Österreich diskutiert erneut über ein Großprojekt in Wien, das weit über eine einzelne Adresse hinausweist. Am 19.01.2026 rückt die Alte WU am Althangrund in den Fokus, weil eine Allianz aus zivilgesellschaftlichen Initiativen fordert, dass kein Abriss ohne klaren, freigegebenen Plan erfolgt. Das Anliegen hat Signalwirkung für Stadtentwicklung, Klimabilanz im Bauwesen und den Umgang mit Bundesvermögen. Brisant ist die Aktualität: Es geht um ein Bauvorhaben mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro und um Entscheidungswege, die das Finanzministerium und ein laufender Architektur-Wettbewerb maßgeblich beeinflussen. Für die Wienerinnen und Wiener berührt die Debatte zentrale Fragen: Wie sinnvoll wird mit Bestandsgebäuden umgegangen, was bedeutet nachhaltige Baupolitik im Jahr 2026, und wie transparent verlaufen die nächsten Schritte? Klar ist nur eines: Die Weichenstellungen der kommenden Wochen prägen, wie Wien in den nächsten Jahren wächst, umbaut und Klimaziele im Bestand verfolgt.
Alte WU Wien: Abriss nur mit Plan – was jetzt zählt
Laut einer von IG Architektur verbreiteten Aussendung richtet sich der Appell an die Bundesimmobiliengesellschaft, kurz BIG. Die Kernaussage: Ohne Freigabe des rund ein Milliarden Euro teuren Bauprojekts durch das Finanzministerium und ohne Ergebnis des laufenden Architektur-Wettbewerbs darf es keinen Abriss an der Alten WU geben. Der konkrete Ort ist die Augasse 2–6 im 9. Bezirk, der Bereich Althangrund. Angesetzt sind zwei Termine am 21. Jänner 2026: ein Vormittagstermin für Medien um 10 Uhr in Richtung des Bundeskanzleramts sowie eine Pressekonferenz um 19 Uhr, seitlicher Zugang Kern D. Sprecherinnen und Sprecher der beteiligten Initiativen sind unter anderem Architects for Future, die Allianz Alte WU sowie das Kulturzentrum Althangrund. Die Einladung zur Anmeldung verweist auf die organisatorische Adresse [email protected]. Der politische Kern hinter den Ortsterminen: Ein Abriss wäre irreversibel, während Wettbewerbs- und Finanzfreigaben grundlegende Weichen stellen.
Fachbegriffe verständlich erklärt
Bundesimmobiliengesellschaft, kurz BIG: Die BIG verwaltet und entwickelt einen großen Teil der Liegenschaften des Bundes, dazu zählen Schulen, Universitäten und Verwaltungsgebäude. Sie agiert als Eigentümervertreterin und Projektentwicklerin, koordiniert Planungen, Ausschreibungen und Bauumsetzungen. In solchen Verfahren ist die BIG Schnittstelle zwischen Auftraggebern aus dem Bund, Planerinnen und Planern, Bauunternehmen sowie der Öffentlichkeit. Ihre Entscheidungen betreffen Budgettreue, bauliche Qualität und Nutzungsstrategien. Wenn es um Abriss oder Erhalt geht, steht die BIG im Spannungsfeld von Kosten, Nachhaltigkeit, gesetzlichen Vorgaben und Nutzeranforderungen.
Architektur-Wettbewerb: Ein Architektur-Wettbewerb ist ein formal strukturiertes Verfahren, in dem Planerinnen und Planer Entwürfe für ein Bauvorhaben ausarbeiten. Bewertet wird durch ein Fachgremium mit klaren Kriterien, etwa städtebauliche Qualität, Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Wettbewerbe fördern Transparenz und Vergleichbarkeit, da mehrere Entwürfe parallel entstehen. In Österreich ist es üblich, größere öffentliche Projekte über Wettbewerbe zu qualifizieren, häufig mit Anonymisierung der Beiträge. Das Resultat liefert eine sachliche Grundlage, um über Abriss, Teilrückbau oder Umnutzung zu entscheiden. Ohne Wettbewerbsergebnis fehlt diese verlässliche Entscheidungsbasis.
