Greenpeace meldet am 22.01.2026 PFAS-Belastung in C&A-Iconic-Puffer-Jacken. Was Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich jetzt wissen sollten. In Wien sorgt ein neuer Test der Umweltschutzorganisation für Aufsehen: Eine unabhängige Laboranalyse hat in Jacken der Linie ‚Iconic Puffer‘ des Modehändlers C&A verschiedene PFAS-Verbindungen nachgewiesen. Besonders relevant für Österreich: Der Bericht liegt den zuständigen Behörden vor, und die Frage nach einem Rückruf betrifft unmittelbar Kundinnen und Kunden hierzulande. Ohne das Ende vorwegzunehmen, wird klar: Es geht um mehr als nur einzelne Produkte – es geht um Verbraucherschutz, Rechtskonformität und das Vertrauen in textile Lieferketten. Dieser Überblick ordnet die Ergebnisse, erklärt die Fachbegriffe verständlich, zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und skizziert, welche konkreten Schritte Betroffene in Österreich jetzt setzen können.
PFAS in C&A-Iconic-Puffer: Testergebnisse, Recht und Folgen
Laut Greenpeace Österreich wurden 11 Jacken der Linie ‚Iconic Puffer‘ von C&A in einem unabhängigen Labor auf PFAS untersucht. Das Ergebnis: In 9 von 11 Jacken wurden PFAS gemessen, darunter auch in einer Kinderjacke. In drei Fällen lagen die Befunde laut Greenpeace deutlich über dem jeweils geltenden gesetzlichen Grenzwert; besonders auffällig sei eine Herren-Steppjacke, die den Grenzwert nach Angaben der Organisation um das 16‑fache überschritten habe. Produkte, die rechtlich festgelegte Grenzwerte überschreiten, dürfen in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Greenpeace hat die Resultate an die zuständigen Behörden weitergeleitet und fordert einen Rückruf der betroffenen Jacken.
Im Fokus stehen die Verbindungen 6:2‑FTOH, 8:2‑FTOH und 10:2‑FTOH. Diese Stoffe sind in der Europäischen Union bereits seit 2023, beziehungsweise im Fall von 6:2‑FTOH ab Oktober 2026, stark eingeschränkt. 8:2‑FTOH kann sich zu PFOA abbauen, einer Substanz, die als krebserregend gilt. Brisant ist der Befund auch vor dem Hintergrund einer umfangreichen Werbekampagne für die ‚Iconic Puffer‘ im Herbst und Winter, mit Aktionen in mehreren europäischen Städten und breiter Bewerbung auf sozialen Medien. Daraus folgt eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass zahlreiche Jacken im Umlauf sind.
PFAS, also per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, sind wegen ihrer besonderen chemischen Eigenschaften in vielen Branchen genutzt worden. Sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend und extrem langlebig in der Umwelt. Einige Vertreter reichern sich im Körper an und können Organe und das Immunsystem schädigen. Mehrere PFAS sind deshalb in der EU bereits verboten oder streng geregelt. Ein großer Teil der PFAS-Polymere findet in der Textil- und Bekleidungsindustrie Anwendung – Greenpeace spricht von rund einem Drittel.
Die Quelle und die Dokumentation
Die ausführlichen Ergebnisse und ergänzende Materialien (Grafik, Bild, Audio) stellt Greenpeace online zur Verfügung. Der österreichische Kontext ist zentral: Der Test wird am 22.01.2026 kommuniziert, die Ergebnisse wurden an Behörden übermittelt, und es steht die Frage im Raum, ob und in welchem Umfang ein Rückruf angeordnet oder vom Unternehmen freiwillig umgesetzt wird. Für Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich ist das wesentlich, weil Rückgaben, Erstattungen und mögliche Sicherheitswarnungen hierzulande abgewickelt werden.
Quellen zur Vertiefung: OTS-Mitteilung von Greenpeace Österreich und die Detailseite von Greenpeace zum Test: act.gp/CA-Test-PFAS. Medienmaterial: act.gp/3LKbGI9. Für Produktwarnungen in der EU von Amts wegen dient das Safety Gate: ec.europa.eu/safety-gate.
