Am 3. Februar 2026 startet in Brüssel der Trilog zum EU‑Saatgutrecht: Was das für Österreichs Landwirtschaft, Sortenvielfalt und Konsumentinnen bedeutet. Die Diskussion ist hochrelevant, denn Österreichs bäuerliche Betriebe, regionale Züchterinnen und Züchter sowie Gartenfreundinnen und Gartenfreunde blicken gespannt nach Brüssel. Bereits heute prägen wenige Konzerne den globalen Saatgutmarkt. In den nächsten Wochen entscheidet sich, ob neue Regeln diese Konzentration bremsen oder beschleunigen. Der Ausgang betrifft unsere Lebensqualität, die Resilienz der Lebensmittelversorgung und die Zukunft regionaler Wertschöpfung in allen Bundesländern – von Vorarlberg bis ins Burgenland.
EU‑Saatgutrecht im Trilog: Chancen und Risiken für Österreich
Die Verhandlungen zum neuen EU‑Saatgutrecht gehen in die entscheidende Phase. In Brüssel treffen sich Vertreterinnen und Vertreter von EU‑Kommission, EU‑Parlament und dem Rat der Landwirtschaftsministerinnen und -minister, um im sogenannten Trilog einen Kompromiss zu finden. Der Verein ARCHE NOAH warnt, dass die derzeitige Marktkonzentration zu einer weiteren Verengung der Vielfalt führen könnte. Drei Konzerne – Bayer, Corteva und Syngenta – kontrollieren bereits mehr als die Hälfte des globalen Saatgutmarkts. Der weltweite kommerzielle Markt für Saatgut umfasst nach vorliegenden Angaben rund 50 Milliarden US‑Dollar; dominierend sind Mais, Soja und Getreide. Ein enger Fokus auf wenige Sorten erhöht die Krisenanfälligkeit von Lieferketten und Landwirtschaft.
Quelle und weiterführender Hintergrund: OTS‑Aussendung von ARCHE NOAH.
Was jetzt verhandelt wird
Strittig ist, wie weit das EU‑Saatgutrecht in lokale Systeme eingreift. Nach der Position des Rates wären neue Vielfaltssorten künftig vor allem bei Obst und Gemüse erlaubt, während neue vielfältige Sorten etwa von Getreide oder Erdäpfeln nicht zugelassen wären. Das EU‑Parlament möchte diese Beschränkung vermeiden, die bäuerliche Weitergabe von Saatgut ermöglichen und den Geltungsbereich der Verordnung auf kommerzielle Aktivitäten beschränken. Für Österreich ist die Frage zentral, ob der Austausch kleiner Saatgutmengen über Regionsgrenzen hinweg – etwa zwischen Tirol und Südtirol oder zwischen Salzburg und Bayern – weiterhin rechtssicher möglich ist. ARCHE NOAH fordert Ausnahmen zum Erhalt der Vielfalt und praktikable Regeln für kleinere Betriebe.
Fachbegriffe verständlich erklärt
- Trilog: Der Trilog ist ein informelles, aber etabliertes Verhandlungsformat der EU, in dem Vertreterinnen und Vertreter von Kommission, Parlament und Rat einen gemeinsamen Text für ein Gesetz ausarbeiten. Das Ziel ist, unterschiedliche Positionen zu überbrücken und eine Einigung zu erzielen, die anschließend formal von Parlament und Rat angenommen wird. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet Trilog, dass in kurzer Zeit entscheidende Weichen gestellt werden – oft in mehreren Runden, mit Kompromissen, die Details stark verändern können.
- EU‑Saatgutrecht: Darunter versteht man die Gesamtheit der EU‑Regeln zur Produktion und zum Inverkehrbringen von Saatgut beziehungsweise Pflanzenvermehrungsmaterial. Diese Vorschriften bestimmen, welche Sorten unter welchen Bedingungen gehandelt oder getauscht werden dürfen. Für Laien wichtig: Das EU‑Saatgutrecht greift nicht in private Gartennutzung ein, es regelt vor allem Marktteilnahme, Qualität und Nachvollziehbarkeit. Die Balance zwischen Marktzugang, Vielfalt und Verbraucherschutz ist Kern der Debatte.