Abrissmoratorium: Ein Abrissmoratorium bedeutet ein zeitlich befristeter Stopp von Abbrucharbeiten, bis definierte Voraussetzungen erfüllt sind. Das kann ein politischer Beschluss, eine Genehmigung, ein Gutachten oder das Ergebnis eines Wettbewerbs sein. Ziel ist, übereilte, nicht umkehrbare Entscheidungen zu vermeiden. Im Kontext der Alten WU bedeutet ein Moratorium, dass der Bestand erhalten bleibt, bis Finanzfreigabe und Wettbewerb vorliegen. Moratorien sind als Instrument der Risikominimierung bekannt: Sie begrenzen Folgekosten, schützen Kulturgüter und sichern, dass Alternativen wie Umnutzung oder Teilumbau seriös verglichen werden.
Bauen im Bestand beziehungsweise Bestandserhaltung: Darunter versteht man das Weiterbauen an bestehenden Gebäuden statt Abriss und Neubau. Das Spektrum reicht von Sanierung und Umbau über Aufstockung bis zur Umnutzung. Bestandserhaltung kann Ressourcen sparen, weil die tragende Struktur weiterverwendet wird und weniger neue Baustoffe benötigt werden. Auch graue Emissionen, die bei der Herstellung von Materialien anfallen, lassen sich so vermeiden. Für Nutzerinnen und Nutzer sind kürzere Bauzeiten, geringere Störungen und oft niedrigere Gesamtkosten möglich. Allerdings verlangt Bauen im Bestand sorgfältige Planung und genaue Bestandsanalysen.
Freigabe durch das Finanzministerium: Öffentliche Großvorhaben unterliegen in der Regel einer Mittelbindung und Freigabe durch das zuständige Ressort, hier das Finanzministerium. Diese Freigabe stellt sicher, dass die Budgetmittel verfügbar, rechtlich korrekt gebunden und wirtschaftlich begründet sind. Sie ist nicht bloß Formalität: Ohne Freigabe dürfen keine irreversible Schritte gesetzt werden, die spätere Vergabeverfahren oder den Projektumfang vorwegnehmen. Aus Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schafft die Freigabe Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Möglichkeit, Planungsalternativen vorab zu prüfen.
Klimabilanz und graue Emissionen: Die Klimabilanz eines Bauprojekts umfasst Emissionen aus Betrieb und Errichtung. Graue Emissionen entstehen, bevor ein Gebäude in Betrieb geht, etwa bei Zement, Stahl oder Transporten. Wer ein Gebäude erhält, spart oft einen großen Teil dieser Emissionen, weil die Baustruktur weiterverwendet wird. Neubau kann zwar energieeffizient sein, bringt jedoch einen Emissionsrucksack mit. Klimapolitisch sinnvoll ist daher eine ehrliche Lebenszyklusbetrachtung, die sowohl Bau als auch Betrieb und Rückbau einrechnet. Erst dieser Gesamtblick zeigt, welche Option unterm Strich klimaverträglicher ist.
Historischer Kontext: Vom Universitätsstandort zum Prüfstein der Stadtentwicklung
Die Alte WU an der Augasse war über Jahrzehnte Studien- und Arbeitsort, bevor die Wirtschaftsuniversität Wien ihren heutigen Campus im Wiener Prater eröffnete. Der Umzug in den modernen Campus, der seit 2013 den Lehrbetrieb bündelt, veränderte die Rolle des Standorts Althangrund grundlegend. Was zuvor ein aktives Universitätsareal war, wurde schrittweise zu einer Fläche, über deren künftige Nutzung neu nachgedacht werden musste. Solche Transformationen sind in Wien kein Einzelfall: Mehrere Bildungs- und Verwaltungsstandorte des Bundes werden seit Jahren neu geordnet, Flächen werden revitalisiert, verdichtet oder umgewidmet.
Mit Blick auf die Alte WU verknüpfen sich unterschiedliche Interessen. Einerseits die Verantwortung des Bundes und der BIG, Liegenschaften wirtschaftlich und zweckmäßig zu nützen. Andererseits das berechtigte öffentliche Interesse an Baukultur, Klimaschutz und sozial verträglicher Stadtentwicklung. In Wien spielt zudem die starke Zivilgesellschaft eine Rolle: Initiativen, Kulturvereine und Anrainerinnen sowie Anrainer bringen Perspektiven ein, die über reine Flächenoptimierung hinausgehen. Der Althangrund ist seit Jahren ein Labor für Zwischennutzung, Kommunikation und städtische Aushandlung.
