Am 28. Jänner 2026 sorgt die Auswahl der Grundnahrungsmittel für die geplante Mehrwertsteuer Entlastung in Österreich für intensive Debatten. Denn laut einem aktuellen Vorstoß der Bundesregierung sollen einige Produkte vom reduzierten Steuersatz profitieren, andere jedoch nicht. Besonders betroffen sind pflanzliche Drinks sowie ein großer Teil der Hülsenfrüchte und daraus hergestellte Produkte. Der Verein für Proteinvielfalt in Österreich warnt, dass diese Auswahl zu höheren Kassenbons für viele Haushalte führen kann. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie die Steuerpolitik mit den neuen Ernährungsempfehlungen und den Zielen einer nachhaltigen Landwirtschaft zusammenpasst. Was das für Konsumentinnen und Konsumenten, für Bäuerinnen und Bauern sowie für den Handel bedeutet, analysieren wir auf Basis der vorliegenden Informationen und mit Blick auf Zusammenhänge, die in Österreich heute relevanter sind denn je.
Mehrwertsteuer in Österreich und die Debatte um pflanzliche Drinks
Laut dem Verein für Proteinvielfalt in Österreich wird die Liste jener Lebensmittel, die künftig einen deutlich reduzierten Mehrwertsteuersatz erhalten sollen, derzeit in einer Form diskutiert, die wichtige Warengruppen außen vor lässt. Betroffen sind insbesondere pflanzliche Drinks sowie wesentliche Teile des Hülsenfrucht Segments, etwa getrocknete Bohnen, Linsen oder Kichererbsen sowie daraus hergestellte Produkte wie Tofu oder Tempeh. Nach Angaben des Vereins zahlen Kundinnen und Kunden für Hafer oder Soja Drinks in Österreich aktuell 20 Prozent Mehrwertsteuer und damit doppelt so viel wie für Kuhmilch mit 10 Prozent. Mit der nun präsentierten Liste würde sich der Abstand laut Verein weiter vergrößern, nämlich zwischen 20 Prozent und 4,9 Prozent. Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung kann den Preisabstand pro Liter laut Quelle von bisher rund 33 Cent auf bis zu 50 Cent vergrößern. Angesichts dessen, dass pflanzliche Drinks im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel gemessen an der verkauften Menge tierischer Milch bereits 12 Prozent erreichen, ist das Thema für sehr viele Haushalte unmittelbar relevant.
Die Diskussion berührt mehrere gesellschaftliche Ziele zugleich. Erstens geht es um eine leistbare, gesunde Ernährung im Alltag. Zweitens um einen fairen Wettbewerb der Produkte, wenn ähnliche Bedarfe abgedeckt werden. Drittens betrifft sie eine Landwirtschaft im Wandel, die mit Hülsenfrüchten und Soja für den menschlichen Verzehr neue Chancen erschließt. Welche Steuerlogik diesen Zielen am besten dient, ist keine rein technische Abwägung. Es ist eine Frage mit Folgen für Budgets, Einkaufsentscheidungen und Investitionen entlang der Wertschöpfungskette vom Feld bis ins Regal.
Zahlen und Fakten aus der vorliegenden Quelle
Die Kernaussagen, die den aktuellen Diskurs antreiben, stammen aus einer Stellungnahme des Vereins für Proteinvielfalt in Österreich. Die wichtigsten Punkte daraus:
- Haushalte zahlen für pflanzliche Drinks derzeit 20 Prozent Mehrwertsteuer. Kuhmilch wird mit 10 Prozent besteuert. Laut präsentierter Liste würde der Abstand zwischen 20 Prozent und 4,9 Prozent weiter steigen.
- Der preisliche Effekt an der Kassa kann laut Quelle den Abstand von derzeit rund 33 Cent auf bis zu 50 Cent pro Liter vergrößern.
- Pflanzliche Drinks erreichen in Österreich bereits 12 Prozent der verkauften Menge tierischer Milch im Lebensmitteleinzelhandel.
- Mehr als ein Drittel der Haushalte in Österreich kauft bereits pflanzliche Milchalternativen.
- Die neuen österreichischen Ernährungsempfehlungen von Herbst 2024 empfehlen dreimal pro Woche Hülsenfrüchte oder daraus hergestellte Produkte wie Tofu oder Tempeh.
