Rückruf: Clever Knopfsemmel 80g – das müssen Sie wissen

Redaktion

Rückruf in Österreich: Clever Knopfsemmel 80g und weitere Backshop-Produkte von Kuchen-Peter bei Billa betroffen. Am 27.11.2025 gilt besondere Vorsicht. Die Ausweitung des Produktrückrufs betrifft ausgewählte Märkte und Vertriebsformate. Die wichtigsten Punkte fassen wir hier kompakt zusammen. Wer in den letzten Tagen Semmeln in einem betroffenen Backshop gekauft hat, sollte aufmerksam weiterlesen. Denn es geht um mögliche Verunreinigungen, die beim Essen riskant sein können. Der Hinweis kommt aus einer offiziellen Aussendung. Der Fall betrifft mehrere beliebte Gebäcksorten. Und er hat Folgen für Kundinnen und Kunden in mehreren Bundesländern.

Produktrückruf Clever Knopfsemmel 80g: alle Fakten für Österreich

Die Information stammt von der REWE International AG und der Kuchen-Peter Backwaren GmbH. Die Originalquelle via OTS nennt die betroffenen Produkte und Märkte. Der Rückruf ist vorsorglich. Er dient dem konsequenten Verbraucherschutz. Der Grund ist ein technischer Defekt in der Produktion. Dadurch kann in Einzelfällen Metallabrieb in Gebäck gelangt sein. Ein Gesundheitsrisiko lässt sich nicht ausschließen. Die Warnung bedeutet nicht, dass das Risiko vom Erzeuger oder Händler verursacht worden ist. So steht es in der Mitteilung.

Was ist passiert und worauf kommt es an?

Zwischen 18.11.2025 und 25.11.2025 wurden in bestimmten Backshops frisch aufgebackene Gebäude verkauft. Für diesen Zeitraum kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Stücke kleinste Metallpartikel enthalten. Die betroffenen Tiefkühl-Teiglinge und daraus gebackenen Produkte sind aus dem Verkauf genommen. Ware, die ab 27.11.2025 verkauft wird, ist laut Mitteilung nicht betroffen. Gekaufte Produkte können Sie ohne Kassenbon zurückgeben. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel unkompliziert. Bei Fragen steht die Kuchen-Peter Backwaren GmbH telefonisch und per E-Mail bereit.

Diese Produkte sind betroffen

  • Clever Knopfsemmel
  • Pizzasemmeln Tonno
  • Clever Knopfsemmel 8er Packung
  • Speckstangerl geflochten

Diese Märkte sind genannt

  • Billa Plus
  • Billa Pflanzilla
  • Billa Corso Hoher Markt
  • Billa Ebreichsdorf, Bahnstraße 25
  • Billa Wien, Aichholzgasse 52
  • Billa Scharnstein, Muehldorf 28
  • Billa Salzburg, Reimsstrasse 2
  • Billa Kundl, Achenfeldweg 12
  • Billa Unterwaltersdorf, Mitterndorferstraße 1A
  • Billa Mödling, Grutschgasse 11/Technikerstrasse 12
  • Billa Adlwang, Gewerbestrasse 5
  • Billa Köflach, Kärntnerstrasse 18

In anderen Billa Märkten stammt die Ware laut Mitteilung von anderen Lieferanten. Diese Standorte sind nicht betroffen. Entscheidend ist der Kaufzeitraum vom 18.11.2025 bis 25.11.2025.

Fachbegriffe verständlich erklärt

Produktrückruf

Ein Produktrückruf ist eine freiwillige oder behördlich angeordnete Maßnahme, um Waren mit möglichem Risiko aus dem Markt zu nehmen. Herstellerinnen und Hersteller oder Händler informieren darüber öffentlich. Betroffene Kundinnen und Kunden sollen die Ware nicht mehr verwenden. Sie können sie in der Regel zurückgeben und erhalten Ersatz oder Geld zurück. Der Rückruf dient dem vorbeugenden Schutz vor Schäden. Er kann auch dann erfolgen, wenn noch keine Vorfälle bekannt sind. In der Lebensmittelbranche ist das ein wichtiger Teil der Eigenverantwortung. So werden Gefahren früh gestoppt.