Fachbegriffe verständlich erklärt
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen)
PFAS ist der Sammelbegriff für eine sehr große Stoffgruppe mit mehreren Tausend Einzelverbindungen. Chemisch zeichnen sie sich durch fluorierte Kohlenstoffketten aus, die Wasser und Fett abweisen. Diese Eigenschaften machen PFAS in vielen Anwendungen attraktiv, vom Outdoor-Textil über Kochgeschirr bis zur Elektronik. Gleichzeitig sind PFAS extrem stabil: Sie bauen sich in der Umwelt kaum ab, können weite Strecken über Luft und Wasser zurücklegen und in Nahrungsketten gelangen. Einige Stoffe reichern sich im menschlichen Körper an. Forschungen verbinden bestimmte PFAS mit gesundheitlichen Risiken, darunter Beeinträchtigungen des Immunsystems, Auswirkungen auf Leber und Schilddrüse sowie ein erhöhtes Krebsrisiko. Deshalb gibt es in der EU für mehrere PFAS bereits strenge Grenzen oder Verbote.
FTOH (6:2, 8:2, 10:2‑FTOH)
FTOH steht für Fluortelomeralkohole, eine Untergruppe von PFAS, die in wasserabweisenden Ausrüstungen von Textilien eingesetzt werden können. Die Zahlen 6:2, 8:2 oder 10:2 beschreiben die Länge der fluorierten Kette und beeinflussen die Stoffeigenschaften. Problematisch ist, dass FTOH-Verbindungen sich in der Umwelt oder unter bestimmten Bedingungen zu persistenten und teils toxischen perfluorierten Säuren umbauen können. So kann 8:2‑FTOH zu PFOA werden, einem Stoff mit bekanntem Risikoprofil. FTOHs sind in der EU je nach Kette und Anwendung bereits stark eingeschränkt, weil sie als Vorläufer gefährlicher Endprodukte fungieren und eine Quelle für Umwelt- und Innenraumexposition darstellen. Für Laien wichtig: FTOH sind nicht einfach ‚Dreck‘ in Textilien, sondern chemische Ausrüstungen, die die Oberfläche wasserabweisend machen sollen.
PFOA
PFOA ist die Abkürzung für Perfluoroctansäure, eine perfluorierte Karbonsäure aus der PFAS-Familie. Sie ist besonders gut erforscht, weil sie weltweit nachgewiesen wurde und sich in Organismen anreichern kann. PFOA ist langlebig, mobil und toxisch. Behörden haben PFOA wegen Gesundheitsrisiken, darunter krebserregende Eigenschaften, streng reguliert und in der EU in weiten Teilen verboten. Wichtig zu verstehen: PFOA kann nicht nur direkt eingesetzt werden; es kann auch als Abbauprodukt aus Vorläuferstoffen wie 8:2‑FTOH entstehen. Deshalb betrachten Regulierer zunehmend ganze Stoffgruppen und ihre Transformationspfade, nicht nur einzelne Endprodukte. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist PFOA kein sichtbarer Stoff, sondern potenziell als Rückstand oder Folgeprodukt in behandelten Materialien relevant.
Grenzwert
Ein Grenzwert ist eine rechtlich festgelegte Höchstkonzentration für einen bestimmten Stoff in einem Produkt oder Material. Er dient dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt und basiert auf wissenschaftlichen Bewertungen und politischen Entscheidungen. Wenn Messungen zeigen, dass ein Grenzwert überschritten ist, darf das betroffene Produkt in der EU grundsätzlich nicht in Verkehr gebracht werden. Grenzwerte unterscheiden sich von der Nachweisgrenze, die angibt, ab welcher Konzentration ein Labor einen Stoff messen kann. Für PFAS existieren je nach Substanz unterschiedliche Grenz- und Beschränkungsregelungen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: Auch wenn PFAS nachweisbar sind, ist erst die Überschreitung eines einschlägigen Grenzwertes der entscheidende rechtliche Maßstab für Verbote und Rückrufe.
Rückruf
Ein Rückruf ist eine Maßnahme, bei der ein Produkt aus dem Markt genommen und bereits verkaufte Ware von Kundinnen und Kunden zurückgefordert wird. In Österreich basiert das bei Nichtlebensmitteln auf dem allgemeinen Produktsicherheitsrecht und spezifischen Chemikalienregeln. Rückrufe können freiwillig vom Unternehmen initiiert werden oder von Behörden angeordnet werden, wenn ein Risiko festgestellt wird oder rechtliche Anforderungen verletzt sind. Für Betroffene bedeutet ein Rückruf in der Regel: Rückgabe ohne Aufwand, Reparatur, Austausch oder Erstattung des Kaufpreises. In der EU werden ernste Fälle im Safety Gate veröffentlicht, damit Informationen schnell in allen Mitgliedstaaten verfügbar sind. Wichtig ist eine klare Kommunikation am POS und online, damit Konsumentinnen und Konsumenten rasch handeln können.
