Rückruf: Forellenfilets bei HOFER & ALDI – Listerienwarnung

Redaktion

Österreich ist gewarnt. Am 28.11.2025 informiert Laschinger Seafood über einen Rückruf von heißgeräucherten Regenbogenforellenfilets. Es geht um vorbeugenden Verbraucherschutz. Betroffen ist eine bestimmte Charge. Verkauft wurde sie auch bei HOFER in Österreich. Ebenso bei ALDI in mehreren Ländern. Der Hinweis ist ernst. Denn in einer Probe wurden Listeria monocytogenes festgestellt. Weitere Proben waren unauffällig. Trotzdem gilt: Diese Ware gehört nicht auf den Teller. Das hat Priorität. Die betroffene Losnummer ist klar angegeben. Das Rückgaberecht ist zugesichert. Der Kaufpreis wird erstattet. Ohne Bon. Das ist wichtig. Für Familien. Für Schwangere. Für ältere Menschen. Für alle, die Sicherheit beim Essen wollen.

Lebensmittelrückruf: Was ist betroffen und was bedeutet das für Österreich

Die Laschinger Seafood GmbH ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zwei Produktvarianten zurück. Gemeint sind Regenbogen Forellenfilets heißgeräuchert Natur 125 g und Regenbogen Forellenfilelets heißgeräuchert Pfeffer 125 g. Beide tragen das Verbrauchsdatum 30.11.2025. Beide gehören zur Charge oder Losnummer 4254431. Der Inverkehrbringer ist Laschinger Seafood GmbH in Harsum. In einer Routineprobe wurden Listeria monocytogenes nachgewiesen. Weitere Prüfungen zeigten keine Auffälligkeiten. Trotzdem wird vom Verzehr abgeraten, wenn das Produkt die genannte Losnummer hat.

Für Österreich besonders relevant: Betroffen sind Produkte unter der Marke Almare Seafood, verkauft durch HOFER Österreich. Auch andere Märkte und Händler sind genannt. In Deutschland betrifft es Listungen bei Kaufland und ALDI Süd sowie ALDI Nord. In den Niederlanden und Belgien sind Natur-Varianten betroffen. In der Schweiz und in Ungarn sind ebenfalls Natur- und Pfeffer-Varianten gelistet. Für Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich gilt: Die Ware mit Verbrauchsdatum 30.11.2025 und LOT 4254431 nicht essen. Zurückbringen ist möglich. Der Kaufpreis wird erstattet. Ohne Beleg.

Betroffene Produkte und Vertriebskanäle im Überblick

  • K-Classic Regenbogenforellenfilets 125 g, Natur & Pfeffer, Verbrauchsdatum 30.11.2025, LOT 4254431, verkauft durch Kaufland Deutschland
  • Almare Seafood Regenbogenforellenfilets 125 g, Natur & Pfeffer, Verbrauchsdatum 30.11.2025, LOT 4254431, verkauft durch ALDI Süd Deutschland
  • Almare Seafood Regenbogenforellenfilets 125 g, Natur & Pfeffer, Verbrauchsdatum 30.11.2025, LOT 4254431, verkauft durch ALDI Nord Deutschland
  • Golden Seafood Gerookte Regenboogforelfilets 125 g, Natur, Verbrauchsdatum 30.11.2025, LOT 4254431, verkauft durch ALDI Niederlande
  • Golden Seafood Forellenfilets 125 g, Natur, Verbrauchsdatum 30.11.2025, LOT 4254431, verkauft durch ALDI Belgien
  • Almare Seafood Regenbogenforellenfilets 125 g, Natur & Pfeffer, Verbrauchsdatum 30.11.2025, LOT 4254431, verkauft durch HOFER Österreich
  • Almare Seafood Regenbogenforellenfilets 125 g, Natur & Pfeffer, Verbrauchsdatum 30.11.2025, LOT 4254431, verkauft durch ALDI Schweiz
  • Almare Seafood Regenbogenforellenfilets 125 g, Natur & Pfeffer, Verbrauchsdatum 30.11.2025, LOT 4254431, verkauft durch ALDI Ungarn

Wichtig: Andere Artikel, andere Verbrauchsdaten oder andere Losnummern sind laut Unternehmen nicht betroffen. Die betroffene Ware wurde laut Angaben der Beteiligten umgehend aus dem Verkauf genommen. Für Fragen steht eine Hotline bereit: +49 151 11654747. Anrufe sind laut Mitteilung kostenlos.

