Am 26. Jänner 2026 setzt das Burgenland ein klares Zeichen: Vorsorge vor Aufregung. Nach Hinweisen auf Asbestvorkommen in Gesteinsmaterialien verschiebt das Land die Perspektive dorthin, wo es für die Gesundheit zählt: in die Atemluft. Eine neue Taskforce ordnet ein, misst nach und erklärt transparent, was die Ergebnisse bedeuten – für Gemeinden, Familien, Unternehmen und alle Bürgerinnen und Bürger. Diese nüchterne, faktenbasierte Herangehensweise ist bemerkenswert, denn sie verspricht klare Antworten statt vager Befürchtungen und stärkt damit das Vertrauen in die öffentliche Gesundheitsvorsorge.
Burgenland startet Luftmessungen zu Asbest: Einordnung, Plan und Bedeutung
Ausgangspunkt sind Untersuchungsergebnisse von Greenpeace zu Asbestgehalten in Gesteinsmaterialien. Darauf reagierte das Land Burgenland mit einer umfassenden Informationsoffensive und der Einrichtung einer Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“. Die zentrale Botschaft lautet: Nach derzeitigem Wissensstand besteht für die Bevölkerung keine akute Gesundheitsgefährdung. Entscheidend ist nicht, ob Asbest gebunden in Gesteinen vorkommt, sondern ob lungengängige Asbestfasern in relevanten Mengen in die Luft gelangen und eingeatmet werden können. Genau das wird jetzt systematisch geprüft.
Die Landesregierung kündigt an, so bald wie möglich mit vorsorglichen Luftmessungen an ausgewählten Standorten zu beginnen – zunächst dort, wo Proben entnommen wurden, sowie im Umfeld der betroffenen Steinbrüche in den Bezirken Oberwart und Oberpullendorf. LH-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner betont die Transparenz: Ergebnisse sollen veröffentlicht, in einfacher Sprache erklärt und auf einer Landkarte nachvollziehbar gemacht werden. Zusätzlich wird eine Hotline eingerichtet, und auch Gemeinden erhalten eine Ansprechstelle.
Der Infrastrukturlandesrat hebt hervor, dass in den Steinbrüchen weitere detaillierte Beprobungen erfolgen. Daraus werden bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen abgeleitet. Fachlich wird klargestellt: Asbest kann natürlich in bestimmten Gesteinen wie Serpentinit vorkommen. Der gerichtliche Sachverständige DI Michael Kochberger unterstreicht jedoch, dass der Nachweis von gebundenem Asbest im Gestein nicht automatisch eine Gesundheitsgefahr bedeutet. Relevant ist, ob die Fasern freigesetzt, in der Umgebungsluft messbar werden und ob es sich um lungengängige Fasern handelt.
Für Innenräume gilt im Arbeitnehmerinnenschutz ein rechtlich verbindlicher Grenzwert von 10.000 lungengängigen Asbestfasern pro Kubikmeter Luft. Dieser bezieht sich auf Arbeitsumgebungen, insbesondere in Innenräumen. Für Außenluft in Wohngebieten oder auf Spielplätzen existieren derzeit keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Es gibt zwar Richtwerte für Innenräume, deren Übertragung auf den Außenbereich ist aber aus fachlicher Sicht schwierig und muss fallbezogen erfolgen. Ein praktisches Beispiel: Asbestzementdächer (Eternit) können bis zu 20 Prozent Asbestfasern enthalten; solange diese Dächer nicht mechanisch bearbeitet werden, ist ihr Emissionspotenzial gering.
Medizinisch ordnet der burgenländische Amtsarzt die Lage so ein: Es liegen keine Hinweise auf eine erhöhte Inzidenz von Erkrankungen im Zusammenhang mit Asbest im Burgenland vor. Zugleich bleibt die Devise: vorsorgliche Messung, sachliche Bewertung, transparente Information.
Weiterführende Informationen und die Originalaussendung sind hier abrufbar: Quelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung via OTS.
