Nestlé-Rückruf von Säuglingsnahrung: Österreich reagiert

Redaktion

Am 5. Jänner 2026 betrifft ein Nestlé-Rückruf für BEBA-Säuglingsnahrung auch Österreich; AGES fand geringe Cereulid-Mengen, keine Krankheitsfälle gemeldet.

Nestlé-Rückruf von Säuglingsnahrung: Fakten und Folgen in Österreich

Der Lebensmittelkonzern Nestlé ruft weltweit mehrere Chargen der Säuglingsnahrung der Marke BEBA zurück. Österreich ist betroffen. Auslöser ist ein Reinigungsdefekt in einem Zulieferbetrieb, der zur Verunreinigung eines Inhaltsstoffes mit dem Bakterium Bacillus cereus geführt hat. Das toxische Stoffwechselprodukt Cereulid wurde in zwei Produktchargen, die auch in Österreich erhältlich waren, in geringen Mengen nachgewiesen. Laut Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) sind in Österreich mit Stand 5. Jänner 2026 keine Krankheitsfälle bekannt, die mit den betroffenen Produkten in Zusammenhang stehen. Die Waren wurden aus dem Handel entfernt; Konsumentinnen und Konsumenten können betroffene Packungen zurückgeben und erhalten den vollen Kaufpreis erstattet.

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hat im Rahmen behördlicher Probenziehungen die Beanstandungen bestätigt. Die Konzentrationen des Toxins waren niedrig; eine Gesundheitsgefährdung wird behördlich als ausgeschlossen bewertet. Dennoch folgt auf einen stillen Rückruf über die Weihnachtsfeiertage nun ein öffentlicher Rückruf. Damit entspricht der Ablauf dem üblichen, abgestuften Vorgehen bei Vorkommnissen der Lebensmittelsicherheit.

Die betroffenen Produkte sind BEBA expert HA PRE mit Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2026 sowie BEBA supreme PRE mit Mindesthaltbarkeitsdatum 05/2027 (EAN: 7 61287 226631). Nach Angaben aus dem Handelsumfeld wurden die Produkte bereits am 24. Dezember 2025 durch REWE (BILLA, BIPA, Sutterlüty u. a.) vorsorglich aus den Regalen genommen. Nestlé hat in Abstimmung mit internationalen und österreichischen Behörden reagiert; weltweit sind über 800 Produkte aus mehr als zehn Werken vom Rückruf betroffen, die nach und nach identifiziert und aus dem Verkehr gezogen wurden.

Eltern sollten insbesondere auf Symptome wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall achten und im Zweifel ärztlichen Rat einholen. Das gilt unabhängig davon, ob ein betroffenes Produkt konsumiert wurde. Wichtig ist: Das Bakterium selbst wird im Herstellungsprozess abgetötet; das Toxin ist hitzestabil, vermehrt sich aber nicht im Produkt. Der öffentliche Rückruf erfolgt nun, um Transparenz zu schaffen und die sichere Rückgabe sicherzustellen.

Alle zentralen Hinweise des Gesundheitsministeriums und der AGES sind auf den verlinkten Seiten abrufbar. Die nachstehenden Abschnitte bündeln die wesentlichen Informationen für Österreich, erklären die Fachbegriffe, ordnen das Geschehen historisch ein und vergleichen die Abläufe mit Deutschland und der Schweiz. Ziel ist, Eltern und Erziehungsberechtigte verlässlich, sachlich und ohne Alarmismus zu informieren.

Betroffene Produkte und praktische Schritte

  • BEBA expert HA PRE, Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2026: nicht mehr verwenden, zur Rückgabe in den Handel bringen.
  • BEBA supreme PRE, Mindesthaltbarkeitsdatum 05/2027, EAN: 7 61287 226631: nicht mehr verwenden, zur Rückgabe in den Handel bringen.
  • Rückgabe ist auch ohne Kassenbon möglich; der Kaufpreis wird vollständig ersetzt.
  • Bei Beschwerden wie Erbrechen oder Durchfall: ärztliche Abklärung veranlassen.
  • Informationen der Behörden beachten: Hinweise der AGES unter www.ages.at.

