ElWG: Planungssicherheit und Sozialtarif für Österreich

Redaktion

Österreich diskutiert heute, am 11.12.2025, über einen selten klaren Schritt in Richtung Klimaneutralität: Das neue Strommarktgesetz, kurz ElWG, setzt laut der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 wichtige Rahmenbedingungen für mehr erneuerbare Energien, fairere Kosten und soziale Abfederungen. Die Kernaussage der Beschlüsse ist rasch erzählt, ihre Tragweite aber größer als es auf den ersten Blick scheint. Denn was für die Energiewende abstrakt klingt, entscheidet ganz konkret darüber, wie Photovoltaik-Anlagen auf Österreichs Dächern eingespeist werden, wie Betreiberinnen und Betreiber kalkulieren können und welche Haushalte durch einen Sozialtarif entlastet werden. Wer jetzt genauer hinsieht, erkennt: Hier wird der Kurs auf das Ziel Klimaneutralität 2040 geschärft – mit Folgen für Haushalte, Unternehmen und die Stromnetze in allen Bundesländern.

Neues Strommarktgesetz (ElWG): Bedeutung und Einordnung

Laut GLOBAL 2000 bringt das ElWG drei Kernelemente: kleinere PV-Anlagen werden von Gebühren für die Stromeinspeisung ausgenommen, größere und gewerblich betriebene Anlagen erhalten ein fixes Entgelt statt variabler Gebühren, und ein Sozialtarif – finanziert von Energieversorgern – umfasst nun zusätzlich Langzeitarbeitslose sowie Menschen, die Notstandshilfe beziehen. Außerdem wird der politische Kurs auf Klimaneutralität 2040 bekräftigt. Die Organisation spricht von wesentlichen Verbesserungen gegenüber dem Entwurf: Haushalte, die sauberen Strom bereitstellen, würden nicht mehr bestraft, und die Kombination aus Planungssicherheit und deutlich gesenkter Spitzenkappung soll den Anteil erneuerbarer Energien im Netz erhöhen.

Diese Mechanismen greifen dort, wo Energiewende in den Alltag hineingreift: auf Dächern, in Hauskellern, im Gewerbe und in den Netzen der Netzbetreiberinnen und Netzbetreiber. Sie harmonieren mit den längerfristigen Zielen der österreichischen Energiepolitik, insbesondere dem bilanziellen Ziel, den heimischen Stromverbrauch bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie zu decken, sowie dem übergeordneten Ziel der Klimaneutralität 2040. Hintergrundinformationen zum rechtlichen Rahmen und zu energiepolitischen Zielen sind beim Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) einsehbar, etwa zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) unter bmk.gv.at.

Fachbegriff erklärt: Was ist das Strommarktgesetz ElWG?

Das Strommarktgesetz, abgekürzt ElWG, beschreibt die gesetzlichen Spielregeln für Erzeugung, Verteilung, Handel und Nutzung von elektrischem Strom in Österreich. Während der Begriff Strommarkt umgangssprachlich den Wettbewerb der Anbieterinnen und Anbieter meint, regelt ein Strommarktgesetz die Rollen der Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer umfassend: vom Netzbetrieb über Einspeisung bis zu Preisstrukturen für Entgelte. Mit dem neuen ElWG werden etwa Gebühren- und Entgeltmechanismen für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik neu gefasst. Für Laien heißt das: Das Gesetz bestimmt, wie viel organisatorischer und finanzieller Aufwand beim Einspeisen anfällt, ob Kosten schwanken oder fix sind und welche sozialen Ausgleichsmechanismen gelten. Es ist also die juristische Grundlage, damit die Energiewende kalkulierbar und fair umgesetzt werden kann – für Haushalte, Unternehmen und die Allgemeinheit.