Historischer Kontext: Wie PFAS in den Fokus geraten sind
PFAS werden seit Jahrzehnten industriell verwendet, weil sie einzigartig wasser-, fett- und schmutzabweisend sind. In den 1990er- und 2000er-Jahren häuften sich Hinweise, dass wichtige Vertreter wie PFOS und später PFOA weltweit in Umwelt- und Humanproben nachweisbar sind. Parallel wurden wissenschaftliche Studien bekannt, die Zusammenhänge mit Gesundheitsrisiken untersuchten. Regulatorisch setzte die EU schrittweise an: Zunächst standen spezifische Stoffe wie PFOS im Mittelpunkt, danach PFOA und weitere PFAS mit ähnlichen Eigenschaften. Mit der Zeit verlagerte sich die Diskussion von einzelnen Substanzen hin zu Gruppenbeschränkungen, weil Vorläufer wie FTOHs zu problematischen Endprodukten umgebaut werden können. Die EU nutzt dafür das Chemikalienrecht (REACH) und verankert Beschränkungen in Anhang XVII, ergänzt um besondere Vorschriften und Leitlinien. Gleichzeitig etablierte sich das europäische Safety Gate als Frühwarnsystem, um gefährliche Produkte rasch aus dem Verkehr zu ziehen. Österreich ist hier eingebunden, die Informationen werden von den zuständigen Stellen aufgegriffen und Maßnahmen national koordiniert. Für Textilien ist relevant, dass wasserabweisende Ausrüstungen zunehmend PFAS-frei gestaltet werden. Viele Marken haben freiwillige Chemikalien-Listen (MRSL) eingeführt, die bestimmte PFAS ausschließen. Dennoch zeigt der aktuelle Fall, dass es Lücken in Lieferkettenkontrollen geben kann. Der von Greenpeace kommunizierte Befund fügt sich damit in eine größere Entwicklung: von Pionierverboten einzelner Stoffe hin zu weiträumigen Einschränkungen, die auch Vorläuferchemikalien erfassen.
Zahlen, Fakten und Einordnung der Ergebnisse
- Testumfang: 11 Jacken der Linie ‚Iconic Puffer‘ von C&A.
- Nachweis: In 9 von 11 Jacken wurden PFAS gefunden (laut Greenpeace).
- Überschreitungen: In drei Fällen lagen die Werte deutlich über dem relevanten Grenzwert.
- Spitzenwert: Eine Herren-Steppjacke überschritt den Grenzwert laut Greenpeace um das 16‑fache.
- Substanzen: 6:2‑FTOH, 8:2‑FTOH, 10:2‑FTOH im Fokus.
- Rechtslage: In der EU seit 2023 starke Einschränkungen für die genannten FTOHs; 6:2‑FTOH ist ab Oktober 2026 stark eingeschränkt.
- Branchenkontext: Rund ein Drittel der PFAS-Polymere wird in Textilien eingesetzt (Greenpeace).
Was bedeutet eine Überschreitung um das 16‑fache? Grenzwerte markieren die zulässige Höchstmenge eines Stoffes. Eine sechzehnfache Überschreitung ist erheblich und deutet auf einen klaren Verstoß hin. Behörden prüfen in solchen Fällen die Marktkonformität und können Maßnahmen bis zum Rückruf verlangen. Dass auch eine Kinderjacke PFAS enthält, verschärft die Bewertung aus Verbraucherschutzsicht. Zugleich ist wichtig: Nicht jeder PFAS-Nachweis bedeutet automatisch ein Verbot. Entscheidend ist die einschlägige Grenz- oder Beschränkungsregel für die gemessene Substanz im jeweiligen Produkt. Deshalb ist die Laboranalytik ebenso relevant wie die rechtliche Zuordnung.
Einordnung der Greenpeace-Forderung
Greenpeace fordert einen raschen Rückruf der betroffenen Jacken und eine vollständige Rückerstattung. Zudem verlangt die Organisation, dass Rückgaben ohne Kassenbeleg in jeder C&A-Filiale möglich sein sollen. Diese Forderungen zielen auf schnelle Abhilfe und Kundenfreundlichkeit ab. Ob und wie ein Rückruf umgesetzt wird, liegt zunächst beim Unternehmen und den zuständigen Behörden. Für Österreich gilt: Ein geordneter Rückruf umfasst klare Hinweise in den Filialen und auf der Website, ein unkompliziertes Rücknahmeverfahren und die transparente Information über betroffene Modellbezeichnungen und Chargen.