Fachbegriffe verständlich erklärt: Was bedeuten die zentralen Begriffe?
Asbest: Asbest ist ein Sammelbegriff für natürlich vorkommende, faserförmige Silikatminerale, die sich durch hohe Zugfestigkeit, Hitzebeständigkeit und chemische Resistenz auszeichnen. Diese Eigenschaften führten über Jahrzehnte zu einem breiten Einsatz, etwa in Asbestzement, Dichtungen, Brandschutzplatten oder Bremsbelägen. Problematisch ist Asbest, wenn Fasern in der Luft schweben, eingeatmet werden und tief in die Lunge gelangen. Dort können sie Entzündungen und langfristig schwere Erkrankungen verursachen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen gebundenem Asbest in Materialien und frei werdenden, lungengängigen Fasern – nur Letztere sind unmittelbar gesundheitsrelevant.
Serpentinit: Serpentinit ist ein metamorphes Gestein, das durch Umwandlung aus ultramafischen Ausgangsgesteinen entsteht. In manchen Serpentinit-Vorkommen können Asbestminerale wie Chrysotil natürlich enthalten sein. Serpentinit selbst ist also kein „Gefahrstoff“, sondern ein Gestein mit potenziell asbestführenden Mineralen, die aber erst durch mechanische Prozesse wie Brechen, Zerkleinern oder starke Abrasion in problematischer Form freigesetzt werden können. Für die Gesundheitsbewertung reicht es daher nicht, Serpentinit allein zu identifizieren; entscheidend ist, ob und wie Fasern daraus in die Umgebungsluft gelangen.
Lungengängige Asbestfasern: Als lungengängig gelten Fasern, die so klein sind, dass sie bis in die tieferen Atemwege vordringen können. Fachlich werden sie oft über ihre Abmessungen definiert: sehr dünn, relativ lang und mit einem hohen Längen-zu-Durchmesser-Verhältnis. Solche Fasern bleiben länger in der Luft schwebend und werden leichter eingeatmet. Je kleiner der Durchmesser, desto tiefer können sie in die Lunge eindringen. Deshalb ist für das Risiko nicht nur die Menge an Asbest in einem Material relevant, sondern vor allem, ob sich diese Fasern in Größenordnungen bilden, die gesundheitlich kritisch sind.
Massengehalt versus Massenanteil: Der Massengehalt beschreibt, wie viel Asbest pro Masse einer Probe nachweisbar ist. Der Massenanteil von Asbestmineralen im Gestein wiederum sagt aus, welcher Anteil der Mineralzusammensetzung Asbestminerale sind. Entscheidend: Erst durch mechanische Einwirkung zeigt sich, in welchem Ausmaß aus Asbestmineralen tatsächlich Fasern entstehen, die potenziell freigesetzt werden. Ein hoher Massenanteil an Asbestmineralen bedeutet nicht automatisch viele lungengängige Fasern in der Luft. Für die Risikobewertung ist daher die Freisetzbarkeit in die Umgebungsluft ein Kernkriterium.
Grenzwert im Arbeitnehmerinnenschutz: In Arbeitsräumen, insbesondere in Innenbereichen mit potenzieller Asbestexposition, gilt in Österreich ein verbindlicher Grenzwert von 10.000 lungengängigen Asbestfasern pro Kubikmeter Luft. Dieser Wert dient dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und stützt sich auf arbeitsmedizinische Erkenntnisse und den Stand der Technik. Wichtig ist die kontextgerechte Einordnung: Dieser Grenzwert ist keine Messlatte für die allgemeine Bevölkerung oder für Außenbereiche. Er markiert eine Schutzlinie für spezifische Arbeitsumgebungen und ist nicht einfach auf die freie Umgebungsluft übertragbar.