- Der aktuelle Verzehr liegt bei rund 48 Gramm Hülsenfrüchte pro Person und Woche. Um die Empfehlung zu erreichen, müsste der Konsum laut Quelle etwa auf das Siebenfache steigen.
- Österreich ist laut Quelle der drittgrößte Sojaproduzent in der EU. Etwa die Hälfte des Sojas ist für den menschlichen Verzehr bestimmt, was insbesondere bei Bio Soja bessere Preise für Bäuerinnen und Bauern ermöglicht.
Was bedeutet das im Alltag konkret Die Aussage zum Preisabstand ist besonders greifbar. Nehmen wir ein Beispiel aus der Haushaltskasse. Kauft eine vierköpfige Familie acht Liter pflanzlichen Drink im Monat, kann allein die steuerlich bedingte Differenz laut Quelle bis zu vier Euro Mehrkosten im Monat ausmachen. Auf ein Jahr gerechnet läppert sich das zu fast 50 Euro. Für Studierende, Alleinerziehende oder Seniorinnen und Senioren mit knappem Budget ist das spürbar. Solche Effekte wirken nicht einmalig, sondern kumulativ, weil es sich um laufende Ausgaben handelt, die Monat für Monat anfallen.
Fachbegriffe verständlich erklärt
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird an der Kassa eingehoben, ist aber letztlich eine Steuer, die Konsumentinnen und Konsumenten tragen. Unternehmen führen die Steuer an den Staat ab, können jedoch in der Regel die in Vorstufen gezahlte Steuer gegenrechnen. Deshalb spricht man von einer Steuer auf den geschaffenen Mehrwert. In Österreich gibt es einen Standardsatz und reduzierte Sätze für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs. Die genaue Einordnung von Produkten in diese Sätze ist entscheidend für den Endpreis und kann das Kaufverhalten beeinflussen.
Reduzierter Steuersatz
Als reduzierter Steuersatz wird ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz auf bestimmte Waren bezeichnet, meist auf Grundnahrungsmittel oder Güter, die politisch als besonders schützenswert gelten. Ziel ist es, die leistbare Versorgung sicherzustellen und soziale Aspekte zu berücksichtigen. Der reduzierte Satz wirkt wie eine Preisdämpfung. Entscheidend ist, welche Produkte aufgenommen werden und welche nicht. Diese Abgrenzung löst häufig Diskussionen aus, weil ähnliche Produkte unterschiedlich behandelt werden können. Solche Differenzen können über Jahre Kaufentscheidungen prägen und neue Marktsegmente fördern oder bremsen.
Grundnahrungsmittel
Der Begriff Grundnahrungsmittel beschreibt Lebensmittel, die für eine ausgewogene Alltagsversorgung wesentlich sind, etwa Brot, Milch, Gemüse oder Hülsenfrüchte. Juristisch wird in Listen präzisiert, welche Waren diesen Status erhalten und damit häufig steuerlich begünstigt sind. Diese Einordnung ist nicht rein ernährungsphysiologisch, sondern ein politischer Kompromiss. Sie berücksichtigt Tradition, Versorgungssicherheit und teilweise wirtschaftliche Strukturfragen. Werden einzelne, weit verbreitete Produkte ausgenommen, kann dies als Ungleichbehandlung wahrgenommen werden, vor allem wenn sie ähnliche Bedürfnisse decken wie begünstigte Waren.
Hülsenfrüchte
Hülsenfrüchte sind Samen von Leguminosen, etwa Bohnen, Linsen, Erbsen oder Kichererbsen. Sie sind reich an pflanzlichem Eiweiß, Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralstoffen. Ernährungsfachleute empfehlen sie als regelmäßige Proteinquelle. Hülsenfrüchte gibt es frisch, gekühlt, getrocknet oder in Konserven. Für den Alltag spielt die haltbare Variante eine zentrale Rolle, weil sie einfach lagerbar, vielseitig und kostengünstig ist. Die Verarbeitung zu Tofu oder Tempeh erweitert das Angebot und erleichtert den regelmäßigen Konsum, der in Empfehlungen ausdrücklich gewünscht ist.