- Pflanzenvermehrungsmaterial: Dieser Fachbegriff umfasst alles, womit Pflanzen vermehrt werden: Saatgut, Setzlinge, Knollen (etwa Erdäpfel), Stecklinge oder Pflanzenteile. Rechtlich relevant ist, ob dieses Material verkehrsfähig ist – also unter bestimmten Qualitätsstandards verkauft oder zwischen Betrieben weitergegeben werden darf. Für kleinere Produzentinnen und Produzenten sind die Nachweise, Etikettierungen und Kontrollen oft aufwendig, weshalb Ausnahmen oder vereinfachte Regeln von großer Bedeutung sind.
- Oligopol: Ein Oligopol liegt vor, wenn wenige Anbieterinnen und Anbieter einen Markt dominieren. In der Saatgutwirtschaft bedeutet das: Ein kleiner Kreis großer Unternehmen bestimmt Sortiment, Preise und Innovationspfade. Für Konsumentinnen und Konsumenten kann das weniger Auswahl bedeuten; für die Landwirtschaft steigt das Risiko, dass wenige Sorten großflächig angebaut werden und dadurch anfälliger für Schädlinge, Krankheiten oder Klimastress sind. Wettbewerbspolitisch stellen Oligopole besondere Herausforderungen dar.
- Diversifizierung des Saatgutmarkts: Diversifizierung heißt, dass viele Akteurinnen und Akteure mit unterschiedlichen Sorten am Markt teilnehmen. Das führt zu größerer Sortenvielfalt, mehr regionalen Anpassungen und geringerer Abhängigkeit von einzelnen Lieferketten. Für die Praxis bedeutet Diversifizierung, dass nicht nur Hochleistungssorten zählen, sondern auch robuste, standortangepasste und traditionelle Sorten, die in bestimmten Regionen Österreichs besonders gut funktionieren.
- Bäuerliche Saatgutweitergabe: Damit ist der Austausch von Saatgut zwischen Bäuerinnen und Bauern gemeint – oft in kleinen Mengen, mit lokalen Sorten, die über viele Jahre an Klima und Böden angepasst wurden. Rechtliche Klarheit ist hier entscheidend, weil pauschale Verbote die Pflege dieser Vielfalt erschweren. Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, dass kontrollierte, klare Ausnahmen die Erhaltungskultur stärken, ohne den kommerziellen Markt zu unterlaufen.
Historischer Kontext: Wie es zur jetzigen Reformdebatte kam
Die Saatgutregulierung in Europa hat sich über Jahrzehnte entwickelt. Ausgangspunkt war das Anliegen, Qualität, Keimfähigkeit und Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, damit Landwirtinnen und Landwirte verlässliches Material für die Produktion erhalten. Mit der Zeit entstanden europaweit harmonisierte Vorgaben, die Händlerinnen und Händler sowie Züchterinnen und Züchter an gemeinsame Standards binden. Für größere Unternehmen ist diese Harmonisierung planbar und wirtschaftlich handhabbar. Für kleinere Betriebe und Initiativen, die vielfältige oder seltene Sorten pflegen, sind Dokumentation und Registrierung hingegen oft eine Hürde.
Über die Jahre wuchs außerdem die Bedeutung globaler Lieferketten. Märkte wurden integrierter, Zuchtprogramme internationaler, und die Konzentration nahm zu. Das spiegelt sich heute in der Situation wider, dass ein erheblicher Anteil des globalen Marktes von wenigen Konzernen gehalten wird. Zugleich stieg das gesellschaftliche Bewusstsein für Biodiversität und Ernährungssicherheit. Klimawandel, Schädlinge und politische Krisen rückten die Frage der Resilienz ins Zentrum: Ein System, das auf wenige Sorten und Arten setzt, kann in Stresssituationen schneller an Grenzen stoßen als ein System mit breiter genetischer Basis. Diese Spannungen – zwischen Standardisierung und Vielfalt, zwischen Globalisierung und regionaler Anpassung – prägen den aktuellen Reformanlauf.
Vor diesem Hintergrund ist der nun gestartete Trilog besonders sensibel. Die zypriotische Ratspräsidentschaft möchte die Verhandlungen laut Plan bis Mitte April 2026 abschließen. Gleichzeitig liegen die Positionen in Kernpunkten auseinander: bei der lokalen Saatgutproduktion, bei Rechten von Bäuerinnen und Bauern und beim Geltungsbereich der Verordnung. In Österreich wird daher genau verfolgt, ob der finale Text praktikable Lösungen für kleinere Betriebe und Erhaltungsinitiativen bereitstellt und ob er den ökonomischen Druck durch Marktkonzentration mindern kann.