Fachbegriff erklärt: Listeria monocytogenes

Listeria monocytogenes ist ein Bakterium, das in der Umwelt weit verbreitet ist. Es kommt in Erde, Wasser und auf Pflanzen vor. In Lebensmitteln kann es über Rohstoffe, Oberflächen oder Prozessschritte gelangen. Der Keim ist kältebeständig. Er kann sich bei Kühlschranktemperaturen vermehren. Das macht ihn in gekühlten, verzehrfertigen Produkten besonders relevant. Eine Infektion kann zu Listeriose führen. Typische Symptome sind Durchfall, Fieber und Abgeschlagenheit. Bei Risikogruppen drohen schwere Verläufe. Dazu zählen Blutvergiftung und Hirnhautentzündung. Auch bei Schwangeren ist besondere Vorsicht nötig. Das Ungeborene kann geschädigt werden, selbst wenn die Mutter keine Symptome bemerkt. Eine sichere Küchenhygiene und die Einhaltung von Verzehrfristen sind zentrale Schutzmaßnahmen.

Fachbegriff erklärt: Losnummer oder Charge

Die Losnummer, auch Charge genannt, ist der Schlüssel für die Rückverfolgbarkeit. Sie fasst eine Produktionsmenge zusammen, die unter gleichen Bedingungen hergestellt wurde. Das kann ein Tageslos sein oder eine definierte Menge je Linie. Die Nummer steht auf der Verpackung. Sie ermöglicht es, Produkte gezielt zu identifizieren. So wird ein Rückruf präzise. Nur betroffene Packungen mit dieser Nummer werden genannt. Das vermeidet allgemeine Verunsicherung. Für Konsumentinnen und Konsumenten heißt das: Beim Verdacht zuerst die Charge prüfen. Nur diese Angabe trennt sichere Ware von betroffener Ware. In diesem Fall lautet sie 4254431.

Fachbegriff erklärt: Verbrauchsdatum

Das Verbrauchsdatum kennzeichnet verderbliche Lebensmittel, die aus Gründen der Sicherheit nur bis zu einem bestimmten Datum verzehrt werden sollen. Es unterscheidet sich vom Mindesthaltbarkeitsdatum. Beim Mindesthaltbarkeitsdatum geht es um Qualität. Beim Verbrauchsdatum geht es um Sicherheit. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollte das Produkt nicht mehr verzehrt werden. Es kann ein Gesundheitsrisiko darstellen. Gerade bei Fisch und Fleisch ist das wichtig. Das Datum ist auf der Packung aufgedruckt. Hier ist es der 30.11.2025. Liegt die Packung innerhalb dieser Angabe und trägt die genannte Charge, gilt die Empfehlung: Nicht verzehren. Zurückbringen. Erstattung sichern.

Fachbegriff erklärt: Heißräuchern

Heißräuchern ist ein Verfahren zur Haltbarmachung und Aromatisierung von Lebensmitteln. Dabei wird das Produkt mit heißem Rauch behandelt. Die Temperatur liegt über der beim Kalträuchern. Das bewirkt einen Garprozess. Proteine denaturieren. Der Fisch erhält eine typische Textur. Das Verfahren reduziert Keime. Es ist aber kein Garant für Sterilität. Nach dem Räuchern kann es zu Einträgen kommen. Etwa beim Abkühlen, beim Schneiden oder beim Verpacken. Deshalb sind Hygieneschritte nach dem Heißräuchern kritisch. Auch die Kühlkette ist entscheidend. Listeria monocytogenes kann sich bei niedrigen Temperaturen vermehren. Die Kombination aus Prozesssicherheit und Kühlhygiene ist daher zentral.