Pflanzliche Drinks
Pflanzliche Drinks sind Getränke auf Basis von Hafer, Soja, Mandeln, Erbsen oder anderen Rohstoffen. Sie werden oft als Alternative zu Kuhmilch verwendet, etwa im Kaffee, im Müsli oder zum Kochen. Die Rezepturen reichen von ungesüßten Varianten bis zu solchen mit Kalzium Anreicherung. Für Menschen mit Laktoseintoleranz oder aus Nachhaltigkeitsgründen sind sie eine verbreitete Wahl. Der Markt ist dynamisch gewachsen, was sich in wachsenden Sortimenten im Handel niederschlägt. Steuerlich werden sie vielerorts anders behandelt als Kuhmilch, was die Kasse spürbar beeinflusst.
Lenkungseffekt
Ein Lenkungseffekt beschreibt das bewusste Setzen von Anreizen durch politische Maßnahmen, damit sich Verhalten in eine gewünschte Richtung entwickelt. Steuerpolitik kann Preise so beeinflussen, dass bestimmte Produkte attraktiver werden. Bei Lebensmitteln wird oft argumentiert, dass gesunde, nachhaltige oder regional bedeutende Produkte entlastet werden sollten. Kritisch wird diskutiert, ob solche Maßnahmen tatsächlich das Verhalten ändern oder lediglich Budgets verschieben. Wichtig ist die Ausgestaltung im Detail, denn schon kleine Differenzen an der Kassa summieren sich über die Zeit.
Begutachtungsprozess
Der Begutachtungsprozess ist ein formaler Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Entwürfe werden veröffentlicht, betroffene Organisationen, Expertinnen und Experten sowie Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen einreichen. Das Ziel ist, Qualität und Akzeptanz zu erhöhen, Fehler zu vermeiden und unbeabsichtigte Nebenwirkungen zu erkennen. Gerade bei Listen, die steuerliche Einordnungen festlegen, ist eine präzise Rückmeldung aus Praxis, Verwaltung und Wissenschaft hilfreich. Der Verein für Proteinvielfalt kündigt an, sich konstruktiv einzubringen, um eine ausbalancierte Lösung zu erreichen.
Historische Einordnung und Entwicklung der Debatte
Die Mehrwertsteuer in Österreich schöpft ihr Grundgerüst aus nationalem Recht und europäischem Rahmen. Seit Jahrzehnten gibt es neben dem Standardsatz auch reduzierte Sätze, um die leistbare Versorgung mit grundlegenden Gütern zu unterstützen. Über die Jahre wurde immer wieder diskutiert, welche Waren die Kriterien erfüllen. Veränderungen im Konsum, neue Produkte und technologische Entwicklungen bringen die Listen regelmäßig in Bewegung. Was einst eine Randkategorie war, kann im Alltag zur Normalität werden. Dann stellt sich die Frage, ob die steuerliche Behandlung noch zeitgemäß ist.
Im Lebensmittelbereich kennen Konsumentinnen und Konsumenten die Logik längst aus der Praxis. Brot und Milch gelten traditionell als Grundnahrungsmittel. Mit dem Aufkommen pflanzlicher Alternativen entsteht jedoch ein Prüfstein. Deckt ein Hafer Drink eine ähnliche Verwendung wie Kuhmilch ab, ist die Einstufung in unterschiedliche Steuersätze nachvollziehbar oder nicht Diese Frage ist Kern vieler europäischer Debatten. Sie berührt die Balance zwischen historischer Kontinuität und der Dynamik eines Marktes, der sich unter dem Eindruck von Gesundheit, Nachhaltigkeit und Innovation rasch entwickelt.
Neu ist der Zeitraum nicht, in dem solche Themen verhandelt werden. Neu ist allerdings die Breite, mit der sie in der Mitte der Gesellschaft ankommen. Wenn mehr als ein Drittel der Haushalte pflanzliche Milchalternativen kauft, rückt die Frage aus der Nische in die Alltagsrealität. Das verleiht dem aktuellen Begutachtungsprozess besonderes Gewicht. Eine listengestützte Entlastung, die wesentliche Teile eines wachsenden Segments ausklammert, wird zwangsläufig diskutiert, bevor sie in Gesetzesform gegossen wird.
Vergleiche innerhalb Österreichs und der D A CH Perspektive
In Österreich gilt die Mehrwertsteuer bundesweit einheitlich. Die Bundesländer erlassen keine eigenen Umsatzsteuersätze. Unterschiede ergeben sich daher nicht aus unterschiedlichen Steuersätzen zwischen Wien, Tirol oder dem Burgenland, sondern aus regionalen Konsumgewohnheiten, Handelsstrukturen und landwirtschaftlichen Schwerpunkten. So haben Hülsenfrüchte in manchen Regionen eine lange kulinarische Tradition, während an anderen Orten der Konsum in den letzten Jahren erst spürbar zugenommen hat. Für die Steuerdebatte zählt jedoch der einheitliche Rechtsrahmen.
Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass auch dort zwischen klassischen Milchprodukten und pflanzlichen Alternativen steuerlich unterschieden wird. Solche Unterschiede sind Gegenstand öffentlicher Diskussionen, in denen Gesundheits und Nachhaltigkeitsziele gegenüber fiskalischen und rechtssystematischen Argumenten abgewogen werden. In der Schweiz gilt grundsätzlich ein reduzierter Satz für viele Lebensmittel. Auch dort entstehen Detailfragen der Einreihung, wenn neue Produkte Marktanteile gewinnen und Grenzen zwischen Kategorien unscharf werden. Der länderübergreifende Befund ist daher ähnlich. Wenn der Alltag neue Konsummuster hervorbringt, testen Steuerregeln ihre Anpassungsfähigkeit. Welche Abgrenzung sinnvoll ist, bleibt eine fortlaufende, faktenorientierte Debatte, die auf nachvollziehbaren Kriterien beruhen sollte.
Bürgerinnen und Bürger im Fokus: konkrete Auswirkungen
Die steuerliche Behandlung von Lebensmitteln ist für viele Haushalte kein abstraktes Thema. Sie entscheidet mit darüber, welche Produkte in den Einkaufswagen wandern. Laut Quelle kann der Preisabstand zwischen Kuhmilch und pflanzlichen Drinks bis zu 50 Cent pro Liter betragen, sofern die Liste so beschlossen wird, wie sie derzeit vorliegt. Rechnen wir einfache Szenarien durch. Studierende, die pro Woche zwei Liter pflanzlichen Drink kaufen, könnten monatlich rund vier Liter brauchen. Das wären bis zu zwei Euro Differenz im Monat. Eine Familie, die acht bis zwölf Liter benötigt, landet zwischen vier und sechs Euro pro Monat. Bildungseinrichtungen, die größere Mengen einkaufen, summieren die Beträge deutlich höher. Diese Beträge mögen im Einzelfall klein erscheinen, in Summe über ein Jahr machen sie budgetsensitiv einen Unterschied.
Weitere Wirkungsebenen betreffen die Umsetzung der Ernährungsempfehlungen. Wenn dreimal pro Woche Hülsenfrüchte oder entsprechende Produkte wie Tofu oder Tempeh empfohlen werden, dann ist der einfache Zugang entscheidend. Laut Quelle sind derzeit vor allem frische und gekühlte Hülsenfrüchte auf der Liste erfasst. Doch im Alltag spielt die haltbare Variante eine zentrale Rolle, weil sie kostengünstig, praktisch und flexibel lagerbar ist. Wer am Sonntagabend spontan kochen möchte, greift eher zu trockenen Linsen oder einer Dose Kichererbsen als zu frischer Ware, die womöglich nicht vorrätig ist. Eine steuerliche Entlastung, die diese Alltagslogik nicht abbildet, kann die Umsetzung der Empfehlungen erschweren.
Für Bäuerinnen und Bauern steht mehr auf dem Spiel als der Absatz einer einzelnen Warengruppe. Laut Quelle ist Österreich der drittgrößte Sojaproduzent in der EU, und etwa die Hälfte des Sojas ist für den menschlichen Verzehr bestimmt. Das eröffnet Chancen auf bessere Preise, besonders bei Bio Soja. Bleibt die Nachfrage aufgrund steuerlicher Unterschiede gedämpft, werden Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung vorsichtiger. Eine klug justierte Steuerpolitik kann hier einen Impuls setzen, indem sie die Nachfrage stabilisiert und die Planungssicherheit erhöht. Der Handel wiederum muss Sortimente, Preisarchitektur und Aktionsplanung so gestalten, dass Kundinnen und Kunden Klarheit haben. Je simpler die steuerliche Logik, desto leichter ist diese Aufgabe.
Zukunftsperspektiven und mögliche Szenarien
Wie könnte es weitergehen Der Begutachtungsprozess bietet die Gelegenheit, die Liste nachzuschärfen. Ein Szenario wäre, pflanzliche Drinks sowie getrocknete und in Konserven verpackte Hülsenfrüchte in die Entlastung aufzunehmen. Das würde den Preisabstand reduzieren, die Umsetzung der Ernährungsempfehlungen unterstützen und in der Landwirtschaft einen jungen, dynamischen Sektor stärken. Es würde außerdem die Steuerlogik näher an das Alltagsverhalten vieler Haushalte heranführen.
