PFAS-Verbot in Österreich: Was jetzt politisch nötig ist

Redaktion

Am 26. März 2026 rückt Österreichs PFAS-Debatte in den Fokus: Nach ECHA-Empfehlung zum weitgehenden Verbot wächst der Druck auf rasche politische Schritte. Zugleich stellt sich die Frage, wie Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich geschützt werden können, ohne funktionierende Betriebe zu überfordern. Aus einer aktuellen Aussendung des Grünen Parlamentsklubs geht hervor, dass die EU-Chemiebehörde ECHA eine weitgehende Einschränkung sogenannter Ewigkeitschemikalien empfiehlt. Das Thema ist hochrelevant für Österreich, denn die Diskussion berührt Trinkwasserschutz, Lebensmittelsicherheit und das Vertrauen in transparente Behördenwege. Politische Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger stehen damit vor einer Richtungsentscheidung, die weit in die nächsten Jahrzehnte wirken wird – auch, weil PFAS in der Umwelt kaum abgebaut werden. Was konkret auf dem Spiel steht, wo Österreich im europäischen Vergleich steht und wie ein Ausstieg aus PFAS-haltigen Pflanzenschutzmitteln gelingen kann, ordnen wir faktenbasiert ein – mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und auf das, was Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betrifft.

PFAS-Verbot: Bedeutung für Österreich und die Landwirtschaft

Die vorliegende politische Debatte ist durch eine klare Quelle belegt: Der Grüne Parlamentsklub verweist darauf, dass die EU-Chemiebehörde ECHA eine Empfehlung für ein weitgehendes Verbot von PFAS ausgesprochen hat. Die Landwirtschaftssprecherin Olga Voglauer fordert vor diesem Hintergrund ein rasches Verbot PFAS-haltiger Pflanzenschutzmittel in Europa und betont, Österreich könne hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Argumentation: Ein nationales Vorgehen würde eine wesentliche Eintragsquelle für PFAS in Böden, Wasser und Lebensmittel reduzieren. Laut der in der Aussendung zitierten Umfrage des Instituts Integral befürworten 91 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher ein Verbot. Dieses klare Meinungsbild erhöht den politischen Druck.

Entscheidend ist dabei eine sachliche Einordnung: Eine ECHA-Empfehlung ist ein wichtiger Schritt im europäischen Chemikalienrecht, ersetzt aber nicht die formelle Gesetzgebung. Bis ein EU-weiter Beschluss vorliegt, sind nationale Zwischenlösungen möglich. Österreich könnte daher spezifische Anwendungen – etwa in Pflanzenschutzmitteln – zielgerichtet regulieren, flankiert von Transparenzmaßnahmen und Begleitung für Bäuerinnen und Bauern, um praktikable Alternativen zu sichern. Zugleich verlangt das Thema Sorgfalt: Die Abwägung zwischen Vorsorge, landwirtschaftlicher Produktivität und Rechtssicherheit muss nachvollziehbar, verhältnismäßig und evidenzbasiert erfolgen.

Was sind PFAS? Ein Fachbegriff verständlich erklärt

PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, eine große Stoffgruppe von Tausenden organischen Chemikalien. Gemeinsam ist ihnen eine besonders stabile Bindung zwischen Kohlenstoff und Fluor. Diese Bindung macht PFAS hitze-, wasser- und fettabweisend. Genau diese Eigenschaften erklären den breiten Einsatz – von industriellen Beschichtungen bis hin zu Spezialanwendungen. Die Kehrseite: In der Umwelt sind diese Verbindungen äußerst persistent, also langlebig. Viele PFAS reichern sich an oder verteilen sich weiträumig über Luft, Wasser und Böden. Der Begriff Ewigkeitschemikalien spielt auf diese Langlebigkeit an. In der Risikobewertung betrachtet man unterschiedliche Vertreter dieser Stoffgruppe differenziert, weil Toxikologie, Mobilität und Bioakkumulation variieren können.

Warum spricht man von Ewigkeitschemikalien?