Freisetzbarkeit: Freisetzbarkeit beschreibt, wie leicht Fasern aus einem Material in die Umgebungsluft gelangen. Sie hängt von Materialeigenschaften, Alter, Witterungseinflüssen und vor allem von mechanischer Beanspruchung ab. Beispielsweise weisen ungestörte, intakte Asbestzementdächer ein geringes Emissionspotenzial auf. Werden sie jedoch geschnitten, gebohrt oder abgebrochen, kann die Faserfreisetzung stark ansteigen. Deshalb spielt bei der Bewertung eine entscheidende Rolle, welche Nutzungsszenarien vorliegen und ob Schutzmaßnahmen die Freisetzung wirksam minimieren.
Inzidenz: Inzidenz bezeichnet in der Epidemiologie die Anzahl neuer Krankheitsfälle in einer definierten Population während eines bestimmten Zeitraums. Wenn die Landessanitätsdirektion von keiner erhöhten Inzidenz asbestbezogener Erkrankungen berichtet, heißt das: Es gibt derzeit keine auffällige Zunahme neu diagnostizierter Fälle über das zu erwartende Hintergrundniveau hinaus. Diese Aussage bezieht sich auf die vorliegenden Meldungen und Daten der Gesundheitsämter und ist Teil der laufenden medizinischen Beobachtung.
Historische Einordnung: Von der Baupraxis zur Vorsorgekultur
Asbest war jahrzehntelang ein vielseitiger Werkstoff: widerstandsfähig, feuerfest, günstig und leicht zu verarbeiten. Diese Kombination führte zu breiter Nutzung im Hochbau, in Infrastrukturprojekten und in technischen Anwendungen. Mit zunehmender wissenschaftlicher Evidenz über die Gesundheitsrisiken – insbesondere bei inhalierter Faserexposition – setzte in Europa ein Paradigmenwechsel ein: Weg vom Masseneinsatz, hin zu strengen Auflagen, Verboten und Maßnahmen der Gefahrenminimierung. In Österreich wurden Asbestanwendungen über die Jahre schrittweise stark reguliert und weitgehend verboten. Gleichzeitig wuchs das Bewusstsein für den Bestandsschutz und den kontrollierten Rückbau vorhandener Materialien, die Asbest enthalten können.
Diese Entwicklung stärkte mehrere Pfeiler der Vorsorge: spezifische Regeln im Arbeitnehmerinnenschutz, qualifizierte Entsorgung, klare Zuständigkeiten im Vollzug, flankiert von Information für Eigentümerinnen und Eigentümer. Behörden und Fachstellen entwickelten Verfahren, um Emissionen zu minimieren – angefangen bei Sicherheitsstandards auf Baustellen über Freigabemessungen in Innenräumen bis zu Merkblättern für den Umgang mit Bestandsmaterialien. Heute ist der Umgang mit Asbest in Österreich durch ein dichtes Netz aus Vorschriften und gelebter Praxis geprägt. Die aktuellen Schritte im Burgenland knüpfen genau daran an: Sie setzen auf Messbarkeit, Vergleichbarkeit und nachvollziehbare Kommunikation, um Sorge in Sicherheit zu überführen.
Vergleich: Burgenland im österreichischen und mitteleuropäischen Kontext
Österreichweit betrifft Asbest vor allem Bestandsmaterialien wie Asbestzementdächer, alte Fassadenplatten oder technische Bauteile. Die Bundesländer unterscheiden sich weniger in der rechtlichen Grundlage als in den regionalen Vorkommen bestimmter Gesteinsarten, der Dichte alter Baujahrgänge sowie in der Praxis der Baustellenkontrollen. Während urbane Regionen den Fokus häufig auf Sanierung im Gebäudebestand legen, stehen in ländlichen Gebieten zusätzlich Rohstoffe, Steinbrüche und Verkehrswege im Blick. Das Burgenland adressiert nun beide Perspektiven: Bestandsmaterialien und mögliche geogene Quellen im Umfeld von Steinbrüchen – und rückt die Außenluft als Bewertungsgröße in den Mittelpunkt.