Vergleich: Österreich, Deutschland, Schweiz
Österreich: Marktüberwachung und Verbraucherschutz sind in Österreich so organisiert, dass die zuständigen Behörden Produktmeldungen bewerten und bei Bedarf Maßnahmen setzen. Relevante Fälle werden über das EU‑Safety‑Gate geteilt. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist die Abwicklung von Rückgaben in der Regel im stationären Handel sowie online möglich. In der Praxis veröffentlichen Unternehmen häufig eigene FAQ‑Seiten zu Rückrufen, um die Abwicklung zu beschleunigen.
Deutschland: Auch in Deutschland liegt die Marktüberwachung primär bei den Bundesländern; Bundesstellen unterstützen, etwa bei chemikalienrechtlichen Fragen. Unternehmen sind verpflichtet, Risiken zu minimieren und unsichere Produkte vom Markt zu nehmen. Über das Safety Gate werden ernste Risiken EU‑weit kommuniziert. Verbraucherinnen und Verbraucher können Produkte in Filialen zurückgeben oder sich an den Kundendienst wenden; zusätzlich informieren Verbraucherzentralen über Rechte und Fristen.
Schweiz: Die Schweiz ist kein EU‑Mitglied, setzt aber in vielen Bereichen vergleichbare Sicherheitsanforderungen um und arbeitet eng mit EU‑Stellen zusammen. Für Chemikalien und Produktsicherheit bestehen nationale Rechtsgrundlagen. Rückrufe werden über staatliche Informationsseiten und Medien kommuniziert. Für Kundinnen und Kunden ist die praktische Abwicklung ähnlich: Rückgabe im Handel, Erstattung des Kaufpreises oder Austausch. Unterschiede bestehen im Detail der Rechtsverweise und in Zuständigkeiten; die Zielsetzung, unsichere Produkte zügig aus dem Markt zu entfernen, ist gleich.
Was bedeutet das konkret für Konsumentinnen und Konsumenten?
Für Betroffene in Österreich ist die Lage klar: Wer eine ‚Iconic Puffer‘‑Jacke von C&A besitzt, sollte die weitere Kommunikation des Unternehmens und eventuelle Behördenhinweise verfolgen. Ein Rückruf – freiwillig oder behördlich – würde konkret beschreiben, welche Modelle und Chargen betroffen sind und wie die Rückgabe funktioniert. Greenpeace fordert, dass Rückgaben ohne Beleg und mit vollständiger Erstattung möglich sind. Das wäre im Sinne des Verbraucherschutzes und der raschen Risikominimierung.
Empfohlene Schritte im Überblick
- Modell prüfen: Etiketten, Produktnamen und Seriennummern vergleichen, sobald offizielle Listen verfügbar sind.
- Informationen verfolgen: Website von C&A, offizielle Behördenhinweise und das EU‑Safety‑Gate beachten.
- Rückgabe vorbereiten: Jacke in eine Filiale bringen oder den Online‑Kundendienst kontaktieren; auch ohne Beleg versuchen, eine Lösung zu erhalten.
- Gesundheitliche Vorsicht: PFAS sind vor allem ein Langzeit‑ und Umweltproblem. Bei Fragen die Hausärztin oder den Hausarzt konsultieren; individuelle medizinische Entscheidungen sollten immer professionell begleitet werden.
- Entsorgung vermeiden: Nicht eigenständig entsorgen oder verbrennen; die sachgemäße Rücknahme ermöglicht eine sichere Behandlung der Ware.
Die unmittelbaren Auswirkungen betreffen nicht nur die Käuferinnen und Käufer. Händlerinnen und Händler müssen Rücknahmen organisieren, das Personal schulen und die Kommunikation anpassen. Für die Textilbranche in Österreich bedeutet der Fall, dass Chemikalienkontrollen in Lieferketten weiter verstärkt werden. Transparente Prüfberichte und belastbare Compliance‑Nachweise werden zum Wettbewerbsfaktor.
Rechtliche und regulatorische Einordnung
Die EU beschränkt PFAS schrittweise, wobei einzelne Stoffe und Vorläufer unterschiedlich erfasst werden. Nach Angaben von Greenpeace sind 6:2‑FTOH, 8:2‑FTOH und 10:2‑FTOH bereits seit 2023 – beziehungsweise 6:2‑FTOH ab Oktober 2026 – stark eingeschränkt. Wird ein gesetzlicher Grenz- oder Beschränkungswert überschritten, ist das Inverkehrbringen unzulässig. In einem solchen Fall greifen die allgemeinen Regeln zur Produktsicherheit und Chemikalien-Compliance: Unternehmen müssen Risiken minimieren und, wenn notwendig, betroffene Ware zurückrufen. Behörden können die Maßnahmen überwachen und anordnen. Die EU‑weite Kommunikation erfolgt über das Safety Gate.
