Nationalrat berät Senkung der Elektrizitätsabgabe 2026

Redaktion

Am 12. Dezember 2025 rückt Österreichs Energiepolitik in den Fokus: Für 16. Dezember ist eine Sondersitzung zur Entlastung bei Stromkosten geplant. Hinter den Kulissen wird bereits intensiv gerechnet, verglichen und abgewogen, denn es geht um eine Abgabe, die jeden Haushalt und jedes Unternehmen betrifft. Die politische Bedeutung ist groß, die Erwartungen ebenso. Aus österreichischer Sicht ist der Zeitpunkt bewusst gewählt: Noch vor Jahresende soll Klarheit entstehen, damit Budget- und Planungsentscheidungen für 2026 auf verlässlicher Grundlage getroffen werden können. Wer in Wien, Graz, Innsbruck oder in ländlichen Regionen wohnt, spürt die Stromrechnung unterschiedlich stark – doch die Elektrizitätsabgabe ist eine Konstante auf jeder Rechnung. Was genau auf dem Spiel steht, welche Erleichterungen vorgesehen sind und wie sich das für private Haushalte und Betriebe in Euro und Cent auswirken kann, zeichnet sich jetzt deutlicher ab. Stand: 12. Dezember 2025.

Nationalrat berät Senkung der Elektrizitätsabgabe 2026

Laut einer Mitteilung des Pressedienstes der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz wird der Nationalrat am 16. Dezember in einer außerplanmäßigen Sitzung über eine vorübergehende Senkung der Elektrizitätsabgabe für das Kalenderjahr 2026 beraten. Der von ÖVP, SPÖ und NEOS eingebrachte Gesetzesantrag sieht vor, die Abgabe von derzeit 1,5 Cent je kWh auf 0,82 Cent zu reduzieren, für private Haushalte sogar auf 0,1 Cent. Ziel ist es, Stromkosten spürbar zu senken und die Teuerung einzudämmen. Die Debatte beginnt gemäß Vereinbarung der Fraktionen um 11 Uhr, die Blockredezeit ist mit 2,5 Wiener Stunden vorgesehen. Die Vorberatung soll bereits am Montagnachmittag im Finanzausschuss stattfinden. Quelle und Details: Parlamentskorrespondenz via OTS.

Was genau ist geplant?

Für das Jahr 2026 soll die Elektrizitätsabgabe, eine bundesweit eingehobene Abgabe pro Kilowattstunde, temporär gesenkt werden. Für alle Kundengruppen würde die Belastung pro kWh auf 0,82 Cent sinken, während private Haushalte noch deutlich geringer mit 0,1 Cent je kWh belastet wären. Damit entstehen je nach Verbrauch deutliche Unterschiede in der Jahresrechnung. Die Maßnahme ist zeitlich befristet und soll – so der Antrag – gezielt in einem Jahr mit angespannter Preisentwicklung in Kraft treten. Die Umsetzung bedarf der parlamentarischen Beschlussfassung, der vorangehenden Ausschussbehandlung sowie der Kundmachung.

Fachbegriffe einfach erklärt

Elektrizitätsabgabe: Die Elektrizitätsabgabe ist eine mengenbezogene Abgabe auf den Stromverbrauch. Sie wird pro Kilowattstunde (kWh) verrechnet und erscheint als eigene Position auf der Stromrechnung. Im Unterschied zu Netzentgelten (für die Nutzung der Leitungen) und Energiepreis (für die gelieferte Energie) ist die Elektrizitätsabgabe eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Eine Senkung wirkt unmittelbar auf jede verbrauchte kWh und damit auf die Gesamtrechnung. Weil die Abgabe mengenbezogen ist, profitieren Haushalte und Betriebe mit höherem Verbrauch in absoluten Eurobeträgen stärker, pro kWh jedoch gleich.

kWh (Kilowattstunde): Eine Kilowattstunde ist die zentrale Mengeneinheit im Strombereich. Sie beschreibt die Energie, die ein Gerät mit 1.000 Watt Leistung in einer Stunde verbraucht. Ein Kühlschrank benötigt je nach Effizienz über ein Jahr verteilt einige hundert kWh, ein Elektroherd pro Kochstunde einige kWh und eine Wärmepumpe mehrere tausend kWh pro Jahr. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist die kWh deshalb wichtig, weil sowohl Energiepreis, Netzentgelte, Abgaben und Steuern pro kWh verrechnet werden. Schon geringe Cent-Unterschiede pro kWh summieren sich auf Jahresbasis deutlich.

