Am 5. Jänner 2026 richtet sich der Blick in Österreich auf die Immobilienwirtschaft: Ein WKÖ-AVISO kündigt Themen wie MieWeG, Befristungen und Reformen an. Noch sind viele Details offen, doch die Signale sind klar: Das neue Jahr startet mit rechtlichen Weichenstellungen und einer Debatte über Neubau und Sanierung. Für die österreichische Branche ist das relevant, weil rechtliche Rahmenbedingungen Investitionen steuern und für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter unmittelbare Folgen haben können. Der Lokalbezug ist deutlich: Wien wird zum Treffpunkt der Fachwelt, wenn der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich zum Austausch lädt. Die Aktualität ist unübersehbar, denn die Änderungen traten mit 1. Jänner in Kraft, und ein presseöffentlicher Termin am 12. Jänner soll Hintergründe liefern. Dieses Stück ordnet ein, erklärt Begriffe und zeigt, was Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Hand aus den Ankündigungen herauslesen können.
WKÖ-AVISO: Immobilienwirtschaft 2026 in Österreich
Die Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, lädt am 12. Jänner 2026 zu einem Pressegespräch in Wien. Thema sind die wesentlichen Herausforderungen für die gewerbliche Immobilienwirtschaft 2026. Im Zentrum stehen unter anderem das neue Mietenwertsicherungsgesetz, kurz MieWeG, neue Befristungsregelungen für Wohnimmobilien und die Ankündigung einer Mietrechtsreform auf der politischen Agenda. Zugleich vermerkt der AVISO: Die Neubau- und Sanierungsraten bleiben österreichweit niedrig. Für den Markt bedeutet das: Ein rechtlicher Neuaufbruch trifft auf ein gedämpftes Bau- und Renovierungsklima.
Der Termin wird als physisches Treffen im Haus der WKÖ in der Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien, Saal 2 (Oktogon im Zwischengeschoss) abgehalten. Eine Online-Teilnahme ist laut Einladung ebenfalls möglich. Um Anmeldung bis 9. Jänner wird gebeten.
- Wann: Montag, 12. Jänner 2026, 10:00 Uhr
- Wo: WKÖ, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien, Saal 2 (Oktogon)
- Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Immobilien- und Vermögenstreuhänder
- Link zur AVISO-Meldung: OTS-Presseaussendung
Als Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner sind angekündigt: Roman Oberndorfer (Obmann des Fachverbandes), Ellen Moll (stellvertretende Fachverbandsobfrau und Berufsgruppensprecherin der Hausverwalterinnen und Hausverwalter) sowie Rudolf North (Fachverbandsgeschäftsführer). Konkrete Positionen werden beim Pressegespräch vorgestellt; im Vorfeld lassen sich jedoch bereits die Eckthemen aus dem Kontext heraus einordnen.
Begriffe verständlich erklärt: Was jetzt wichtig ist
Mietenwertsicherungsgesetz, kurz MieWeG
Das Mietenwertsicherungsgesetz ist, dem Namen nach, ein Regelwerk zur Absicherung des Wertes von Mieten über die Zeit. Dahinter steht das Prinzip, dass Mieten in langlaufenden Verträgen in vielen Rechtsordnungen nicht vollständig starr sind, sondern an eine wirtschaftliche Bezugsgröße gekoppelt werden können, etwa an einen Preisindex. Ziel solcher Regelungen ist es, einen Ausgleich zwischen Vermieterinnen und Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern zu schaffen, damit extreme Kaufkraftschwankungen nicht einseitig zu Lasten einer Seite gehen. Da es sich um eine neue österreichische Regelung handelt, sind Detailfragen für 2026 besonders aufmerksam zu beobachten. Der AVISO verweist darauf, dass das MieWeG seit 1. Jänner in Kraft ist; welche praktischen Auslegungen sich durchsetzen, wird das Jahr zeigen.
