Petitionsausschuss Wien: Öffentliche Sitzung am 8. Jänner

Redaktion

Am 2026-01-05 steht fest: In Wien kommt Bewegung in ein Anliegen, das weit über einen einzelnen Bezirk hinausreicht. Die Stadt kündigt eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses für den 8. Jänner an. Schon jetzt zeigt sich, wie stark die Frage nach Mitsprache, Transparenz und fairen Verfahren die Stadtgesellschaft beschäftigt. Wer sich für kommunale Planung, für Bürgerbeteiligung und für den Alltag in den Grätzeln interessiert, bekommt einen seltenen Einblick in ein formelles Gremium – und in einen konkreten Fall mit hoher Symbolkraft am Bisamberg. Details zur Anreise, zum Zugang und zu den Zählkarten sind ebenso fixiert wie der Ablauf vor Ort. Was das für Bürgerinnen und Bürger bedeutet, warum die Regeln wichtig sind und wie die digitale Unterstützung per ID Austria funktioniert, beleuchten wir im Überblick.

Petitionsausschuss Wien: Das passiert am 8. Jänner

Der Petitionsausschuss Wien tritt am Donnerstag, dem 8. Jänner 2026, im Wiener Rathaus zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht die Petition „JA, zur Flächenumwidmung und Erhalt des beliebten Buschenschanks ‚Dreh & Drink‘ am Bisamberg!“. Der Petitionsausschuss Wien setzt sich aus Mandatarinnen und Mandataren der im Gemeinderat vertretenen politischen Fraktionen zusammen und bietet Bürgerinnen und Bürgern eine formale Anlaufstelle, um Anliegen einzubringen. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Top 319, ein Besuch ist ohne Anmeldung möglich. Zählkarten für die interessierte Öffentlichkeit werden ab 8 Uhr beim Stadtservice (Eingang: Friedrich-Schmidt-Platz) gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausgegeben. Die offizielle Ankündigung der Stadt finden Sie über die Rathaus-Aussendung, alle Petitionen sind über das Portal petitionen.wien.gv.at einsehbar und online unterstützbar (ID Austria erforderlich). Die Rathauskorrespondenz wird über die Sitzung berichten.

Begriff erklärt: Petitionsausschuss Wien

Der Petitionsausschuss Wien ist ein ständiges Gremium des Wiener Gemeinderates, das Bürgeranliegen behandelt. Bürgerinnen und Bürger können Themen schriftlich einreichen, die aus ihrer Sicht von öffentlichem Interesse sind. Wird eine Petition von ausreichend Personen unterstützt, gelangt sie auf die Tagesordnung. In Wien gilt: Ab 500 Unterstützerinnen und Unterstützern wird eine Petition im Ausschuss behandelt. Der Petitionsausschuss Wien ist kein Gericht und fällt keine Urteile. Er prüft Anliegen, hört die Petitionseinbringerinnen und Petitionseinbringer an und gibt Empfehlungen oder Stellungnahmen ab, die in den weiteren politischen Prozess einfließen. Damit ist er ein wichtiges Bindeglied zwischen direkter Beteiligung und repräsentativer Demokratie.

Begriff erklärt: Flächenumwidmung

Eine Flächenumwidmung ist die formale Änderung der erlaubten Nutzung eines Grundstücks im Rahmen der Raum- und Stadtplanung. Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wird festgelegt, ob eine Fläche etwa als Grünland, Bauland oder Verkehrsfläche genutzt werden darf. Eine Flächenumwidmung greift damit in langfristige Leitlinien der Stadtentwicklung ein. Sie beeinflusst, ob und wie gebaut werden darf, und welche öffentlichen Interessen – etwa Erholungsräume, Naturschutz, Infrastruktur oder Wirtschaft – berücksichtigt werden. Für Laien wichtig: Flächenumwidmungen folgen geregelten Verfahren, die Beteiligung und Begutachtungen vorsehen. Politische Entscheidungen, Sachgutachten und rechtliche Rahmenbedingungen spielen dabei zusammen.

Begriff erklärt: Buschenschank

Ein Buschenschank ist eine traditionelle, meist saisonal geöffnete Ausschank von Winzerinnen und Winzern, in der betriebseigene Weine und kalte Speisen angeboten werden. Anders als ein Restaurant lebt der Buschenschank vom regionalen Charakter, von der Nähe zu Weingärten und von einer einfachen, authentischen Bewirtung. In Wien und in den umliegenden Weinbaugebieten hat der Buschenschank kulturhistorische Bedeutung. Er ist Treffpunkt, Naherholungsort und Wirtschaftsfaktor für Betriebe. Konfliktfelder können entstehen, wenn Nutzungen – etwa Erholung, Naturschutz, Landwirtschaft und Baurecht – auf engem Raum zusammentreffen. Genau hier setzt die Debatte um Flächenumwidmung und Erhalt an.

