Aktuell am 30. Jänner 2026 tagte im Wiener Rathaus der Petitionsausschuss: fünf Anliegen, viel Wiener Alltag und Signale für Beteiligung und Rechtssicherheit. Was auf dem Papier technokratisch klingt, berührt in der Praxis Gastronomie, Stadtentwicklung und Nachbarschaften gleichermaßen. Die Sitzung bringt Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Anliegen wirksam einbringen wollen, ohne gleich eine Volksabstimmung zu bemühen. Zugleich zeigt die Tagesordnung, wie vielfältig die Themen sind – vom Buschenschank am Bisamberg über Schulorganisation und Abfallwirtschaft bis zu Fragen der Inklusion. Nicht alle Wünsche werden sofort erfüllt, manches wird geprüft, anderes abgewiesen. Doch eines ist klar: In Wien hat die strukturierte Bürgerbeteiligung einen fixen Platz – und die heutigen Weichenstellungen könnten bestimmen, wie kleinräumige Stadtentwicklung und niederschwellige Beteiligung künftig zusammenspielen.
Wiener Petitionsausschuss setzt Signale: Prüfaufträge, Verfahren und Lehren
Laut Mitteilung der Stadt Wien (Quelle: Stadt Wien – Kommunikation und Medien) standen am 30. Jänner 2026 fünf Petitionen auf der Agenda des Petitionsausschusses im Wiener Rathaus. Im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit: die Petition zum Erhalt und zur Flächenumwidmung rund um den beliebten Buschenschank ‚Dreh & Drink‘ am Bisamberg. Der Petitionsausschuss Wien empfahl zuständigen Mitgliedern der Stadtregierung, die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen zu prüfen – mit besonderem Augenmerk auf den Schutz der landschaftlichen Charakteristik und auf praktikable Regeln für kleine Betriebe. Drei weitere Petitionen wurden neu in Behandlung genommen: ‚Platznot im Speisesaal‘, ‚Mistplatz Zwischenbrücken‘ sowie ‚P.I.L.O.T. – Förderung & Finanzierung von Behindertenprojekten erhalten‘. Eine Petition zum Verbot von Silvesterfeuerwerk wurde hingegen nicht behandelt, da sie die Voraussetzungen des Wiener Petitionsgesetzes nicht erfüllt. Die nächste öffentliche Sitzung ist – vorbehaltlich Änderungen – für Freitag, 27. Februar 2026, um 14.00 Uhr im Rathaus angekündigt.
Für Interessierte ist die Transparenz zentral: Unter dem offiziellen Portal der Stadt können Petitionen eingesehen, unterstützt und eingebracht werden. Der digitale Zugang erfolgt über ID Austria. Der Hinweis auf Prüfaufträge statt Sofortentscheidungen zeigt, wie institutionalisierte Bürgerbeteiligung in Wien wirkt: Sie strukturiert Anliegen, schafft rechtskonforme Prozesse und bindet Fachverwaltung sowie politisch Verantwortliche in nachvollziehbarer Weise ein.
Fachbegriff erklärt: Petitionsausschuss
Der Petitionsausschuss ist ein Gremium des Wiener Gemeinderats, in dem Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen Anliegen der Bevölkerung formell behandeln. Er fungiert als Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Stadtpolitik. Petitionen werden ab einer bestimmten Unterstützungszahl – in Wien ab 500 Unterstützerinnen und Unterstützern – im Ausschuss behandelt. Dabei werden Stellungnahmen der zuständigen Stadträtinnen und Stadträte, der Geschäftsgruppen und gegebenenfalls der betroffenen Bezirke eingeholt. Der Ausschuss selbst entscheidet nicht verbindlich über Widmungen oder Bauvorhaben, er spricht Empfehlungen aus, priorisiert Prüfungen und sorgt für transparente Verfahren. So wird der politische Willensbildungsprozess nachvollziehbar und auf eine sachliche Basis gestellt.