Kontakt für Konsumentinnen und Konsumenten

  • Nestlé Verbraucherservice: Telefon 0800 23 44 944 (werktags 9:00–17:00 Uhr)
  • E-Mail: [email protected]

Fachbegriffe verständlich erklärt

Rückruf

Ein Rückruf ist eine von Unternehmen oder Behörden veranlasste Maßnahme, bereits ausgelieferte Produkte aus dem Verkehr zu ziehen und Kundinnen und Kunden zur Rückgabe aufzufordern. Ziel ist, potenzielle Risiken für die Gesundheit zu minimieren. Rückrufe können öffentlich kommuniziert werden oder in einer stillen Phase beginnen, in der Händlerinnen und Händler Ware auslisten und einsammeln. In Österreich sind Unternehmen zur Kooperation mit den Behörden verpflichtet. Ein Rückruf ist kein Schuldeingeständnis, sondern eine Sicherheitsmaßnahme, die dem Vorsorgeprinzip folgt.

Stiller Rückruf

Ein stiller Rückruf bezeichnet den ersten, nicht öffentlichkeitswirksamen Schritt, bei dem betroffene Produkte rasch aus Handelsstrukturen entfernt werden. Dies erfolgt aus praktischen Gründen, etwa um zunächst Bestände zu sichern, Logistik zu ordnen und zu verhindern, dass weitere Packungen verkauft werden. Parallel laufen Analysen und Abstimmungen mit Behörden. Erst wenn Klarheit über Umfang, Chargen und Ersatzprozesse besteht, folgt meist die öffentliche Information. Dieser Ablauf soll die Wirksamkeit erhöhen und Verunsicherung vermeiden.

Charge und Chargenrückverfolgung

Eine Charge ist eine definierte Produktionsmenge eines Produkts, die unter gleichen Bedingungen hergestellt wurde. Chargen sind über Nummern und Mindesthaltbarkeitsdaten identifizierbar. Die Chargenrückverfolgung ist ein zentrales Instrument der Lebensmittelsicherheit: Sie ermöglicht es, im Ereignisfall zielgenau betroffene Einheiten zu erfassen, zu sperren und zurückzunehmen. Moderne Systeme verbinden Produktionsdaten, Lieferketteninformationen und Handelsbestände, sodass Rückrufe schnell und zielgerichtet erfolgen können. Dadurch wird vermieden, dass unbetroffene Ware unnötig entsorgt wird.

Bacillus cereus

Bacillus cereus ist ein in der Umwelt weit verbreitetes, sporenbildendes Bakterium. Es kann unter bestimmten Bedingungen Gifte, sogenannte Toxine, produzieren. Eines dieser Toxine ist Cereulid. Bacillus-cereus-Sporen können Hitze besser überstehen als die vegetativen Zellen, werden aber durch kontrollierte Herstellungsprozesse und Hygieneketten in der Regel auf ein unkritisches Maß reduziert. Im vorliegenden Fall ist das Bakterium selbst laut Behördenangaben im Herstellungsprozess abgetötet worden; problematisch ist das hitzestabile Toxin, das zuvor entstanden sein kann. Typische Beschwerden nach Aufnahme entsprechender Toxine sind Übelkeit und Erbrechen.

Cereulid

Cereulid ist ein hitzestabiles Toxin, das von bestimmten Stämmen von Bacillus cereus gebildet werden kann. Hitzestabil bedeutet, dass es durch gewöhnliche Koch- oder Erwärmungsprozesse nicht zerstört wird. Bei entsprechender Aufnahme kann es zu Übelkeit, Erbrechen und in seltenen Fällen zu schwereren Symptomen führen. Im vorliegenden Fall wurden in zwei in Österreich verfügbaren Produktchargen nur geringe Mengen nachgewiesen; die Behörden bewerten die Gesundheitsgefährdung als ausgeschlossen. Wichtig ist, dass sich Cereulid im Endprodukt nicht vermehrt, sondern als bereits gebildetes Toxin vorliegt. Das erklärt, warum der Fokus der Maßnahmen auf Rücknahme und nicht auf Nachbehandlung liegt.