Fachbegriff erklärt: Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

Photovoltaik-Anlagen – kurz PV-Anlagen – wandeln Sonnenlicht direkt in Strom um. Das Herzstück sind Solarzellen, meist aus Silizium, die durch den photovoltaischen Effekt elektrische Energie erzeugen, sobald Licht auf sie trifft. Für Laien lässt sich PV so verstehen: Die Module auf dem Dach erzeugen im Tagesverlauf Strom, der zunächst im eigenen Haushalt genutzt wird. Überschüsse fließen ins öffentliche Netz (Einspeisung) oder in einen Batteriespeicher. Für die Einspeisung gibt es organisatorische und finanzielle Regeln, etwa Entgelte oder Vergütungen. Wenn PV-Anlagen von Gebühren befreit oder mit fixen Kosten belegt sind, ändert das die Wirtschaftlichkeit erheblich. Betreiberinnen und Betreiber können Investitionen besser abschätzen, Kreditraten entsprechend planen und die Anlage auf lange Sicht betreiben. Genau diese Planungssicherheit ist ein Kernanliegen vieler Bürgerinnen und Bürger, die in den letzten Jahren in PV investiert haben.

Fachbegriff erklärt: Einspeisung und Einspeiseentgelte

Unter Einspeisung versteht man das Einleiten von selbst erzeugtem Strom in das öffentliche Netz. Dafür braucht es einen Netzanschluss und Messung. In vielen Märkten fallen für diese Einspeisung Entgelte an – gewissermaßen Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur. Variable Entgelte schwanken je nach Netzlast, Zeit oder eingespeister Menge; fixe Entgelte sind stabile, vorhersehbare Kostenblöcke. Für Endkundinnen und Endkunden bedeutet ein Wechsel von variablen zu fixen Entgelten, dass sie monatlich besser kalkulieren können und weniger Risiko aus volatilen Gebühren tragen. Im neuen ElWG sieht GLOBAL 2000 genau darin einen Fortschritt: kleinere Anlagen sind von Gebühren ausgenommen, größere erhalten fixe Entgelte. Das senkt die Unsicherheit und erhöht die Finanzierungschancen, beispielsweise wenn Banken regelmäßige und planbare Kostenstrukturen fordern.

Fachbegriff erklärt: Spitzenkappung (Peak Capping)

Spitzenkappung bedeutet, dass in Phasen hoher Einspeisung – etwa an sonnigen Tagen mittags – die maximale Leistung einer Anlage gedrosselt oder technisch begrenzt werden kann, um das Netz zu stabilisieren. Für Laien: Das Netz ist wie eine Straße. Wenn zu viele Autos gleichzeitig fahren, gibt es Stau. Die Spitzenkappung ist eine Art Zuflussregelung, damit die Straße nicht überlastet. Im Kontext des ElWG ist wichtig, dass die Spitzenkappung laut GLOBAL 2000 deutlich niedriger ausfallen soll, also weniger stark begrenzend wirkt. Das kann dazu führen, dass ein größerer Anteil des erzeugten Solarstroms tatsächlich ins Netz gelangt. Für Betreiberinnen und Betreiber heißt das: Mehr der produzierten Energie kann eingespeist oder genutzt werden, was die Wirtschaftlichkeit und die Klimawirkung verbessert, ohne Netzsicherheit zu vernachlässigen.

Fachbegriff erklärt: Sozialtarif im Energiesektor

Ein Sozialtarif ist ein vergünstigter Stromtarif, der besonders schutzbedürftige Haushalte entlasten soll. Er ist ein Instrument der sozialen Energiepolitik und zielt darauf ab, Energiearmut zu verringern. Nach der heutigen Ankündigung soll der Sozialtarif von den Energieversorgern finanziert werden und zusätzlich zu bisher vorgesehenen Gruppen nun auch Langzeitarbeitslose sowie Menschen mit Notstandshilfe umfassen. Für Betroffene bedeutet das: eine spürbare finanzielle Entlastung in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten. Für den Markt insgesamt ist ein Sozialtarif ein Ausgleichsmechanismus, der die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen erhöht, weil er Härtefälle abfedert. Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten zur Marktaufsicht finden sich allgemein bei E-Control, der österreichischen Regulierungsbehörde.

