Wiener Petitionsausschuss: Bisamberg-Widmung im Fokus

Redaktion

Aktuell und für viele Wienerinnen und Wiener relevant: Am 8. Jänner 2026 stand im Wiener Rathaus ein Thema auf der Agenda, das weit über einen einzelnen Betrieb hinausweist und Fragen zur Stadtentwicklung, zum Naturschutz und zur gelebten Bürgerbeteiligung verbindet. Im Petitionsausschuss ging es um die Zukunft eines beliebten Ausflugsziels am Bisamberg – und um die Frage, wie Flächenwidmung, Buschenschankverordnung und Naturschutzrecht sinnvoll zusammenspielen können. Wer die Dynamik zwischen Freizeitnutzung, regionaler Landwirtschaft und rechtlichen Rahmenbedingungen in Wien verstehen will, findet in diesem Fall einen Lehrbuchfall. Der Blick richtet sich dabei nicht nur auf den Buschenschank Dreh & Drink, sondern auch auf das Instrument der Petition selbst: Wie wird ein Anliegen in Wien behandelt? Welche Hürden gibt es? Und was bedeutet das praktisch für Familien, Wanderinnen und Wanderer sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf dem Bisamberg rasten und regionale Produkte genießen möchten? Der folgende Überblick ordnet die Ereignisse vom 8. Jänner ein, erklärt die zentralen Fachbegriffe und zeigt, wie es nun weitergehen dürfte.

Petitionsausschuss Wien: Flächenwidmung am Bisamberg

Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen in Wien hat am 8. Jänner 2026 eine Petition beraten, die auf eine Anpassung der Flächenwidmung am Bisamberg abzielt. Im Zentrum steht der Erhalt und die rechtssichere Fortführung des beliebten Buschenschanks Dreh & Drink. Das Anliegen: Die bestehende Widmung soll der tatsächlichen Nutzung als Buschenschank inklusive erforderlicher Infrastruktur – etwa Küche, sanitäre Anlagen und Lagerflächen – angepasst werden, um eine dauerhafte, legale Nutzung zu sichern. Nach Angaben der Einbringer Harald Kosobud und Michael Svec betrifft die Frage nicht nur einen Betrieb, sondern auch andere kleinere Buschenschanken am Bisamberg. Die Empfehlungen des Ausschusses werden in einer nicht öffentlichen Sitzung beschlossen und den Einbringerinnen und Einbringern schriftlich mitgeteilt. Die nächste öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses ist für Freitag, 27. Februar 2026, im Rathaus vorgesehen. Die offizielle Aussendung der Stadt Wien – Kommunikation und Medien (KOM) ist hier abrufbar: Quelle: OTS. Petitionen können online über das Portal der Stadt unterstützt oder eingebracht werden: petitionen.wien.gv.at.

Was ist der Petitionsausschuss Wien? Begriff und Bedeutung

Der Petitionsausschuss Wien ist ein Gremium des Gemeinderats, das seit 2013 existiert und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern behandelt, sobald sie eine definierte Unterstützungsschwelle erreichen. Konkret werden Anliegen ab 500 Unterstützerinnen und Unterstützern im Ausschuss beraten. Der Ausschuss besteht aus Gemeinderätinnen und Gemeinderäten aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Er fungiert als institutionalisierte Schnittstelle zwischen Bevölkerung und Stadtpolitik. Das Verfahren stärkt die Partizipation, weil Themen, die im Alltag unmittelbar berühren – von Verkehrsfragen bis zu Freiraumnutzung und Stadtentwicklung – eine formale Bühne erhalten. Wichtig: Der Ausschuss fällt keine rechtsverbindlichen Entscheidungen wie ein Gericht. Vielmehr spricht er Empfehlungen aus, die die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung und die Politik aufgreifen können.

Flächenwidmung: Was bedeutet sie für Wien und den Bisamberg?

