Erster HPAI-Ausbruch in Kleinhaltung im Burgenland

Redaktion

17. November 2025: In einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See im Burgenland wurde erstmals in der laufenden Saison der Geflügelpest-Erreger HPAI H5N1 bei gehaltenen Vögeln nachgewiesen. Die Meldung trifft Haushalte, Landwirte und Gemeinden in Österreich direkt und verlangt rasche, koordinierte Maßnahmen. Dieser Bericht erklärt, was jetzt gilt, welche Zonen eingerichtet wurden, welche Folgen dies für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sowie Konsumentinnen und Konsumenten hat und welche Vorsichtsmaßnahmen Bund und Länder empfehlen. Quelle der Meldung ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Bestätigung durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit; siehe Originalmeldung auf der BMASGPK-Website und der OTS-Aussendung.

Geflügelpest im Burgenland: Was jetzt wichtig ist

Am 17. November 2025 wurde ein Bestand von rund 170 Tieren, darunter Hühner, Enten, Gänse und Puten, in einer Kleinhaltung positiv auf HPAI H5N1 getestet. Nach Fund mehrerer verendeter Tiere informierte das zuständige Veterinäramt die Behörden; die AGES bestätigte den Befund und der Betrieb wurde gesperrt. Noch lebende Tiere wurden tierschutzgerecht gekeult. Per Kundmachung werden eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern und eine Überwachungszone von 10 Kilometern eingerichtet. Die Behörden starteten risikobasierte Kontrollen in Geflügelhaltungen und setzten strengere Biosicherheitsregeln durch.

Fachbegriffe erklärt

HPAI: HPAI steht für High Pathogenicity Avian Influenza, auf Deutsch hochpathogene aviäre Influenza. Es handelt sich um Stämme des Vogelgrippevirus, die bei betroffenen Geflügelbeständen schwere und oft tödliche Krankheitsverläufe verursachen. Für Laien: HPAI ist weniger ein einzelnes Virus als eine Gruppe besonders aggressiver Varianten. Diese Varianten können Tierbestände schnell dezimieren, weil sie sich rasch ausbreiten und hohe Sterblichkeitsraten verursachen. Der Schutz vor HPAI basiert auf Früherkennung, Sperren, Keulung betroffener Bestände und strikten Biosicherheitsmaßnahmen, um Kontakt mit infizierten Wildvögeln zu verhindern und die Ausbreitung zwischen Betrieben zu unterbinden.

H5N1: H5N1 ist eine Subtyp-Bezeichnung des Influenzavirus A. Die Buchstaben und Zahlen beschreiben bestimmte Oberflächenproteine des Virus, die seine Eigenschaften und seine Einordnung in Subtypen bestimmen. Für Laien: H5 steht für eine Art des H-Proteins und N1 für eine Art des N-Proteins auf der Virushülle. Bestimmte Kombinationen wie H5N1 sind in der Vergangenheit wiederholt mit schweren Ausbrüchen in Geflügelbeständen verbunden gewesen. Beim Menschen sind Fälle möglich, bleiben aber sehr selten; dennoch ist Vorsicht geboten, da eine Prävention in Tierbeständen das Risiko für menschliche Infektionen mindert.

Geflügelpest: Geflügelpest ist die im deutschsprachigen Raum gängige Bezeichnung für aviäre Influenza bei Geflügel. Der Begriff umfasst sowohl hochpathogene als auch niedrigpathogene Varianten; in der Praxis ist mit dem Wort aber meist HPAI gemeint, wenn schwerwiegende Ausbrüche auftreten. Für Laien: Geflügelpest betrifft Hühner, Enten, Gänse, Puten aber auch andere Vogelarten. Symptome können plötzliche Todesfälle, Einbrüche der Legeleistung und allgemeine Schwäche sein. Maßnahmen bei Ausbruch zielen darauf ab, das Virus schnell zu lokalisieren, infizierte Tiere aus dem Verkehr zu ziehen und die Ausbreitung zu verhindern.