Sondersitzung des Nationalrats: Eine Sondersitzung ist eine außerplanmäßige Plenarsitzung des Nationalrats, die zusätzlich zum regulären Sitzungsrhythmus einberufen wird. Ziel ist es, dringliche oder politisch prioritäre Themen rasch zu behandeln. Formell gelten dieselben Regeln wie in regulären Sitzungen, etwa bezüglich Redeordnung und Antragsverfahren. Für die Öffentlichkeit bedeutet eine Sondersitzung, dass ein Thema besondere Dringlichkeit hat, und für Fraktionen die Möglichkeit, innerhalb kurzer Fristen Argumente auszutauschen und Beschlüsse herbeizuführen.

Blockredezeit: Unter Blockredezeit versteht man eine im Vorfeld vereinbarte Gesamtdauer für Debattenbeiträge im Plenum, die nach Fraktionen aufgeteilt wird. Das Instrument sorgt dafür, dass Sitzungen planbar bleiben und unterschiedliche Standpunkte angemessen zu Wort kommen. Die Angabe in Wiener Stunden ist eine parlamentarische Konvention zur Bemessung der Debattenzeit. Für die Zusehenden schafft die Blockredezeit Transparenz: Es ist absehbar, wie lange ein Thema im Parlament diskutiert wird und wann mit Abstimmungen zu rechnen ist.

Finanzausschuss: Der Finanzausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Nationalrats. Er bereitet finanz- und budgetrelevante Gesetze vor, führt Anhörungen durch und erarbeitet Beschlussempfehlungen für das Plenum. Vorberatungen im Ausschuss sind ein zentraler Teil des Gesetzgebungsprozesses: Expertisen werden eingeholt, rechtliche Formulierungen präzisiert und die Auswirkungen mit Blick auf Haushalte, Unternehmen und den Staatshaushalt abgewogen. Erst nach dieser Vorprüfung gelangt ein Vorhaben zur Plenardebatte.

Teuerung (Inflation): Unter Teuerung versteht man den allgemeinen Anstieg des Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen. Für Stromrechnungen bedeutet das, dass Energiepreise, Netzentgelte und staatliche Abgaben in Summe zu höheren Monats- oder Jahresbeträgen führen. Eine Abgabensenkung kann die Teuerung nicht vollständig kompensieren, aber sie wirkt dämpfend. Wichtig ist, dass Effekte auf die Stromrechnung je nach Verbrauchsprofil variieren: Ein-Personen-Haushalte profitieren anders als Familien oder Betriebe.

Gesetzesantrag: Ein Gesetzesantrag ist der formale Startpunkt für ein Gesetzgebungsverfahren. Er enthält den Regelungstext, die Begründung und oft eine Wirkungsfolgenabschätzung. Nach Einbringung durch Abgeordnete oder eine Fraktion erfolgt die Zuweisung an einen Ausschuss, die Erörterung im Ausschuss sowie die Beratung im Plenum. Änderungen sind während des Prozesses möglich. Erst mit Beschluss durch den Nationalrat, Zustimmung im Bundesrat (falls erforderlich) und Kundmachung tritt der Rechtsakt in Kraft.

Kontext: Wie sich die Elektrizitätsabgabe entwickelt hat

Die Elektrizitätsabgabe ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil der österreichischen Stromrechnung. Sie wird pro verbrauchter Kilowattstunde eingehoben und ist damit unabhängig vom Marktpreis der Energie. Gerade in Phasen steigender Energiepreise rückt sie in den Fokus, weil jede Entlastung pro kWh sofort auf der Endabrechnung sichtbar wird. Über lange Zeit blieb der Satz stabil, was Planungssicherheit gab, aber auch die Frage aufwarf, wie flexibel staatliche Abgaben auf außergewöhnliche Marktsituationen reagieren sollten.

Die Energiekrise der letzten Jahre, befeuert durch internationale Spannungen und angespannte Großhandelsmärkte, hat die Sensibilität für die Stromkosten erhöht. In Österreich wurden zur Abfederung bereits verschiedene Maßnahmen gesetzt, die je nach Ausgestaltung zielgenau oder breit wirkten. Die Elektrizitätsabgabe als mengenbezogene Komponente ist dabei ein Hebel, der relativ administrativ schlank angepasst werden kann. Eine temporäre Senkung – wie sie nun für 2026 vorgesehen ist – ist in diesem Sinne eine Reaktion auf besondere Umstände: Sie ist zeitlich befristet, einfach nachvollziehbar und in Euro-Größenordnungen für breite Bevölkerungsgruppen spürbar.