Ein zweites Szenario wäre, an der gegenwärtigen Liste festzuhalten. Dann bleibt der steuerliche Abstand bestehen und könnte sich laut Quelle auf bis zu 50 Cent pro Liter an der Kassa niederschlagen. Für die Marktentwicklung pflanzlicher Alternativen würde das wahrscheinlich zu einer langsameren Dynamik führen, ohne sie zum Stillstand zu bringen. Die Nachfrage nach pflanzlichen Drinks ist in Österreich bereits substanziell. Sie reagiert jedoch sensibel auf Preisimpulse, insbesondere in Zeiten allgemeiner Kostensteigerungen.
Ein drittes Szenario bestünde darin, die Einordnung mit klaren Kriterien zu versehen, die langfristige Rechtssicherheit schaffen. Entscheidungen über Grundnahrungsmittel hätten dann einen transparenten Katalog, der sowohl ernährungswissenschaftliche Empfehlungen als auch landwirtschaftliche Wertschöpfung und Versorgungssicherheit berücksichtigt. Für Konsumentinnen und Konsumenten wäre das ein Gewinn an Nachvollziehbarkeit. Für Unternehmen entlang der Kette würde Planungssicherheit entstehen, die Investitionen erleichtert.
Weiterführende Hinweise, Links und Einordnung
Die hier dargestellten Daten und Aussagen stammen aus einer aktuellen Veröffentlichung des Vereins für Proteinvielfalt in Österreich. Die vollständige Quelle ist unter folgendem Link erreichbar. OTS Presseaussendung des Vereins für Proteinvielfalt in Österreich. Dort finden sich die wörtlichen Einordnungen, die im Rahmen der öffentlichen Diskussion herangezogen werden. Für die gesetzgeberische Umsetzung gilt, dass der Begutachtungsprozess Raum für Stellungnahmen bietet. Organisationen, Unternehmen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre Perspektiven einbringen, damit mögliche Unschärfen rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Wesentliche Punkte auf einen Blick
- Diskussion am 28. Jänner 2026 über die Liste für die Mehrwertsteuer Entlastung.
- Laut Quelle sind pflanzliche Drinks und ein Großteil der Hülsenfrüchte nicht umfasst.
- Der Preisabstand kann bis zu 50 Cent pro Liter betragen.
- Ein Drittel der Haushalte kauft bereits pflanzliche Milchalternativen.
- Ernährungsempfehlungen sehen dreimal pro Woche Hülsenfrüchte oder entsprechende Produkte vor.
- Österreichische Landwirtschaft hat Potenzial durch Soja für den menschlichen Verzehr.
Schluss und Ausblick für Österreich
Die aktuelle Diskussion über die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel zeigt, wie stark Steuerdetails den Alltag prägen. Der vorliegende Entwurf für eine Entlastungsliste adressiert Grundnahrungsmittel, doch laut Quelle bleiben pflanzliche Drinks und ein großer Teil der Hülsenfrüchte außen vor. Damit entsteht ein Preisabstand, der viele Haushalte trifft und die Umsetzung der Ernährungsempfehlungen erschwert. Zugleich wird ein junger, wachsender Sektor der heimischen Landwirtschaft nicht im vollen Umfang unterstützt.
Im Begutachtungsprozess bietet sich nun die Chance, die Liste im Sinne von Gesundheit, Umwelt und Wertschöpfung nachzujustieren. Wer sich beteiligen möchte, kann die öffentlichen Unterlagen prüfen und fundierte Rückmeldungen geben. Unser Hinweis für Leserinnen und Leser. Prüfen Sie Ihre eigenen Einkaufsgewohnheiten und überlegen Sie, welche Rolle pflanzliche Produkte in Ihrem Alltag spielen. Die Frage, ob vergleichbare Alltagsprodukte steuerlich ähnlich behandelt werden sollten, ist nicht nur technisch. Sie betrifft unmittelbar das, was am Ende des Monats im Geldbörsel bleibt. Weiterführende Informationen und die zentrale Quelle finden Sie oben verlinkt. Wir werden die Entwicklung weiterhin sachlich begleiten.






