Reform zu Besitzstörungsklagen: ÖAMTC begrüßt Schritt

Redaktion

Am 18.11.2025 kündigt die Bundesregierung eine Reform der Besitzstörungsklagen an. Geringere Gebühren, mehr Rechtssicherheit. Was bedeutet das konkret für Österreich und den Alltag auf Parkflächen von Einkaufszentren bis Wohnanlagen? Klar ist: Der politische Vorstoß greift ein heißes Thema auf, das viele Autofahrerinnen und Autofahrer, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwaltungen bewegt. Zugleich bleibt spannend, wie das Parlament den Entwurf aus dem Ministerrat weiter verhandelt und welche Details am Ende Gesetz werden. Der ÖAMTC begrüßt die Richtung und sieht darin ein Signal gegen systematische Abkassiererei. Doch welche Spielregeln gelten künftig genau, und warum könnte die Klarstellung durch höchstgerichtliche Leitentscheidungen besonders wichtig sein? Dieser Überblick ordnet die Reform ein, zeigt Hintergründe, vergleicht mit anderen Ländern und erklärt, worauf Bürgerinnen und Bürger achten sollten.

Reform der Besitzstörungsklagen in Österreich

Laut dem überarbeiteten Gesetzesentwurf, den die Bundesregierung am 18. November 2025 im Ministerrat beschlossen hat, sollen spezifische Anwaltstarife und Gerichtsgebühren in Verfahren rund um Besitzstörungsklagen gesenkt werden. Dadurch sinken die Kosten für die Einbringung einer Besitzstörungsklage auf etwa 200 Euro. Der ÖAMTC argumentiert, dass damit jene Geschäftsmodelle unattraktiver werden, die bislang mit hohen Forderungen im Vorfeld gearbeitet haben, oft in der Größenordnung von rund 400 Euro. Zudem sieht der Entwurf vor, dass der Instanzenzug künftig bis zum Obersten Gerichtshof reicht. Das erhöht die Chance auf klare Leitlinien, etwa zu der Frage, ob bereits das kurze Wenden auf einem Privatparkplatz als Besitzstörung gelten kann.

Der ÖAMTC, mit über 2,6 Millionen Mitgliedern eine der größten Interessensvertretungen Österreichs, hebt die Bedeutung der Reform hervor. Aus der Perspektive der Rechtsdienste leistet die Anpassung zweierlei: Sie senkt die finanziellen Hürden und stärkt die Rechtssicherheit. Zugleich bleibt die Aufgabe, Missbrauch effektiv einzudämmen, bestehen. So mahnt der Club, Gerichte sollten sorgfältig zwischen berechtigten Schutzinteressen von tatsächlich in ihrem Besitz gestörten Privatpersonen und rein finanziell motivierten Modellen unterscheiden.

Zur Einordnung der aktuellen Entwicklung verweisen wir auf die Originalquelle des ÖAMTC, publiziert über OTS: Presseaussendung. Weiterführende Hintergründe und praktische Hinweise finden Leserinnen und Leser zudem in unseren Dossiers zu Privatparkplätzen und Gebührenfragen: Rechte und Pflichten am Privatparkplatz, Gerichtsgebühren in Österreich und Parkraummanagement im Wohnumfeld.

Was bedeutet Besitzstörungsklage? Ein Begriff einfach erklärt

Die Besitzstörungsklage ist ein Rechtsinstrument, mit dem sich Personen oder Unternehmen gegen Eingriffe in ihren unmittelbaren Besitz wehren können. Besitz meint hier nicht das Eigentum als solches, sondern die tatsächliche Sachherrschaft, also die faktische Kontrolle über eine Sache. Eine Besitzstörung liegt vor, wenn diese Sachherrschaft ohne Erlaubnis beeinträchtigt wird, etwa durch unberechtigtes Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz. Die Klage dient dazu, den Zustand zu sichern und künftige Störungen zu verhindern. Sie ist kein Strafverfahren, sondern zielt auf Schutz des bestehenden Besitzes ab, häufig im Eilverfahren. Wichtig: Es geht nicht primär um Schadensersatz, sondern um rasche Unterlassung und Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands.