Befristungsregelungen bei Wohnimmobilien
Befristungsregelungen definieren, wie lange ein Mietverhältnis dauern darf, welche Mindest- und Höchstdauern gelten und unter welchen Bedingungen Verlängerungen möglich sind. Für Mieterinnen und Mieter ist das entscheidend, weil es die Planungssicherheit für Wohnen betrifft. Für Vermieterinnen und Vermieter ist es relevant, weil es ihr Leerstands- und Investitionsrisiko steuert. Änderungen an Befristungen wirken oft in beide Richtungen: Sie können Missbrauch verhindern, aber auch die Bereitschaft für Investitionen beeinflussen. Der AVISO weist auf neue Befristungsregeln hin, die seit 1. Jänner 2026 gelten. Konkrete Detailbestimmungen werden im Pressegespräch erläutert; bis dahin ist es sinnvoll, Verträge sorgfältig zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen.
Mietrechtsreform
Unter einer Mietrechtsreform versteht man die umfassende Überarbeitung von Gesetzen, die Mietverhältnisse regeln. In Österreich spielt traditionell das Mietrechtsgesetz eine zentrale Rolle, das die Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern strukturiert. Eine Reform kann verschiedene Ziele verfolgen: Vereinfachung des Systems, mehr Transparenz, Schutz vor Überforderung durch Kosten oder Förderung von Investitionen in Neubau und Sanierung. Steht eine Reform auf der Tagesordnung der Bundesregierung, wie es der AVISO andeutet, ist das für den Markt ein starkes Signal. Solche Prozesse sind komplex, dauern häufig länger und erfordern politische Mehrheiten. Für alle Beteiligten gilt: Information und Vorbereitung sind entscheidend, weil Übergangsbestimmungen und Stichtage praktische Konsequenzen haben können.
Vermögenstreuhänderinnen und Vermögenstreuhänder
Vermögenstreuhänderinnen und Vermögenstreuhänder sind Berufsangehörige, die Vermögen im Auftrag Dritter verwalten oder darüber wachen. In der Immobilienwirtschaft umfassen diese Aufgaben etwa die Verwaltung von Liegenschaften, die treuhändige Abwicklung von Transaktionen oder die Wahrnehmung von Interessen in Eigentümergemeinschaften. Der Begriff betont die besondere Verantwortung und die Pflicht zur Sorgfalt, Transparenz und Rechnungslegung. In Österreich sind diese Berufe in der Wirtschaftskammer organisiert. Für die Öffentlichkeit ist wichtig zu wissen: Treuhänderische Verwaltung schafft Sicherheit bei Geldflüssen, bindet aber auch an rechtliche und berufsständische Standards, die laufend angepasst werden können, wenn sich Märkte oder Gesetze ändern.
Gewerbliche Immobilienwirtschaft
Die gewerbliche Immobilienwirtschaft umfasst alle Unternehmen, die mit Immobilien berufsmäßig arbeiten: Projektentwicklerinnen und Projektentwickler, Maklerinnen und Makler, Hausverwalterinnen und Hausverwalter, Bauträgerinnen und Bauträger sowie Dienstleister rund um Betrieb, Finanzierung und Bewertung. Anders als private Eigentümerinnen und Eigentümer handeln sie nicht nur zur Eigenbedarfsdeckung, sondern erbringen Leistungen am Markt. Die Branche ist kapitalintensiv, reagiert sensibel auf Zinsen, Baukosten und regulatorische Rahmenbedingungen. Wenn rechtliche Änderungen wie ein Mietenwertsicherungsgesetz oder neue Befristungen kommen, müssen Geschäftsmodelle, Verträge und Finanzierungen angepasst werden. Das erklärt, warum ein AVISO der WKÖ breite Aufmerksamkeit in der Branche findet.