Kleinhaltung: Kleinhaltung bezeichnet Landwirtschaftliche oder private Haltung von Geflügel mit vergleichsweise wenigen Tieren, häufig in Hobbybetrieben oder kleinen Direktvermarktungs-Betrieben. Für Laien: Kleinhaltungen unterscheiden sich von Großbetrieben durch geringere Tierzahlen, oft engere Verknüpfung mit Haushalten und weniger professionelle Biosicherheitsstrukturen. Das macht Kleinhaltungen besonders vulnerabel, weil Wildvogelkontakte, Besucher oder gemeinsames Futtermaterial schneller zur Einschleppung von Erregern führen können. Schulung, einfache bauliche Maßnahmen und Meldepflichten sind darum zentral.

Biosicherheit: Biosicherheit umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Krankheitserreger von Tierbeständen fernzuhalten und die Ausbreitung innerhalb und zwischen Betrieben zu verhindern. Für Laien: Das beinhaltet Hygieneregeln wie Händewaschen, Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten, Begrenzung von Besucherinnen und Besucherzugang, Trennung von Geflügelarten sowie bauliche Maßnahmen wie geschlossene Ställe oder Netze gegen Wildvögel. Gute Biosicherheit ist der Kernschutz gegen die Geflügelpest, besonders in Zeiten erhöhten Vogelzuggeschehens.

Schutzzone: Eine Schutzzone ist ein enger Sicherheitsbereich rund um einen bestätigten Ausbruchsort, in dem strikte Maßnahmen gelten. Für Laien: In Österreich beträgt die typische Schutzzone hier 3 Kilometer Radius. Innerhalb dieser Zone werden alle Geflügelhaltungen klinisch untersucht, es gilt Stallpflicht für gelistete Arten, strengere Melde- und Desinfektionspflichten sowie Verbote für das Verbringen von Tieren und Produkten. Ziel ist, mögliche Sekundärausbrüche sofort zu entdecken und zu verhindern.

Überwachungszone: Die Überwachungszone umschließt die Schutzzone und hat meist einen größeren Radius, in diesem Fall 10 Kilometer. Für Laien: In dieser Zone erfolgen stichprobenartige Kontrollen und eine erhöhte Wachsamkeit. Es gelten ebenfalls Vorsichtsmaßnahmen, jedoch oft weniger strikt als in der Schutzzone. Die Maßnahmen sind risikobasiert und orientieren sich an der Gefährdungslage der Betriebe.

Historische Entwicklung der Geflügelpest in Österreich und Europa

Die Vogelgrippe ist in Europa kein neues Phänomen: Seuchen mit hochpathogenen Influenza-A-Viren wurden bereits seit dem 20. Jahrhundert beobachtet, mit größeren Häufungen seit den 1990er Jahren. In Österreich kam es in wiederkehrenden Jahren zu Ausbrüchen in Geflügelbeständen; besonders prägnant waren die Jahre mit starkem Vogelzug, als infizierte Wildvögel das Virus entlang ihrer Flugrouten verbreiteten. Die letzten Saisonen zeigten ein Muster: Im Herbst und Winter steigt die Zahl der Nachweise bei Wildvögeln, besonders bei Schwänen und Gänsen, und in manchen Jahren erfolgt eine Übertragung auf gehaltene Tiere. In der Saison 2025 wurden seit Ende September ausschließlich HPAI-positive Wildvögel in mehreren Bundesländern gemeldet – darunter Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich. Der Befund im Burgenland vom 17. November 2025 stellt den ersten bestätigten HPAI-Nachweis in einer Kleinhaltung in dieser Saison dar. Die historische Lehre ist klar: Wandernde Wildvögel und saisonale Stressfaktoren spielen eine Schlüsselrolle, und die enge Vernetzung von Betrieben erfordert ein abgestimmtes Krisenmanagement zwischen Bundes- und Landesbehörden.