Instanzenzug: Warum eine höchstgerichtliche Klärung zählt

Instanzenzug bezeichnet den Weg, den ein Rechtsstreit durch die Gerichte nimmt, vom ersten Entscheid bis hin zu möglichen Rechtsmitteln in höheren Instanzen. Je weiter der Instanzenzug reicht, desto eher können Grundsatzfragen bundeseinheitlich beantwortet werden. Das ist bedeutsam, wenn Rechtsbegriffe unklar ausgelegt werden oder regionale Unterschiede in der Spruchpraxis bestehen. Wird der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof geöffnet, kann dieses Höchstgericht Leitentscheidungen treffen, die für künftige Fälle Orientierung bieten. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das mehr Vorhersehbarkeit; für Unternehmen und Hausverwaltungen reduziert sich das Risiko widersprüchlicher Entscheidungen. So wird Rechtssicherheit gestärkt, ohne das Recht auf effektiven Rechtsschutz zu beschneiden.

Gerichtsgebühren: Kostenfaktor mit großer Signalwirkung

Gerichtsgebühren sind staatlich festgelegte Kosten für die Inanspruchnahme gerichtlicher Leistungen. Sie fallen etwa für das Einbringen einer Klage oder die Entscheidung in einem Verfahren an. Im Kontext der Besitzstörungsklage beeinflussen Gebühren, ob ein Verfahren wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Sind die Kosten sehr hoch, kann das auch berechtigte Ansprüche abschrecken. Sind sie angemessen niedrig, erleichtert es den Zugang zum Recht. Die im Entwurf genannte Reduktion auf etwa 200 Euro setzt ein Signal: Der Staat will verhindern, dass missbräuchliche Forderungsmodelle mit vorgelagerten Drohsummen von rund 400 Euro attraktiver sind als der Gang zum Gericht. Das stärkt die Position von Betroffenen, die sich gegen überhöhte Forderungen wehren wollen.

Anwaltstarife: Vergütung und Fairness im Gleichgewicht

Anwaltstarife bestimmen die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für bestimmte Tätigkeiten. Spezifische Tarife für standardisierte Verfahren sollen transparent und berechenbar sein. Werden diese Tarife gesenkt, sinken für die Parteien die Gesamtkosten. Wichtig bleibt dabei das Gleichgewicht: Anwältinnen und Anwälte sollen angemessen entlohnt werden, während Bürgerinnen und Bürger den Zugang zum Recht nicht aus Kostengründen verlieren. Im Bereich der Besitzstörungsklagen hat die Politik den Eindruck, dass niedrigere Tarife die wirtschaftliche Grundlage missbräuchlicher Modelle schwächen können. Denn wenn das eigentliche Gerichtsverfahren günstiger ist, verlieren überzogene Vorab-Forderungen an Abschreckungswirkung.

Oberster Gerichtshof: Leitlinien für strittige Alltagssituationen

Der Oberste Gerichtshof ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Seine Entscheidungen in Rechtsfragen schaffen Auslegungssicherheit und dienen unteren Instanzen als Orientierung. Im Kontext der Besitzstörungsklagen könnten OGH-Urteile klären, wo genau die Grenze zwischen zulässiger Nutzung und Besitzstörung verläuft. Ein Beispiel ist die Frage, ob das kurze Wenden auf einem Privatparkplatz bereits eine Besitzstörung darstellt. Eine höchstgerichtliche Klärung reduziert Rechtsunsicherheit, erleichtert außergerichtliche Einigungen und kann Eskalationen vermeiden. Für die tägliche Praxis von Hausverwaltungen, Einkaufszentren und Anrainerinnen und Anrainern erhöht das die Berechenbarkeit des Handelns.

Privatparkplatz: Zwischen Hausrecht und Alltagsrealität

Ein Privatparkplatz ist eine Fläche, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist und daher dem Hausrecht der Eigentümerinnen und Eigentümer unterliegt. Das bedeutet, dass Regeln für Benutzung und Zutritt individuell festgelegt werden können, etwa durch Hinweisschilder oder Parkordnungen. In der Realität treffen hier Interessen aufeinander: Kundinnen und Kunden eines Zentrums wollen kurze Wege, Anrainerinnen und Anrainer benötigen gesicherte Plätze, Dritte suchen einen praktischen Abstellort. Genau diese Gemengelage führt zu Konflikten, etwa bei vermeintlich kurzfristigen Vorgängen wie Wenden oder Kofferraum ausladen. Eine klare, gut beschilderte Regelung und verhältnismäßige Durchsetzung sind deshalb entscheidend.