Sanierungsrate
Unter Sanierungsrate versteht man den Anteil des Gebäudebestandes, der innerhalb eines Zeitraums energetisch oder strukturell verbessert wird. Eine hohe Sanierungsrate bedeutet, dass Dämmungen, Heizsysteme, Fenster, Dach und Haustechnik modernisiert werden und damit Energieverbrauch, Betriebskosten und Emissionen sinken können. In Österreich wird die Sanierungsrate seit Jahren als Schlüsselfaktor für Klimaziele und Baukonjunktur diskutiert. Bleiben die Raten niedrig, wie es der AVISO für den Jahresauftakt 2026 festhält, hat das sowohl ökologische als auch ökonomische Konsequenzen: Die Einsparpotenziale materialisieren sich langsamer, und Handwerks- sowie Baukapazitäten bleiben unausgelastet oder verschieben sich in andere Segmente.
Wohnbauförderung
Die Wohnbauförderung ist ein Instrument der öffentlichen Hand, mit dem der Bau und die Sanierung von Wohnraum unterstützt werden. In Österreich liegt ein Teil der Zuständigkeiten bei den Bundesländern, weshalb Ausgestaltung und Fördersätze variieren können. Für Bürgerinnen und Bürger ist sie wichtig, weil sie den Zugang zu leistbarem Wohnen und die Modernisierung bestehender Gebäude erleichtern kann. Für die Immobilienwirtschaft setzt die Förderung Investitionsimpulse und wirkt oft in Kombination mit steuerlichen Rahmenbedingungen. In Phasen niedriger Neubau- und Sanierungsraten rückt die Frage in den Vordergrund, wie Förderung zielgenau und verlässlich wirkt, damit Planungen und Aufträge nicht ins Stocken geraten.
Indexierung nach Verbraucherpreisindex
Indexierung bedeutet, dass wiederkehrende Zahlungen, etwa Mieten, an die Entwicklung eines Preisindexes gekoppelt werden. In Österreich ist der Verbraucherpreisindex eine breite Messgröße für die durchschnittliche Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen. Indexklauseln sollen Kaufkraftschwankungen abbilden. Für Mieterinnen und Mieter kann eine Indexierung spürbar werden, wenn allgemeine Preise steigen, denn dann steigen häufig auch indexierte Mieten. Für Vermieterinnen und Vermieter stabilisiert sie Erträge in inflationsstarken Zeiten. Rechtlich ist wesentlich, wie und wann eine Anpassung zulässig ist und welche Informations- und Fristenregeln gelten. Genau hier setzen neue Regelungen wie das MieWeG an, deren Anwendungspraxis sich 2026 herausbilden wird.
Historischer Kontext: Vom MRG bis zur Gegenwart
Die österreichische Wohn- und Mietrechtslandschaft ist historisch gewachsen. Das Mietrechtsgesetz prägt seit den 1980er-Jahren die Rahmenbedingungen, mit zahlreichen Novellen, die auf Marktveränderungen, soziale Erwägungen und europäische Entwicklungen reagieren. Gleichzeitig hat sich der Immobilienmarkt selbst stark gewandelt: Von der Privatisierung einzelner Bestände über das Aufkommen neuer Assetklassen bis hin zur Professionalisierung der Hausverwaltung. Krisen und Zinszyklen setzten Akzente: Nach Finanz- und Eurokrise verschoben sich Kapitalströme in Richtung Betongold, während Phasen steigender Zinsen Finanzierung und Projektkalkulation erschwerten. Die Corona-Zeit machte deutlich, wie unterschiedlich Segmente reagieren: Wohnimmobilien zeigten sich belastbar, während einzelne Büro- und Handelslagen vor Anpassungen standen. In den Jahren 2022 und 2023 rückte Inflation als Thema in Vordergrund, weil sie direkt auf indexierte Mieten, Baupreise und Betriebskosten wirkte. Parallel wuchs die Bedeutung von Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Sanierungen, Heizungstausch und Gebäudetechnik wurden zum Politikum, aber auch zu einem Investitionstreiber. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass 2026 mit dem MieWeG, angepassten Befristungen und der Diskussion um eine Reform die rechtliche Grundlage aktualisiert wird. Denn Recht und Markt müssen zusammenpassen, damit Investitionen gelingen und Wohnen leistbar bleibt.