Fachbegriff erklärt: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist das zentrale Planungsinstrument einer Stadt. Er legt fest, welche Nutzungen auf welchen Grundstücken zulässig sind (zum Beispiel Wohngebiet, Grünland, Betriebsgebiet) und welche baulichen Parameter gelten (wie Bauhöhe, Bauklasse, Bauweise, Abstände oder bebaubare Flächen). Für Laien bedeutet das: Dieser Plan bestimmt, was wo gebaut werden darf und in welcher Form, damit Stadtentwicklung geordnet, transparent und rechtssicher erfolgt. Änderungen an der Widmung sind komplexe Verfahren und bedürfen rechtlicher, fachlicher und politischer Abwägungen. Prüfen heißt deshalb nicht automatisch genehmigen, sondern die Vereinbarkeit mit Schutzinteressen, öffentlichen Bedürfnissen und städtebaulichen Zielen sorgfältig zu bewerten.
Fachbegriff erklärt: Buschenschank
Ein Buschenschank ist eine traditionelle, zeitlich begrenzte Ausschank von selbst erzeugten Getränken, häufig Wein oder Most, oft mit einfachen Speisen. In Wien und Niederösterreich ist der Buschenschank eng mit der Heurigenkultur verbunden. Öffentlich-rechtlich ist der Betrieb an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – etwa an Produktionsbezug, Öffnungszeiten, Standorte und Kennzeichnung – und unterscheidet sich von einer ganzjährig geführten Gastronomie. Für viele kleine Betriebe ist die Buschenschank eine wichtige Einnahmequelle, die zugleich regionales Kulturerbe und Naherholung stützt. Klar geregelte, verständliche Rahmenbedingungen sind daher von besonderer Bedeutung.
Fachbegriff erklärt: Kellergasse
Als Kellergasse werden Gassen oder Zeilen mit Weinkellern bezeichnet, die historisch der Lagerung und Verarbeitung von Wein dienten. Sie prägen in Ostösterreich – etwa im Weinviertel – Kulturlandschaft und Ortsbild. Rechtlich und planerisch relevant ist, dass Kellergassen oft mit Schutzinteressen (Landschaftsbild, Denkmalschutz, Grünland) und mit speziellen Nutzungen (Weinbau, Buschenschank) verknüpft sind. Eine Bebauung oder Umnutzung muss die historische Struktur respektieren. Für Anwohnerinnen und Anwohner, Winzerinnen und Winzer sowie Besucherinnen und Besucher sind Kellergassen identitätsstiftende Orte, deren Erhalt und behutsame Entwicklung sorgfältig gesteuert werden sollten.
Fachbegriff erklärt: Schutzgebiet
Ein Schutzgebiet ist ein räumlich abgegrenzter Bereich, dessen natürliche, kulturelle oder städtebauliche Werte durch rechtliche Bestimmungen besonders gesichert werden. Das kann vom Naturschutzgebiet über Landschaftsschutz bis zu schutzwürdigen Ensembles reichen. In Schutzgebieten gelten Einschränkungen für Bauen, Nutzungen und Veränderungen, um Charakter und Funktionen zu bewahren. Für Vorhaben bedeutet das: Jede Ausnahme braucht eine fundierte Begründung, fachliche Prüfungen und meist ein Verfahren, das öffentliche Interessen gegen private abwägt. Für Bürgerinnen und Bürger schafft das Schutzmechanismen, die langfristigen Mehrwert – etwa für Erholung, Klima oder Ortsbild – sichern.
Fachbegriff erklärt: ID Austria
ID Austria ist eine staatliche, digitale Identität, die es ermöglicht, Online-Dienste der Verwaltung sicher zu nutzen. Nutzerinnen und Nutzer weisen sich digital aus, um Anträge zu stellen, Nachweise zu erbringen oder eben Petitionen zu unterstützen. Für Laien heißt das: Statt physisch zum Amt zu gehen, können viele Schritte online erledigt werden. Das erhöht die Zugänglichkeit, setzt aber eine verlässliche Registrierung und den Schutz personenbezogener Daten voraus. Im Kontext des Petitionsausschusses Wien erleichtert ID Austria, Anliegen transparent und überprüfbar einzubringen.
Konkrete Ergebnisse der Sitzung: Empfehlungen und Verfahren
Im Fall der Petition ‚JA, zur Flächenumwidmung und Erhalt des beliebten Buschenschanks Dreh & Drink am Bisamberg!‘ gab der Petitionsausschuss Wien zwei wesentliche Empfehlungen ab: Erstens soll die zuständige Stadträtin vergleichbare Vorgaben im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entlang der Unteren Jungenberggasse prüfen – mit Blick auf die teilweise bestehende Nutzung als Kellergasse und für Buschenschanken. Zweitens soll geprüft werden, ob gesetzliche Regelungen für den Betrieb von Buschenschanken vereinfacht und etwaige Widersprüche beseitigt werden können, um insbesondere kleinen Betrieben die Führung zu erleichtern. Die Petition wurde damit abgeschlossen; über Widmungen, bauliche Entwicklungen oder Ausnahmen wird – wie betont – stets auf Grundlage geltenden Rechts und fachlicher Prüfungen entschieden.