Historisch betrachtet pendelt die politische Diskussion zwischen Stabilität und Anpassungsfähigkeit: Einerseits wird eine konstante Abgabe geschätzt, die nicht mit jedem Marktzyklus variiert. Andererseits fordern Phasen außerordentlicher Preisentwicklung flexible, befristete Eingriffe, um Haushalte und Unternehmen zu entlasten. Die nun geplante Maßnahme reiht sich in diese Linie ein: befristet, klar definiert, und auf das kommende Kalenderjahr begrenzt.

Was wird konkret im Parlament verhandelt?

Im Zentrum steht die Reduktion des Abgabesatzes von 1,5 Cent je kWh auf 0,82 Cent für das Kalenderjahr 2026. Für private Haushalte soll der Satz auf 0,1 Cent je kWh sinken. Beratungen beginnen in der Sondersitzung des Nationalrats am 16. Dezember, mit einer angesetzten Blockredezeit von 2,5 Wiener Stunden. Vorab ist die Vorberatung im Finanzausschuss vorgesehen. Die formale Beschlussfassung setzt Mehrheiten im Plenum voraus; anschließend folgt der übliche Weg der Kundmachung. Als Beweggrund werden die Entlastung bei Stromkosten und eine Dämpfung der Teuerung genannt. Quelle: OTS-Meldung.

Vergleich: Bundesländer, Deutschland und Schweiz

Die Elektrizitätsabgabe ist eine bundesweite Abgabe. Das bedeutet: Der Satz ist in Wien, Niederösterreich, Tirol oder Kärnten identisch. Dennoch unterscheiden sich die Effekte auf die Haushalte zwischen den Bundesländern, weil der Stromverbrauch stark vom Wohn- und Heizverhalten, der Gebäudestruktur und der verbreiteten Technik abhängt. In urbanen Regionen mit vielen Wohnungen ist der Durchschnittsverbrauch pro Haushalt oft niedriger als in ländlichen Regionen mit Einfamilienhäusern, wo zusätzliche Verbraucher wie Wärmepumpen, Elektroboiler oder E-Auto-Ladungen stärker ins Gewicht fallen. Gleiches gilt für Betriebe: Gewerbe mit energieintensiven Prozessen profitieren in absoluten Eurobeträgen stärker als Dienstleister mit geringem Strombedarf.

Im internationalen Vergleich zeigt sich: Deutschland kennt eine Stromsteuer sowie weitere Umlagen und Netzentgelte, die in Summe die Rechnung prägen. In den vergangenen Jahren wurden dort gezielte Entlastungen vor allem für Teile der Wirtschaft beschlossen, während Haushalte durch marktorientierte Preisschwankungen und Netzentgelte geprägt bleiben. Die Schweiz wiederum erhebt einen bundesweiten Zuschlag zur Förderung des Netzausbaus und erneuerbarer Energien. Die genaue Struktur unterscheidet sich, doch der Grundmechanismus ist ähnlich: Abgaben pro kWh wirken unmittelbar auf jede verbrauchte Einheit. Österreichs Ansatz einer zeitlich befristeten, klar ausgewiesenen Entlastung ist im europäischen Kontext ein pragmatisches Instrument, das Transparenz und Planbarkeit betont, ohne die Systemlogik der Stromrechnung zu verändern.

Zahlen und Fakten zur vorgeschlagenen Senkung

Die Eckwerte sind klar definiert: 1,5 Cent je kWh heute, 0,82 Cent je kWh im Jahr 2026, für private Haushalte 0,1 Cent je kWh. Daraus ergeben sich rechnerisch nachvollziehbare Entlastungen:

  • Haushalte: Die Differenz zwischen 1,5 Cent und 0,1 Cent beträgt 1,4 Cent je kWh. Das sind 0,014 Euro je kWh.
  • Unternehmen und sonstige Kundinnen und Kunden: Die Differenz von 1,5 Cent auf 0,82 Cent entspricht 0,68 Cent je kWh. Das sind 0,0068 Euro je kWh.

Beispielrechnungen für Haushalte (gerundete Richtwerte, zur Illustration):

  • 2.000 kWh Jahresverbrauch (kleiner Haushalt): 2.000 × 0,014 Euro = rund 28 Euro Entlastung im Jahr 2026.
  • 3.500 kWh Jahresverbrauch (Durchschnittshaushalt): 3.500 × 0,014 Euro = rund 49 Euro Entlastung.
  • 4.500 kWh Jahresverbrauch (Familienhaushalt): 4.500 × 0,014 Euro = rund 63 Euro Entlastung.
  • 7.000 kWh Jahresverbrauch (mit Wärmepumpe/E-Mobilität): 7.000 × 0,014 Euro = rund 98 Euro Entlastung.

