Die österreichische Bundesregierung hat nach intensiven Verhandlungen eine richtungsweisende Entscheidung im Bereich des Tierschutzes getroffen. Eine neue Regelung für die Schweinehaltung in unstrukturierten Vollspaltenbuchten wurde beschlossen, die Österreichs Position als Vorreiter im internationalen Tierwohl stärkt.
Einführung neuer Übergangsfristen
Im Rahmen der Neuregelung wurde festgelegt, dass die Haltung auf Vollspaltenböden bis zum 1. Juni 2034 auslaufen soll. Dieser Zeitpunkt ist sechs Jahre früher als ursprünglich geplant. Die Regierung sieht in dieser Entscheidung einen wesentlichen Schritt, um das Tierwohl zu verbessern, während gleichzeitig die Planungssicherheit für bäuerliche Familienbetriebe gewährleistet bleibt.
Wissenschaftliche Unterstützung durch IBeST+
Ein zentrales Element der neuen Regelung ist das Forschungsprojekt IBeST+, das bis Ende 2026 abgeschlossen werden soll. Ziel des Projekts ist es, die Tierwohlstandards auf wissenschaftlicher Basis weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse sollen sowohl Bäuerinnen und Bauern bei notwendigen Umbaumaßnahmen unterstützen als auch Fördermaßnahmen optimieren.
Verbesserungen ab 2029
Ab dem 1. Juni 2029 werden erste Verbesserungen in bestehenden Ställen umgesetzt. Diese umfassen unter anderem mehr Platz pro Tier und verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial wie Strohraufen oder Hanfseile. Diese Maßnahmen sollen die Lebensqualität der Tiere erheblich steigern und gleichzeitig die Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte stärken.
Kompromiss mit Weitblick
Die Einigung der Regierung zeigt, dass Tierwohl und Landwirtschaft vereinbar sind, wenn sachlich und mit Weitblick verhandelt wird. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig betonte die Bedeutung des Tierschutzes für die Regierung und lobte die konstruktive Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft.
Langfristige Perspektiven für Landwirte
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hob hervor, dass die Neuregelung eine praxistaugliche Weiterentwicklung der Schweinehaltung ermöglicht und gleichzeitig die Versorgung mit regionalem Schweinefleisch sichert. Die Landwirte erhalten durch klare Regeln und Förderungen die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit, um in die Zukunft zu investieren.
Härtefallregelung für besondere Fälle
Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, wurde eine individuelle Übergangsfrist von bis zu 16 Jahren geschaffen. Diese Regelung betrifft rund 170 Betriebe und erfordert eine Meldung bis Ende 2027, um in Anspruch genommen zu werden.
Gesellschaftliche Mitverantwortung
Der Landwirtschaftssprecher Georg Strasser unterstrich die gesamtgesellschaftliche Mitverantwortung für das Tierwohl. Er appellierte an die Konsumenten, bewusst heimisches Fleisch zu kaufen, um die Weiterentwicklung und Wertschöpfungskette zu unterstützen.
Ausblick
Die Neuregelung im Tierschutzgesetz wird kommende Woche im Parlament beschlossen und tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. Mit diesen Maßnahmen setzt Österreich neue Maßstäbe im Tierschutz und gibt der Landwirtschaft einen verlässlichen Rahmen zur Weiterentwicklung.