Mit Flächenwidmung ist die planungsrechtliche Zuordnung von Grundstücken zu bestimmten Nutzungen gemeint, etwa Bauland, Verkehrsflächen oder Grünland. In Wien bildet der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan den maßgeblichen Rahmen. Er legt fest, was auf einem Grundstück zulässig ist – von der Art der Nutzung bis hin zu bestimmten baulichen Parametern. Für Betriebe wie einen Buschenschank ist das relevant, weil Infrastruktur wie Küche, Lager und Sanitäranlagen planungsrechtlich zulässig sein muss. Weicht die tatsächliche Nutzung von der Widmung ab, entsteht ein rechtlicher Graubereich, der eine legale, dauerhafte Nutzung erschweren oder unmöglich machen kann. Eine Umwidmung kann diese Lücke schließen, indem sie die faktische Nutzung planungsrechtlich absichert. Das Verfahren involviert in Wien mehrere Prüfschritte und Gremien und bezieht Aspekte wie Stadtbild, Natur- und Landschaftsschutz sowie Verkehrserschließung ein.

Buschenschankverordnung: Tradition, Regeln, Praxis

Die Buschenschankverordnung regelt, unter welchen Bedingungen landwirtschaftliche Betriebe eigene Erzeugnisse ausschenken dürfen. Historisch knüpft sie an das Buschenschankrecht an, das Landwirtinnen und Landwirten erlaubt, selbst erzeugte Produkte zeitlich begrenzt anzubieten. In der Praxis betrifft das Fragen wie Öffnungszeiten, Sortimentsumfang, Kennzeichnung und grundlegende hygienische Standards. Anders als ein voll konzessioniertes Restaurant bewegt sich ein Buschenschank in einem eigenen rechtlichen Rahmen, der die Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung fördern soll. Für Standorte am Stadtrand oder in Erholungsgebieten wie dem Bisamberg ist das besonders sensibel: Die Verordnung will Naherholung und Landwirtschaft ermöglichen, ohne die Schwelle zur vollwertigen Gastronomie zu überschreiten. Genau an dieser Schnittstelle ergeben sich in Einzelfällen Abgrenzungsfragen zu baurechtlichen Vorgaben oder zur Flächenwidmung.

Naturschutzgesetz (Wien): Schutzgüter und Abwägung

Das Naturschutzrecht in Wien dient dem Schutz von Natur, Landschaft und Biodiversität. Es regelt, welche Eingriffe in besonders schutzwürdige Gebiete zulässig sind und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen gewährt werden können. Wichtige Schutzgüter sind etwa Biotope, Tier- und Pflanzenarten, charakteristische Landschaftsbilder oder Erholungsräume. In der Abwägung werden die Ziele des Naturschutzes den legitimen Nutzungsinteressen – wie Landwirtschaft, Erholung oder Infrastruktur – gegenübergestellt. Für den Bisamberg bedeutet das: Jede bauliche oder funktionale Veränderung ist auf ihre natur- und landschaftsschutzfachlichen Auswirkungen zu prüfen. Dabei geht es nicht nur um große Bauwerke. Auch Infrastruktur eines Buschenschanks kann relevant sein, wenn sie die Schutzinteressen berührt, etwa durch zusätzliche Versiegelung, Verkehr oder Lärm.

ID Austria und Online-Petitionen: Digitale Beteiligung erklärt

ID Austria ist ein elektronischer Identitätsnachweis, der österreichischen Bürgerinnen und Bürgern sowie berechtigten Personen ermöglicht, sich digital gegenüber Behörden sicher zu authentifizieren. Im Kontext des Wiener Petitionswesens dient ID Austria dazu, Unterstützungen online eindeutig einer Person zuzuordnen. Das hat zwei Vorteile: Erstens wird die Integrität des Verfahrens gestärkt, weil Mehrfachunterstützungen verhindert werden. Zweitens wird die Teilnahme niedrigschwelliger, da Anliegen online unterschrieben werden können, ohne physisch anwesend zu sein. Damit erweitert die Digitalisierung die Reichweite von Petitionen und erleichtert es, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums die notwendigen 500 Unterstützungen zu sammeln. Das Portal der Stadt findet sich unter petitionen.wien.gv.at.