Ewigkeitschemikalien ist ein populärwissenschaftlicher Begriff für Stoffe, die in der Umwelt extrem langsam abgebaut werden. Bei PFAS ist genau das der Fall: Viele Verbindungen widerstehen natürlichen Abbauprozessen. Gelangen sie einmal in den Boden, ins Grund- oder Oberflächenwasser, bleiben sie oft über sehr lange Zeiträume nachweisbar. Für die öffentliche Diskussion ist dieser Begriff hilfreich, weil er das Kernproblem verständlich macht: Nicht akute Toxizität allein, sondern die praktisch dauerhafte Umweltpräsenz und das damit verbundene Exposure-Risiko über Generationen. Das wirft Vorsorgefragen auf: Wie verhindert man langfristige Belastungen von Trinkwasserressourcen und Lebensmittelketten, wenn ein Rückholen aus der Umwelt teuer, technisch anspruchsvoll oder kaum machbar ist? Genau hier setzt die Regulierung an.

PFAS in Pflanzenschutzmitteln: Ko-Formulanten und Adjuvanzien erklärt

In der Landwirtschaft können PFAS nicht nur als Wirkstoffe, sondern auch als sogenannte Ko-Formulanten oder Adjuvanzien in Pflanzenschutzmitteln eine Rolle spielen. Ko-Formulanten sind Hilfsstoffe, die einem Produkt beigemischt werden, um es stabiler, lagerfähig oder besser ausbringbar zu machen. Adjuvanzien wiederum sind Zusätze, die bei der Anwendung gemeinsam mit dem Mittel ausgebracht werden, um etwa die Benetzung der Pflanzenoberfläche zu verbessern. Diese Komponenten sind nicht trivial: Sie beeinflussen, wie sich ein Mittel in der Umwelt verteilt, wie es an Pflanzen haftet oder in Böden eindringt. Werden PFAS in solchen Funktionen eingesetzt, stellt sich die Frage, ob die Vorteile bei der Anwendung die Umwelt- und Gesundheitsrisiken rechtfertigen. Befürworter eines Verbots argumentieren, dass es ausreichend Alternativen ohne PFAS gibt, die ähnliche technische Eigenschaften bieten.

Vorsorgeprinzip: Der regulatorische Leitgedanke

Das Vorsorgeprinzip ist ein Grundsatz des europäischen Umwelt- und Gesundheitsschutzrechts. Es bedeutet, dass öffentliche Stellen präventiv handeln dürfen – und in vielen Fällen sollen –, wenn relevante wissenschaftliche Hinweise auf potenziell schwerwiegende oder irreversible Schäden bestehen, auch wenn wissenschaftliche Unsicherheiten verbleiben. Praktisch heißt das: Statt auf eindeutige Schadensbelege im Nachhinein zu warten, können Beschränkungen oder Verbote vorab getroffen werden, wenn die Abwägung von Risiken, Alternativen und gesellschaftlichem Nutzen dies stützt. Bei PFAS kommt das Prinzip besonders zum Tragen, weil Persistenz und weite Verbreitung spätere Korrekturen erheblich erschweren und teuer machen können.

Transparenzdatenbank für Spritzmittel: Worum geht es konkret?

Eine Transparenzdatenbank für Spritzmittel ist eine öffentlich zugängliche digitale Plattform, auf der Art, Menge und Einsatzorte von Pflanzenschutzmitteln nachvollziehbar dokumentiert werden. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden, Wasserwerken und Forschungseinrichtungen Einblick zu geben, welche Substanzen in welchem Umfang in der Nähe eingesetzt werden. Für Anwenderinnen und Anwender kann sie zugleich Planungsinstrument sein, um Anwendungsfenster und Abstände besser zu koordinieren. Datenschutz und Betriebsgeheimnisse müssen dabei gewahrt werden. In der Praxis lassen sich mit geeigneter Aggregationsebene (zum Beispiel Katastralgemeinde statt Feldgrenze) Transparenz und Verhältnismäßigkeit kombinieren. Forderungen nach einer solchen Datenbank zielen darauf ab, Vertrauen zu schaffen und Hotspots frühzeitig zu erkennen.

Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in der EU und in Österreich

Pflanzenschutzmittel durchlaufen ein zweistufiges System: Auf EU-Ebene werden Wirkstoffe genehmigt, auf nationaler Ebene – in Österreich durch die zuständigen Behörden – werden konkrete Produkte zugelassen. Neben Wirkstoffen werden auch Ko-Formulanten und Auflagen bewertet. Umwelt- und Gesundheitsbewertungen prüfen unter anderem Toxikologie, Verhalten im Boden und Wasser, Rückstände in Lebensmitteln und Auswirkungen auf Nichtzielorganismen. Zudem schreibt die EU regelmäßige Überprüfungen vor. Kommen neue Erkenntnisse hinzu, können Genehmigungen angepasst, eingeschränkt oder entzogen werden. Diese Verfahren dienen der Rechtssicherheit und sollen gewährleisten, dass nur Produkte auf dem Markt bleiben, die bei sachgemäßer Anwendung vertretbare Risiken aufweisen. Bei PFAS rückt verstärkt die Frage in den Mittelpunkt, ob Persistenz allein – unabhängig von akuter Giftigkeit – ein Ausschlusskriterium sein sollte.

Historische Entwicklung: Von Nischenchemikalien zum Regulierungsfokus

PFAS wurden im 20. Jahrhundert für spezielle industrielle Anwendungen entwickelt. Ihre wasser- und fettabweisenden Eigenschaften machten sie in vielen Branchen attraktiv: von Schutztextilien über Beschichtungen bis hin zu speziellen Anwendungen in Elektronik und Industrieprozessen. Mit der Zeit zeigte sich, dass einige prominente Vertreter – etwa PFOS (Perfluoroktansulfonat) und PFOA (Perfluoroktansäure) – problematische Umwelt- und Gesundheitseigenschaften aufweisen. Auf EU-Ebene wurden PFOS und später PFOA unter das internationale Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs) gestellt und weitgehend verboten bzw. stark beschränkt.

Parallel dazu wuchs das Bewusstsein, dass die PFAS-Familie weit größer ist als diese Einzelstoffe. Der Regulierungsfokus verschob sich vom Stoff-für-Stoff-Ansatz hin zu gruppenbasierten Beschränkungsüberlegungen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) begleitet diesen Wandel mit Bewertungen und Empfehlungen. In mehreren EU-Mitgliedstaaten entstanden Vorschläge, PFAS breiter zu regulieren, um Regulierungs-Lücken bei Ersatzstoffen zu schließen. Im Trinkwasserrecht setzte die EU mit der Richtlinie (EU) 2020/2184 neue Parameter für PFAS: ein Summenparameter für ausgewählte PFAS und ein Parameterwert für die Gesamtfraktion, um einheitliche Mindeststandards für die Trinkwassersicherheit zu verankern. Österreich hat diese Richtlinie in nationales Recht zu überführen und die Monitoringpflichten umzusetzen. Damit wird PFAS von einem Spezialthema zur Querschnittsaufgabe, die Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Lebensmittelüberwachung und Industrie betrifft.

Zahlen und Fakten: Was derzeit feststeht

Verlässliche Zahlen sind die Grundlage guter Politik. Aus der hier zitierten Quelle geht Folgendes hervor:

  • Laut einer aktuellen Umfrage des Instituts Integral befürworten 91 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher ein Verbot von Ewigkeitschemikalien. Diese Zahl zeigt ein deutliches Stimmungsbild in der Bevölkerung. Ohne Details zum Stichprobenumfang erlaubt sie vor allem eine Tendenzaussage: Die Akzeptanz für stärkere Regulierung ist sehr hoch.
  • Die EU-Chemiebehörde ECHA hat eine Empfehlung für ein weitgehendes Verbot von PFAS ausgesprochen. Empfehlungen sind keine unmittelbaren Verbote, sie leiten aber rechtliche Prozesse ein und haben Gewicht in der späteren politischen Entscheidung.
  • Die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 führt Parameterwerte für PFAS ein: Ein Summenparameter für eine definierte Gruppe von PFAS und ein Parameterwert für PFAS gesamt (PFAS Total). Ziel ist, einheitliche Mindestqualitätsstandards für Trinkwasser in der gesamten EU sicherzustellen. Weiterführende Informationen finden sich auf EUR-Lex.