Ein Blick nach Deutschland zeigt: Auch dort sind Asbestverwendungen seit vielen Jahren stark eingeschränkt, mit detaillierten Arbeitsschutzregelungen und strikten Vorgaben beim Rückbau. Messungen in Innenräumen, dokumentierte Sanierungsverfahren und Informationsangebote der Behörden gehören zum Standardrepertoire. In der Schweiz verfolgt man ebenfalls einen vorsorgeorientierten Ansatz: Arbeitsschutz, kontrollierte Sanierung und kantonale Informationsportale sorgen für Transparenz. Gemeinsam ist allen drei Ländern, dass für die Außenluft keine einheitlichen, allgemeingültigen Grenzwerte festgelegt sind. Stattdessen werden Kontext, Emissionsquellen und Expositionsszenarien fallbezogen beurteilt. Das Burgenland reiht sich mit seinem Messprogramm in diese bewährte Verantwortungskette ein.
Konkrete Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger: Was ändert sich?
Für die meisten Menschen im Burgenland ändert sich kurzfristig wenig – und genau das ist eine wichtige Nachricht. Es besteht nach heutigem Stand keine akute Gesundheitsgefährdung. Neu ist, dass die Behörden künftig systematisch Außenluftmessungen durchführen, die Ergebnisse veröffentlichen und verständlich erläutern. Bürgerinnen und Bürger können damit nachvollziehen, wie die Luftqualität an relevanten Standorten tatsächlich aussieht. Das schafft Orientierung, etwa für Familien in der Nähe von Abbaustätten, für Schulen und Kindergärten, aber auch für Vereine und Betriebe.
Praktisch bedeutet das: Wer im Alltag keine mechanischen Arbeiten an asbesthaltigen Bestandsmaterialien durchführt, hat üblicherweise kein erhöhtes Risiko. Für Eigentümerinnen und Eigentümer älterer Gebäude gilt weiterhin die bekannte Faustregel: Intakte Asbestzementteile belässt man unangetastet und vermeidet eigenständige Bearbeitung. Bei Sanierungsvorhaben sollte man sich an qualifizierte Fachbetriebe wenden, die Schutzmaßnahmen und Entsorgung korrekt umsetzen. Gemeinden erhalten durch die neue Ansprechstelle zusätzliche Unterstützung, etwa wenn Informationsbedarf besteht oder Baustellen koordiniert werden.
Arbeiterinnen und Arbeiter in relevanten Branchen profitieren von der klaren Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereichen sowie von der Erinnerung an geltende Arbeitsschutzstandards. Unternehmen im Bau- und Rohstoffsektor können sich an den angekündigten Messprogrammen orientieren und ihre betrieblichen Schutzkonzepte bei Bedarf präzisieren. Kurz: Die Maßnahmen zielen darauf ab, informierte Entscheidungen zu ermöglichen – auf Basis von Messwerten statt Mutmaßungen.
Zahlen und Fakten: Was sagt die Datenlage aus der Aussendung?
- In Arbeitsbereichen gilt für die Raumluft ein Grenzwert von 10.000 lungengängigen Asbestfasern pro Kubikmeter Luft. Dieser Wert dient dem Schutz in Innenräumen und ist nicht auf die allgemeine Außenluft übertragbar.
- Für Außenluft existieren keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Innenraum-Richtwerte können nicht ohne Weiteres auf Außenbereiche übertragen werden, die Bewertung muss anlassbezogen erfolgen.
- Asbestzement (umgangssprachlich oft mit dem Markennamen Eternit verbunden) kann bis zu 20 Prozent Asbestfasern enthalten. Bei ungestörter Nutzung ist das Emissionspotenzial gering.