Vergleiche: Österreichs Bundesländer, Deutschland und die Schweiz
Österreich ist kleinteilig strukturiert. Viele Regionen zeichnen sich durch vielfältige Böden und Klimaräume aus. In alpinen Tälern Tirols oder Vorarlbergs sind standortangepasste Sorten ein Vorteil, während im Burgenland oder in der Marchfeldregion andere Anbaukulturen dominieren. Einheitliche Regeln wirken überall – ihre praktische Ausgestaltung entscheidet aber, ob kleine Betriebe bürokratisch überfordert werden oder ob Erleichterungen die regionale Vielfalt schützen. Ein klares, verlässliches EU‑Saatgutrecht, das Diversifizierung nicht behindert, kann hier Spielräume öffnen.
In Deutschland, das als großes EU‑Mitgliedsland ebenfalls starke Agrarregionen besitzt, wird der Diskurs ähnlich geführt: Wie bleiben Register, Zertifizierung und Verkehrsfähigkeit praktikabel, ohne Nischenvielfalt zu verdrängen? Die Herausforderung ist nicht identisch, aber vergleichbar – insbesondere, wenn es um die Weitergabe kleiner Mengen lokaler Sorten geht, die traditionsreiche Betriebe erhalten. Der Hinweis aus der Debatte, dass grenzüberschreitender Austausch – etwa zwischen Salzburg und Bayern – rechtssicher möglich bleiben soll, zeigt, wie europaweit verflochten diese Themen sind.
Die Schweiz ist kein EU‑Mitglied, handelt aber eng mit EU‑Ländern. Sie pflegt eigene Regelwerke und Kooperationen. Für österreichische Betriebe mit Nähe zu Vorarlberg oder Tirol kann der Austausch mit Schweizer Partnerinnen und Partnern praktisch sein. Je klarer das EU‑Saatgutrecht definiert, was als kommerzielle Aktivität gilt und wo Ausnahmen für Erhaltungszwecke greifen, desto einfacher ist grenznahe Zusammenarbeit ohne Rechtsunsicherheit.
Bürgerinnen- und Bürger-Impact: Was bedeutet das konkret?
Für Bäuerinnen und Bauern steht viel auf dem Spiel. Wenn neue vielfältige Sorten von Getreide oder Erdäpfeln künftig nicht zugelassen würden, schrumpft der Spielraum für standortangepasste Kulturen. Beispiele aus dem Alltag zeigen, worum es geht:
- Ein kleiner Biohof im Mühlviertel, der robuste Getreidelinien für karge Böden nutzt, braucht Rechtssicherheit beim Austausch kleiner Saatgutmengen mit Partnerbetrieben in nahegelegenen Regionen.
- Eine Direktvermarkterin in der Steiermark, die alte Erdäpfelsorten kultiviert, ist darauf angewiesen, dass Erhaltungszwecke nicht mit denselben Auflagen belegt werden wie großvolumiger Handel.
- Gartenvereine und Community‑Gärten, etwa in Wien, leben von Vielfalt und Bildungsarbeit. Klare Ausnahmen für nichtkommerzielle Aktivitäten helfen, Wissen weiterzugeben, ohne unbeabsichtigt Regeln zu verletzen.
Für Konsumentinnen und Konsumenten geht es um Auswahl und Qualität. Sortenvielfalt stärkt Geschmack, Nährstoffprofile und regionale Besonderheiten. Je konzentrierter der Markt, desto größer das Risiko, dass Sortimente vereinheitlicht werden. Auch die Resilienz ist ein Faktor: Vielfalt wirkt wie eine Versicherung gegen Ernteausfälle durch Schädlinge oder Wetterextreme. Wenn sich das EU‑Saatgutrecht so ausrichtet, dass Diversifizierung möglich bleibt, profitieren am Ende alle – vom Feld bis auf den Teller.
Zahlen und Fakten: Einordnung der Marktlage
Die vorliegenden Eckdaten zeichnen ein klares Bild: Der globale Saatgutmarkt umfasst rund 50 Milliarden US‑Dollar, und drei große Anbieter vereinen mehr als die Hälfte dieses Marktes auf sich. Das ist ein typisches Oligopol: Die Marktmacht ist hoch, der Einfluss auf Preise, Angebotsbreite und Zuchtstrategien entsprechend groß. Dominant sind Kulturen wie Mais, Soja und Getreide. Daraus folgt eine starke Ausrichtung der Forschung und Entwicklung auf wenige Kulturen, weil dort der Großteil der Umsätze erzielt wird.