Historischer Kontext: Petitionen in Wien seit 2013

Wien hat den Petitionsausschuss 2013 eingeführt und damit eine moderne Form der Bürgerbeteiligung in die regulären Abläufe der Stadtpolitik integriert. Der Grundgedanke: Anliegen, die eine spürbare Zahl an Menschen mobilisieren, sollen institutionell Gehör finden. Das Instrument liegt zwischen informeller Meinungsäußerung und direkten Volksrechten. Es ist verbindlicher als ein bloßes Schreiben an eine Magistratsabteilung, aber nicht so weitreichend wie ein Volksbegehren oder eine Volksabstimmung. Seit der Einführung hat sich die digitale Komponente stark weiterentwickelt: Mit dem Online-Portal und der Integration von ID Austria wurde die Unterstützung einfacher, sicherer und transparenter. Zugleich hat sich die thematische Bandbreite verbreitert. Petitionen reichen von Verkehrssicherheit über Spielplätze und Grünraum bis zu Kulturangeboten und, wie aktuell am Bisamberg, zur Schnittstelle von Freizeitnutzung, Landwirtschaft und Raumordnung. Das Verfahren folgt einem klaren Muster: Einreichen, Unterstützen, formale Prüfung, Beratung im Ausschuss, Empfehlung. Diese Empfehlung dient den Fachausschüssen und der Verwaltung als Orientierung, ob und wie ein Anliegen weiterverfolgt wird – sei es durch Anpassung von Verordnungen, durch planerische Lösungen oder durch alternative Maßnahmen, die den Zielen der Petition entgegenkommen.

Der aktuelle Fall: Bisamberg, Dreh & Drink und die Widmung

Im vorliegenden Fall wird angestrebt, die Widmung eines Areals am Bisamberg so zu ändern, dass die tatsächliche Nutzung als Buschenschank samt erforderlicher Infrastruktur rechtssicher möglich ist. Die Einbringer betonen, dass der Betrieb nicht nur privaten Zwecken dient, sondern ein öffentliches Interesse erfüllt: Er bietet Wanderinnen und Wanderern, Radfahrerinnen und Radfahrern, Familien und Ausflüglerinnen und Ausflüglern eine Rastmöglichkeit mit kulinarischem Angebot an einem beliebten Aussichtspunkt. Das Anliegen berührt damit mehrere Politikfelder zugleich – Raumordnung, Landwirtschaft, Tourismus, Naturschutz und Freizeit. Jenseits der Einzelinteressen stellt sich die übergeordnete Frage, wie Wien in nachfrageintensiven Erholungsräumen Nutzungen ordnet, die als niedrigschwelliges Angebot hohe Akzeptanz genießen, aber planungs- und naturschutzrechtlich sauber eingebettet sein müssen. Genau an dieser Stelle kommt die Flächenwidmung ins Spiel: Sie wirkt wie ein Regelwerk, das den Rahmen vorgibt, in dem sich Angebote entwickeln können, ohne später in rechtliche Sackgassen zu geraten.