Begriff erklärt: Öffentliche Sitzung

Eine öffentliche Sitzung bedeutet, dass interessierte Personen als Zuhörerinnen und Zuhörer teilnehmen können, ohne speziell eingeladen zu sein. Sie dürfen den Verhandlungsablauf mitverfolgen, jedoch nicht mitreden. Die Öffentlichkeit sorgt für Transparenz, weil Entscheidungen und Begründungen nachvollziehbarer werden. Gleichzeitig gibt es Hausordnungen und Platzkapazitäten, die eingehalten werden müssen. Daher sind Zählkarten oder Einlassregelungen üblich. Eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses Wien ermöglicht es, die Präsentation einer Petition in Echtzeit zu erleben und den formalen Ablauf – von der Vorstellung bis zu Diskussion und Empfehlung – mitzuvollziehen.

Begriff erklärt: Zählkarte

Eine Zählkarte ist ein einfacher, aber wirkungsvoller Zugangsnachweis für Veranstaltungen mit begrenzten Plätzen. Sie wird meist am Veranstaltungstag an Interessierte ausgegeben – in diesem Fall ab 8 Uhr beim Stadtservice im Rathaus – und ermöglicht den geordneten Einlass. Wer eine Zählkarte hat, kann mit einem Sitz- oder Stehplatz rechnen, solange die Kapazität nicht erschöpft ist. Der Zweck ist, Überfüllungen zu vermeiden und Sicherheit zu gewährleisten. Wichtig ist ein amtlicher Lichtbildausweis, damit Missbrauch verhindert wird. Für die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses Wien sind Zählkarten der faire Schlüssel zur Teilnahme.

Begriff erklärt: ID Austria

ID Austria ist die staatliche digitale Identität, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Online-Diensten der öffentlichen Hand sicher authentifizieren. In Wien kann die Unterstützung einer Petition online über das städtische Portal erfolgen, wofür ID Austria nötig ist. Der Vorteil: Eindeutige Zuordnung, rechtssichere Unterstützung und Schutz vor Mehrfachabgaben. Für Laien lässt sich ID Austria wie ein offizieller digitaler Ausweis verstehen, der am Smartphone oder Computer genutzt wird. Er erhöht die Verlässlichkeit des Verfahrens und stärkt das Vertrauen in die digitale Bürgerbeteiligung. Informationen zu ID Austria bietet die Republik über ihre offiziellen Kanäle.

Begriff erklärt: Rathauskorrespondenz

Die Rathauskorrespondenz ist die offizielle Berichterstattung der Stadt Wien zu Terminen, Beschlüssen und relevanten Prozessen im Rathaus. Sie informiert sachlich über Sitzungen, Ausschüsse und Ergebnisse. Wer die Arbeit des Petitionsausschusses Wien nachvollziehen möchte, findet dort zeitnah Berichte und Zusammenfassungen. Die Rathauskorrespondenz ist keine Kommentarseite, sondern eine verlässliche Informationsschiene. Sie hilft, Entscheidungen transparent zu machen, ohne Wertung. Für Bürgerinnen und Bürger ist das nützlich, um nach einer öffentlichen Sitzung nochmals nachzulesen, welche Schritte vereinbart wurden und wie der weitere Prozess vorgesehen ist.

Historischer Kontext: Petitionsrecht und Stadtplanung in Wien

Das Recht, Petitionen einzubringen, ist in Österreich historisch verankert und als grundlegende Möglichkeit der Mitwirkung bekannt. Über mehr als ein Jahrhundert hat sich die Praxis gewandelt: Aus schriftlichen Eingaben an Behörden und Parlamente wurde ein moderner Mix aus analoger und digitaler Beteiligung. Wien hat diese Entwicklung aufgegriffen und ein eigenes Portal geschaffen, auf dem alle bisher eingebrachten Anliegen sichtbar sind. Der Petitionsausschuss Wien bildet dabei die institutionelle Brücke: Er prüft, ordnet ein und leitet, wo sinnvoll, weitere Schritte ein. Das ist besonders relevant, wenn es um Stadtplanung geht, denn der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan gehört zu den wichtigsten Weichenstellungen einer wachsenden Stadt.