Fachbegriff erklärt: Inverkehrbringer

Der Inverkehrbringer ist das Unternehmen, das ein Lebensmittel erstmals in den Handel bringt. Es trägt die Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit des Produkts. Es muss die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Dazu zählen Eigenkontrollen und Dokumentationen. Der Inverkehrbringer ist bei Rückrufen die erste Ansprechstelle. Er informiert Behörden und Händler. Er organisiert die Rücknahme. Er veröffentlicht Hinweise. Auf der Verpackung ist der Inverkehrbringer angegeben. So haben Kundinnen und Kunden eine klare Zuordnung. Im vorliegenden Fall ist es die Laschinger Seafood GmbH. Die Adresse steht in der Mitteilung. Damit ist die Verantwortlichkeit eindeutig geklärt.

Fachbegriff erklärt: EAN

Die EAN, heute oft GTIN genannt, ist die internationale Artikelnummer eines Produkts. Sie steht unter dem Strichcode. Sie identifiziert die Handelsware eindeutig. Für Rückrufe ist sie hilfreich. Denn sie trennt Varianten nach Marke, Gewicht und Ausführung. Bei gleichartigen Produkten in mehreren Märkten sind EANs der beste Vergleich. So lassen sich die betroffenen Artikel beim Scannen zuverlässig erkennen. Für Kundinnen und Kunden ist die EAN ein zusätzlicher Anhaltspunkt. Sie kann beim Abgleich im Markt helfen. In dieser Rückrufmeldung sind mehrere EANs für Natur- und Pfeffer-Varianten genannt. Sie unterstützen die eindeutige Identifikation am Regal und an der Kassa.

Fachbegriff erklärt: Vorbeugender Verbraucherschutz

Vorbeugender Verbraucherschutz bedeutet, dass Maßnahmen ergriffen werden, bevor ein konkreter Schaden eintritt. Es geht um Vorsicht und Verhältnismäßigkeit. Wenn eine Probe auffällig ist, kann man reagieren, selbst wenn weitere Tests unauffällig sind. Ziel ist es, Risiken zu minimieren. Das ist gelebte Sorgfalt. So wird Vertrauen geschaffen. Rückrufe werden schnell organisiert. Kundinnen und Kunden werden transparent informiert. Diese Praxis ist gesetzlich abgedeckt. Unternehmen und Händler handeln damit verantwortungsvoll. Das Ergebnis ist klare Orientierung im Markt. Sicherheit hat Vorrang vor kurzfristigen Interessen. Genau das ist hier erfolgt.

Fachbegriff erklärt: Lebensmittelrückruf

Ein Lebensmittelrückruf ist eine gezielte Maßnahme, um ein Produkt aus dem Verkehr zu ziehen. Der Anlass ist ein Sicherheitsrisiko. Das kann mikrobiologisch, chemisch oder physikalisch sein. Der Ablauf ist geregelt. Zuerst wird das Risiko bewertet. Dann werden Händler informiert. Ware wird gesperrt und aus den Filialen entfernt. Die Öffentlichkeit wird gewarnt. Es folgen Rückgabemöglichkeiten und Erstattungen. Behörden werden eingebunden. In Österreich sind Informationsportale verfügbar. Dazu zählt lebensmittelwarnung.gv.at. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist die wichtigste Regel: Betroffene Ware nicht verwenden. Zurückbringen. Erstattung holen. Fragen an die Hotline richten.