Vergleich mit anderen Bundesländern, Deutschland und der Schweiz

In Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten gab es in der Saison 2025 vorwiegend Nachweise bei Wildvögeln wie Schwänen. Diese Verteilung unterscheidet sich lokal je nach Feuchtgebieten und Zugrouten. Im Vergleich zu Deutschland sind manche Grenzregionen öfter betroffen, weil größere Feuchtgebiete und Rastplätze den Vogelzug bündeln. Deutschland meldete in vergleichbaren Jahren sowohl Ausbrüche bei Geflügel als auch zahlreiche Fälle in Wildvögeln entlang der Nordsee- und Ostseeküste. Die Schweiz verzeichnete in einigen Saisonen ebenfalls Fälle bei Wildvögeln, allerdings gestaltet sich die landwirtschaftliche Struktur dort anders: Kleinflächigere Betriebe und strikte Biosicherheitsregeln in manchen Regionen können die Übertragung auf gehaltene Tiere begrenzen. Insgesamt zeigen Vergleiche: Regionen entlang wichtiger Zugrouten und mit hohen Beständen an rastenden Wasservögeln haben ein erhöhtes Risiko. Österreichs Behörden haben daraus gelernt und arbeiten länderübergreifend an Frühwarnsystemen und abgestimmten Schutzmaßnahmen.

Bürger-Impact: Konkrete Auswirkungen und Beispiele

Für private Halterinnen und Halter in der Schutzzone bedeutet die Kundmachung erhebliche Einschränkungen: Stallpflicht, Meldepflicht bei Auffälligkeiten, Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebs sowie Dokumentation von betriebsfremden Personen. Beispiel: Eine Hobbyhaltung mit 30 Hühnern darf die Tiere nicht mehr frei im Garten laufen lassen, bis die Zone aufgehoben ist. Direktvermarktende Betriebe in der Überwachungszone müssen vermehrt Proben abgeben und gesetzliche Vorgaben erfüllen; Lieferketten können kurzfristig gestört werden. Märkte, Ausstellungen und Tierbörsen in den betroffenen Zonen sind untersagt oder nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Für Konsumentinnen und Konsumenten besteht derzeit kein erhöhtes Risiko beim Verzehr von richtig gekochtem oder hygienisch behandeltetem Geflügelfleisch und Eiern; gesetzliche Verbringungsverbote beziehen sich jedoch auf Tiere, Bruteier, Fleisch und Nebenprodukte aus den betroffenen Betrieben. Kommunalpolitisch können lokale Märkte, Gastronomie- und Direktvermarktungsangebote temporär betroffen sein, was Einkommenseinbußen für Kleinst-Betriebe bedeutet.

Zahlen, Fakten und Analyse

Im betroffenen Burgenland-Betrieb umfasste der Bestand rund 170 Tiere. Die unmittelbaren Maßnahmen umfassen eine Schutzzone mit 3 Kilometern Radius und eine Überwachungszone von 10 Kilometern. Europaweit wurden binnen vier Wochen vor dem Befund 74 Ausbrüche bei Geflügel, 17 bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und 238 bei Wildvögeln gemeldet, größtenteils des Subtyps H5N1. Die Häufung korreliert mit dem Höhepunkt des herbstlichen Vogelzugs; Wildvögel können das Virus oft symptomlos ausscheiden. Analyse: Die Zahlen zeigen ein Muster von primär wildvogelgetriebenen Ausbrüchen mit sporadischer Übertragung auf gehaltene Tiere. Die hohe Zahl an Nachweisen bei Wildvögeln erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Kleinhaltungen mit unzureichender Biosicherheit betroffen werden. Die Einrichtung enger Schutzzonen und risikobasierte Kontrollen sind daher verhältnismäßige Instrumente, um sekundäre Ausbrüche zu vermeiden. Die Keulung betroffener Bestände wirkt drastisch, ist aber aus seuchenhygienischer Sicht notwendig, um Reservoirbildungen zu verhindern und die weitere Verbreitung über Handelswege zu unterbinden.