Zur Einordnung: PFAS umfasst tausende Einzelsubstanzen mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften. Behörden wie die ECHA und nationale Umweltämter veröffentlichen fortlaufend Bewertungsberichte; diese geben Orientierung darüber, welche Stoffe besonders mobil, persistent oder toxisch sind. Für Österreich zentral ist die Frage, welche Eintragsquellen relevant sind: industrielle Anwendungen, Verbraucherprodukte, Feuerlöschschäume – und, wie von den Grünen betont, auch bestimmte Funktionen in Pflanzenschutzmitteln. Je nach Quelle sind unterschiedliche Maßnahmen sinnvoll, von Substitutionsprogrammen über Beschränkungen bis hin zu Monitoring und Sanierung.

Vergleich: Österreichs Bundesländer, Deutschland und die Schweiz

Österreichs Bundesländer setzen bei Gewässer- und Bodenschutz unterschiedliche Schwerpunkte – etwa durch Schutzgebietsmanagement, Gewässerrandstreifen, Bodenschutzprogramme oder Beratungsangebote für eine risikoärmere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Einheitliche, gut zugängliche Informationen über eingesetzte Mittel sind dabei ein wiederkehrendes Thema. Die Forderung nach einer Transparenzdatenbank zielt darauf ab, einen österreichweiten Standard zu etablieren, der föderale Unterschiede ausgleicht und die Vergleichbarkeit verbessert.

In Deutschland wird PFAS ebenfalls intensiv diskutiert. Das Umweltbundesamt stellt umfangreiche Hintergrundinformationen bereit und verweist auf die Problematik der weiten Verbreitung sowie der Persistenz. Mehrere Bundesländer untersuchen PFAS in Gewässern und Böden im Rahmen ihrer Monitoringprogramme. Auch dort rückt die Frage nach gruppenbasierter Regulierung in den Vordergrund, um zu vermeiden, dass regulierte Einzelsubstanzen einfach durch ähnliche Verbindungen ersetzt werden.

Die Schweiz verfolgt in der Agrar- und Chemikalienpolitik einen risikobasierten Ansatz. Der Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln legt Maßnahmen zur Minimierung von Umweltbelastungen fest. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und kantonale Stellen informieren über PFAS-Funde und leiten – wo erforderlich – Maßnahmen ab. Gemeinsam ist den drei Ländern: Die Sensibilität steigt, und die Behörden prüfen, wie Monitoring, Substitution und rechtliche Instrumente zusammenspielen müssen, um Langzeitbelastungen zu verhindern.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger? Konkrete Auswirkungen

Für Verbraucherinnen und Verbraucher steht die Sicherheit von Trinkwasser und Lebensmitteln an erster Stelle. Die Einführung von PFAS-Parametern in der EU-Trinkwasserrichtlinie gibt Wasserwerken klare Vorgaben, um das Risiko zu überwachen und zu managen. Für Haushalte bedeutet das: Leitungswasser bleibt eines der am strengsten kontrollierten Lebensmittel. Sollte es in Einzelfällen erhöhte Werte geben, müssen Versorger Gegenmaßnahmen ergreifen – zum Beispiel Mischungen von Wasserquellen, zusätzliche Aufbereitung oder, falls notwendig, neue Brunnenstandorte.

Für Landwirtinnen und Landwirte ist Planungssicherheit entscheidend. Ein mögliches Verbot PFAS-haltiger Ko-Formulanten oder Adjuvanzien wirft praktische Fragen auf: Welche Alternativen sind verfügbar? Sind diese technisch und wirtschaftlich tragfähig? Wie schnell können Betriebe umstellen, ohne Ertrags- und Qualitätsverluste zu riskieren? Beratungsangebote, geförderte Umstellungen und zeitlich abgestufte Fristen können helfen, den Übergang zu erleichtern. Bio-Betriebe zeigen, dass Produktion ohne bestimmte synthetische Hilfsstoffe möglich ist; gleichzeitig unterscheiden sich Kulturen, Standorte und Schädlingsdruck stark, weshalb pauschale Aussagen selten ausreichen. Wichtig ist, evidenzbasiert jene Alternativen zu identifizieren, die Risiken senken und in der Praxis funktionieren.

Für Gemeinden und Regionen geht es um Standortattraktivität und langfristige Ressourcensicherheit. Grundwasser, das frei von langlebigen Schadstoffen bleibt, ist ein Standortvorteil – ökologisch und wirtschaftlich. Transparenzinstrumente können Planungsicherheit verbessern: Wenn klar ist, welche Mittel in welcher Größenordnung ausgebracht werden, lassen sich Schutzmaßnahmen zielgerichtet erarbeiten, etwa Pufferzonen, Schulungen oder abgestimmte Anwendungsfenster zur Minimierung von Abdrift.