Historisch betrachtet haben Großprojekte in Wien immer wieder Debatten über den richtigen Weg zwischen Abriss und Erhalt ausgelöst. Der Umgang mit Bestandsbauten spiegelt jeweils den Zeitgeist: Früher stand oft der Neubau als Zeichen von Fortschritt im Vordergrund. Heute rückt die Klimaverantwortung in den Fokus. Das prägt Entscheidungsroutinen. Aus dem historischen Verlauf lässt sich lernen: Besonders dort, wo die öffentliche Hand Eigentümerin ist, lohnt es sich, Vorgehensweisen zu standardisieren und gut dokumentierte Entscheidungsgrundlagen wie Wettbewerbe und Kosten-Nutzen-Analysen strikt vorzuschalten, bevor unumkehrbare Schritte gesetzt werden.
Der Appell: Transparenz, Wettbewerb, Freigabe – und erst dann Abriss
Die in der Aussendung genannten Initiativen fordern im Kern eine Reihenfolge: Zuerst das Ergebnis des Architektur-Wettbewerbs abwarten, dann die Freigabe des Bauprojekts durch das Finanzministerium klären und erst danach über Abriss oder Erhalt entscheiden. Dieser Ablauf ist aus Sicht guter Verwaltungspraxis plausibel, weil er Planungsqualität, Budgetrecht und öffentliche Verantwortung zusammenführt. Zudem reduziert er Projektrisiken, die im späteren Verlauf zu kostspieligen Nachschärfungen führen könnten.
Für die Bundesimmobiliengesellschaft bedeutet das: Kommunikation und Dokumentation sind zentral. Zu jeder Option – vollständiger Abriss, Teilrückbau, Sanierung oder Umnutzung – sollten nachvollziehbare Entscheidungsgründe vorliegen, vom städtebaulichen Mehrwert über die Lebenszykluskosten bis zur Klimabilanz. Ein solches Vorgehen hilft, Debatten zu versachlichen, und kann Akzeptanz stärken, unabhängig vom späteren Ergebnis. Weil der Standort prominent und der finanzielle Rahmen groß ist, gilt die Devise: Sorgfalt vor Tempo.
Vergleich: Wie machen es andere Regionen im DACH-Raum
Österreichs Bundesländer setzen unterschiedliche Akzente. Wien verfügt über viel Erfahrung mit komplexen Umnutzungen und großen öffentlichen Bauaufgaben. Graz und Linz haben in den letzten Jahren vermehrt auf Mischungen aus Sanierung und Neubau gesetzt, um urbane Qualitäten zu stärken. Vorarlberg gilt für Holzbaukompetenz und eine Kultur der qualitätsvollen Wettbewerbe als bekannt; hier steht häufig die Baukultur im Zentrum. Tirol und Salzburg arbeiten eng mit Landesdienststellen zusammen, wenn es um touristisch geprägte Regionen und sensible Ortsbilder geht. Überall gewinnt Bauen im Bestand als Option an Gewicht, nicht zuletzt wegen Klimazielen und Ressourcenknappheit.
In Deutschland sind öffentliche Bauaufgaben bei Bundesliegenschaften oft mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verbunden. Wettbewerbsverfahren und Vergabe sind durch klare Regeln strukturiert. Politische Leitlinien zur Nachhaltigkeit dringen stärker in die Planungsinstrumente vor, etwa durch Lebenszyklusbetrachtungen und Emissionsbilanzen. In der Schweiz wiederum ist die Kultur des Wettbewerbs und der Testplanung besonders ausgeprägt. Testplanungen erlauben es, Szenarien in frühen Phasen ergebnisoffen durchzuspielen, bevor große, teure Schritte gesetzt werden. Der gemeinsame Nenner im DACH-Raum lautet: Je früher Qualität, Nachhaltigkeit und Kostenwahrheit methodisch verankert sind, desto robuster werden Entscheidungen über Abriss oder Erhalt.
Konkreter Nutzen für Bürgerinnen und Bürger
Was bedeutet ein Abrissstopp bis zur Klärung von Wettbewerb und Finanzfreigabe für die Menschen vor Ort? Zunächst schafft er Transparenz: Entscheidungen werden auf Grundlage von Plänen getroffen, die öffentlich nachvollziehbar sind. Dazu kommen handfeste Effekte in der Lebensrealität der Nachbarschaft, von Bauzeit bis Umfeldqualität.
- Weniger Risiko für Fehlentscheidungen: Ein Wettbewerbsentwurf zeigt Varianten, zum Beispiel Erhalt von Gebäudeteilen oder eine kluge Umnutzung. Das schützt vor späterem Bedauern, wenn Abriss sich als unnötig oder zu teuer erweist.
- Klimanutzen prüfen: Ob Erhalt oder Neubau klimaverträglicher ist, lässt sich erst mit einem Plan und einer Lebenszyklusbetrachtung seriös bewerten. So wird das Projekt mit Klimazielen kompatibel.