Diese drei Eckpunkte sind für die aktuelle Debatte zentral. Erstens macht der Innenraum-Grenzwert klar, dass Arbeitsschutz streng geregelt ist. Zweitens zeigt der fehlende Außenluft-Grenzwert, warum eine vorsichtige, kontextbasierte Interpretation sinnvoll ist. Drittens liefert das Beispiel Asbestzement einen praxisnahen Hinweis darauf, dass Materialgehalt und Luftbelastung nicht gleichzusetzen sind. Die angekündigten Messungen sollen genau diese Lücke schließen: Sie liefern Daten, die zeigen, was vor Ort tatsächlich in der Luft ist.
Expertenstimmen aus der offiziellen Aussendung
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil betont die sorgfältige, sachliche Einordnung des Themas und den Fokus auf die Luftqualität. LH-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner unterstreicht die Transparenz: Messergebnisse werden offen gelegt und verständlich erklärt. Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner kündigt zusätzliche Beprobungen in den betroffenen Steinbrüchen an, um bei Bedarf weitergehende Maßnahmen abzuleiten.
Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige DI Michael Kochberger erklärt, dass der Nachweis gebundener Asbestgehalte in mineralischen Rohstoffen nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung bedeutet. Entscheidend sei, ob lungengängige Fasern freigesetzt und eingeatmet werden können. Der Unterschied zwischen Massengehalt und Massenanteil sowie die Bedeutung der mechanischen Zerkleinerung werden hervorgehoben. Der Verweis auf den arbeitsrechtlichen Grenzwert und das Fehlen entsprechender Grenzwerte für die Außenluft verdeutlicht die Notwendigkeit kontextspezifischer Bewertungen.
Mag. Andreas Temmel aus der Landesverwaltung erklärt, warum Messungen über längere Zeiträume nötig sind: Sie schaffen Vergleichbarkeit und ermöglichen eine fachlich korrekte medizinische Einordnung. Medizinisch fasst der burgenländische Amtsarzt Dr. Markus Schreier die Lage zusammen: Es liegen keine Hinweise auf vermehrte Erkrankungen im Zusammenhang mit Asbest vor.
Wie funktioniert die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“?
Die Taskforce vereint Expertinnen und Experten aus Umweltmedizin, Forschung, Verwaltung und Recht. Geleitet wird sie von Assoz. Prof. DI Dr. Hans-Peter Hutter (Medizinische Universität Wien) beziehungsweise Univ.-Prof. Dr. Hanns Moshammer als Vertreter. Mit an Bord sind unter anderem der gerichtliche Asbest-Sachverständige DI Michael Kochberger, der Molekularbiologe Univ.-Prof. Dr. Ulrich Elling, Landesumweltanwalt DI Dr. Michael Graf und die Amtssachverständige DI Dr. Andrea Schröck. Im ersten Schritt erarbeitet die Taskforce ein Messkonzept. Danach folgen Messungen an ausgewählten Standorten – beginnend an jenen Orten, an denen bereits Proben entnommen wurden, sowie im Umfeld der betroffenen Steinbrüche. Die Daten werden von den Fachleuten interpretiert, daraus werden Handlungsempfehlungen abgeleitet, die verbindlich umgesetzt werden. Laut Landesverwaltung ist zudem ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Ministerien vorgesehen.
Zukunftsperspektive: Was die Messkampagne für das Burgenland bedeuten kann
Mit der angekündigten Messkampagne setzt das Burgenland auf eine zweigleisige Strategie: erstens auf systematische Datenerhebung, zweitens auf transparente Kommunikation. Langzeitmessungen erlauben es, saisonale Schwankungen, Witterungseinflüsse oder baustellenbedingte Veränderungen zu erkennen. Gleichzeitig gilt: Messungen in der Außenluft sind anspruchsvoll, weil viele Faktoren – von Wind und Niederschlag bis zur Bodenbeschaffenheit – die Konzentrationen beeinflussen. Umso wichtiger sind saubere Methoden, klare Probenahmeprotokolle und veröffentlichte Qualitätskriterien.