Inzidenz

Inzidenz beschreibt, wie häufig eine bestimmte Erkrankung in einer definierten Bevölkerungsgruppe innerhalb eines bestimmten Zeitraums neu auftritt. Eine Inzidenzangabe von kleiner als 1 zu 100.000 bedeutet, dass sehr selten schwere Verläufe zu erwarten sind. Für die Einordnung von Risiken dient die Inzidenz als statistische Orientierung, ersetzt aber nicht die individuelle medizinische Beurteilung. Behörden nutzen solche Kennzahlen, um Maßnahmen wie Rückrufe verhältnismäßig und transparent zu kommunizieren.

Was ist passiert? Der Ablauf in Österreich

Im Dezember 2025 haben Sicherheitsüberprüfungen einen technischen Defekt in einem Zulieferbetrieb von Nestlé aufgedeckt. In der Folge kam es zur Verunreinigung eines Inhaltsstoffs mit Bacillus cereus. Obwohl das Bakterium während der Produktion abgetötet wird, kann das bereits gebildete Toxin Cereulid erhalten bleiben. Die AGES hat bei Probenziehungen in Österreich in zwei Produktchargen geringe Mengen Cereulid festgestellt. Diese Chargen wurden umgehend gesperrt und aus dem Verkehr gezogen.

Die Kette der Maßnahmen war gestuft: Zunächst erfolgte ein stiller Rückruf, koordiniert mit internationalen und österreichischen Behörden und mit dem Handel. Bereits am 24. Dezember 2025 nahmen Handelsunternehmen wie REWE (BILLA, BIPA, Sutterlüty u. a.) die betroffenen Produkte vorsorglich aus den Regalen. Am 5. Jänner 2026 folgte der öffentliche Rückruf als zweiter Schritt. Österreichweit liegen dem BMASGPK weiterhin keine Krankheitsmeldungen im Zusammenhang mit den genannten Chargen vor. Nach behördlicher Beurteilung war die Toxinbelastung niedrig und die Gesundheitsgefahr ausgeschlossen. Aus Transparenzgründen wird dennoch breit informiert.

Zahlen und Fakten

  • Umfang: weltweit über 800 Produkte aus mehr als zehn Nestlé-Werken betroffen.
  • Österreich: zwei Chargen mit geringen Mengen Cereulid nachgewiesen, beide aus dem Verkehr gezogen.
  • Keine bekannten Krankheitsfälle in Österreich im Zusammenhang mit den betroffenen Produkten.
  • Betroffene Produkte: BEBA expert HA PRE (MHD 12/2026) und BEBA supreme PRE (MHD 05/2027, EAN: 7 61287 226631).
  • Handel: vorsorgliche Auslistung am 24. Dezember 2025; öffentlicher Rückruf ab 5. Jänner 2026.
  • Risikobewertung: behördlich eingestuft als keine Gesundheitsgefährdung; Inzidenz schwerer Verläufe bei hohen Konzentrationen sehr selten (kleiner als 1:100.000).

Die Zahlen zeigen: Der Rückruf ist breit angelegt, betrifft aber in Österreich klar identifizierte Chargen. Das Zusammenspiel von Unternehmen, Behörden und Handel hat früh gegriffen. Durch die enge Abstimmung ließen sich weitere Verkäufe unterbinden und die Rückgabeprozesse vorbereiten. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist dabei entscheidend, die Produktkennzeichnung zu prüfen und sich an die Rückgaberegeln zu halten.

Historischer Kontext: Lebensmittelsicherheit und Rückrufpraxis

Lebensmittelsicherheit hat in Österreich einen hohen Stellenwert. Zuständig für die Überwachung sind auf Bundesebene das BMASGPK und die AGES, die mit Laboren, Inspektionen und Risikobewertungen die Qualität der Lebensmittelkette absichern. Rückrufe sind ein etabliertes Instrument, das in der Vergangenheit bei sehr unterschiedlichen Anlässen zum Einsatz kam: von falsch deklarierten Allergenen über Fremdkörperfunde bis hin zu mikrobiologischen Auffälligkeiten. Das Ziel ist stets, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Bevölkerung transparent zu informieren.