Fachbegriff erklärt: Klimaneutralität 2040

Klimaneutralität bedeutet, dass insgesamt keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen. Emissionen, die nicht vermieden werden können, werden durch Einsparungen oder Bindung (zum Beispiel in Ökosystemen oder durch technische Verfahren) ausgeglichen. Österreich hat sich Klimaneutralität bis 2040 zum Ziel gesetzt. Dieses Ziel ist politischer Wegweiser für Gesetze wie das ElWG und flankierende Rechtsakte. Für Bürgerinnen und Bürger heißt Klimaneutralität 2040: Der Ausbau erneuerbarer Energien, die Elektrifizierung von Wärme und Mobilität und mehr Effizienz werden den Alltag prägen. Für Unternehmen bedeutet es Investitionsentscheidungen in Richtung sauberer Prozesse. Das Stromsystem ist dabei der Taktgeber, weil es saubere Energie für viele Sektoren bereitstellen muss.

Historischer Kontext: Von der Liberalisierung zum Ausbau erneuerbarer Energien

Die Entwicklung des österreichischen Strommarktes verlief über mehrere Etappen. Nach der Liberalisierung des Strommarktes in den frühen 2000er-Jahren wurden schrittweise Rahmenbedingungen geschaffen, um Wettbewerb zu ermöglichen und Netzstabilität zu sichern. Gleichzeitig begann der Aufbau eines Fördersystems für erneuerbare Energien. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde 2021 das Ziel verankert, den Stromverbrauch bilanziell bis 2030 vollständig aus erneuerbaren Quellen zu decken. Dieses Ziel hat den PV-Ausbau deutlich beschleunigt, ebenso wie Investitionen in Windkraft und Wasserkraft. Die Netzregulierung passte sich laufend an, um dezentralen Erzeugern – von Einfamilienhäusern bis zu gewerblichen Dachanlagen – Einspeisemöglichkeiten zu eröffnen. Das ElWG fügt sich in diese Linie ein, indem es Gebührenstrukturen vereinfacht und Planbarkeit für größere Anlagen schafft.

Die Diskussion um soziale Ausgleichsmechanismen läuft seit Jahren parallel. Energiearmut wurde als gesellschaftliche Herausforderung sichtbarer, insbesondere in Phasen stark steigender Energiepreise. Deshalb ist der Sozialtarif als Baustein sozialer Klimapolitik relevant: Er sorgt dafür, dass Investitionen in die Energiewende nicht auf Kosten jener gehen, die sie am wenigsten tragen können. In der Summe bedeuten diese Entwicklungen, dass Österreich bei der Energiewende nicht nur technische, sondern auch soziale und wirtschaftliche Faktoren in den Vordergrund rückt. Das ElWG, so die Bewertung von GLOBAL 2000, verstetigt diesen Kurs und verknüpft ihn mit dem übergeordneten Ziel Klimaneutralität 2040.

Zahlen, Fakten und was sie praktisch bedeuten

Die heute kommunizierten Eckpunkte liefern klare Signale, auch wenn im Text keine detaillierten Tarife oder Beträge genannt werden. Sichtbar ist:

  • Kleinere PV-Anlagen werden von Einspeisegebühren ausgenommen. Das entlastet einen großen Kreis privater Betreiberinnen und Betreiber, die in den letzten Jahren investiert haben.
  • Größere beziehungsweise gewerbliche Anlagen erhalten fixe statt variabler Entgelte. Das reduziert das Kostenrisiko und erleichtert die Finanzierung.
  • Eine deutlich niedrigere Spitzenkappung erhöht den Anteil einspeisbarer erneuerbarer Energie, ohne Netze zu überfordern.
  • Der Sozialtarif wird auf Langzeitarbeitslose und Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe ausgeweitet und von Energieversorgern finanziert.
  • Der politische Kurs zur Klimaneutralität 2040 wird bekräftigt; weitere Gesetze wie ein Erneuerbare-Gase-Gesetz, das Gaswirtschaftsgesetz und ein effektives Klimaschutzgesetz werden eingefordert.

Für die Analyse ist entscheidend, wie diese Punkte zusammenwirken. Wenn Gebühren für kleine PV-Anlagen entfallen, sinken die laufenden Kosten, und die Rendite wird berechenbarer. Fixe Entgelte für größere Anlagen vermeiden Preisspitzen bei den Netzgebühren, was Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern sowie Gemeinden in ihrer Budgetplanung hilft. Eine geringere Spitzenkappung erhöht die nutzbare PV-Energie zu den Zeiten der höchsten Produktion. Das ist systemdienlich, wenn Netze regional mit dem Zubau Schritt halten und Flexibilitäten – etwa Speicher – ausgebaut werden. Der Sozialtarif wiederum stellt die soziale Balance her und begünstigt die Akzeptanz dieser Strukturreformen.