Neu in Behandlung genommen wurden drei Petitionen: ‚Platznot im Speisesaal‘, ‚Mistplatz Zwischenbrücken‘ sowie ‚P.I.L.O.T. – Förderung & Finanzierung von Behindertenprojekten erhalten‘. Der Petitionsausschuss beschloss, Stellungnahmen der zuständigen Stadträtinnen und Stadträte, ihrer Geschäftsgruppen, der betroffenen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher und weiterer betroffener Organisationen einzuholen. Zudem werden die Einbringerinnen und Einbringer eingeladen, ihre Argumente vor dem Ausschuss zu erläutern. Diese Schritte erhöhen die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung und geben allen Beteiligten Gelegenheit, ihre Sicht einzubringen.
Die Petition ‚Verbot Silvesterfeuerwerk‘ wurde nicht in Behandlung genommen, da sie die formalen Voraussetzungen des Wiener Petitionsgesetzes nicht erfüllt. Damit bleibt das Thema in diesem Verfahren vorerst ohne weitere Ausschussbefassung.
Zahlen und Fakten im Überblick
- Anzahl der Petitionen auf der Tagesordnung: fünf
- Status: eine Petition abgeschlossen (mit Empfehlungen), drei neu in Behandlung, eine nicht in Behandlung genommen
- Schwelle für Behandlung im Ausschuss: 500 Unterstützerinnen und Unterstützer (laut Stadt Wien)
- Nächste öffentliche Sitzung: voraussichtlich Freitag, 27. Februar 2026, 14.00 Uhr, Rathaus
- Transparenzportal: Petitionen online abrufbar, unterstützbar und einbringbar über das städtische Portal mit ID Austria
Historischer Kontext: Bürgerbeteiligung in Wien seit 2013
Der Petitionsausschuss besteht in Wien seit 2013. Mit seiner Einrichtung wurde die strukturierte, niederschwellige Beteiligung gestärkt: Anliegen sollen einen klaren Weg in die politische Beratung finden, ohne die Hürden direktdemokratischer Instrumente wie Volksbefragung oder Volksabstimmung zu erreichen. Die Schwelle von 500 Unterstützungen dient als Filter für Relevanz, ohne zivilgesellschaftliches Engagement unzugänglich zu machen. Der Effekt ist eine Professionalisierung der Bearbeitung: Petitionen werden nicht nur entgegengenommen, sondern in einen Prozess mit Stellungnahmen, öffentlicher Sitzung und Nachvollziehbarkeit überführt.
Seit seiner Einführung hat sich das Instrument etabliert. Die digitale Komponente – heute abgebildet durch ID Austria – erleichtert den Zugang. Zugleich blieb die Grundidee unangetastet: Petitionen sind ein Hinweis- und Impulsinstrument, kein Ersatz für formale Verfahren der Raumordnung oder Materiengesetze. Besonders im Bereich Stadtplanung zeigt sich diese Architektur: Widmungen und Bebauungen folgen komplexen Prüfungen. Der Petitionsausschuss Wien bündelt Anliegen, sodass Politik und Verwaltung geordnet reagieren können, ohne die Entscheidungskompetenzen der Fachverfahren zu überspringen. Diese Balance zwischen Beteiligung und Rechtsstaatlichkeit prägt den Wiener Weg seit über einem Jahrzehnt.
Vergleich: Wien im Kontext Österreich, Deutschland und Schweiz
Im österreichischen Vergleich haben die Bundesländer unterschiedliche Modelle der Bürgerbeteiligung. Wien setzt mit dem Petitionsausschuss auf einen klaren, transparenten Prozess mit definierter Unterstützerschwelle. Andere Länder kennen ähnliche Gremien oder Petitionsmöglichkeiten, die häufig an Landtage oder Gemeinderäte adressiert sind. Unterschiede zeigen sich bei Zugang, Schwellenwerten, digitaler Infrastruktur und der Frage, ob Empfehlungen verbindlich sind. Wien positioniert sich dabei als Großstadt mit hoher Verfahrensdichte und einem gut ausgebauten Online-Zugang, was die Nutzungsbarrieren senkt.