Historische Entwicklung: Vom Besitzschutz zum Konfliktfeld Parkraum

Historisch hat der Besitzschutz in Österreich eine lange Tradition. Er ist darauf ausgerichtet, bestehende Zustände zu sichern und eigenmächtige Eingriffe rasch zu unterbinden. Mit der Verdichtung des urbanen Raums und dem starken Anstieg der motorisierten Mobilität wurden Parkflächen im privaten Bereich zum Konfliktfeld. Einkaufszentren, Wohnhausanlagen und gemischt genutzte Areale führten immer öfter zu Situationen, in denen Unbeteiligte Parkflächen mitbenutzten. Parallel dazu entwickelten sich professionelle Parkraumbewirtschaftungen, die die Einhaltung von Regeln durchsetzen sollten.

In den vergangenen Jahren rückten Modelle in den Fokus, die mit vorgerichtlichen Forderungen arbeiteten. Der Vorwurf: Teilweise seien diese Forderungen unverhältnismäßig hoch und dienten weniger der geordneten Nutzung als vielmehr der Einnahmenerzielung. Rechtspolitisch zeigte sich der Bedarf nach Präzisierung. Ziel: Den legitimen Schutz des Besitzes sicherstellen, aber missbräuchlichen Geschäftsmodellen den Boden entziehen. Die nun präsentierte Reform versucht, diesen Balanceakt zu meistern, indem sie Kosten senkt und den Weg zu höchstrichterlicher Klärung öffnet. Damit knüpft sie an das Prinzip an, dass effektiver Rechtsschutz niedrigschwellig und vorhersehbar sein muss.

Vergleiche: Österreichische Bundesländer, Deutschland, Schweiz

Innerhalb Österreichs gelten bundesweit die gleichen zivilrechtlichen Grundlagen für den Besitzschutz. Unterschiede zeigen sich eher in der Praxis: Beschilderung, Hausordnungen und die Kooperation mit Parkraummanagement-Unternehmen variieren je nach Betreiberin und Betreiber sowie regionalen Gegebenheiten. So können Ballungsräume stärker betroffen sein, weil die Nachfrage nach Parkraum höher ist. Eine bundeseinheitliche Leitentscheidung durch den Obersten Gerichtshof könnte dazu beitragen, regionale Unterschiede in der Beurteilung alltäglicher Grenzfälle zu minimieren.

Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass private Parkraumbewirtschaftung häufig mit Vertragsmodellen arbeitet, bei denen Parkverstöße über Vertragsstrafen geltend gemacht werden. Auch dort führen hohe Vorab-Forderungen immer wieder zu Debatten über Verhältnismäßigkeit und Transparenz. In der Schweiz wird ebenfalls intensiv über die Balance zwischen Eigentumsschutz und praxistauglicher Regulierung diskutiert. Der gemeinsame Nenner in DACH: Je klarer die Regeln, je transparenter die Kosten und je schneller rechtliche Fragen geklärt werden, desto weniger Anreiz besteht für Geschäftsmodelle, die auf Unsicherheit setzen. Österreichs geplanter Ausbau des Instanzenzugs bis zum Höchstgericht folgt genau diesem Muster der Klärung durch Leitentscheidungen.

Konkrete Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger

Für Autofahrerinnen und Autofahrer könnte die Reform bedeuten, dass sie sich bei überhöhten Vorab-Forderungen nicht mehr durch Kostenhürden vom Rechtsweg abschrecken lassen. Ist der Gang zum Gericht mit rund 200 Euro kalkulierbar, relativiert sich die Drohkulisse einer Forderung von etwa 400 Euro. Das schafft Verhandlungsspielräume und fördert sachliche Lösungen. Wer eine Forderung erhält, kann nüchtern prüfen: Ist die Nutzung des Parkplatzes- oder die behauptete Störung wirklich so erfolgt? Gibt es klare Beschilderung? Wurden Fristen eingehalten? Besteht eine tragfähige rechtliche Grundlage?

Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen bleibt die Reform ebenfalls relevant. Sie können weiterhin gegen tatsächliche Störungen vorgehen, erhalten aber voraussichtlich durch künftige Leitentscheidungen mehr Klarheit, wo die Schwelle zur Störung liegt. Das hilft, Maßnahmen zielgerichtet und verhältnismäßig zu gestalten. Beispiel: Ein eindeutiges Schild, eine nachvollziehbare Parkordnung und eine moderate, rechtskonforme Durchsetzungspraxis reduzieren Konflikte und verbessern die Akzeptanz.

Für Unternehmen, die Parkraummanagement betreiben, verändern sich die wirtschaftlichen Kalküle. Modelle, die stark auf vorgerichtliche Abschreckung setzten, verlieren an Reiz, wenn das eigentliche Verfahren günstiger und planbarer ist. Dies kann den Wettbewerb in Richtung kundenfreundlicher, transparenter Lösungen verschieben. Etwa durch digitale Kurzzeit-Parkbestätigungen, kulante Kulanzzeiten oder deutlich sichtbare Hinweise. Für Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich damit idealerweise die Verständlichkeit der Regeln.