Für Österreich heißt das: Sobald ein Risiko oder eine Rechtsüberschreitung vorliegt, sind die zuständigen Stellen befugt, einzugreifen. Verbraucherrechte umfassen bei Rückrufen üblicherweise die Erstattung oder den Austausch. Zusätzlich gelten die zivilrechtlichen Gewährleistungsregeln unabhängig von einem Rückruf. Für die Praxis entscheidend ist die kundenfreundliche Umsetzung: klare Anlaufstellen, unkomplizierte Rückgabemöglichkeiten und schnelle Auszahlung.
Zitate aus der Greenpeace‑Mitteilung
Madeleine Drescher, Konsumexpertin bei Greenpeace, wird mit den Worten zitiert: „Es ist schockierend, dass mehrere C&A‑Jacken so stark mit verbotenen PFAS‑Giften belastet sind. Konsumentinnen und Konsumenten müssen darauf vertrauen können, dass sämtliche Kleidung keine gefährlichen Chemikalien enthält und gesetzliche Standards eingehalten werden.“ Sie fordert den sofortigen Rückruf und die vollständige Erstattung. Diese Aussagen spiegeln die Position der Organisation wider. Eine Stellungnahme von C&A lag im Rahmen des hier zugrunde liegenden Materials nicht vor; sollte das Unternehmen reagieren, ergänzen viele Medien den Bericht mit der Unternehmenssicht.
Zukunftsperspektive: Wie geht es weiter?
Der aktuelle Fall dürfte den Trend zu PFAS‑freien Textilausrüstungen beschleunigen. Herstellerinnen und Hersteller werden Alternativen wie paraffin-, silikon- oder polymerbasierte Ausrüstungen verstärkt prüfen. Entscheidend ist die Performance im Alltag: Wasserdichtigkeit, Atmungsaktivität und Haltbarkeit müssen überzeugen, damit Kundinnen und Kunden einen Umstieg mittragen. Für den Handel in Österreich wird die Lieferkettenkontrolle zentral. Das bedeutet strengere Prüfpläne, mehr Stichproben und eine lückenlose Dokumentation entlang der Produktionsschritte. Auch digitale Produktpässe könnten helfen, Chemikalieninformationen transparenter zu machen.
Regulatorisch ist mittelfristig mit weiteren Gruppenbeschränkungen zu rechnen, die Vorläuferstoffe wie FTOHs systematischer erfassen. Damit wird der Ausweichspielraum kleiner, und der Fokus verlagert sich von Einzelstoffen hin zur gesamten PFAS‑Chemie. Für die Marktaufsicht bedeutet das: mehr Koordination, mehr Analytik-Kapazität und ein enges Zusammenspiel von Behörden, Laboren und Unternehmen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich bleibt entscheidend, dass Informationen rasch und verständlich aufbereitet werden. Ein nutzerfreundlicher Rückrufprozess, klare Produkthinweise und verlässliche Alternativen sorgen dafür, dass Vertrauen in Marken und Handel wiederhergestellt wird.
Weiterführende Informationen und Quellen
- Greenpeace Österreich, Testübersicht: act.gp/CA-Test-PFAS
- OTS-Pressemeldung: ots.at – Greenpeace-Test zu C&A-Iconic-Puffer
- EU Safety Gate (Produktwarnungen): ec.europa.eu/safety-gate
Schluss: Was jetzt zählt
Die wichtigsten Punkte in Kürze: Greenpeace berichtet am 22.01.2026 von PFAS-Befunden in C&A‑‚Iconic Puffer‘‑Jacken, inklusive deutlicher Grenzwertüberschreitungen in mehreren Fällen. Betroffene Produkte dürften in der EU nicht in Verkehr gebracht werden; die Ergebnisse liegen den Behörden vor, und Greenpeace fordert einen Rückruf mit vollständiger Erstattung. Für Österreich heißt das: Informationen der Behörden und des Unternehmens beobachten, Modelle überprüfen und eine mögliche Rückgabe vorbereiten.
Was können Sie jetzt tun? Prüfen Sie Ihre Jacke, verfolgen Sie offizielle Hinweise und nutzen Sie bei einem Rückruf die angebotenen Wege zur Rückgabe. Haben Sie Fragen zu gesundheitlichen Risiken, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die weitere Entwicklung wird zeigen, wie schnell Unternehmen und Behörden reagieren und wie konsequent PFAS in der Textilproduktion ersetzt werden. Bleibt die Branche beim Kurs Richtung PFAS‑Freiheit – oder braucht es strengere Vorgaben, damit sich sichere Alternativen flächendeckend durchsetzen? Aktuelle Updates und Details finden Sie über die verlinkten Quellen.






