Wien (OTS) – Die österreichische Bundesregierung plant für das Jahr
2026 eine
umfassende Novellierung des Bundesvergabegesetzes (BVergG). Der
Begutachtungsentwurf zur geplanten Gesetzesänderung wurde Mitte
Oktober vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) veröffentlicht und
befindet sich derzeit im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren.
Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für März 2026 vorgesehen.
Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und
Burgenland begrüßt das Ziel, mit der Novelle ökologische und
nachhaltige Kriterien stärker im Vergaberecht zu verankern.
Gleichzeitig warnt sie jedoch vor erheblichen Risiken für Transparenz
und Wettbewerb, die sich aus einzelnen Bestimmungen des Entwurfs
ergeben könnten.
Zwtl.: Positive Bewertung ökologischer Fortschritte
Die Kammer begrüßt die geplante stärkere Gewichtung ökologischer
Kriterien. Dazu zählen etwa die Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme sowie die Berücksichtigung von
Lebenszykluskosten. Diese Ansätze stellen wichtige Schritte hin zu
einer nachhaltigeren öffentlichen Beschaffung dar.
Zwtl.: Kritik an geplanter Ausweitung intransparenter Vergabepraxis
Eine generelle Anhebung der Schwellenwerte im Vergaberecht wird
seit Längerem diskutiert. Mit der vorliegenden Novelle soll diese nun
Realität werden – allerdings geht dies zu Lasten einer qualitätvollen
Planung: Während die Schwellenwerte für Bauleistungen deutlich erhöht
werden sollen, bleiben jene für Dienst- und Lieferleistungen,
einschließlich Planungsleistungen, im Wesentlichen unverändert. Der
Präsident der Ziviltechniker:innenkammer Wien, Niederösterreich,
Burgenland, Bernhard Sommer, gibt zu bedenken, dass diese
Ungleichheit bei der Anpassung der nationalen Schwellenwerte zu einer
weiteren Ungleichbehandlung von Planungs- und Bauleistungen führt. Es
verstärkt die bestehende Situation, dass aufgrund der ungleichen EU-
Schwellenwerte mitunter Planungsleistungen bereits bei
vergleichsweise kleinen Bauvorhaben ab einem bestimmten Schwellenwert
EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Das weitaus kostenintensivere
Errichten desselben Gebäudes kann hingegen aufgrund des dafür
geltenden, deutlich höheren Schwellenwerts oft rein national
ausgeschrieben werden. Er warnt vor den Folgen: „Dieses
Ungleichgewicht kann dazu führen, dass Planungsleistungen nicht mehr
separat vergeben werden, sondern im Rahmen von
Totalunternehmerverfahren mitvergeben werden. Wenn nun auch kleinere
Projekte auf diese fragwürdige Weise vergeben werden, gehen sie nicht
nur aus weniger Bewerber:innen hervor, sondern werden auch
intransparent abgewickelt.“ betont Sommer. Ganz generell sieht die
Kammer der Ziviltechniker:innen Totalunternehmermodelle äußerst
kritisch, da sie die Trennung von Planen und Bauen aufheben – eine
Grundvoraussetzung für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und
Qualitätssicherung. Die geplante Novelle könnte den Trend zum
Totalunternehmermodell weiter fördern. „Die Erfahrung zeigt, dass
solche Modelle immer wieder zu Intransparenz, Qualitätsproblemen und
Mehrkosten führen.“
Mit der vorliegenden Neufassung der Vergabeschwellen wird
außerdem der Paragraf 44 Abs. 3 irrelevant, der bisher eine
Direktvergabe unter gewisse Prämissen stellte. Künftig wird – durch
die Erhöhung der Schwellenwerte – vermehrt direkt vergeben werden.
Das kann zu einem reinen Preiswettbewerb führen und damit die
Qualität geistiger Dienstleistungen gefährden. Gerade bei komplexen
Planungs- und Beratungsleistungen müssen qualitative Kriterien im
Vordergrund stehen, um die bestmöglichen Lösungen im öffentlichen
Interesse sicherzustellen.
Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich
und Burgenland appelliert daher, die geplanten Änderungen der
Schwellenwerte sorgfältig zu überdenken und von einer Anhebung
grundsätzlich abzusehen.
„Wir setzen uns für transparente und wettbewerbsorientierte
Vergabeverfahren ein. So kann sichergestellt werden, dass öffentliche
Mittel wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden,“ so Sommer weiter.
„Wir lehnen jede Form von Klüngelwirtschaft entschieden ab –
insbesondere in einer Zeit, in der Österreich ohnehin mit einem
Vertrauensproblem im Bereich Korruption und Transparenz konfrontiert
ist, wäre eine Aushöhlung des Wettbewerbs ein völlig falsches
Signal.“
Die Stellungnahme der Kammer der Ziviltechniker:innen Wien,
Niederösterreich und Burgenland ist in ein gemeinsames Dokument mit
der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen eingeflossen.