Schließlich betrifft das Thema auch die Entsorgung und Kreislaufwirtschaft. Gelangen PFAS in Klärschlamm oder Reststoffe, können sie über Verwertungspfade wieder in die Umwelt zurückkehren. Je früher der Eintrag an der Quelle reduziert wird, desto weniger aufwendige End-of-Pipe-Lösungen sind erforderlich. Das schont Budgets von Kommunen und Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern.

Politische Positionen aus der Quelle: Forderungen der Grünen

Aus der zitierten Presseinformation des Grünen Klubs im Parlament ergibt sich eine klare Linie:

  • Raschestmögliches Verbot PFAS-haltiger Pflanzenschutzmittel in Europa; Österreich solle eine Vorreiterrolle übernehmen.
  • Die Bundesregierung könne ein Verbot von PFAS-Pestiziden mit überschaubarem Aufwand umsetzen und damit eine wesentliche Eintragsquelle in Böden, Wasser und Lebensmittel beseitigen.
  • Aufbau einer öffentlich zugänglichen Transparenzdatenbank über die gesamte Spritzmittelverwendung in Österreich, um nachvollziehbar zu machen, wo und in welchem Umfang Gifte eingesetzt werden.
  • Hinweis auf eine im Parlament aufliegende Bürgerinnen- und Bürgerinitiative, die ein Verbot von PFAS-Pestiziden fordert und online unterstützt werden kann.

Diese Punkte sind als politische Forderungen und Bewertungen der Grünen zu verstehen. Sie spiegeln nicht automatisch behördliche oder gerichtliche Feststellungen wider, zeigen aber, welche Maßnahmen aus Sicht dieser Partei kurzfristig möglich und sinnvoll erscheinen. Für die weitere Debatte ist wichtig, dass alle zuständigen Stellen – Gesundheits-, Umwelt- und Landwirtschaftsressorts – die ECHA-Empfehlung, aktuelle Datenlagen und praktikable Alternativen transparent aufbereiten.

Rechtlicher Rahmen: Wasser, Lebensmittel und Chemikalienrecht

Drei Rechtsbereiche sind zentral: Erstens das Chemikalienrecht (u. a. REACH und spezifische Beschränkungen), in dem gruppenbasierte PFAS-Regeln diskutiert und vorbereitet werden. Zweitens das Wasserrecht, insbesondere die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184, die PFAS-Parameter einführt und Monitoring sowie Maßnahmenpläne verlangt. Drittens das Pflanzenschutzrecht, das Wirkstoffzulassung und Produktgenehmigung regelt. Österreich muss diese Vorgaben in nationales Recht umsetzen und anwenden. In der Praxis ist wichtig, Doppelregulierung zu vermeiden und Schnittstellen zu klären: Wenn etwa ein Ko-Formulant auf EU-Ebene beschränkt wird, ergeben sich automatisch Konsequenzen für nationale Produktzulassungen. Umgekehrt kann Österreich dort, wo EU-Recht Spielräume lässt, spezifische Schutzstandards setzen – etwa bei Transparenzinstrumenten.

Wie realistisch ist ein rasches Vorgehen? Prozess und Zeitachsen

Ein EU-weiter Beschluss auf Basis einer ECHA-Empfehlung durchläuft Konsultationen, wissenschaftliche Bewertungen und politische Verhandlungen. Das braucht Zeit. Nationale Maßnahmen können schneller greifen, solange sie europarechtskonform und verhältnismäßig sind. In der Praxis kommen Übergangsfristen und Ausnahmen für besonders kritische Anwendungen in Betracht, sofern keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen. Für Österreich empfiehlt sich ein doppelter Ansatz: kurzfristig Transparenz und Substitution fördern, mittelfristig auf EU-Ebene auf ein kohärentes Gruppenregime hinarbeiten. Begleitend sind Monitoring und Forschung zentral, um Hotspots zu identifizieren und die Wirkung von Maßnahmen zu überprüfen.