In Deutschland sind Petitionen etabliert – prominent beim Deutschen Bundestag, aber auch auf Landes- und kommunaler Ebene. Verfahrensregeln variieren, öffentlichkeitswirksame Petitionen können Anhörungen auslösen. Im kommunalen Bereich sind Bürgeranliegen häufig Teil von Beteiligungsplattformen, die ähnlich wie in Wien digitale Einbringung ermöglichen. In der Schweiz existieren neben Petitionen starke direktdemokratische Instrumente wie Initiativen und Referenden, die eine andere Verbindlichkeit haben. Petitionen sind dort niedrigschwellig, wirken aber vor allem als politische Signale. Der gemeinsame Nenner über Grenzen hinweg: Petitionen schaffen einen institutionalisierten Kontaktkanal zwischen Bürgerschaft und Politik; Unterschiede bestehen in Verbindlichkeit, Schwellen, Digitalisierungsgrad und der Verzahnung mit Fachverfahren.
Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger? Konkreter Impact
Für die Bevölkerung bedeutet die Sitzung des Petitionsausschusses Wien vor allem zweierlei: erstens Sichtbarkeit und Struktur für eigene Anliegen, zweitens Klarheit darüber, wie weit der Ausschuss gehen kann. Am Beispiel Bisamberg wird deutlich, wie Bürgerinnen und Bürger die Diskussion um Nutzungen in sensiblen Landschaftsbereichen anstoßen können. Die Empfehlung, rechtliche Vorgaben zu prüfen und mögliche Vereinfachungen für Buschenschanken anzusehen, ist ein Signal an kleine Betriebe, dass deren Rahmenbedingungen ernst genommen werden, ohne Schutzinteressen zu vernachlässigen.
Für Eltern und Schulgemeinschaften, die ‚Platznot im Speisesaal‘ thematisieren, eröffnet die neue Behandlung die Chance, konkrete Probleme – zum Beispiel Essenszeiten, Raumkapazitäten oder logistische Abläufe – durch Stellungnahmen zu objektivieren und Lösungen zu skizzieren. Beim ‚Mistplatz Zwischenbrücken‘ lässt sich die Schnittstelle zwischen Abfallwirtschaft, Standortplanung und Anrainerinteressen beispielhaft zeigen: Öffnungszeiten, Verkehrsaufkommen und Lärmschutz sind typische Themen, die durch strukturierte Rückmeldungen der Fachstellen greifbar werden. Für Menschen mit Behinderungen und die Zivilgesellschaft stellt ‚P.I.L.O.T. – Förderung & Finanzierung von Behindertenprojekten erhalten‘ die Frage nach Verlässlichkeit von Förderlinien, Planbarkeit und Wirkung von Projekten ins Zentrum. Der Einladungsmodus an Einbringerinnen und Einbringer ermöglicht es, Bedarfe differenziert darzustellen.
Wichtig ist auch, was nicht passiert: Wird eine Petition – wie im Fall ‚Verbot Silvesterfeuerwerk‘ – aufgrund formaler Anforderungen nicht behandelt, lernen Bürgerinnen und Bürger, worauf es rechtlich ankommt. Das ist keine inhaltliche Abwertung, sondern verweist auf den Normrahmen des Wiener Petitionsgesetzes. Wer Anliegen wirksam adressieren will, sollte daher formale Kriterien, Zuständigkeiten und den geeigneten Verfahrensweg beachten. Das offizielle Petitionsportal hilft dabei mit klaren Hinweisen und digitalen Prozessen.
Rechtlicher Rahmen: Was geprüft wird und warum
Die Empfehlungen des Petitionsausschusses Wien betonen, dass Widmungsänderungen, bauliche Entwicklungen oder Ausnahmen in Schutzgebieten nur auf Basis geltender rechtlicher Rahmenbedingungen und nach fachlicher Prüfung erfolgen. Das dient der Rechtssicherheit. Planungsrecht, Naturschutz und baurechtliche Vorschriften greifen ineinander und müssen die Interessen von Betrieben, Anrainerschaft und öffentlichem Raum austarieren. Für die Praxis bedeutet das: Eine Empfehlung ist kein Automatismus. Vielmehr starten damit Prüfungen, in denen Gutachten, Stellungnahmen und Abwägungen zusammentreffen. Ergebnisoffenheit ist dabei Pflicht, Nachvollziehbarkeit die Kür.