Beispielrechnungen für Unternehmen (Richtwerte je nach Branche):

  • 50.000 kWh Jahresverbrauch (kleiner Betrieb): 50.000 × 0,0068 Euro = rund 340 Euro Entlastung.
  • 250.000 kWh Jahresverbrauch (kleines Industrie-/Gewerbeunternehmen): 250.000 × 0,0068 Euro = rund 1.700 Euro Entlastung.
  • 1.000.000 kWh Jahresverbrauch (energieintensiver Betrieb): 1.000.000 × 0,0068 Euro = rund 6.800 Euro Entlastung.

Wichtig: Diese Beträge beziehen sich ausschließlich auf die Elektrizitätsabgabe. Andere Komponenten der Stromrechnung – Energiepreis, Netzentgelte, weitere Abgaben und Steuern – bleiben davon unberührt. Dennoch zeigt die Rechnung, wie eine mengenbezogene Abgabendämpfung linear mit dem Verbrauch in Euro skaliert.

Konkrete Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger

Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet die Senkung mehr Spielraum im Haushaltsbudget. Zwar ist die pro kWh wirkende Erleichterung klein, doch über das Jahr hinweg summiert sie sich. Wer zusätzlich Energie spart, profitiert doppelt: Ein geringerer Verbrauch multipliziert sich mit einem niedrigeren Abgabensatz. Das führt zu sinkenden Jahresrechnungen ohne Verhaltensänderungen – und zu noch stärkerem Effekt, wenn Sparpotenziale genutzt werden.

Typische Alltagssituationen unterstreichen das: Ein Haushalt, der seine Stand-by-Verluste reduziert und energieeffiziente Geräte nutzt, senkt den Verbrauch unabhängig von der Abgabe. Kommt die Abgabensenkung hinzu, entsteht eine zusätzliche Erleichterung. Familien mit höherem Verbrauch – etwa durch elektrisch betriebene Warmwasserbereitung oder intensives Homeoffice – sehen die Entlastung in absoluten Eurobeträgen deutlicher, während Ein-Personen-Haushalte prozentuell profitieren, aber kleinere Summen realisieren. Für Mieterinnen und Mieter mit zentraler Stromabrechnung kann die Entlastung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung sichtbar werden; Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer sehen sie in der Jahresrechnung des Energieversorgers.

Für kleine Unternehmen mit stromintensiven Geräten (Bäckereien, Gastronomie mit Kühlung, Handwerksbetriebe mit Maschinenpark) ist die Senkung ein Baustein zur Kostendämpfung. Sie schafft Luft für Investitionen oder Preisstabilität gegenüber Kundinnen und Kunden. Allerdings bleibt zu betonen: Die Elektrizitätsabgabe ist nur eine von mehreren Kostenkomponenten. Wer die Gesamtrechnung senken will, kommt an Effizienzmaßnahmen, Lastmanagement und Tarifoptimierung nicht vorbei. In Summe ergibt sich ein Bündel an Möglichkeiten, in dem die Abgabensenkung ein transparentes und sofort wirksames Element darstellt.

Rechtlicher und prozeduraler Rahmen

Die Umsetzung erfordert einen formellen Gesetzesbeschluss. Der Ablauf: Einbringung des Gesetzesantrags, Zuweisung an den Finanzausschuss, Vorberatung, Bericht an das Plenum, Debatte mit vereinbarter Blockredezeit und anschließende Abstimmung. Nach der Beschlussfassung folgen die weiteren verfassungsmäßigen Schritte. Transparente Dokumentation und Protokolle sind auf der Website des Parlaments zugänglich. Die Sondersitzung unterstreicht die politische Priorität: Eine Entscheidung noch im Dezember ermöglicht rechtzeitige Vorbereitung von Energieversorgern, Abrechnungsdienstleistern und Unternehmen, damit Systeme zum Jahreswechsel angepasst werden können. Informationen zu Sitzungen und Materialien bietet das österreichische Parlament.

Hintergründe: Zusammensetzung der Stromrechnung

Die Stromrechnung setzt sich grob aus vier Bausteinen zusammen: Energiepreis, Netzentgelte, Abgaben und Steuern sowie gegebenenfalls Messentgelte. Die Elektrizitätsabgabe fällt in den Bereich Abgaben und Steuern. Sie ist mengenbezogen, transparent und administrativ gut handhabbar. In Phasen hoher Großhandelspreise kann eine Senkung der Abgabe die Rechnung dämpfen, ohne in Preisbildungsmechanismen am Markt einzugreifen. Genau hier setzt die befristete Maßnahme an: Sie wirkt punktgenau auf eine klar ausgewiesene Position, ist leicht kommunizierbar und für Endkundinnen und Endkunden überprüfbar.