Für Österreich bedeutet das: Je enger die Sortenbasis, desto höher das systemische Risiko. Wenn Wetterextreme häufiger werden, ist der Bedarf an breiter genetischer Variation groß. Vielfaltssorten können Eigenschaften bieten, die in Nischenstandorten entscheidend sind: Resistenzen, Toleranzen oder besondere Reifefenster. Politisch lautet die Kernfrage daher nicht nur, wie Zertifizierung und Kontrolle organisiert werden, sondern auch, wie Raum für Diversifizierung bleibt, ohne die Integrität des Marktes zu gefährden.
Die zypriotische Ratspräsidentschaft hat einen ambitionierten Zeitplan skizziert: Abschluss der Trilog‑Runden bis Mitte April 2026. Gleichzeitig ist eine Einigung in wenigen Wochen nur realistisch, wenn zentrale Konfliktlinien sauber gelöst werden. Laut der Positionen, die in der Debatte sichtbar sind, betreffen diese Konfliktlinien vor allem die Zulässigkeit neuer Vielfaltssorten jenseits von Obst und Gemüse sowie die bäuerliche Saatgutweitergabe über Regionsgrenzen hinweg. Hier pocht die Zivilgesellschaft – darunter ARCHE NOAH – auf Erhaltungsklauseln und praktikable Regeln für kleine Betriebe.
Positionen und Stimmen aus der Quelle
Aus Brüssel meldet ARCHE NOAH, dass große Agrochemie‑Konzerne ihre Kontrolle über Saatgut und Lebensmittel ausbauen wollen. Der Verein fordert, dass Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig in den Verhandlungen für Diversifizierung eintritt. Paul Grabenberger, Experte für Saatgutrecht bei ARCHE NOAH, betont, Vielfalt mache das Lebensmittelsystem widerstandsfähiger und stärke Unabhängigkeit. Er verweist darauf, dass das Parlament die lokale Saatgutwirtschaft und bäuerliche Systeme unterstützt und den Geltungsbereich auf kommerzielle Aktivitäten begrenzen will. Aus Sicht von ARCHE NOAH braucht es Ausnahmen für die Weitergabe von Saatgut zu Erhaltungszwecken sowie vernünftige Vorschriften für kleinere Betriebe. Nach dem Trilog müssen Rat und Parlament den Text endgültig beschließen; das neue Recht würde drei Jahre nach Beschluss in Kraft treten.
Rechtliche Fragen, die Österreich besonders betreffen
Für die Praxis entscheidend sind Definitionen und Abgrenzungen. Drei Punkte stechen hervor:
- Geltungsbereich: Zählt ein regionaler Tausch kleiner Mengen zwischen Betrieben bereits als Inverkehrbringen, oder greift eine Ausnahme? Je genauer das Gesetz hier ist, desto weniger Rechtsunsicherheit entsteht.
- Sortenzulassung und Dokumentation: Welche Nachweise müssen Vielfaltssorten erbringen, damit sie in Nischen wirtschaftlich tragfähig bleiben? Vereinfachte Verfahren könnten die Vielfalt stärken.
- Grenzüberschreitender Austausch: Was gilt für Bewegung über Regions- oder Staatsgrenzen, etwa zwischen Tirol und Südtirol oder Salzburg und Bayern? Klarheit ist essenziell, damit Erhaltung nicht kriminalisiert wird.
Ökonomische Perspektive: Wettbewerb und Innovationspfade
Oligopolstrukturen lenken Investitionen in große, margenstarke Kulturen. Das ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, kann aber systemisch zu Engpässen führen. Eine ausgewogene Regulierung schafft Anreize, auch in Nischen zu investieren. Für Österreichs agrarische Struktur mit vielen kleineren Betrieben ist das besonders wichtig. Wenn das EU‑Saatgutrecht Diversifizierung ermöglicht, entsteht lokaler Wettbewerb: kleinere Züchterinnen und Züchter, regionale Kooperationen, Erhaltungsinitiativen. Diese Vielfalt belebt Märkte, fördert angepasste Innovationen und mindert Abhängigkeiten.