Zahlen und Fakten: Was lässt sich seriös sagen?

Die vorliegenden Anhaltspunkte aus der Quelle erlauben eine nüchterne Einordnung:

  • Mitgliederstärke: Der ÖAMTC vertritt über 2,6 Millionen Mitglieder. Das unterstreicht die Breitenwirkung des Themas und erklärt die Relevanz der Stellungnahme.
  • Kostenentwicklung: Die Reform zielt auf eine Reduktion der Kosten für eine eingebrachte Besitzstörungsklage auf etwa 200 Euro ab.
  • Vorab-Forderungen: In der Praxis stehen Forderungen in der Größenordnung von rund 400 Euro im Raum. Die niedrigeren Verfahrenskosten sollen deren Abschreckungswirkung relativieren.
  • Rechtsklarheit: Künftig soll der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof reichen, um strittige Einzelfragen grundsätzlich klären zu können.

Diese vier Punkte lassen sich quantifizierend betrachten: Senkt man die Prozesskosten auf etwa 200 Euro, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Betroffene prüfen, ob eine gerichtliche Klärung sinnvoll ist. Eine Forderung von rund 400 Euro wirkt dann weniger einschüchternd, weil das Risiko im Verhältnis zur möglichen Klärung tragbar erscheint. Für den Rechtsstaat ist das ein erwünschter Effekt: Nicht die Drohkulisse, sondern die rechtliche Substanz soll entscheiden. Die Mitgliederstärke des ÖAMTC deutet zudem darauf hin, dass die Fragen der Alltagstauglichkeit von Parkregeln und Verfahren eine signifikante Bevölkerungsgruppe betreffen.

Expertenstimme aus der Quelle

Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, begrüßt die Richtung der Reform: ‚Endlich gibt es wirksame rechtliche Rahmenbedingungen, um der gezielten Abzocke etwas Wirksames entgegenzusetzen.‘ Gleichzeitig betont er: ‚Wir werden allerdings weiter gefordert sein, der Abzocke mit vorgeblichem Besitzschutz wirksam entgegenzutreten und beispielsweise auf kreative Umgehungen reagieren zu müssen. In diesem Sinne appellieren wir vor allem an die Gerichte, verantwortungsbewusst zwischen berechtigten Interessen von tatsächlich in ihrem Besitz gestörten Privatpersonen und finanziellen Interessen von Geschäftemachern zu unterscheiden.‘

Die Aussagen sind als Positionierung des Clubs zu verstehen. Entscheidend ist, dass die Gerichte im Einzelfall prüfen und das Gesetz Anwendung findet, wie es der Gesetzgeber festlegt. Für die Öffentlichkeit ist die Botschaft: Es geht nicht um das Aushebeln legitimer Regeln, sondern um die Eindämmung missbräuchlicher Modelle.

Zukunftsperspektive: Was ändert sich, was bleibt?

Mit der Öffnung des Instanzenzugs bis zum Obersten Gerichtshof könnte in den kommenden Jahren eine Reihe von Leitentscheidungen entstehen. Diese dürften besonders jene Situationen betreffen, die in der Praxis häufig vorkommen: kurzes Wenden, kurzes Halten zum Ausladen, Parken außerhalb markierter Flächen oder Nutzung entgegen klarer Beschilderung. Je genauer die Gerichte umreißen, was als Besitzstörung gilt und was nicht, desto leichter lassen sich Konflikte außergerichtlich lösen. Das entlastet am Ende auch die Gerichte, weil klare Regeln präventiv wirken.

Die Senkung der Gebühren entfaltet ihre Wirkung kurzfristig. Sie verringert die Schwelle, berechtigte Ansprüche prüfen zu lassen, und konterkariert überzogene Forderungen, die auf Druck setzen. Mittel- bis langfristig könnten Betreiberinnen und Betreiber von Parkflächen stärker auf transparente, kundenorientierte Lösungen setzen. Technisch ist viel möglich: klar lesbare Hinweisschilder, digitale Parkberechtigungen, Kulanzminuten, Hotlines für Rückfragen. Für Bürgerinnen und Bürger lohnt es sich, Belege aufzubewahren, die Nutzung zu dokumentieren und bei Unklarheiten rasch zu reagieren.