Die angekündigte Veröffentlichung der Ergebnisse auf der Website des Landes, ergänzt durch Landkarte und verständliche Erklärformate, kann zur Blaupause für andere Regionen werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit eine verlässliche Anlaufstelle, um Messwerte einzuordnen. Gemeinden können darauf aufbauend Informationsinitiativen planen, Schulen und Kindergärten überarbeiten bei Bedarf ihre Hinweise für Außenaktivitäten in unmittelbarer Nähe von Baustellen, und Unternehmen justieren interne Vorsorgepläne.
Auf politischer Ebene stärkt das Vorgehen die evidenzbasierte Vorsorge. Sollten die Messungen unauffällig bleiben, liefert das belastbare Entwarnung. Zeigen sich lokale Auffälligkeiten, können Maßnahmen zielgenau dort ansetzen, wo sie nötig sind – etwa durch veränderte Betriebsabläufe, Staubminderungsmaßnahmen oder zeitlich begrenzte Anpassungen. So oder so: Die konsequente Trennung zwischen Materialgehalt und Luftbelastung sowie die Fokussierung auf lungengängige Fasern sind ein Maßstab, an dem sich künftige Debatten orientieren werden.
Praktische Hinweise: Worauf Haushalte, Gemeinden und Betriebe achten können
- Haushalte: Intakte Asbestzementdächer nicht selbst bearbeiten. Bei Sanierungsbedarf qualifizierte Fachbetriebe beauftragen und vorab beraten lassen.
- Gemeinden: Die Informationen der Landes-Taskforce aktiv nutzen, Ansprechpersonen benennen, Fragen aus der Bevölkerung bündeln und weiterleiten.
- Betriebe: Bestehende Arbeitsschutzkonzepte prüfen, Beschäftigte schulen, Staubminimierung bei mechanischer Bearbeitung konsequent umsetzen.
- Alle: Ergebnisse der veröffentlichten Messungen verfolgen und bei Unsicherheiten die Hotline des Landes nutzen.
Transparenz und Rechtssicherheit
Die Kommunikation der Landesregierung folgt den Grundsätzen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Daten werden veröffentlicht, die Kriterien der Bewertung offengelegt und die medizinische Einordnung fachlich abgesichert. Damit ist gewährleistet, dass die Bevölkerung Informationen erhält, die ohne Skandalisierung auskommen, aber alle relevanten Hintergründe darstellen. Für die rechtliche Einordnung gilt: Der arbeitsrechtliche Grenzwert ist eine Schutzbarriere in Innenräumen für Beschäftigte; für die Außenluft gelten derzeit keine gesetzlichen Grenzwerte, weshalb Ergebnisse stets im Kontext der Messumgebung und des Nutzungsszenarios interpretiert werden müssen.
Quellen und weiterführende Links
- Originalaussendung: Amt der Burgenländischen Landesregierung via OTS
- Land Burgenland – Informationen und Service: burgenland.at
- Allgemeine Fachinformation zu Asbest: Umweltbundesamt
Fazit: Messen, erklären, Vertrauen schaffen
Das Burgenland wählt mit der Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ einen sachlichen Weg: Zuerst messen, dann bewerten, anschließend verständlich informieren. Nach aktuellem Wissen gibt es keine akute Gesundheitsgefährdung. Entscheidend ist die Atemluft, nicht der reine Materialgehalt. Der arbeitsrechtliche Grenzwert und das Fehlen allgemeiner Außenluft-Grenzwerte zeigen, warum eine kontextbezogene Bewertung notwendig ist. Wenn die angekündigten Ergebnisse transparent veröffentlicht und verständlich erklärt werden, entsteht Orientierung – für Familien, Gemeinden und Betriebe gleichermaßen.
Bleiben Sie informiert, nutzen Sie die bereitgestellten Kanäle des Landes und stellen Sie Fragen: Was möchten Sie über Messstandorte, Methoden oder Bewertungskriterien wissen? Je konkreter die Fragen, desto präziser die Antworten – und desto robuster die gemeinsame Basis für kluge Entscheidungen im Sinne der Gesundheitsvorsorge.