- Nachbarschaft schonen: Ein geordneter Ablauf reduziert Lärm, Staub und Verkehrsspitzen, weil Bauphasen besser geplant werden. Das zahlt auf die Lebensqualität im 9. Bezirk ein.
- Nutzungen mit Mehrwert: Wettbewerbe bringen oft Konzepte für soziale Infrastruktur, Kultur oder leistbaren Raum. Davon profitieren Studierende, Vereine sowie Anrainerinnen und Anrainer.
- Haushaltsdisziplin: Bei einer Projektsumme von rund einer Milliarde Euro bedeutet schon eine Abweichung um ein Prozent zehn Millionen Euro. Ein sauberer Plan reduziert das Risiko von Kostensteigerungen.
Beispiele zeigen, wie sich solche Entscheidungen auswirken können. Wird eine tragende Struktur weitergenutzt, können Flächen schneller aktiviert werden, etwa als leistbare Arbeitsräume für Kreativbetriebe oder als Übergangsnutzungen für Bildung und Forschung. Ein geordnetes Verfahren fördert auch Barrierefreiheit und moderne Standards, weil Anforderungen früh in die Planung integriert sind. Nicht zuletzt stärkt es Vertrauen: Wenn die öffentliche Hand sichtbar Regeln einhält, steigt die Akzeptanz für die spätere Bauphase.
Zahlen und Fakten zum aktuellen Stand
Die verfügbaren Eckdaten sind klar: Das Bauvorhaben an der Alten WU wird mit rund einer Milliarde Euro beziffert. Für den 21. Jänner 2026 sind zwei Termine angesetzt, um 10 Uhr und um 19 Uhr, jeweils am Standort Augasse 2–6, 1090 Wien, Seiteneingang Kern D. Gefordert wird, dass ein Abriss erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Architektur-Wettbewerbs und einer Freigabe durch das Finanzministerium erfolgt. Daraus lassen sich Konsequenzen ableiten.
- Budgetdimension: Ein Milliardenprojekt erfordert strenge Kostenkontrollen. Schon ein Prozent Kostenänderung entspricht zehn Millionen Euro. Bei fünf Prozent wären es fünfzig Millionen Euro. Diese Sensitivität zeigt, warum belastbare Planungsgrundlagen unverzichtbar sind.
- Planungslogik: Wettbewerbsergebnis vor Abriss verhindert, dass irreversible Schritte gesetzt werden, die den Spielraum der besten Lösung einschränken könnten.
- Risikosteuerung: Ein klarer Beschlussweg über das Finanzministerium verringert rechtliche und finanzielle Unsicherheiten in späteren Vergabephasen.
Aus diesen Fakten entsteht ein Bild: Der zeitliche Faktor ist weniger entscheidend als die Qualität der Entscheidung. Gerade weil das Vorhaben groß ist, überwiegt der Nutzen eines strukturierten Vorgehens die vermeintlichen Vorteile eines schnellen Abrisses. Die Termine am 21. Jänner 2026 sind daher nicht bloß PR, sondern der Versuch, eine saubere Abfolge politisch und öffentlich abzusichern.
Hintergründe: Baukultur, Recht, Verantwortung
Öffentliche Bauprojekte stehen im Spannungsfeld von Recht und Baukultur. Formale Schritte wie Wettbewerb, Umweltprüfung, behördliche Genehmigungen und Budgetfreigaben sind nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern integraler Bestandteil von Qualitätssicherung. Im Fall der Alten WU artikuliert die Allianz die Erwartung, dass diese Schritte ernst genommen werden. Es geht um mehr als um eine Adresse: Es geht darum, wie Österreich künftig mit seinen Bestandsgebäuden umgeht, wie transparent öffentliche Entscheidungen fallen und wie konsequent Lebenszyklusdenken in die Praxis umgesetzt wird.
Aus rechtlicher Perspektive ist der Hinweis auf Freigaben sinnvoll, weil er das Budgetrecht respektiert. Aus baukultureller Perspektive ist die Reihenfolge Wettbewerb vor Abriss ein Standard guter Praxis. Und aus klimapolitischer Perspektive ist die Prüfung von Varianten, die Erhalt einschließen, nicht Kür, sondern Pflicht. Diese Dreifaltigkeit – Recht, Baukultur, Klima – bildet die rationale Basis des Appells an die BIG.