Europaweit ist Österreich in ein schnelles Meldesystem eingebunden. Wenn ein potenzielles Risiko entdeckt wird, informieren sich die zuständigen Stellen über standardisierte Kanäle und initiieren Maßnahmen. Herstellerinnen und Hersteller sind verpflichtet, Ursachen zu ermitteln und Abhilfe zu schaffen, etwa durch Reinigung, technische Anpassungen oder Lieferantenwechsel. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit spielt eine große Rolle: Nicht jedes Ereignis führt zu einem öffentlichen Rückruf. Entscheidend sind Expositionswahrscheinlichkeit, betroffene Gruppen und die potenzielle Schwere der Auswirkungen. Bei Säuglingsnahrung gilt ein besonders strenger Vorsorgemaßstab, weil Babys eine empfindliche Zielgruppe sind und Eltern auf verlässliche Produkte angewiesen sind.

Die jetzige Maßnahme reiht sich in diese Praxis ein. Auffällig ist die Größenordnung: über 800 Produkte aus mehr als zehn Werken weltweit. Das deutet auf eine zügige und breit angelegte Qualitätssicherung hin, die auch außerhalb Österreichs greift. Gerade in globalen Lieferketten ist ein schneller, koordinierter Rückruf zentral, um Risiken zu begrenzen und Vertrauen zu erhalten. Dafür ist die eindeutige Identifikation über Chargen essenziell. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass selbst etablierte Qualitätsmanagementsysteme an Schnittstellen wie der Reinigung von Produktionsanlagen verwundbar sein können.

Vergleich: Österreich, Deutschland, Schweiz – und die Rolle der Bundesländer

In Österreich laufen Rückrufe zentral koordiniert, die operative Umsetzung erfolgt aber in enger Zusammenarbeit mit dem Handel und mit den Behörden in den Bundesländern. Die Landesbehörden unterstützen Kontrollen vor Ort, überwachen die Rücknahme und sind Ansprechstellen für lokale Betriebe. Unterschiede zwischen den Bundesländern liegen vor allem in der behördlichen Organisation und in Kommunikationswegen, nicht in den rechtlichen Standards. In Wien etwa sind städtische Stellen dichter organisiert, in ländlichen Regionen übernehmen Bezirkshauptmannschaften koordinierende Aufgaben. Die fachlichen Maßstäbe sind bundesweit einheitlich.

Deutschland verfolgt vergleichbare Verfahren. Dort sind unter anderem Bundesbehörden wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und wissenschaftliche Institutionen wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in die Risikokommunikation eingebunden. Die Bundesländer setzen die Maßnahmen vor Ort um, ähnlich der österreichischen Struktur. Öffentlich zugängliche Warnportale und die enge Einbindung des Handels unterstützen die rasche Information der Bevölkerung. Auch in Deutschland wäre bei Säuglingsnahrung das Vorsorgeprinzip leitend, inklusive abgestufter Abläufe vom stillen bis zum öffentlichen Rückruf.

In der Schweiz ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zentrale Anlaufstelle. Die Kantone vollziehen die Kontrollen und überwachen Rückrufe. Der Informationsfluss ist dort ebenfalls klar geregelt, und bei Produkten für besonders vulnerable Gruppen – dazu zählen Säuglinge – herrschen strenge Anforderungen an Hygiene, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Damit sind die Grundprinzipien im deutschsprachigen Raum weitgehend harmonisiert: schnelle Identifikation, präzise Chargenabgrenzung, transparente Kommunikation und erleichterte Rückgabe im Handel.

Konkreter Nutzen für Bürgerinnen und Bürger: Was bedeutet das im Alltag?