Zukunftsperspektive: Was die nächsten Wochen bringen könnten
Die kommenden Wochen sind entscheidend. Sollte der Trilog eine breite Ausnahme für die bäuerliche Saatgutweitergabe verankern und den Geltungsbereich klar auf kommerzielle Aktivitäten begrenzen, entstünde für Österreich eine tragfähige Brücke zwischen Marktsicherheit und Erhaltung. Gelingt das nicht, droht Unsicherheit – insbesondere, wenn neue Vielfaltssorten im Bereich Getreide oder Erdäpfel ausgeschlossen werden. Für ländliche Regionen wäre das ein Nachteil, weil dort standortangepasste Vielfalt oft den Unterschied macht.
Wahrscheinlich ist, dass ein Kompromiss mehrere Schichten umfasst: präzise Definitionen, abgestufte Pflichten für Kleinmengen, klare Etikettierung sowie Übergangsfristen. Aus Sicht von Erzeugerinnen und Erzeugern sind einfache, kostenschonende Verfahren zentral. Aus Sicht von Konsumentinnen und Konsumenten zählt Transparenz und Verfügbarkeit von Vielfalt. Wird diese Balance erreicht, kann das EU‑Saatgutrecht zur Resilienz beitragen, ohne Qualitätsstandards zu senken. Scheitert die Balance, verfestigt sich die Konzentration – mit allen Risiken für Auswahl, Preisbildung und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel.
Praxisbeispiele und Leitlinien für die Umsetzung
Für Betriebe in Österreich könnten folgende Leitlinien nach einem Kompromiss relevant werden:
- Dokumentation schlank halten: Musterformulare und digitale Tools, die Kleinmengen und Erhaltungszwecke eindeutig erfassen, senken Aufwand.
- Regionale Netzwerke stärken: Kooperationen zwischen Betrieben, Zuchtinitiativen und Forschungseinrichtungen helfen, Vielfaltssorten weiterzuentwickeln.
- Transparenz gegenüber Kundschaft: Klare Kennzeichnung schafft Vertrauen und erklärt den Mehrwert standortangepasster Sorten.
Für Haushalte und Gartenfreundinnen und Gartenfreunde bleibt wichtig: Das EU‑Saatgutrecht richtet sich primär an den Markt. Private, nichtkommerzielle Nutzung ist eine andere Kategorie. Bildungsarbeit, Saatgutbibliotheken und Tauschkreise können weiterhin wichtige Beiträge leisten, sofern rechtliche Rahmenbedingungen – insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten – beachtet werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Die zentrale Quelle dieses Berichts ist die Presseinformation des Vereins ARCHE NOAH, abrufbar über die Austria Presse Agentur/OTS. Dort finden sich auch die Einschätzungen von Paul Grabenberger sowie der Hinweis auf den ambitionierten Zeitplan der zypriotischen Ratspräsidentschaft. Nach Abschluss des Trilogs folgt der formale Beschluss durch Rat und Parlament; in Kraft treten würde die neue Verordnung drei Jahre später.
Fazit: Österreich braucht Vielfalt und Klarheit
Österreich steht vor einer Weichenstellung. Das EU‑Saatgutrecht, über das seit 3. Februar 2026 im Trilog verhandelt wird, kann Vielfalt stärken – oder sie unbeabsichtigt einschränken. Entscheidend sind klare Definitionen, Ausnahmen für Erhaltungszwecke und praktikable Anforderungen für kleine Betriebe. In einem Markt, der von wenigen Konzernen dominiert wird, ist Diversifizierung nicht nur ein idealistisches Ziel, sondern eine Strategie für Resilienz und Versorgungssicherheit. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ist gefordert, in Brüssel auf einen fairen Kompromiss zu drängen, der Österreichs Agrarstruktur gerecht wird.
Was wünschen Sie sich vom neuen EU‑Saatgutrecht: mehr Vielfalt am Feld und im Regal, mehr Rechtssicherheit für kleine Betriebe – oder beides? Schreiben Sie uns Ihre Meinung und informieren Sie sich über die Positionen und Hintergründe in der OTS‑Quelle von ARCHE NOAH. So bleiben Sie am Ball, wenn in den nächsten Wochen die entscheidenden Kompromisse in Brüssel fallen.