Warum eine befristete Maßnahme?

Befristungen dienen dazu, außergewöhnliche Situationen ohne dauerhafte Systemänderungen zu adressieren. Mit einer klaren zeitlichen Begrenzung bleibt der politische Spielraum erhalten, auf neue Daten zu reagieren. Gleichzeitig wissen Haushalte und Unternehmen, worauf sie sich einstellen können. Für Abrechnungsprozesse ist wichtig, dass die Gültigkeitsdauer einfach abgegrenzt werden kann – ein Kalenderjahr bietet sich hier an, weil es die üblichen Abrechnungszyklen der Versorger abbildet. Der vorliegende Vorschlag folgt genau dieser Logik.

Zukunftsperspektive: Mögliche Wirkungen und offene Fragen

Wie stark die Senkung die Teuerung insgesamt dämpfen kann, hängt von der Preisentwicklung an den Energiemärkten und von der Nachfrage ab. Sicher ist: Jede kWh wird im Jahr 2026 durch die geplante Maßnahme für Haushalte um 1,4 Cent und für sonstige Kundinnen und Kunden um 0,68 Cent bei der Abgabe günstiger. Das sendet ein Signal, dass Stromnutzung – auch in Richtung Elektrifizierung von Wärme und Mobilität – nicht zusätzlich durch eine konstante Abgabenlast belastet werden soll. Gleichzeitig bleibt die Erwartung, dass Effizienzsteigerungen vorangetrieben werden, unangetastet.

Für die Jahre nach 2026 stehen politische Entscheidungen an: Kehrt die Abgabe auf das bisherige Niveau zurück? Bleibt ein differenzierter Satz zwischen Haushalten und anderen Kundengruppen bestehen? Oder wird die Abgabenstruktur im Lichte der Energiewende insgesamt neu austariert? Diese Fragen berühren die Balance zwischen Budgetstabilität, Standortattraktivität und sozialer Treffsicherheit. Ein Vorteil der nun diskutierten Lösung ist ihre Evaluierbarkeit: Die Effekte lassen sich nach einem Jahr vergleichen und mit anderen Instrumenten abwägen.

Praktische Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher

  • Rechnung prüfen: Achten Sie 2026 auf die ausgewiesene Elektrizitätsabgabe in Ihrer Jahresabrechnung.
  • Verbrauch kennen: Ein Blick auf den Jahresverbrauch (kWh) hilft, die Entlastung zu schätzen.
  • Tarifwahl: Ein passender Tarif kann zusätzlich sparen, unabhängig von der Abgabe.
  • Effizienz steigern: LED-Beleuchtung, effiziente Geräte und Lastverschiebung reduzieren den Verbrauch.

Transparenz und Quellen

Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf der offiziellen Mitteilung des Pressedienstes der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz vom 12. Dezember 2025. Den vollständigen Text finden Sie hier: OTS-Aussendung. Allgemeine Informationen zu Gesetzgebungsverfahren und Ausschüssen stellt das österreichische Parlament bereit.

Fazit und Ausblick

Die geplante Senkung der Elektrizitätsabgabe für 2026 ist ein gezieltes Instrument, um Stromrechnungen messbar zu entlasten und die Teuerung zu dämpfen. Haushalte profitieren über die deutliche Reduktion auf 0,1 Cent je kWh, Unternehmen durch die Absenkung auf 0,82 Cent. In Summe entsteht ein klar kalkulierbarer Effekt, der sich je nach Verbrauchsprofil in Euro bemerkbar macht. Politisch ist die Sondersitzung ein Zeichen, dass Energiepreise weiterhin höchste Priorität haben und Entscheidungen noch 2025 getroffen werden sollen.

Wie nachhaltig die Wirkung ist, hängt von der weiteren Marktentwicklung und von Effizienzfortschritten ab. Für 2026 steht jedenfalls eine verständliche und transparente Entlastung im Raum. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Debatte verfolgen und sich anhand der eigenen kWh-Verbräuche ein Bild vom persönlichen Effekt machen. Bleiben Sie informiert, prüfen Sie Ihre Abrechnung und nutzen Sie Effizienzpotenziale – jedes eingesparte Kilowatt zählt. Weiterführende Informationen bietet die Website des Parlaments sowie die verlinkte Parlamentskorrespondenz.