Metallabrieb

Metallabrieb bezeichnet winzige Partikel aus Metall, die unbeabsichtigt in Produkte gelangen können. In der Lebensmittelproduktion entstehen solche Partikel zum Beispiel durch technische Defekte oder Verschleiß an Maschinen. Schon kleine Splitter können zu Verletzungen im Mundraum führen. Bei Verschlucken drohen Reizungen oder Verletzungen im Verdauungstrakt. Moderne Betriebe setzen auf Detektoren und Filter, um Fremdkörper zu verhindern. Dennoch kann Restunsicherheit bleiben. Genau deshalb werden bei Verdacht Produkte vorsorglich zurückgerufen. Das Ziel ist, jedes vermeidbare Risiko zu senken.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Hinweis, bis wann ein Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften behält. Dazu zählen Geschmack, Geruch und Konsistenz. Es ist kein Verfallsdatum. Viele Produkte sind darüber hinaus noch genießbar. Bei frischer Backware fehlt oft eine individuelle Kennzeichnung. Denn lose Ware wird ohne Verpackung abgegeben. Dadurch ist eine Zuordnung zu Datum oder Charge für Haushalte kaum möglich. Genau das spielt in diesem Fall eine Rolle. Weil die Semmeln frisch aufgebacken wurden, lässt sich der Kauf oft nicht eindeutig nachverfolgen. Die Empfehlung lautet daher, die betroffene Ware nicht zu verzehren.

Charge und Rückverfolgung

Eine Charge ist eine Menge von Produkten, die unter gleichen Bedingungen hergestellt wurde. Sie trägt meist eine Kennnummer. Damit lässt sich später feststellen, welche Einheiten betroffen sind. In der Praxis hilft die Chargennummer, gezielt zu warnen und nur nötige Ware zu sperren. Bei lose verkaufter Backware fehlen solche Angaben für die Kundschaft. Das erschwert die Rückverfolgung nach dem Kauf. Betriebe dokumentieren die Chargen dennoch intern. So können sie ihre Lager und Filialen gezielt räumen. Die öffentliche Warnung schließt die Lücke beim Endverkauf.

HACCP und Metall-Detektion

HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points. Es ist ein Sicherheitskonzept für Lebensmittelbetriebe. Risiken werden identifiziert, überwacht und minimiert. Ein typischer Kontrollpunkt ist die Metall-Detektion. Maschinen prüfen Produkte auf Fremdkörper, meist mit Induktions- oder Röntgentechnik. Fällt eine Kontrolle aus, gibt es Sperren und Nachkontrollen. Wartung und Kalibrierung sind zentral. Trotz vieler Schutzschichten kann Technik versagen. Deshalb sind Meldewesen, Schulung und ein schneller Rückruf Teil der Sicherheitskette. So wird die Wirkung von Zwischenfällen begrenzt.

Historische Einordnung: Lebensmittelrückrufe in Österreich

Lebensmittelrückrufe sind kein neues Phänomen. Sie wurden mit wachsender Industrialisierung bedeutsamer. In Österreich bilden europäische Regeln und das nationale Lebensmittelrecht das Fundament. Das Lebensmittel-Sicherheits- und Verbraucherschutzgesetz schafft klare Pflichten. Herstellerinnen und Hersteller müssen Risiken prüfen und melden. Behörden überwachen die Einhaltung. Über Jahrzehnte haben sich Strukturen etabliert, die heute schnell greifen. Digitale Warnsysteme und öffentliche Portale kamen hinzu. Sie ermöglichen es, Risiken rasch zu kommunizieren. Auch der Handel hat Prozesse geschärft. Frischetheken, Backshops und Logistik sind in die Sicherheitskette integriert.

Die Praxis zeigt, dass Fremdkörper, falsche Kennzeichnungen und Allergene häufige Gründe sind. Bei Fremdkörpern geht es um Glas, Kunststoff oder Metall. Maschinen und Verpackung sind hier die neuralgischen Punkte. Werden Unregelmäßigkeiten entdeckt, stoppt die Lieferkette. Lager und Filialen werden gezielt bereinigt. Der Rückruf informiert die Öffentlichkeit. Das verhindert größere Schäden. Über EU-Grenzen hinweg arbeitet das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel. Es liefert Orientierung für Behörden. Die Fälle zeigen, dass Schnelligkeit zählt. Je besser die Abläufe, desto geringer der Schaden für Gesundheit und Vertrauen.