Historischer Kontext: Lebensmittelwarnungen in Österreich und Europa

Lebensmittelwarnungen haben in Österreich eine klare Struktur. Über Jahre wurden Systeme professionalisiert. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, kurz AGES, unterstützt das Gesundheitsministerium. Es gibt etablierte Meldewege. Warnungen werden zentral veröffentlicht. Das Portal lebensmittelwarnung.gv.at bündelt Informationen für die Öffentlichkeit. Es ist leicht zugänglich. Es arbeitet mit klaren Suchfunktionen. Rückrufe können nach Bundesland, Kategorie und Datum gefiltert werden. Das steigert die Transparenz. Händler und Hersteller veröffentlichen parallel ihre Hinweise. So entsteht ein Netz an Informationen. Es sorgt für Sicherheit und Nachvollziehbarkeit.

Europaweit ist das Schnellwarnsystem RASFF relevant. Es ist das Rapid Alert System for Food and Feed. Es verbindet die EU-Mitgliedstaaten. Meldungen werden darin erfasst. Sie werden bewertet und verteilt. So gelangen Hinweise rasch über Grenzen. Das ist wichtig. Denn Lebensmittelketten sind international. Fische, Fleisch oder Gemüse wechseln Länder und Märkte. Rückrufe betreffen selten nur eine Region. In der Praxis bedeutet das: Ein Fund in einem Land kann in anderen Ländern zu Vorsorgemaßnahmen führen. Kooperation ist daher zentral. Österreich ist in diese Strukturen eingebunden. Behörden und Unternehmen handeln routiniert. Die Abläufe sind erprobt. Das stärkt das Vertrauen der Bevölkerung.

Der heutige Rückruf fügt sich in diese Entwicklung ein. Die Identifikation einer Charge. Die schnelle Entfernung aus dem Verkauf. Die öffentliche Information. Die Erstattung ohne Beleg. Alles folgt etablierten Standards. Das Ziel ist klar. Risiko reduzieren. Sicherheit wahren. Vertrauen erhalten.

Vergleich: Vorgehen in Österreich, Deutschland und der Schweiz

In Österreich informieren Ministerium und AGES gemeinsam. Die Veröffentlichung erfolgt zentral. Bundesländer ergänzen die Informationen. Die Lebensmittelaufsicht in den Ländern überprüft Betriebe. Sie koordiniert mit Märkten. HOFER Österreich kommuniziert Rückrufe auf der Website und in Filialen. Die Praxis ist transparent. Kundinnen und Kunden finden klare Hinweise am Regal und online. Der Rückgabeprozess ist niederschwellig. Der Kaufpreis wird erstattet.

In Deutschland gibt es ein zentrales Portal für lebensmittelbezogene Warnungen. Länderbehörden und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind beteiligt. Händler veröffentlichen eigene Meldungen. Die Kommunikation erfolgt häufig über die Presse und über Webseiten. Die Strukturen sind ähnlich. Auch dort gilt: Eindeutige Angaben zu Charge, Datum und Händler. Erstattung ohne Bon ist verbreitet. Die Prozesse sind eingespielt. Große Handelsketten wie ALDI und Kaufland folgen festen Protokollen.

In der Schweiz informiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die Meldungen erscheinen zentral. Händler ergänzen Hinweise in Märkten und online. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen ist eng. Die Kommunikation ist nüchtern und präzise. Auch hier sind Charge, Datum und Produktdetails der Fokus. Die Rückgabe ist unkompliziert. So entsteht ein ähnliches Bild wie in Österreich und Deutschland. Der gemeinsame Nenner ist der Schutz der Bevölkerung. Unterschiede liegen eher in der Behördenstruktur. Nicht im Ablauf der praktischen Maßnahmen.

Konkreter Impact für Bürgerinnen und Bürger in Österreich

Was heißt dieser Rückruf für den Alltag in Österreich. Zunächst zählt der Blick in den Kühlschrank. Wer geräucherte Forellenfilets gekauft hat, sollte Packung und Aufdruck prüfen. Steht darauf das Verbrauchsdatum 30.11.2025. Trägt sie die Losnummer 4254431. Wenn ja, bitte nicht essen. Die Ware zurückbringen. Der Kaufpreis wird erstattet. Ohne Kassenbon. Das reduziert Aufwand. Es ist ein klarer Service.