Für Familien in Österreich ergeben sich aus dem Rückruf klare Handlungsschritte und greifbare Erleichterungen. Erstens: Die Prüfung ist einfach, weil Mindesthaltbarkeitsdatum und EAN eindeutig genannt sind. Wer BEBA expert HA PRE mit MHD 12/2026 oder BEBA supreme PRE mit MHD 05/2027 und EAN 7 61287 226631 zu Hause hat, bringt die Packung zurück. Zweitens: Die Rückgabe ist unkompliziert, eine Rechnung wird nicht verlangt. Das reduziert Hürden, gerade wenn das Produkt als Vorrat gekauft wurde. Drittens: Der volle Kaufpreis wird erstattet. Das schützt Haushaltsbudgets und setzt einen Anreiz, betroffene Ware nicht mehr zu verwenden.

Viertens: Medizinische Abklärung bei Beschwerden ist empfohlen, unabhängig davon, ob ein betroffenes Produkt konsumiert wurde. Eltern können bei Erbrechen oder Durchfall ärztlichen Rat einholen. Ärztinnen und Ärzte beurteilen Symptome individuell und geben Hinweise zur weiteren Versorgung. Fünftens: Wer unsicher ist, nutzt die Informationskanäle der AGES und den Nestlé-Verbraucherservice. So lassen sich Einzelfragen zu konkreten Packungen, Filialen oder Rückgabemodalitäten klären.

Diese Maßnahmen zeigen Wirkung in unterschiedlichen Lebenssituationen. Ein Beispiel: Eine Familie hat kurz vor den Feiertagen mehrere Dosen BEBA gekauft. Durch die klare Chargenangabe wird die Prüfung rasch erledigt, die Rückgabe im nächstgelegenen Markt ist ohne Kassenbon möglich, die Erstattung erfolgt an der Kassa. Oder: Großeltern bewahren eine Dose als Reserve auf. Der Hinweis, das Mindesthaltbarkeitsdatum zu kontrollieren, hilft, auch länger gelagerte Produkte rasch zu identifizieren. In beiden Fällen sinkt die Belastung, weil Aufwand und Kosten minimiert werden.

Analyse des Vorgehens: Warum der gestufte Ablauf sinnvoll ist

Der stille Rückruf vor dem öffentlichen Schritt hat in diesem Fall eine klare Funktion. Unternehmen und Handel können betroffene Ware rasch sichern, Logistikabläufe anpassen und interne Prüfungen abschließen. Die Behörden erhalten aktuelle Laborergebnisse und können die Risikokommunikation feinjustieren. Wenn dann der öffentliche Rückruf erfolgt, sind die wichtigsten praktischen Voraussetzungen bereits erfüllt: Die Regale sind bereinigt, Ersatzprodukte stehen bereit, Rückgabepunkte sind organisiert, Kundendienstkontakte sind geschaltet. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das weniger Verwirrung und mehr Orientierung.

Hinzu kommt der besondere Kontext: Säuglingsnahrung ist ein sensibles Produkt. Eltern erwarten maximale Sicherheit. Jede Unklarheit muss schnell adressiert werden. Gleichzeitig ist Überinformation ohne belastbare Fakten zu vermeiden. Der gewählte Ablauf spiegelt dieses Spannungsfeld: früh handeln, breit koordinieren, transparent informieren, sobald der Umfang verlässlich feststeht. Dass in Österreich keine Krankheitsfälle gemeldet wurden und die Toxinmengen gering waren, gibt zusätzliche Sicherheit. Die vorsorgliche Rückgabe bleibt dennoch der richtige Schritt.

Zukunftsperspektive: Lehren für Unternehmen, Behörden und Handel

Aus dem Ereignis lassen sich mehrere Lehren ableiten. Erstens: Reinigung und Instandhaltung in Zulieferbetrieben sind kritische Kontrollpunkte. Unternehmen werden hier erfahrungsgemäß nachschärfen, etwa durch engere Reinigungsintervalle, verbesserte Validierungen und zusätzliche Audits entlang der Lieferkette. Zweitens: Frühwarnmechanismen in Qualitätssicherungssystemen dürften so angepasst werden, dass bereits kleinste Abweichungen in Reinigungsprotokollen schneller auffallen. Drittens: Die Zusammenarbeit mit Behörden – vom Datenaustausch bis zur Produktkennzeichnung – wird weiter standardisiert, damit Rückrufe noch zielgenauer kommuniziert werden.