Vergleiche: Bundesländer, Deutschland, Schweiz
In Österreich sind Kernfragen des Mietrechts bundesgesetzlich geregelt, während Bauordnung und Wohnbauförderung maßgeblich in der Verantwortung der Länder liegen. Das führt dazu, dass ähnliche Mietverträge in Wien, Niederösterreich oder Tirol rechtlich gleich strukturiert sein können, während Bauabläufe, Förderlogiken oder Genehmigungsfristen regional deutlich differieren. Wien mit seinem großen kommunalen und geförderten Bestand setzt andere Schwerpunkte als westliche Bundesländer mit stärkerem Einfamilienhausanteil. Für die Immobilienwirtschaft bedeutet das: Bundesrechtliche Änderungen betreffen alle, aber die Umsetzung am Bauplatz hängt oft an landesrechtlichen Rahmenbedingungen und Förderprogrammen.
Ein Blick nach Deutschland zeigt ein anderes Gefüge: Dort bestimmen Bundesrecht und landesrechtliche Ausführungen gemeinsam den Mietmarkt, und in einzelnen Städten existieren zusätzliche Instrumente wie regulierende Mechanismen für angespannten Wohnungsmarkt. Für gewerbliche Verträge sind hingegen häufig individualvertragliche Lösungen prägend. In der Schweiz wiederum ist das Mietrecht traditionell stark an den Referenzzinssatz und an das Äquivalenzprinzip gekoppelt, wodurch Mietanpassungen oft mit der Finanzierungssituation verknüpft sind. Zudem besitzt die Schweiz eine ausgeprägte Kultur langfristiger Mietverhältnisse, verbunden mit sehr strengen Bau- und Qualitätsnormen. Aus diesen Vergleichen lässt sich für Österreich mitnehmen: Rechtliche Klarheit und verlässliche Indikatoren reduzieren Streitpotenzial und geben Planbarkeit. Zugleich bleibt die Bau- und Förderpraxis vor Ort entscheidend für Tempo und Qualität der Umsetzung.
Bürger-Impact: Was sich im Alltag ändern kann
Für Mieterinnen und Mieter bedeutet ein neues Mietenwertsicherungsgesetz vor allem eines: Sie sollten Vertragsklauseln und Informationsschreiben ihrer Vermieterinnen und Vermieter aufmerksam lesen. Wenn Indexierungen vorgesehen sind, stellt sich die Frage, wann und in welcher Form eine Anpassung zulässig ist. Wer einen befristeten Vertrag hat, sollte die neuen Befristungsregeln kennen, insbesondere Mindestlaufzeiten, Verlängerungsoptionen und allfällige Folgen bei Nichterfüllung. Ein praktisches Beispiel: Eine Familie in Graz mit einem befristeten Mietvertrag steht vor der Entscheidung, den Vertrag zu verlängern oder umzuziehen. Mit neuen Regeln kann sich der Zeitpunkt der Verlängerungsentscheidung verschieben oder die Bedingungen ändern. Rechtzeitige Information hilft, Kostenfallen zu vermeiden.
Für Vermieterinnen und Vermieter ist 2026 ein Jahr der Vertragsprüfung. Mietverträge sollten mit Blick auf MieWeG-konforme Klauseln und auf Befristungen gegengelesen werden. Wer als Kleinvermieterin oder Kleinvermieter agiert, profitiert von Beratung durch Hausverwalterinnen und Hausverwalter oder Fachleute, um Anpassungen rechtssicher vorzunehmen. Ein Beispiel: Eine Eigentümerin in Linz vermietet eine Wohnung und plant eine energetische Sanierung. Sie muss klären, ob und wie sich nach der Sanierung Betriebskosten verändern, welche Ankündigungsfristen gelten und wie die mietrechtliche Zuordnung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten vorzunehmen ist.