Vergleich: Bundesländer, Deutschland und Schweiz

In Österreich unterscheiden sich Rückrufe nicht nach Bundesland. Recht und Verfahren gelten landesweit. Unterschiede gibt es in der Kommunikation vor Ort. Filialen in Städten erreichen viele Menschen schnell. In ländlichen Regionen helfen Gemeindeinformationen und lokale Medien. Händler setzen auf Aushänge und digitale Kanäle. Kundenkarten und Apps beschleunigen die direkte Ansprache. Wichtig ist, dass die Botschaft klar ankommt. Das gelingt am besten mit einfachen Handlungsanweisungen.

Deutschland betreibt ein zentrales Warnportal für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es heißt lebensmittelwarnung.de. Unternehmen veröffentlichen dort ihre Meldungen. Behörden flankieren mit Hinweisen. In der Schweiz koordiniert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen entsprechende Informationen. Auch dort sind Freiwilligkeit und Pflicht nebeneinander etabliert. Gemeinsam ist den Ländern der Fokus auf Prävention. Unterschiede liegen eher in den digitalen Werkzeugen. Österreich informiert zusätzlich oft über die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Medien spielen überall eine wichtige Rolle. Sie übersetzen Fachsprache in Alltagssprache und verbreiten die Hinweise rasch.

Konkrete Auswirkungen auf Haushalte

Was bedeutet der Rückruf für den Alltag? Zuerst zählt Sicherheit. Wenn Sie eine Clever Knopfsemmel, Pizzasemmeln Tonno, ein Speckstangerl oder einen 8er Pack Knopfsemmeln im genannten Zeitraum gekauft haben, verzehren Sie das Gebäck nicht. Das gilt auch für eingefrorene Ware. Frieren blockiert Keime, aber entfernt keine Fremdkörper. Packen Sie die Semmeln sicher in einen Beutel. Bringen Sie sie in eine betroffene Filiale zurück. Das geht laut Mitteilung ohne Kassenbon. Sie erhalten Ersatz oder den Kaufpreis.

Sie sind unsicher, wann Sie gekauft haben? Erinnern Sie sich an den Anlass. War es ein Wocheneinkauf oder ein Snack unterwegs? Prüfen Sie Kontoauszüge, wenn Sie mit Karte bezahlt haben. Fragen Sie in Ihrer Filiale nach. Dort kennt man die Rückrufdetails. Wird das Gebäck noch zu Hause gelagert, trennen Sie es sichtbar von anderen Lebensmitteln. So vermeiden Sie Verwechslungen. Teilen Sie die Information mit Familie, Freundinnen und Freunden, die mitgegessen haben könnten. Sicherheit entsteht durch gemeinsames Handeln.

Sie haben bereits verzehrt? Die Quelle nennt keine konkreten Vorfälle. Bei Beschwerden wie Schmerzen im Mund, Kratzen im Hals oder anhaltenden Bauchschmerzen holen Sie ärztlichen Rat ein. Bewahren Sie, wenn möglich, Reste zur Abklärung auf. Das ist eine allgemeine Empfehlung bei Verdacht auf Fremdkörper. Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt. Die Wahrscheinlichkeit für einen Treffer ist gering, aber Vorsicht ist sinnvoll.

Zahlen und Fakten zum aktuellen Rückruf

  • Zeitraum: Käufe zwischen 18.11.2025 und 25.11.2025 sind relevant.
  • Betroffene Produktarten: 4 Gebäckvarianten sind genannt.
  • Verkaufskanal: Frisch aufgebacken in Backshops.
  • Standorte: Mehrere konkrete Filialen mit Adresse, dazu Billa Plus und Billa Pflanzilla als Vertriebsformate sowie Billa Corso Hoher Markt.
  • Maßnahmen: Warenbestand an betroffenen Teiglingen und gebackener Ware wurde gesperrt und aus dem Verkauf genommen.
  • Abgrenzung: Ware ab 27.11.2025 ist laut Mitteilung nicht betroffen.
  • Rückgabe: Retoure ab sofort möglich, auch ohne Kassenbon.
  • Kontakt Hersteller: +43 676 851515521 und [email protected]
  • Hinweis: Die Quelle enthält keine Zahlen zu verkauften Mengen oder zu Verletzungen.

Rechtliche und organisatorische Hintergründe

Rückrufe dieser Art stützen sich auf das österreichische Lebensmittelrecht und EU-Regeln. Betriebe sind verpflichtet, Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu melden. Eigenkontrolle und Dokumentation bilden die Grundlage. Bei Verdacht schließen Unternehmen betroffene Ware aus. Das dient dem Schutz der Gesundheit. Die öffentliche Warnung informiert die Bevölkerung. Sie hilft, die letzten Produkte im Umlauf zu erreichen. Medien und Handelskanäle wirken gemeinsam. Wichtig ist dabei die klare Sprache. Sie vermeidet Missverständnisse und unnötige Verunsicherung.