Für die öffentliche Hand lohnt der Blick auf Informationskanäle. Einheitlich formulierte Hinweise, verständliche Checklisten und barrierearme Rückgabemöglichkeiten erhöhen die Akzeptanz. Der Handel kann parallel sicherstellen, dass Kundendienstteams auf häufige Fragen vorbereitet sind: Welche Märkte nehmen die Ware zurück? Wie läuft die Rückerstattung? Welche Alternativen sind verfügbar? So lässt sich die Versorgungssicherheit für Babys und Kleinkinder stabil halten.

Langfristig dürfte die Transparenz weiter steigen. Digitale Lösungen, etwa Scans von EAN-Codes mit verlässlichen Rückrufhinweisen, können Eltern helfen, binnen Sekunden Klarheit zu gewinnen. Für Herstellerinnen und Hersteller erhöhen solche Systeme die Nachvollziehbarkeit und unterstützen die Chargenrückverfolgung. Der vorliegende Rückruf zeigt, dass ein Zusammenspiel aus Vorsorge, Technologie und klarer Kommunikation das Vertrauen stärkt – gerade in sensiblen Produktkategorien wie Säuglingsnahrung.

Rechtlicher Rahmen und Verantwortlichkeiten in Österreich

In Österreich beruht die Lebensmittelsicherheit auf klaren Zuständigkeiten. Das BMASGPK steuert die gesundheitspolitischen Leitlinien, die AGES führt Untersuchungen durch, bewertet Risiken und kommuniziert Ergebnisse. Unternehmen sind verpflichtet, bei Verdachtsfällen unverzüglich tätig zu werden, die Ursachen zu klären und Maßnahmen zu ergreifen. Der Handel unterstützt logistisch, indem betroffene Ware gesperrt und zurückgenommen wird. Die Kommunikation folgt dem Prinzip, ausreichend, richtig und rechtzeitig zu informieren. Im vorliegenden Fall wurde dieses Prinzip erkennbar umgesetzt: vom stillen Rückruf über die Feiertage bis zur öffentlichen Bekanntgabe mit klarer Benennung der betroffenen Produkte.

Quellen und weiterführende Informationen

  • BMASGPK über APA-OTS: Nestlé ruft weltweit Säuglingsnahrung zurück – auch Österreich betroffen. Abrufbar unter ots.at.
  • AGES: Aktuelle Verbraucherinformationen und Rückrufe unter www.ages.at.

Checkliste für Eltern in Österreich

  • Produkt prüfen: Marke, Mindesthaltbarkeitsdatum, EAN vergleichen.
  • Nicht verwenden: betroffene Packung verschlossen lassen.
  • Rückgabe: in den Handel bringen; Erstattung ohne Kassenbon möglich.
  • Gesundheit: bei Symptomen ärztliche Abklärung einholen.
  • Information: AGES-Hinweise und Unternehmensinformationen beachten.

Schluss: Was jetzt zählt

Der Rückruf von BEBA-Säuglingsnahrung zeigt, wie wichtig klare Prozesse, Transparenz und Kooperation sind. In Österreich wurden zwei belastete Chargen identifiziert und entfernt; Krankheitsfälle sind nicht bekannt. Für Familien ist der Weg simpel: Packungen prüfen, betroffene Produkte zurückbringen, Erstattung annehmen, bei Beschwerden medizinischen Rat einholen. So bleibt die Versorgung sicher und das Vertrauen in die Lebensmittelsicherheit gewahrt.

Haben Sie betroffene Produkte zu Hause, prüfen Sie noch heute MHD und EAN, und nutzen Sie die unkomplizierte Rückgabe. Für aktuelle Details verweisen wir auf die Informationen des BMASGPK und der AGES. Wenn Sie tiefer einsteigen möchten, finden Sie auf den verlinkten Seiten weitere Hinweise zu Rückrufen, Qualitätssicherung und Verbraucherschutz.