Für Unternehmen der Immobilienwirtschaft stellen sich Investitionsfragen. Projektentwicklerinnen und Projektentwickler wägen angesichts niedriger Neubauraten ab, welche Projekte in welcher Größenordnung 2026 gestartet werden können. Hausverwalterinnen und Hausverwalter stellen sich auf erhöhte Auskunftsbedarfe ein, weil Mieterinnen und Mieter wie Eigentümerinnen und Eigentümer Orientierung suchen. Und für Gewerbemieterinnen und Gewerbemieter, die Büros, Ordinationen oder Verkaufsflächen nutzen, bleibt relevant, welche Anpassungsmechanismen in ihren Verträgen stehen und ob Befristungen den eigenen Geschäftsplan stützen oder belasten.
Zahlen und Fakten: Was feststeht und wo Daten folgen
Fest steht auf Basis des AVISO der Wirtschaftskammer Österreich: Mit 1. Jänner 2026 ist das Mietenwertsicherungsgesetz in Kraft getreten; neue Befristungsregelungen für Wohnimmobilien gelten ebenfalls seit diesem Stichtag. Eine Mietrechtsreform befindet sich auf der politischen Agenda. Zudem vermerkt der AVISO, dass die Neubau- und Sanierungsraten österreichweit auf niedrigem Niveau bleiben. Damit sind die wichtigsten Rahmensetzungen genannt, die das Jahr prägen dürften.
Nicht fest steht zum jetzigen Zeitpunkt der Veröffentlichung, welche Detailauslegungen in der Praxis gegolten sein werden, etwa bei konkreten Anwendungsfällen rund um Indexierung, Übergangsfristen oder Ausnahmen. Hier ist das Pressegespräch am 12. Jänner zentral, um Positionen des Fachverbandes zu hören. Bis dahin gilt: Wer Zahlen sucht, sollte auf etablierte Quellen zurückgreifen. Für gesamtwirtschaftliche und baubezogene Indikatoren bieten sich offizielle Publikationen an, etwa von Statistik Austria für Bau- und Preisindizes oder von den Bundesländern für Informationen zur Wohnbauförderung. Rechtliche Grundlagen und amtliche Informationen sind regelmäßig auf oesterreich.gv.at zu finden. Branchenspezifische Hinweise liefert der Fachverband selbst, etwa über wko.at.
In der Praxis ist bei Zahlen wichtig, sie sorgfältig zu interpretieren: Eine niedrige Neubaurate kann auf Genehmigungszeiten, Finanzierungskosten, Baukosten, Nachfrageverschiebungen oder auf Kapazitätsmangel zurückgehen. Eine niedrige Sanierungsrate kann an Informationsdefiziten, Förderdesign, Handwerkskapazitäten oder Eigentümerstruktur liegen. In jedem Fall sind zeitliche Bezüge, regionale Unterschiede und Segmenttrennungen (Neubau, Bestand, gewerblich, wohnwirtschaftlich) entscheidend, um Fehlschlüsse zu vermeiden.
Zukunftsperspektive 2026: Szenarien zwischen Rechtssicherheit und Investitionsklima
Für 2026 zeichnen sich zwei Leitszenarien ab. Erstens: Rechtssicherheit und Kommunikation gelingen. Dann werden Mieterinnen und Mieter wissen, worauf sie sich verlassen können, Vermieterinnen und Vermieter Verträge klar strukturieren, und die Immobilienwirtschaft kann ihre Kalkulationen anpassen. In diesem Fall ist zu erwarten, dass Projekte dort anlaufen, wo Nachfrage vorhanden ist, und dass Sanierungen Fahrt aufnehmen, wenn Förderlandschaft und Regelklarheit zusammenpassen. Zweitens: Unklarheit bleibt länger bestehen. In diesem Fall verschieben Unternehmen Entscheidungen, warten Abklärungen ab und reduzieren das Risiko. Das konsequente Ergebnis wäre ein verzögertes Anziehen von Neubau und Sanierung. Die Ankündigung der Mietrechtsreform schafft in jedem Fall Diskussionsbedarf, bietet aber auch die Chance, komplexe Regelungen verständlicher zu machen.