Fachbegriff erklärt: Wiener Petitionsgesetz
Das Wiener Petitionsgesetz regelt, wer Petitionen einbringen kann, welche Anforderungen gelten und wie die Behandlung im Petitionsausschuss abläuft. In Wien können alle Wienerinnen und Wiener ab 16 Jahren – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – Petitionen einreichen oder unterstützen. Ab 500 Unterstützungen erfolgt die Behandlung im Ausschuss. Das Gesetz dient nicht als Abkürzung für Förderentscheidungen, Widmungen oder Genehmigungen, sondern als qualifizierter Hinweisweg in die Politik. Es stellt sicher, dass Anliegen öffentlich dokumentiert, fachlich eingeordnet und politisch beraten werden, ohne den Rechtsweg in konkreten Verfahren zu ersetzen.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Für den Fall Bisamberg ist die zentrale Zukunftsfrage, ob und in welchem Umfang Regelungen so präzisiert werden können, dass sowohl landschaftliche Qualitäten als auch wirtschaftliche Spielräume kleiner Buschenschanken gewahrt bleiben. Denkbar sind – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten – klarere Definitionen, pragmatische Vereinfachungen und eindeutige Zuständigkeitswege. Für die neu in Behandlung genommenen Petitionen hängt viel von den angekündigten Stellungnahmen ab: Daten zu Raumkapazitäten, Verkehrsflüssen, Lärmschutz oder Förderlogiken werden die Diskussionen versachlichen und Handlungsoptionen sichtbar machen. Digital betrachtet wird die Rolle von ID Austria weiter steigen, weil standardisierte, sichere Online-Verfahren die Beteiligung verbreitern können.
Generell ist zu erwarten, dass der Petitionsausschuss Wien als Filter, Verstärker und Moderator von Bürgeranliegen an Bedeutung gewinnt – insbesondere dort, wo Alltagsfragen schnell sichtbar, aber rechtlich komplex sind. Transparenzportale und nachvollziehbare Beschlüsse stärken die Akzeptanz. Für Bürgerinnen und Bürger gilt: Gut begründete, formal korrekte Petitionen mit klaren, umsetzbaren Vorschlägen haben die größten Chancen, Prozesse in Gang zu setzen. Für die Politik bedeutet dies, beständig zwischen Einzelfall, Allgemeinwohl und Rechtsrahmen zu vermitteln.
Quellen, Service und weiterführende Links
Offizielle Mitteilung der Stadt Wien – Kommunikation und Medien: OTS-Aussendung zum Petitionsausschuss. Übersicht, Einbringung und Unterstützung von Petitionen: Petitionsportal der Stadt Wien. Hinweise: Öffentliche Sitzungen und Inhalte können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Veröffentlichungen der Stadt Wien.
Zusammenfassung und Einordnung
Die Sitzung am 30. Jänner 2026 zeigt: Der Petitionsausschuss Wien ist ein tragender Pfeiler geordneter Bürgerbeteiligung. Mit Empfehlungen im Fall Bisamberg und drei neu in Behandlung genommenen Petitionen auf den Feldern Schule, Abfallwirtschaft und Inklusion setzt Wien auf transparente Verfahren. Eine Petition wurde mangels Voraussetzungen nicht behandelt – ein Hinweis, wie wichtig formale Kriterien sind. Für Betroffene bedeutet das kein Schnellverfahren, aber ein klarer Weg zu fachlich fundierten Entscheidungen. Für die Stadt eröffnet es die Chance, Bedürfnisse aus der Bevölkerung systematisch aufzugreifen und in Einklang mit Recht und Planung zu bringen.
Wer ein Anliegen hat, sollte die Möglichkeiten des Petitionsportals nutzen, präzise formulieren und Belege sammeln. So steigt die Chance, dass Themen auf die Agenda kommen und zu konkreten Ergebnissen führen. Mehr Informationen finden Bürgerinnen und Bürger im verlinkten Portal der Stadt Wien. Welche Weichen der Petitionsausschuss Wien am 27. Februar 2026 stellt, bleibt abzuwarten – klar ist: Beteiligung wirkt dort am stärksten, wo sie gut vorbereitet, transparent und rechtskonform erfolgt.