Vergleiche: Andere Bundesländer, Deutschland und die Schweiz

In anderen österreichischen Bundesländern sind Buschenschank- und Heurigenregelungen ähnlich gelagert, unterscheiden sich aber im Detail. Niederösterreich etwa betont die Bindung an Eigenprodukte und saisonale Öffnungszeiten, die Steiermark hat eine ausgeprägte Buschenschankkultur im Hügelland mit regionaler Direktvermarktung, Salzburg legt in sensiblen Landschaftsräumen strenge Maßstäbe an Genehmigungen und Immissionen an. Gemeinsam ist allen: Je näher ein Angebot an touristisch beliebten Natur- und Erholungsräumen liegt, desto wichtiger wird die Abstimmung mit Naturschutz und Raumordnung. In Deutschland fallen vergleichbare Betriebe je nach Bundesland unter Wein- oder Gaststättenrecht; Weinstuben und Straußwirtschaften im Südwesten kennen ähnliche Prinzipien der Direktvermarktung, jedoch mit anderen Grenzen beim Speisenangebot und den Öffnungszeiten. In der Schweiz existieren kantonal unterschiedliche Regeln für Hof- und Direktvermarktungsgastronomie; im sensiblen Alpennraum sind Umwelt- und Landschaftsschutzrechte besonders stark, was Genehmigungen komplex machen kann. Wien positioniert sich in diesem Feld mit einem formalisierten Petitions- und Widmungsverfahren, das Bürgerbeteiligung frühzeitig ermöglicht. Diese Kombination aus Partizipation und Planungsrecht hat den Vorteil, dass Fälle wie am Bisamberg transparent debattiert und lösungsorientiert bearbeitet werden können.

Konkrete Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger

Für die Bevölkerung hat der Umgang mit der Petition mehrere spürbare Folgen. Erstens schafft eine klare Flächenwidmung Rechtssicherheit. Wer am Bisamberg einkehren will, profitiert von einem regulären Angebot, das planungs- und hygienerechtlich abgesichert ist. Familien mit Kindern finden verlässliche Infrastruktur wie zugängliche Sanitäranlagen, und Ausflüglerinnen und Ausflügler können sich darauf verlassen, dass das Angebot in die Umgebung eingebettet ist. Zweitens schützt die geordnete Vorgehensweise die Natur- und Erholungsqualität. Indem Widmung und Naturschutzvorgaben abgestimmt werden, lassen sich zusätzliche Belastungen wie Verkehr, Lärm oder Flächenversiegelung begrenzen. Drittens ist das Petitionsverfahren selbst ein Lern- und Beteiligungskanal: Wer ähnliche Anliegen hat – ob zu einem Spielplatz, einer Radroute oder einer Grünfläche – sieht, wie eine Initiative abläuft, welche Schwellen gelten und welche Unterlagen hilfreich sind. Viertens profitieren lokale Produzentinnen und Produzenten, wenn Direktvermarktung rechtssicher möglich ist. Das stärkt regionale Wertschöpfung und hält Wege kurz, was auch ökologisch sinnvoll ist. Fünftens entstehen durch transparente Verfahren weniger Konflikte zwischen Nutzergruppen, weil Erwartungen, Grenzen und Möglichkeiten von Anfang an klarer sind. Zusammen genommen spricht das dafür, solche Fragen nicht informell zu lösen, sondern über geregelte Verfahren, die nachvollziehbare Ergebnisse produzieren.

Zahlen und Fakten: Was wir wissen

  • Schwelle für Behandlung: Eine Petition wird in Wien ab 500 Unterstützerinnen und Unterstützern im Petitionsausschuss behandelt. Diese Zahl dient als Indikator, dass ein Anliegen über Einzelfälle hinaus Bedeutung hat.
  • Bestehendes Gremium: Der Petitionsausschuss besteht seit 2013 und setzt sich aus Gemeinderätinnen und Gemeinderäten aller Fraktionen zusammen. Das stärkt die parteiübergreifende Beratung.
  • Digitale Beteiligung: Petitionen können online eingereicht und unterstützt werden. Dafür ist ID Austria erforderlich. Das Portal: petitionen.wien.gv.at.
  • Nächster Termin: Die nächste öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses ist voraussichtlich am Freitag, 27. Februar 2026, im Rathaus angesetzt.

Diese Eckdaten sind keine bloße Formalität. Die 500er-Schwelle erfordert, ein Anliegen strukturiert zu kommunizieren und Bündnisse zu bilden. Der digitale Weg senkt Hürden, weil Unterstützungen auch mobil möglich sind. Der fest terminierte Sitzungsrhythmus gibt Initiativen Planungssicherheit: Zwischen Einbringung, Sammlung der Unterstützungen und Beratung im Ausschuss liegt ein transparentes, zeitlich absehbares Verfahren. Durch die paritätische Zusammensetzung hat das Gremium zudem die Chance, Empfehlungen zu formulieren, die pragmatische Mehrheiten finden. Für die Stadtverwaltung liefern die Prüfungen im Ausschuss Hinweise, wie sich Widmung, Naturschutz und Nutzungsinteressen austarieren lassen.