Im Handel greifen standardisierte Prozesse. Filialen erhalten Sperrlisten. Regale werden geräumt und Hinweise ausgehängt. Die Kassen werden informiert. Die Logistik verhindert weitere Auslieferungen. Die Kommunikation nennt Produkte, Zeitfenster und Rückgaberegeln. Bei Backshops ist die Besonderheit der lose verkauften Ware zu berücksichtigen. Das erschwert die Identifikation beim Endkunden. Darum ist die allgemeine Verzehrwarnung im fraglichen Zeitraum sinnvoll. Sie deckt die Unsicherheiten ab.

Zukunftsperspektive: Wie Rückrufe noch schneller und zielgerichteter werden

Die Lebensmittelkette wird digitaler. Das eröffnet Chancen für schnellere Rückrufe. Kundenkarten und Apps können gezielt informieren. Ein Beispiel ist die Push-Nachricht an Kundinnen und Kunden, die ein betroffenes Produkt gekauft haben. So erreicht die Warnung genau die richtigen Personen. Auch digitale Kassenbons helfen. Sie erlauben eine präzise Suche nach Datum und Produkt. Gleichzeitig bleibt der Datenschutz zentral. Ein Opt-in ist hier wichtig und sinnvoll.

In der Produktion setzen Betriebe auf vorbeugende Wartung. Sensoren melden Abweichungen früh. Predictive Maintenance reduziert unbemerkten Verschleiß. Metall-Detektoren werden regelmäßiger kalibriert. Doppelprüfungen am Band verringern das Restrisiko. Schulungen sensibilisieren Mitarbeitende. Audits durch unabhängige Stellen stärken das Vertrauen. Für Backshops gilt: Klare Dokumentation zwischen Teigling und Filiale schafft Transparenz. Eine bessere Kennzeichnung am Regal kann Hinweise ergänzen. Für Konsumentinnen und Konsumenten sind einfache Regeln entscheidend. Kaufen, prüfen, handeln. So bleibt Sicherheit alltagstauglich.

Was Konsumentinnen und Konsumenten jetzt tun können

  • Haben Sie zwischen 18.11. und 25.11. betroffene Backwaren gekauft? Nicht verzehren.
  • Bewahren Sie die Ware getrennt auf und bringen Sie sie zurück.
  • Retoure ist ohne Kassenbon möglich. Fragen Sie in Ihrer Filiale nach.
  • Bei Beschwerden nach Verzehr ärztlichen Rat einholen.
  • Teilen Sie die Information mit Familie und Bekannten.
  • Nutzen Sie verlässliche Quellen für Updates.

Verlässliche Informationen finden Sie in der Aussendung von REWE International AG. Allgemeine Hinweise zu Lebensmittelwarnungen liefert die AGES. Diese Links helfen beim Abgleich. So bleiben Sie auf dem aktuellen Stand. Für direkte Fragen steht die Herstellerfirma telefonisch und per Mail zur Verfügung.

Transparenzhinweis und Quelle

Dieser Beitrag basiert auf der am 27.11.2025 veröffentlichten Mitteilung. Quelle: REWE International AG, über die Austria Presse Agentur OTS. Die Warnung besagt nicht, dass das Gesundheitsrisiko vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht worden ist. Die Angaben dienen der Information und ersetzen keine individuelle Beratung.

Fazit und Ausblick

Dieser Produktrückruf zeigt, wie wichtig Vorsicht im Alltag ist. Das betroffene Gebäck wurde in einem klar definierten Zeitraum verkauft. Die Reaktion der Unternehmen ist konsequent. Ware wurde gesperrt und die Öffentlichkeit informiert. Für Haushalte gilt ein einfacher Plan. Nicht essen, getrennt lagern, zurückbringen. Die Retoure ist ohne Beleg möglich. Die Filialen unterstützen Sie dabei. Damit bleibt das Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten gering.

Teilen Sie diese Information mit Ihrem Umfeld. Prüfen Sie Brotkorb und Gefrierfach. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie umsichtig. Für Updates empfehlen wir die verlinkte Originalquelle und offizielle Stellen. Haben Sie Fragen zum Rückruf, nutzen Sie die angegebenen Kontakte. So schließen wir gemeinsam die Informationslücke. Und stärken das Vertrauen in eine transparente Lebensmittelkette.