Was der DACH-Vergleich für Wien bedeutet
Die Erfahrung in Österreichs Bundesländern, Deutschland und der Schweiz zeigt, dass Verfahren umso robuster sind, je früher Varianten verlässlich geprüft werden. Die Schweiz geht mit Testplanungen oft in die Tiefe, Deutschland setzt systematisch auf geregelte Wettbewerbe und Vergaben, und Österreich verfügt über eine lebendige Wettbewerbskultur mit starker Zivilgesellschaft. Wien kann davon profitieren, indem es die Kombination aus Wettbewerb, Kostenwahrheit und Klimaverantwortung als Standard etabliert. Das stärkt die Planungskultur und schafft Vorbilder für künftige Projekte in Bund und Ländern.
Zukunftsperspektive: Was kommt nach dem Moratorium
Angenommen, der Appell wird umgesetzt: Zuerst Wettbewerbsergebnis, dann Finanzfreigabe, danach die Entscheidung. Was folgt daraus? Ein realistisches Szenario ist ein mehrstufiger Entscheidungsbaum. Stufe eins: Wettbewerbsjury empfiehlt eine Lösung. Stufe zwei: Die BIG verhandelt über Machbarkeit und Kosten, erstellt Variantenvergleiche samt Klimabilanz. Stufe drei: Das Finanzministerium prüft die Budgetunterlagen. Stufe vier: Politische und behördliche Beschlüsse bereiten die Ausschreibung vor. Mit dieser Struktur wird der Spielraum breiter, nicht enger: Auch ein qualifizierter Erhalt mit Teilrückbau kann gegenüber Totalabriss punkten, wenn die Zahlen und die Klimabilanz überzeugen.
Planerisch sinnvoll ist es, früh ein robustes Monitoring einzubauen: Meilensteine, Kosten- und Emissionsziele, Qualitätskriterien für Baukultur, Nutzungsprogramme mit sozialem Mehrwert. So wird das Projekt von Anfang an steuerbar, statt später mit Teuerungen oder Zielkonflikten zu ringen. Für die Öffentlichkeit zahlt sich das durch Klarheit aus: Wer weiß, wann welche Entscheidung fällt, kann sie nachvollziehen. Gerade bei prominenten Standorten bewährt sich diese Transparenz.
Praktische Empfehlungen für den weiteren Prozess
- Variantenvergleich verbindlich machen: Totalabriss, Teilrückbau, Erhalt und Aufstockung mit identischer Tiefe prüfen, inklusive Lebenszykluskosten und Klimabilanz.
- Nutzungskonzepte früh klären: Welche Anteile für Bildung, Kultur, soziale Infrastruktur oder leistbare Gewerbeflächen sichern den größten Mehrwert für den 9. Bezirk.
- Kommunikation strukturieren: Regelmäßige, öffentliche Zwischenstände zu Wettbewerb, Kostenrahmen und Freigaben stärken Vertrauen.
- Zwischennutzungen steuern: Wenn Bauphasen länger dauern, sind geordnete Übergangsnutzungen ein Gewinn für das Grätzel.
Schluss: Sorgfalt vor Tempo – eine Chance für Wien
Die Debatte um die Alte WU verdichtet zentrale Fragen der Stadtentwicklung in Österreich: Wie klug gehen wir mit Beständen um, wie ernst nehmen wir Klimaziele, wie verlässlich sind unsere Verfahren. Der Appell, Abriss erst nach Wettbewerbsergebnis und Finanzfreigabe zu erlauben, ist kein Verhinderungsprogramm, sondern eine Einladung zu guter Praxis. Er schützt Budgetdisziplin, stärkt Baukultur und schafft eine tragfähige Entscheidungsbasis.
Für Wien ist das eine Chance. Wer jetzt sorgfältig vorgeht, kann am Althangrund ein Projekt realisieren, das als Referenz gilt: sozial, wirtschaftlich und ökologisch. Die Termine am 21. Jänner 2026 bieten Raum, den weiteren Ablauf zu klären. Unsere Frage an die Leserinnen und Leser: Welche Kriterien halten Sie für entscheidend – maximale Klimaverträglichkeit, soziale Nutzung, rasche Umsetzung, oder eine ausgewogene Kombination. Hinweise und Hintergründe finden Sie in der Originalaussendung der IG Architektur. Wenn Sie das Thema vertiefen möchten, verfolgen Sie die offiziellen Informationen der BIG und der Stadt Wien, und bringen Sie sich in Beteiligungsformaten ein.
Quelle: IG Architektur, Aussendung über OTS. Link zur Quelle: Alte WU: Kein Abriss ohne Plan.