Vergleiche: Bundesländer, Deutschland und die Schweiz

Innerhalb Österreichs sind die rechtlichen Grundlagen bundeseinheitlich, doch der praktische Vollzug variiert je nach Netzstruktur und Ausbaupfad. Bundesländer mit hoher PV-Dynamik werden besonders von der Gebührenbefreiung kleiner Anlagen profitieren, weil hier viele Haushalte und Betriebe bereits Prosumer sind – also gleichzeitig Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher sowie Erzeugerinnen und Erzeuger. Regionen mit stärker ausgelasteten Netzen gewinnen durch die Kombination aus planbaren Entgelten und klaren Vorgaben zur Spitzenkappung. Kommunale Energieprojekte, etwa Bürgerenergie-Gemeinschaften, können in beiden Fällen professioneller planen.

Im Vergleich zu Deutschland ist der sozial-ökologische Ansatz des ElWG gut anschlussfähig. Deutschland regelt mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Vergütung für erneuerbaren Strom sowie Netzzugang und Ausschreibungen. Planungssicherheit und soziale Abfederung – dort unter anderem durch Entlastungen bei Umlagen in der Vergangenheit – sind zentrale Leitplanken. Informationen zur deutschen Gesetzeslage bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter bmwk.de. Österreichs Fixkostenregelung für größere Einspeiser entspricht der Logik, Investitionen zu stabilisieren und Netzkosten transparent zu machen.

Die Schweiz setzt ebenfalls auf den Ausbau erneuerbarer Energien und kombiniert Einspeisevergütungen mit Investitionsbeiträgen. Der Föderalismus prägt die Umsetzung, ähnlich wie in Österreich die Rolle der Netzbetreiberinnen und Netzbetreiber regional variiert. Informationen zur Schweizer Energiepolitik sind beim Bundesamt für Energie (BFE) unter bfe.admin.ch verfügbar. Im Dreiländervergleich zeigt sich: Planungssicherheit, faire Netzentgelte und soziale Ausgleichsmechanismen sind überall Schlüsselfaktoren, um die Dekarbonisierung des Stromsystems voranzutreiben und gleichzeitig Versorgungssicherheit sowie Akzeptanz zu sichern.

Bürger-Impact: Was ändert sich konkret?

Für Haushalte mit kleiner PV-Anlage bedeutet die Gebührenbefreiung: weniger laufende Kosten beim Einspeisen, unkompliziertere Abrechnung und eine erhöhte Attraktivität der Eigenerzeugung. Beispiel: Ein Paar in Niederösterreich mit einer PV-Anlage auf dem Einfamilienhaus kann die Jahreskosten genauer kalkulieren und den Eigenverbrauch optimieren, ohne zusätzliche Einspeisegebühren fürchten zu müssen. Wer über die Nachrüstung eines Speichers nachdenkt, findet durch stabile Rahmenbedingungen bessere Voraussetzungen, um die Wirtschaftlichkeit über mehrere Jahre zu beurteilen.

Für Betreiberinnen und Betreiber größerer oder gewerblich genutzter Anlagen – etwa ein Dach eines Betriebs in Oberösterreich oder eine Freifläche im Burgenland – sind fixe Entgelte ein gewichtiger Punkt in der Business-Planung. Banken verlangen oft belastbare Szenarien über die Lebensdauer einer Anlage. Wenn variable Gebühren durch fixe Entgelte ersetzt werden, sinkt die Volatilität der Betriebskosten. Das erleichtert Finanzierungen, ermöglicht günstigere Kreditzinsen und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Projekte umgesetzt werden. In Summe beschleunigt das den Ausbau erneuerbarer Energien, wenn Netzanschlüsse und Bauverfahren zeitgerecht folgen.