Die historische Linie lässt sich so zeichnen: Zuerst stand das allgemeine Petitionsrecht, das Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, Anliegen an Entscheidungsträger zu richten. Mit der Ausdifferenzierung moderner Verwaltung entstanden spezialisierte Ausschüsse, die Eingaben systematisch bearbeiten. In den vergangenen Jahren kamen E-Petitionen hinzu, die notariell beglaubigte Unterschriften durch sichere digitale Identität ersetzen. Für Wien bedeutet das: Mehr Transparenz durch ein offenes Register, klare Verfahren mit Schwellenwerten – in diesem Fall 500 Unterstützerinnen und Unterstützer – und eine geordnete Behandlung in einem öffentlich tagenden Gremium. So wird Beteiligung handhabbar, ohne in Beliebigkeit zu verfallen.

Vergleich: Wien, andere Bundesländer, Deutschland und Schweiz

Im österreichischen Föderalismus haben die Bundesländer eigene Spielräume für Bürgerbeteiligung. Wien ist Stadt und Bundesland zugleich und betreibt mit dem Petitionsausschuss Wien eine gut sichtbare Schnittstelle. Der Schwellenwert von 500 Unterstützungen für die Ausschussbehandlung ist ein klares Signal: Anliegen sollen Rückhalt haben, bevor sie den formalen Weg gehen. Andere Bundesländer regeln Petitionen über Landtage; konkrete Abläufe und digitale Wege unterscheiden sich je nach Landesrecht. Gemeinsam ist den Modellen, dass schriftliche Eingaben möglich sind, häufig ergänzt um Online-Optionen. Wien fällt durch das öffentliche Petitionsregister und die klare Kopplung an die Ausschussbehandlung positiv auf.

Deutschland kennt auf Bundesebene den Petitionsausschuss des Bundestags. Dort gibt es seit Jahren eine E-Petitionsplattform. Erreicht eine Eingabe innerhalb eines bestimmten Zeitraums – üblicherweise vier Wochen – eine festgelegte Unterstützerzahl (bekannt sind 50.000 Unterstützungen), besteht in der Regel die Möglichkeit einer öffentlichen Anhörung. Das macht das Verfahren gut sichtbar, verlangt aber hohe Mobilisierung. Im Vergleich dazu setzt der Petitionsausschuss Wien mit 500 Unterstützungen deutlich niedriger an, was den Zugang erleichtert und lokale Anliegen schneller in die institutionelle Diskussion bringt.

In der Schweiz ist das Petitionsrecht sehr breit angelegt: Jede Person, unabhängig von Staatsangehörigkeit, darf Petitionen an Behörden richten. Petition und Volksrecht sind aber zu unterscheiden: Für die Volksinitiative oder das Referendum gelten feste Signaturhürden und klar definierte Fristen. Petitionen sind demgegenüber formloser und verpflichten Behörden primär zur Prüfung und Antwort, nicht zwingend zu einer Abstimmung. Der Vergleich zeigt: Der Petitionsausschuss Wien liegt zwischen formlosen Eingaben und direktdemokratischen Volksabstimmungen. Er gibt Anliegen eine Bühne, ohne die Strenge einer Volksabstimmung zu verlangen, und erfüllt damit eine wichtige Mittlerfunktion.

Zahlen, Fakten und Ablauf am 8. Jänner

Aus der offiziellen Ankündigung der Stadt Wien (Quelle: OTS, Stadt Wien – KOM) ergeben sich klare Eckdaten. Diese betreffen Zugang, Ort, Zeit und die formale Basis der Behandlung:

  • Datum der Sitzung: Donnerstag, 8. Jänner 2026
  • Beginn: 14:00 Uhr
  • Ort: Wiener Rathaus, Top 319
  • Besuch: Öffentlich, ohne Anmeldung
  • Zählkarten: Ausgabe ab 8:00 Uhr beim Stadtservice (Eingang: Friedrich-Schmidt-Platz), nur gegen amtlichen Lichtbildausweis
  • Schwelle für Ausschussbehandlung: 500 Unterstützerinnen und Unterstützer
  • Online-Portal: petitionen.wien.gv.at (Unterstützung und Einbringung; ID Austria erforderlich)
  • Bericht: Rathauskorrespondenz informiert über die Sitzung

Die Petitionseinbringerinnen und Petitionseinbringer werden ihr Anliegen persönlich vor dem Ausschuss vortragen. Damit erhält die Öffentlichkeit einen direkten Eindruck von Argumenten, Zielsetzung und Kontext. Die Präsenz vor Ort unterstreicht, wie ernst der Petitionsausschuss Wien Bürgeranliegen nimmt. Zugleich sind die Verfahrensregeln klar: Es handelt sich nicht um eine Demonstration, sondern um einen geordneten, protokollierten Sitzungsablauf. Für Interessierte bedeutet das: rechtzeitig Zählkarte sichern, Ausweis mitnehmen, und die Sitzung als Zuhörerin oder Zuhörer verfolgen.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?