Rechtliche Schnittstellen: Warum es ohne Widmung schwierig wird

Ohne passende Flächenwidmung geraten selbst gut etablierte, beliebte Angebote in eine unsichere Lage. Ein Buschenschank, der eine Küche und sanitäre Anlagen betreibt, überschreitet je nach Ausgestaltung den Rahmen einer bloß temporären, minimalinvasiven Nutzung. Spätestens wenn bauliche Anlagen fix installiert oder erweitert werden, greift Baurecht; zugleich stellen sich Fragen des Naturschutzes, etwa bei Flächenversiegelung oder landschaftsrelevanten Veränderungen. Die Widmung ist der Schlüssel, der diese Elemente ordnet: Sie beantwortet, ob und in welchem Umfang Infrastruktur zulässig ist, und schafft damit auch Planbarkeit für Betreiberinnen und Betreiber. In der Praxis führt ein sauber abgestimmter Widmungsstatus dazu, dass Betriebe nicht bei jeder Anpassung an reale Nachfrage in ein Genehmigungsdickicht geraten. Das schützt Betreiberinnen und Betreiber vor unsicherer Rechtslage und die Öffentlichkeit vor vollendeten Tatsachen, die später schwer zu korrigieren sind.

Abwägung am Beispiel Bisamberg: Nutzung und Schutz

Der Bisamberg ist als Naherholungsgebiet stark frequentiert. Ein Angebot wie Dreh & Drink versorgt Besucherinnen und Besucher niedrigschwellig und regional. Gleichzeitig sind Natur- und Landschaftsschutz ernst zu nehmen: Wegeführung, Entsorgung, Lärm, Beleuchtung und Flächenverbrauch müssen so gestaltet sein, dass die Erholungsqualität und Biodiversität gewahrt bleiben. Eine Widmungsanpassung kann diese Interessen in Einklang bringen, indem sie klare Auflagen definiert, etwa zur Größe von Anlagen, zur Erschließung oder zu saisonalen Betriebszeiten. Das Petitionsverfahren sorgt dafür, dass diese Fragen öffentlich diskutiert und in geordneten Bahnen bewertet werden. Die Einbringerinnen und Einbringer unterstreichen, dass eine Lösung nicht nur einem Betrieb dient, sondern kleineren Buschenschanken in der Region Rechtssicherheit geben kann. Das verweist auf einen strukturellen Bedarf, über Einzelfalllösungen hinaus nach klaren Leitlinien für solche Standorte zu suchen.

Zukunftsperspektive: Was realistisch zu erwarten ist

In den kommenden Wochen sind drei Schritte wahrscheinlich. Erstens wird der Petitionsausschuss, nach nicht öffentlicher Beschlussfassung der Empfehlungen, den Einbringerinnen und Einbringern schriftlich Rückmeldung geben. Inhaltlich könnte das – je nach Prüfung – auf die Erarbeitung einer planerischen Lösung hinauslaufen, in der die Widmung präzisiert und mit Naturschutzauflagen verbunden wird. Zweitens ist mit einer vertieften fachlichen Begutachtung zu rechnen: Raumplanerische, naturschutzfachliche und baupolizeiliche Fragen müssen zusammengeführt werden, um einen rechtssicheren, praktikablen Korridor für den Betrieb zu schaffen. Drittens ist ein Dialog mit Anrainerinnen und Anrainern sowie Nutzergruppen sinnvoll, um Erwartungen an Verkehrslenkung, Müllentsorgung und Ruhezeiten zu klären. Grundsätzlich sind die Erfolgsaussichten umso besser, je klarer das Angebot als Ergänzung zum Erholungsraum und nicht als motor einer intensiveren touristischen Erschließung verstanden wird. Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht spricht viel dafür, niedrigschwellige, regionale Angebote zu ermöglichen, sie aber mit klaren Standards zu verbinden. Das erhöht die Akzeptanz, stärkt lokale Wertschöpfung und schützt die Natur. Selbst wenn der konkrete Zeitplan von Prüfungen abhängt, ist der 27. Februar 2026 als nächste öffentliche Ausschusssitzung ein wichtiger Orientierungspunkt.