Politisch signalisiert die Reform, dass der Gesetzgeber Missbrauchsmöglichkeiten ernst nimmt, ohne den legitimen Besitzschutz aufzugeben. Sie ist Teil eines breiteren Trends, den Zugang zum Recht zu erleichtern und zugleich für Orientierung durch höchstgerichtliche Rechtsprechung zu sorgen. Das kann das Vertrauen in die Rechtsordnung stärken.

Praxis-Check: Beispiele aus dem Alltag

Beispiel 1: Eine Person wendet für wenige Sekunden auf einem als Privatgrund gekennzeichneten Parkplatz. Der Betreiber macht eine Forderung geltend. Künftig könnte eine höchstgerichtliche Klärung Orientierung bieten, ob ein solches Wenden bereits eine Besitzstörung ist. Bis dahin gilt: Beschilderung prüfen und, falls gefordert, rechtzeitig und sachlich widersprechen, wenn man die Forderung für unbegründet hält.

Beispiel 2: Kurzparken zum Ausladen in einer Wohnanlage, die klar mit Privatnutzung beschildert ist. Ob und wie lange eine kurze Unterbrechung toleriert wird, hängt von der konkreten Regelung ab. Dokumentation (etwa Foto der Beschilderung, Zeitangaben) und rasche Kommunikation mit der Hausverwaltung können helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Beispiel 3: Forderung über 400 Euro wegen vermeintlicher Überschreitung einer Parkzeit. Mit niedrigeren Verfahrenskosten wird die Abwägung einfacher: Lohnt sich eine gerichtliche Klärung? Gibt es Zeugen, Belege, Einkaufsbelege? Dieser nüchterne Kosten-Nutzen-Vergleich stärkt evidenzbasierte Entscheidungen statt emotionaler Auseinandersetzungen.

Rechtssicherheit und Transparenz: Was alle Seiten tun können

  • Eigentümerinnen und Eigentümer: Eindeutige Beschilderung, gut lesbare Parkordnung, verhältnismäßige Maßnahmen und transparente Kommunikation.
  • Hausverwaltungen: Dokumentierte Abläufe, Kulanz bei Grenzfällen, nachvollziehbare Begründungen und standardisierte Prozesse für Beschwerden.
  • Nutzerinnen und Nutzer: Hinweise beachten, Belege sichern, bei Forderungen sachlich prüfen und Fristen einhalten.
  • Dienstleister: Klare Vertragsgrundlagen, verständliche Kostenmodelle und Informationsangebote für Betroffene.

Weiterführende Informationen und Ratgeber finden sich in unseren Themenschwerpunkten: Privatparkplatz: Rechte und Pflichten, Gerichtsgebühren sowie Parkraummanagement. Für den rechtspolitischen Rahmen vgl. zudem unsere Hintergrundseite zu Höchstgerichten: Rechtsstaat und OGH.

Transparenzhinweis und Quelle

Dieser Artikel basiert auf der Presseinformation des ÖAMTC, abrufbar über OTS: Besitzstörungsklagen: ÖAMTC begrüßt Gesetz gegen systematische Abzocke. Ergänzt wurde er um allgemeinverständliche Erläuterungen und kontextbezogene Einordnungen. Aussagen zu Zahlen beschränken sich auf die in der Quelle genannten Größenordnungen. Der Gesetzesentwurf wurde am 18. November 2025 im Ministerrat beschlossen und geht den üblichen parlamentarischen Weg. Bis zum endgültigen Beschluss sind Änderungen möglich.

Schluss: Was jetzt zählt

Die Reform der Besitzstörungsklagen setzt auf zwei Hebel: geringere Kosten und mehr Rechtssicherheit. Damit wird es naheliegender, berechtigte Anliegen vor Gericht zu bringen, statt sich von hohen Vorab-Forderungen beeindrucken zu lassen. Für Bürgerinnen und Bürger heißt das: Regeln aufmerksam lesen, Nutzung dokumentieren und Forderungen kritisch prüfen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer heißt es: Klare Beschilderung und faire Durchsetzung stärken die Akzeptanz. Sollte der Oberste Gerichtshof künftig Leitlinien setzen, profitieren alle von mehr Vorhersehbarkeit.

Bleiben Sie informiert: In unseren Dossiers zu Privatparkplätzen, Gerichtsgebühren und Parkraummanagement finden Sie praxisnahe Tipps. Haben Sie selbst Erfahrungen mit Forderungen auf Privatparkplätzen gemacht? Teilen Sie Ihren Fall in den Kommentaren und helfen Sie anderen Leserinnen und Lesern, besser informierte Entscheidungen zu treffen.