Die Sitzung des Petitionsausschusses Wien ist ein praktisches Beispiel dafür, wie Bürgerbeteiligung in der Stadt funktioniert. Wer sich für Stadtentwicklung, für Natur- und Landschaftsschutz oder für regionale Wirtschaft interessiert, kann am 8. Jänner sehen, wie Anliegen formal behandelt werden. Das hat mehrere Auswirkungen:

  • Transparenz: Der Petitionsausschuss Wien tagt öffentlich, dadurch sind Argumente, Abwägungen und Rahmenbedingungen nachvollziehbar. Das stärkt Vertrauen in Verfahren.
  • Erreichbarkeit: Durch Zählkarten und freien Zugang wird niederschwelliges Zuschauen möglich. Das senkt die Hemmschwelle für Erstbesucherinnen und Erstbesucher.
  • Digitale Beteiligung: Über das Portal der Stadt kann die Unterstützung auch online erfolgen – gut für alle, die nicht vor Ort sein können oder den Prozess digital begleiten möchten.
  • Planungssicherheit: Wer Projekte plant, versteht besser, welche Rolle Flächenwidmung, Gutachten und politische Beschlüsse spielen. Das hilft Betrieben und Initiativen.
  • Community-Effekt: Anliegen rund um den Bisamberg betreffen nicht nur Anrainerinnen und Anrainer, sondern auch Ausflügler, Vereine und die Weinbauszene. Der Petitionsausschuss Wien gibt dem Thema eine gemeinsame Bühne.

Konkrete Beispiele: Eine Familie aus Floridsdorf, die den Buschenschank am Bisamberg regelmäßig besucht, möchte nachvollziehen, ob und wie der Erhalt mit dem Schutz des Landschaftsraums vereinbar ist. Sie kann über die öffentliche Sitzung erfahren, welche Argumente vorliegen und welche nächsten Schritte vorgesehen sind. Ein kleiner Betrieb, der regionale Produkte liefert, interessiert sich dafür, ob Flächenumwidmungen seine Lieferkette beeinflussen könnten. Er gewinnt durch die Sitzung des Petitionsausschusses Wien Einblick in die Planungslogik und die inhaltlichen Kriterien. Studierende der Raumplanung wiederum nutzen die Gelegenheit, um das Zusammenspiel von Petition, Verwaltung und Politik zu beobachten. Auf all diese Zielgruppen wirkt der Termin als lebendiges Lehrstück in Sachen Demokratie vor Ort.

Kontext: Die Petition zum Buschenschank „Dreh & Drink“

Auf der Tagesordnung steht die Petition „JA, zur Flächenumwidmung und Erhalt des beliebten Buschenschanks ‚Dreh & Drink‘ am Bisamberg!“. Der Titel signalisiert zwei Anliegen: eine gewünschte Flächenumwidmung und den Erhalt eines traditionsreichen Angebots. Der Petitionsausschuss Wien prüft dabei nicht isoliert nur den Wunsch, sondern bettet das Thema in rechtliche und planerische Rahmenbedingungen ein. Stadtentwicklung und Raumordnung folgen klaren Regeln. Dazu zählen Interessenabwägungen, in denen Erholung, Naturschutz, landwirtschaftliche Nutzung, Erschließung und öffentliche Infrastruktur zusammengeführt werden. Die öffentliche Sitzung ermöglicht, die Argumentation der Petitionseinbringerinnen und Petitionseinbringer aus erster Hand zu hören.

Wichtig: Eine Petition ersetzt kein Bau- oder Naturschutzverfahren und greift nicht vorweg, was in anderen Zuständigkeiten geprüft wird. Der Petitionsausschuss Wien ist ein politisches Gremium mit Beratungsfunktion. Er verschafft Anliegen Sichtbarkeit, kann Fragen an Fachstellen richten und Empfehlungen aussprechen. Die rechtlich verbindlichen Entscheidungen erfolgen in den dafür zuständigen Organen, nach Maßgabe der Gesetze und Verordnungen.

Zahlen & Fakten vertieft: Was bedeutet die Schwelle von 500 Unterstützungen?