Risikogruppen müssen besonders aufmerksam sein. Schwangere. Ältere Menschen. Personen mit geschwächtem Immunsystem. Bei ihnen kann eine Listerieninfektion schwer verlaufen. Bei Symptomen wie Fieber, Durchfall oder starken Kopfschmerzen sollte medizinischer Rat eingeholt werden. Wer unsicher ist, sollte die Hotline des Unternehmens kontaktieren. Oder sich bei der Hausärztin oder dem Hausarzt melden. Vorsicht ist sinnvoll. Panik ist nicht nötig. Die Empfehlung lautet: Nicht verzehren. Rückgabe nutzen. Informationen beachten.

  • Prüfen Sie Verbrauchsdatum und Losnummer auf der Packung.
  • Bewahren Sie das Produkt kühl auf, bis Sie es zurückbringen.
  • Bringen Sie die Ware zu HOFER zurück. Der Preis wird erstattet.
  • Entsorgen Sie die Verpackung hygienisch, wenn eine Rückgabe nicht möglich ist.
  • Reinigen Sie Schneidebretter und Messer gründlich, falls die Packung geöffnet wurde.
  • Beobachten Sie Symptome. Suchen Sie bei Beschwerden ärztlichen Rat.

Für Gastronomiebetriebe und Gemeinschaftsverpflegung gilt: Warenbestände sofort prüfen. Betroffene Charge aussondern. Rückgabewege nutzen. Dokumentation aktualisieren. Lieferant und Kundinnen und Kunden informieren, falls Speisen betroffen sein könnten. Rückverfolgbarkeit ist hier Pflicht. So bleiben Betriebe rechtssicher und Gäste geschützt.

Zahlen und Fakten aus der Rückrufmeldung

Die Datenlage ist eindeutig. Eine Charge ist betroffen. Die Losnummer lautet 4254431. Das Verbrauchsdatum ist der 30.11.2025. Die Packungsgröße beträgt 125 g. Es gibt zwei Sorten. Natur und Pfeffer. In Belgien und in den Niederlanden ist nach den Angaben nur die Natur-Variante gelistet. In Österreich, Deutschland, der Schweiz und in Ungarn sind Natur und Pfeffer betroffen. Das ergibt 14 konkrete Artikelvarianten über acht Listungen hinweg. Der Verkauf erstreckte sich über sechs Länder. Das sind Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien und Ungarn. Die Händler sind Kaufland, ALDI Süd, ALDI Nord, ALDI Niederlande, ALDI Belgien, HOFER Österreich, ALDI Schweiz und ALDI Ungarn. Das zeigt die internationale Kette. Es zeigt auch die Reaktionsgeschwindigkeit. Denn die Ware ist laut Unternehmen bereits aus dem Verkauf genommen worden.

Die Hotline ist veröffentlicht. Sie lautet +49 151 11654747. Das erleichtert Rückfragen. Die Erstattung erfolgt ohne Kassenbon. Das senkt Hürden. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist das praktisch. Es stärkt die Bereitschaft zur Rückgabe. Für die Analyse bedeutet das: Der Rückruf ist präzise und kundenfreundlich gestaltet. Die betroffenen Merkmale sind gut zu prüfen. Charge und Datum sind klar. Die Herkunftsangabe als Inverkehrbringer ist genannt. Die EANs sind in der Meldung enthalten. Sie stützen die Identifikation im Handel.

Wichtig ist die Klarstellung: Andere Artikel, andere Verbrauchsdaten und andere Losnummern sind nicht betroffen. Das begrenzt den Umfang. Es verhindert unnötige Verunsicherung. So bleibt der Fokus auf der konkreten Charge. Das ist sinnvoll und verhältnismäßig.