Für sozial benachteiligte Haushalte – darunter Menschen, die seit langer Zeit Arbeit suchen, und Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe – bringt der Sozialtarif Entlastung. Das wirkt in drei Dimensionen: Erstens sinkt die laufende Belastung der Stromrechnung, zweitens werden finanzielle Krisen entschärft, drittens steigt die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen, weil sie als gerechter wahrgenommen werden. Kommunale Beratungsstellen und Sozialorganisationen können den Sozialtarif kommunikativ begleiten. Allgemeine Informationen zu Rechten und Pflichten am Strommarkt stellt E-Control bereit.

Für Gemeinden und Regionen eröffnet das ElWG die Chance, Bürgerenergie-Modelle ambitionierter zu planen. Wenn Gebührenstrukturen klar und Spitzenkappung überschaubar sind, lassen sich Gemeinschaftsanlagen und lokale Speicher besser dimensionieren. Das betrifft auch Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer von Mehrparteienhäusern – Stichwort Gemeinschaftsanlagen auf dem Dach – sowie Wohnbauträger, die Mieterinnen und Mieter mit lokalem, erneuerbarem Strom versorgen möchten.

Was Expertinnen und Experten sagen

GLOBAL 2000 sieht laut OTS-Aussendung deutliche Verbesserungen. Hannah Keller, Klima- und Energiesprecherin der Organisation, betont, dass viele Forderungen nun erfüllt sind. Sie hebt hervor, dass Haushalte, die sauberen Strom bereitstellen, nicht mehr bestraft würden, und würdigt das klare Bekenntnis zur Klimaneutralität 2040. Zur Kostensicherheit führt Keller aus, dass die Ausnahmen für kleine Anlagen einen Großteil der zuletzt investierenden Menschen vor zusätzlichen Gebühren schützen. Das fixe Entgelt für größere Einspeiserinnen und Einspeiser sorge für Planungssicherheit und somit für bessere Finanzierungsmöglichkeiten. In Kombination mit der nun deutlich niedrigeren Spitzenkappung leiste das einen wichtigen Beitrag, um den Anteil erneuerbarer Energien im Netz möglichst groß zu halten. Zum Sozialtarif betont Keller, dass zwei besonders armutsgefährdete Gruppen nun Teil der Klimawende seien – ein Schritt in Richtung Klimagerechtigkeit. Die Organisation fordert, weitere Energiegesetze rasch zu beschließen – darunter ein Erneuerbare-Gase-Gesetz, das Gaswirtschaftsgesetz und ein wirksames Klimaschutzgesetz.

Verzahnung mit weiteren Gesetzen und Strategien

Das ElWG entfaltet seine Wirkung nur im Zusammenspiel mit anderen Bausteinen der Energiepolitik: Planungs- und Genehmigungsverfahren, Ausbauziele für erneuerbare Energien, Netzplanung, Speicher, Weiterentwicklung der Marktregeln und Konsumentenschutz. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz liefert hierfür eine wichtige Grundlage, die auf der Seite des BMK unter bmk.gv.at erläutert wird. Ergänzend braucht es klare Regeln für erneuerbare Gase und das Gaswirtschaftsrecht, damit Sektorkopplung – das Zusammenspiel von Strom, Wärme und Gas – gelingt. Ein wirksames Klimaschutzgesetz kann zudem Planungssicherheit über Legislaturperioden hinweg geben, was Investitionen begünstigt. GLOBAL 2000 verbindet die Zustimmung zum ElWG daher mit der Aufforderung, diese Gesetze rasch zu beschließen.

Praxisbeispiele: Drei Szenarien aus Österreich

  • Das Einfamilienhaus in Tirol: Die Betreiberinnen und Betreiber einer kleinen PV-Anlage profitieren von gebührenfreier Einspeisung. Sie erhöhen den Eigenverbrauch, nutzen Überschüsse im Sommer für die Warmwasserbereitung und planen die Erweiterung um einen Speicher. Die wirtschaftliche Rechnung wird stabiler.
  • Der Gewerbebetrieb in der Steiermark: Eine große Dachanlage erhält fixe Entgelte für die Einspeisung. Der Betrieb kann Investition und Rückfluss besser kalkulieren, ein Kredit wird eher bewilligt. Gleichzeitig wird die Lastspitze am Standort mit Energiemanagement geglättet.
  • Die Gemeinde im Burgenland: Ein Bürgerenergieprojekt mit PV-Feld und Quartierspeicher profitiert von klaren Netzentgelten und geringer Spitzenkappung. Produktion und Verbrauch werden aufeinander abgestimmt, lokale Wertschöpfung entsteht.