Beispiele für unmittelbare Schritte

  • Transparenzdatenbank mit nutzerfreundlicher Suche auf Gemeinde- oder Katastralebene, abgestimmt mit Datenschutz und Betriebsgeheimnissen.
  • Förderprogramme für PFAS-freie Ko-Formulanten und Adjuvanzien, inklusive Beratung und Feldversuchen.
  • Zielgerichtetes Monitoring von PFAS in Gewässern mit Priorität für Trinkwassereinzugsgebiete.
  • Informationskampagnen für Konsumentinnen und Konsumenten zu PFAS in Alltagsprodukten und zur Bedeutung des Trinkwasserschutzes.

Zukunftsperspektive: Wie könnte ein PFAS-Ausstieg gelingen?

Ein nachhaltiger Ausstieg aus PFAS in Bereichen mit hohem Umweltfreisetzungsrisiko – dazu zählt die landwirtschaftliche Anwendung – setzt auf drei Säulen. Erstens die Substitution: Technische Alternativen ohne PFAS müssen identifiziert, erprobt und breit verfügbar gemacht werden. Zweitens die Regulierung: Gruppenbasierte Beschränkungen schließen Hintertüren bei Ersatzchemikalien. Drittens die Transparenz: Nur wenn Einträge messbar sind, lassen sich Fortschritte belegen und nachsteuern. In Österreich könnte das bedeuten, dass die Produktzulassung schrittweise an strengere Kriterien geknüpft wird, während Förderinstrumente die Umstellung in der Praxis erleichtern.

Langfristig denkbar ist ein europäisches Modell, das persistenten, mobilen Stoffen – unabhängig von akuter Toxizität – einen eigenständigen Ausschlussgrund zuweist, sofern sie in relevanten Mengen in die Umwelt freigesetzt werden können. Für sensible Bereiche wie Trinkwassereinzugsgebiete würden dann besonders strenge Maßstäbe gelten. Forschung und Innovation spielen dabei eine Schlüsselrolle: Je besser benetzende, stabilisierende oder haftverbessernde Alternativen funktionieren, desto leichter fällt der Ausstieg ohne Ertrags- oder Qualitätseinbußen. Österreichs Stärke liegt im Schulterschluss von Landwirtschaft, Wissenschaft und Behörden – genau hier kann das Land eine Vorreiterrolle übernehmen.

Quellen und weiterführende Informationen

Transparenz ist die Grundlage seriöser Berichterstattung. Die folgenden Links bieten vertiefende Informationen:

  • Presseaussendung des Grünen Klubs im Parlament: ots.at
  • Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – Hintergrund zu PFAS und Regulierungsprozessen: echa.europa.eu
  • EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 – Parameter für PFAS: eur-lex.europa.eu
  • Umweltbundesamt Österreich – PFAS-Informationen: umweltbundesamt.at
  • AGES – Pflanzenschutzmittel und Zulassung in Österreich: ages.at
  • BAFU Schweiz – PFAS-Hintergrund: bafu.admin.ch
  • Umweltbundesamt Deutschland – PFAS-Übersicht: umweltbundesamt.de

Schluss: Was jetzt zählt

Österreich steht am 26. März 2026 an einem umweltpolitischen Scheideweg. Die ECHA-Empfehlung macht deutlich, dass Ewigkeitschemikalien wie PFAS nicht länger als Kollateralschaden moderner Produktion hingenommen werden sollten. Der Weg nach vorne führt über klare Regeln, transparente Informationen und praktische Unterstützung für alle, die in der Landwirtschaft Verantwortung tragen. Politik, Behörden, Wissenschaft sowie Bäuerinnen und Bauern können gemeinsam zeigen, dass Vorsorge, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit vereinbar sind.

Für Bürgerinnen und Bürger ist die Botschaft ebenso klar: Informieren Sie sich, fragen Sie bei Gemeinde und Wasserwerk nach Monitoring-Ergebnissen und unterstützen Sie Initiativen, die auf Transparenz und Substitution setzen. Wer tiefer einsteigen möchte, findet über die oben verlinkten Seiten – von ECHA über EUR-Lex bis zum Umweltbundesamt – fundierte Informationen. Die nächsten Monate werden zeigen, ob Österreich die Chance nutzt, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Der Schutz von sauberem Wasser, gesunden Böden und verlässlicher Lebensmittelqualität ist es wert, jetzt entschlossen und zugleich sachlich voranzugehen.