So funktioniert die Unterstützung einer Petition in Wien

Wer Anliegen wie jenes am Bisamberg unterstützen möchte, hat zwei Wege: online mit ID Austria oder analog über die im Portal angegebenen Kanäle. Auf petitionen.wien.gv.at finden sich alle eingebrachten Petitionen, inklusive Status, Text und Unterstützungsfunktion. Die Registrierung via ID Austria stellt sicher, dass die Unterstützung eindeutig einer Person zugeordnet ist. Praktisch empfiehlt es sich, das Anliegen kurz und verständlich im eigenen Umfeld zu teilen – etwa in Vereinen, Nachbarschaften oder thematischen Communities. Wichtig ist, korrekt über Ziel und Folgen zu informieren: Eine Petition führt nicht automatisch zu einer Umwidmung, sie eröffnet aber eine formale Prüfung und eine politische Beratung, die zu tragfähigen Lösungen führen kann. Wer selbst ein Anliegen einbringen will, sollte frühzeitig klären, welche Rechtsbereiche betroffen sind, ob Alternativen bestehen und welche Unterlagen die Prüfung erleichtern, etwa Lagepläne, Fotos oder Betroffenheitsdarstellungen.

Transparenz und Rechtssicherheit: Warum korrekte Information zählt

Rechtssicherheit entsteht, wenn Beteiligte dieselben Daten und Annahmen teilen. Deshalb ist der Quellenzugang wichtig. Die offizielle Aussendung der Stadt Wien – Kommunikation und Medien (KOM) zum aktuellen Termin ist hier dokumentiert: OTS-Meldung. Alle Petitionen und Verfahrensschritte sind auf dem Portal der Stadt einsehbar: petitionen.wien.gv.at. Diese Transparenz schützt Einbringerinnen und Einbringer ebenso wie die Öffentlichkeit, weil falsche Erwartungen vermieden und Abläufe nachvollziehbar werden. Gerade im Spannungsfeld von Natur- und Landschaftsschutz, Raumordnung und regionaler Direktvermarktung sind klare Informationen der beste Weg, um tragfähige Kompromisse zu gestalten.

Fazit: Chancen nutzen, Natur schützen, Beteiligung leben

Der Fall Bisamberg zeigt exemplarisch, wie das Wiener Petitionswesen Anliegen aus der Mitte der Stadtgesellschaft in geordnete Verfahren überführt. Die Diskussion über die Flächenwidmung für den Buschenschank Dreh & Drink ist mehr als ein Einzelfall: Sie berührt Grundfragen von Raumordnung, Naturschutz und regionaler Wertschöpfung. Eine saubere planungsrechtliche Lösung schafft Rechtssicherheit für Betreiberinnen und Betreiber, Verlässlichkeit für Ausflüglerinnen und Ausflügler und Schutz für Natur und Landschaft. Damit das gelingt, braucht es transparente Prüfung, klare Auflagen und eine breite Akzeptanz. Wer das Anliegen unterstützen oder sich informieren will, findet alle Details auf petitionen.wien.gv.at sowie in der offiziellen Aussendung der Stadt Wien. Wie sehen Sie die Balance zwischen Naherholung, regionalem Angebot und Naturschutz am Bisamberg? Teilen Sie Ihre Perspektive, informieren Sie Ihr Umfeld und nutzen Sie die Möglichkeiten der Beteiligung – je besser die Argumente auf dem Tisch liegen, desto tragfähiger werden die Lösungen.