Maßnahmen für Betroffene und Behörden

  • Unmittelbare Sperre des Betriebes und tierschutzgerechte Keulung der betroffenen Tiere
  • Einrichtung einer 3 km Schutzzone und einer 10 km Überwachungszone
  • Stallpflicht, Meldepflicht und Desinfektionspflicht in der Schutzzone
  • Risikobasierte Kontrollen in der Überwachungszone
  • Verbot von Tiermärkten und Ausstellungen in den betroffenen Zonen ohne Ausnahmegenehmigung

Betroffene werden auf amtliche Hinweise verwiesen und sollten Kontakt zu ihrem zuständigen Veterinäramt halten. Nützliche weiterführende Informationen und praktische Hinweise finden sich auf den Seiten des BMASGPK und der AGES sowie in lokalen Behördenverlautbarungen; siehe die offizielle OTS-Meldung auf der BMASGPK-Webseite unter https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251117_OTS0122/vogelgrippe-erster-hpai-fall-in-kleinhaltung-im-burgenland-bestaetigt und weiterführende Informationen der AGES.

Zukunftsperspektive und Prognose

Kurzfristig ist mit verstärkten Kontrollmaßnahmen in den betroffenen Zonen zu rechnen und mit weiteren Probenahmen in benachbarten Beständen. Mittelfristig ist denkbar, dass bei anhaltend hoher Aktivität unter Wildvögeln weitere Betriebe – insbesondere Kleinhaltungen ohne zuverlässige Biosicherheit – betroffen sein könnten. Langfristig werden Bund und Länder die Erfahrung dieses Ausbruchs nutzen, um Präventionskonzepte zu stärken: verstärkte Informationskampagnen für Kleinhaltungen, bessere Zugangsregelungen zu Feuchtgebieten und gezielte Investitionen in Stallinfrastruktur. Eine realistische Prognose ist, dass die saisonale Aktivität mit dem Vogelzug in den kommenden Wochen weiter an Bedeutung gewinnt; sollte das Virus in lokale Populationen übergehen, können saisonale Wiederkehrsfenster entstehen. Die beste Strategie bleibt Prävention: Stabile Biosicherheitsstandards und rasche Reaktion auf erste Verdachtsfälle können größere wirtschaftliche Schäden verhindern und das Risiko für Menschen minimal halten.

Links und weiterführende Informationen

Amtliche Originalquelle: BMASGPK / OTS-Meldung vom 17. November 2025. Weitere praktische Hinweise zu Stallpflicht, Biosicherheit und Meldewegen finden sich auf der AGES-Webseite und bei den Landesbehörden. Interne Hintergrundartikel und Ratgeber auf 123haus.at: Vogelgrippe verstehen und Vorsorgen, Region Burgenland: Aktuelle Meldungen, Biosicherheit für Hobbyhalterinnen und Hobbyhalter.

Fazit

Der bestätigte HPAI-H5N1-Fall in einer Kleinhaltung im Burgenland am 17. November 2025 erinnert daran, wie schnell Geflügelpest lokale Betriebe und Gemeinschaften treffen kann. Schutz- und Überwachungszonen, Keulung betroffener Bestände und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen sind die zentralen Instrumente, um weitere Ausbreitung zu verhindern. Betroffene Halterinnen und Halter sollten engen Kontakt mit dem Veterinäramt halten, alle Meldepflichten beachten und Schutzmaßnahmen strikt umsetzen. Haben Sie Tiere in den betroffenen Zonen? Informieren Sie sich beim zuständigen Veterinäramt und nutzen Sie die oben verlinkten Informationsangebote. Für tiefergehende Fragen bieten die Landesstellen und die AGES fachliche Beratung an.