Die Schwelle von 500 Unterstützerinnen und Unterstützern ist für Wien ein praktischer Filter: Sie zeigt, ob ein Thema zumindest eine Grundmobilisierung erreicht hat. Das ist niedrig genug, damit lokale Anliegen realistische Chancen haben, aber hoch genug, um bloß spontane Einzelmeinungen auszufiltern. Aus Sicht der Beteiligungskultur ist diese Schwelle ein Kompromiss zwischen Offenheit und Verfahrensökonomie. Die digitale Unterstützung via ID Austria erhöht dabei die Verlässlichkeit der Zählung. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wer ein Anliegen in den Petitionsausschuss Wien bringen will, sollte früh mit transparenter Information, sachlicher Argumentation und lokaler Vernetzung beginnen. So wachsen Unterstützungen organisch und nachvollziehbar.

So begleiten Sie den Termin: Praxisleitfaden für den 8. Jänner

  • Früh vor Ort sein: Zählkarten gibt es ab 8 Uhr. Wer Wert auf einen Platz legt, sollte den Vormittag einplanen.
  • Ausweis mitnehmen: Amtlicher Lichtbildausweis ist Pflicht für die Zählkarte.
  • Informieren: Vorab die Petition im Portal petitionen.wien.gv.at lesen; dort sind Begründungen und Dokumente verlinkt, soweit verfügbar.
  • Respekt wahren: Öffentliche Sitzung ist kein Debattierforum. Zuhören, Notizen machen, später sachlich weiterdiskutieren.
  • Nachlesen: Die Rathauskorrespondenz dokumentiert den Ablauf und weitere Schritte.

Zukunftsperspektiven: Wohin entwickelt sich der Petitionsausschuss Wien?

Bürgerbeteiligung wird in einer wachsenden Stadt wichtiger. Digitale Identitäten, offene Daten und leicht verständliche Verfahrensschritte sind die Bausteine einer modernen Beteiligungskultur. Der Petitionsausschuss Wien ist dafür ein realistisches Instrument: Er bündelt Anliegen, schafft Transparenz und liefert verwertbare Empfehlungen. Perspektivisch ist zu erwarten, dass die Verzahnung zwischen Petitionen, Beteiligungsplattformen und formalen Planungsverfahren weiter zunimmt. So könnten etwa Visualisierungen von Flächenwidmungen, standardisierte Faktenblätter und klarere Zeitachsen die Nachvollziehbarkeit erhöhen.

Auch die Rolle der Öffentlichkeit dürfte wachsen: Je mehr Menschen sich mit ID Austria sicher identifizieren und beteiligen, desto vielfältiger werden die Anliegen. Der Petitionsausschuss Wien kann diese Vielfalt abbilden, indem er Verfahren stetig präzisiert, Barrieren senkt und Sprachklarheit priorisiert. Für Petitionen mit räumlichem Bezug, wie im Fall des Bisambergs, wird die enge Anbindung an Stadtplanung und Umweltfachstellen entscheidend bleiben. Die Devise: früh informieren, sauber begründen, breit beteiligen.

Rechtliche Einordnung und Verantwortung

Wesentlich ist die Unterscheidung von politischer Beratung und rechtlich bindenden Entscheidungen. Der Petitionsausschuss Wien gibt Empfehlungen und trägt zur Meinungsbildung im Gemeinderat bei. Die Einhaltung geltender Gesetze – etwa in der Raumordnung, im Naturschutz oder im Baurecht – ist davon unberührt und bleibt Aufgabe der jeweils zuständigen Stellen. Für Medien und Öffentlichkeit gilt: sachlich berichten, nachvollziehbar verlinken und keine falschen Erwartungen wecken. So bleibt das Verfahren fair für alle Beteiligten.

Weiterführende Informationen und offizielle Links

Fazit: Warum sich der Blick auf den 8. Jänner lohnt

Die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses Wien am 8. Jänner 2026 ist mehr als ein Kalendereintrag. Sie zeigt, wie Bürgerinnen und Bürger Anliegen auf die politische Bühne bringen können. Sie veranschaulicht, wie Flächenumwidmungen diskutiert werden, wenn Tradition, Landschaft und wirtschaftliche Interessen aufeinandertreffen. Und sie macht deutlich, dass Beteiligung heute analog und digital zugleich ist – vom Zählkartensystem bis zur ID Austria.

Wer mitreden will, sollte zuhören: Vor Ort im Rathaus oder online im Petitionsportal. Informieren Sie sich über die Petition zum Buschenschank am Bisamberg, begleiten Sie den Prozess und tragen Sie mit sachlicher Unterstützung zur Debatte bei. Weitere Details liefert die offizielle Aussendung sowie das Portal petitionen.wien.gv.at. So bleibt die Stadt im Dialog – transparent, nachvollziehbar und offen für gute Argumente.