Darf ich in einer Kleingartensiedlung in Wien wohnen?

Redaktion

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Ist das ganzjährige Wohnen in Kleingartensiedlungen erlaubt? Die Vorschriften differieren in den einzelnen Bundesländern. In Wien ist es grundsätzlich zulässig, in einer solchen Anlage ansässig zu sein. Die Erlaubnis erhält, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Gartenlauben in Wien

Das Land hat in der Nutzung der Parzellen eine Vorreiterposition. Es ist gesetzlich erlaubt, ganzjährig darin zu wohnen, daher gestattet die Regierung eine Maximalgröße von 50 Quadratmetern. Dies ist mehr als in allen anderen Bundesländern Österreichs. Die zulässige Höhe liegt nicht mehr als fünf Meter über der Vergleichsfläche. Eine Gesamtkubatur von mehr als 50 Kubikmetern über dem anschließenden Gebäude ist nicht erlaubt. Es ist nicht gestattet, mehr als 25 Prozent der Grünfläche zu bebauen, damit das Prinzip des Gartens erhalten bleibt. Einige Bereiche gelten als nicht bebaubar.
Aufgrund der ganzjährigen Bewohnbarkeit haben viele dieser Häuser Keller oder Balkon und ein Obergeschoss, was ebenfalls mit dem Gesetz vereinbar ist. Im Gegensatz zu beispielsweise deutschen Kleingartensiedlungen, ist es möglich, Post zu erhalten. Diese holt der Empfänger von seinem Briefkasten ab, der sich in der Regel nicht direkt an der Parzelle befindet. Die Postkästen sind an einigen Standorten gesammelt angebracht.

Möglichst viel Wohnraum auf wenig Fläche

Um die maximal gegebenen 50 Quadratmeter optimal zu nutzen, bieten Unternehmen darauf angepasste Häuser an. Der Bau der in der Regel belagsfertig erstellten Häuser geht schnell vonstatten.
Ein Beispiel ist das Fertigteilhaus für Kleingartensiedlung mit dem Namen Square Living. Bei dessen Planung bemühten sich die Entwickler, die Fläche ideal zu nutzen. Das Gebäude ist energieeffizient und bietet eine Wohnfläche von etwa 73 Quadratmetern. Die Farbe der Fassade ist wählbar. Den zukünftigen Eigentümern stehen individuelle Grundrissvarianten zur Verfügung. Der Einbau eines Kamins ist möglich. Auf dieser Fläche findet eine kleine Familie genügend Raum, um gemütlich zu wohnen.
In Wien ist es keineswegs unüblich und nicht gesetzeswidrig, ganzjährig in einer Kleingarten-Siedlung wohnhaft zu sein. Dabei sind einige Regeln bezüglich der Größe des Wohnhauses zu berücksichtigen.