Querschnittsthemen gewinnen an Bedeutung: Digitalisierung in der Hausverwaltung, Transparenz in Abrechnungen, Energieeffizienz in Beständen, sozial ausgewogene Belastungen und die Rolle von Förderungen. Gerade die Hausverwalterinnen und Hausverwalter werden als Schnittstelle zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern noch stärker gefordert sein, weil sie Regeln erklären, Fristen einhalten und Projekte steuern. Für die gewerbliche Immobilienwirtschaft bleibt die Balance zwischen Rendite und Verantwortung zentral: Investitionen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, während Mieterinnen und Mieter auf leistbare, planbare Kosten angewiesen sind.
So bereiten sich Akteurinnen und Akteure jetzt vor
Für Privatpersonen gilt: Mietvertrag prüfen, Indexklauseln verstehen, Fristen im Blick behalten. Eine Beratung über Mietervereine oder Rechtskundigen verschafft Klarheit. Für Vermieterinnen und Vermieter empfiehlt sich ein Vertrags- und Prozesscheck: Sind Anpassungsmechanismen rechtssicher? Passen Befristungen zu den neuen Regeln? Liegen Informationsschreiben und Dokumente in aktueller Form vor?
Unternehmen der Immobilienwirtschaft sollten ihr Portfolio nach rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien segmentieren. Bei Projekten empfiehlt sich eine sorgfältige Due Diligence: Baurechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten, Energieziele und Mietvertragsmechaniken prüfen. Hausverwaltungen können proaktiv informieren, etwa über kurze Leitfäden zu MieWeG, Befristungen und Abrechnungen. Kommunen und Länder wiederum können mit klarer Kommunikation zu Bauordnung und Förderung beitragen, damit Planungssicherheit steigt.
Service und Termine: Das bringt der 12. Jänner 2026
Das Pressegespräch in der WKÖ bietet die Möglichkeit, die Positionen des Fachverbandes aus erster Hand zu hören. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie interessierte Branchenakteurinnen und -akteure können die Ankündigungen einordnen, Fragen stellen und den weiteren Fahrplan verstehen. Die Anmeldung wird aus organisatorischen Gründen bis 9. Jänner erbeten. Wer nicht vor Ort sein kann, hat laut AVISO die Möglichkeit, online teilzunehmen. Der Termin ist damit ein Knotenpunkt im österreichischen Immobilienjahr 2026.
Weitere Informationen finden Sie direkt in der Presseaussendung der WKÖ. Allgemeine Hintergründe zu Miet- und Wohnrecht stellt die Republik auf oesterreich.gv.at bereit. Branchenspezifische Hinweise und Kontaktstellen bietet der Fachverband auf wko.at.
Fazit: Ein Jahr der Weichenstellungen
2026 beginnt für die österreichische Immobilienwirtschaft mit Regeln, die Wirkung entfalten werden. Das Mietenwertsicherungsgesetz und neue Befristungen setzen Akzente, eine Mietrechtsreform ist angekündigt. Zugleich belasten niedrige Neubau- und Sanierungsraten die Zielbilder von leistbarem Wohnen, Klimaschutz und wirtschaftlicher Dynamik. Rechtssicherheit, gute Kommunikation und kluges Fördern werden darüber entscheiden, wie schnell der Markt wieder Tritt fasst.
Was können Sie jetzt tun? Beobachten Sie den Termin am 12. Jänner, prüfen Sie Verträge und lassen Sie sich beraten. Wenn Sie in Bau- oder Sanierungsentscheidungen eingebunden sind, holen Sie aktuelle Informationen ein und sprechen Sie mit Fachleuten. Und bleiben Sie informiert: Wir begleiten die Entwicklung und verlinken auf belastbare Quellen. Alle Details zum AVISO der WKÖ finden Sie hier: zur Quelle. Für weiterführende Fakten bieten sich offizielle Datendienste wie Statistik Austria an.






