es rasch weitere Strukturreformen, damit Wohnen in allen Bundesländern leistbar bleibt?