Risiken und offene Punkte

So klar die Signale sind, so wichtig ist die konkrete Umsetzung: Netzbetreiberinnen und Netzbetreiber brauchen Planungs- und Investitionssicherheit für Leitungen, Umspannwerke und Digitalisierung. Konsumentinnen und Konsumenten benötigen transparente Informationen über neue Entgelte und Anspruchskriterien für den Sozialtarif. Für gewerbliche Projekte sind standardisierte Prozesse entscheidend, damit fixe Entgelte rasch in Finanzpläne einfließen. Schließlich muss die niedrigere Spitzenkappung mit Netzstabilität vereinbar bleiben – hier helfen intelligente Netze, Speicher und steuerbare Lasten. Der Schritt ist vielversprechend, doch der Weg zur Klimaneutralität 2040 erfordert konsequente, koordinierte Umsetzung in Bund, Ländern, Gemeinden und Unternehmen.

Zukunftsperspektive: Was bis 2030 und 2040 wichtig wird

Bis 2030 steht die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen im Mittelpunkt. Das ElWG kann als Beschleuniger wirken, wenn Netzkapazitäten, Speicher und Flexibilitätsmärkte mitziehen. Für Haushalte und Betriebe bedeutet das: mehr Möglichkeiten zur Teilnahme – von der eigenen PV-Anlage über Lastmanagement bis zur Teilnahme an Energiegemeinschaften. Die Ausweitung des Sozialtarifs stärkt die gesellschaftliche Basis für diese Transformation.

Bis 2040, dem Zieljahr der Klimaneutralität, werden die Anforderungen an das Stromsystem nochmals steigen. Sektorkopplung – also die Nutzung von Strom in Wärme- und Mobilitätssektor – benötigt mehr erneuerbaren Strom, verlässliche Netze und Marktregeln, die Investitionen belohnen und Effizienz fördern. Rechtsakte wie ein Erneuerbare-Gase-Gesetz und ein modernes Gaswirtschaftsgesetz schaffen hier Anschlüsse, etwa für grünen Wasserstoff in der Industrie oder in der Spitzenlastversorgung. Ein wirksames Klimaschutzgesetz kann zudem den Pfad festigen und Planungssicherheit über Regierungswechsel hinweg sicherstellen. Gelingt diese Kombination, wird das ElWG rückblickend als Baustein erkennbar sein, der die Weichen auf Ausbaubeschleunigung, soziale Fairness und Netzverträglichkeit gestellt hat.

Quellen und weiterführende Informationen

  • OTS-Aussendung von GLOBAL 2000 zum ElWG: ots.at
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG): bmk.gv.at
  • E-Control Österreich, Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten: e-control.at
  • Deutschland, Informationen zu erneuerbaren Energien (EEG): bmwk.de
  • Schweiz, Bundesamt für Energie: bfe.admin.ch

Schluss: Was jetzt zählt

Das ElWG bringt Entlastung für kleinere PV-Anlagen, Planbarkeit für größere Projekte, eine breitere soziale Absicherung und ein klares Bekenntnis zur Klimaneutralität 2040. Aus Sicht von GLOBAL 2000 sind damit zentrale Forderungen erfüllt. Damit der Schritt seine volle Wirkung entfaltet, müssen Netzausbau, Speicher, klare Prozesse und ergänzende Gesetze rasch folgen. Für Österreichs Haushalte, Unternehmen und Gemeinden heißt das: informieren, Chancen prüfen, Projekte konkretisieren. Für die Politik: Verlässlichkeit sichern und die sozialen Leitplanken konsequent mitdenken.

Wie erleben Sie die Energiewende konkret – als Betreiberin oder Betreiber einer PV-Anlage, als Mieterin oder Mieter, als Unternehmerin oder Unternehmer? Schreiben Sie uns Ihre Perspektive und Fragen. Weiterführende Hinweise und die Originalquelle zur heutigen Ankündigung finden Sie unter ots.at.