Prozess und Behördenkommunikation: So finden Sie verlässliche Infos

Wer weitere Details sucht, kann offizielle Portale nutzen. In Österreich ist das Portal lebensmittelwarnung.gv.at hilfreich. Dort werden aktuelle Warnungen publiziert. Auch die AGES bietet Hintergrundwissen zu Listerien und zu Küchenhygiene. Für internationale Warnungen ist das EU-System RASFF relevant. So können interessierte Personen Entwicklungen verfolgen. Außerdem informieren Händler auf ihren Websites über laufende Rückrufe. Das schafft einen dichten Informationsmix. Er ist leicht zugänglich. Er ist gut strukturiert. Für Österreich ist die Kombination aus Portalen und Händlerinfos besonders effektiv. Sie erreicht viele Menschen rasch. Sie ist verlässlich.

Relevante Links:

Zukunftsperspektive: Wie Rückrufe schneller und sicherer werden können

Rückrufe werden zunehmend digital. Händler nutzen Kassen- und App-Systeme, um gezielt zu informieren. Kundinnen und Kunden erhalten Push-Hinweise für gekaufte Artikel. Das spart Zeit. Es vermeidet Streuverluste. In der Produktion helfen digitale Chargenverfolgung und lückenlose Kühlkettendaten. So lassen sich Auffälligkeiten früher erkennen. Das senkt Risiken. Für empfindliche Produkte wie geräucherten Fisch ist das wichtig. Denn Listeria monocytogenes kann sich bei Kühlschranktemperaturen vermehren. Präventive Prüfpläne nach Risikoansatz sind daher sinnvoll. Sie erhöhen die Probenzahl dort, wo es kritisch ist. Gleichzeitig werden Reinigungs- und Desinfektionspläne weiter geschärft. Oberflächen, Messer und Verpackungsbereiche stehen im Fokus.

Für Österreich könnten zusätzliche Bausteine nützlich sein. Ein optionales Konsumentenkonto, verknüpft mit Kundenkarten, könnte an Rückrufe erinnern. Datenschutz ist dabei zentral. Transparente Opt-in-Lösungen sind möglich. Zudem können Behördenportale nutzerfreundlicher gefiltert werden. Etwa nach Händler, Produktkategorie oder Losnummer. Medien spielen ebenso eine Rolle. Sie bereiten Informationen verständlich auf. Kurze Sätze. Klare Listen. Konkrete Handlungsanweisungen. So wird die Reichweite erhöht. Am Ende zählt die schnelle Reaktion. Die heutige Meldung zeigt, dass Unternehmen und Händler routiniert agieren. Das ist gut. Denn Sicherheit beginnt mit Information. Und mit einfacher Rückgabe.

Schluss: Was jetzt wichtig ist

Der Rückruf der heißgeräucherten Regenbogenforellenfilets mit der Losnummer 4254431 ist klar definiert. Das Verbrauchsdatum 30.11.2025 ist die Leitplanke. Österreich ist direkt betroffen. HOFER führt die gelisteten Artikel. Die Empfehlung ist eindeutig. Nicht verzehren. Zurückbringen. Erstattung sichern. Besonders Risikogruppen sollten aufmerksam sein. Listeria monocytogenes kann schwere Verläufe auslösen. Kühlhygiene bleibt wichtig. Küchenflächen gründlich reinigen, falls die Packung geöffnet wurde.

Informieren Sie sich über die verlinkten offiziellen Stellen. Teilen Sie die Hinweise in Ihrem Umfeld. So steigt die Reichweite. Haben Sie die betroffene Ware zu Hause. Dann handeln Sie heute. Weitere Hintergründe bietet die Originalquelle. Details finden Sie auf dem österreichischen Warnportal. Bleiben Sie aufmerksam. Bleiben Sie informiert. Ihre Rückmeldung und Ihre Aufmerksamkeit stärken den Verbraucherschutz.

Quellenhinweis: Informationen nach der Mitteilung der Laschinger Seafood GmbH sowie den verlinkten offiziellen Portalen.