Eltern in Österreich schauen dieser Tage besonders genau auf die Babynahrung im Einkaufswagen. Am 28. Jänner 2026 ist ein Fall aktuell, der viele Fragen aufwirft, aber nur wenige gesicherte Antworten liefert. Nach Angaben von Foodwatch geraten nun auch Danone-Produkte der Marke Aptamil im internationalen Babymilch-Skandal in den Fokus. Berichtet wird von verschwundenen Artikeln in Regalen und Onlineshops, von einem möglichen leisen Rückruf ohne öffentliche Warnung, und von zeitlichen Abläufen, die Verunsicherung nähren. Für die österreichische Öffentlichkeit geht es um Klarheit: Wer informiert wann über welche Risiken? Und wie verlässlich funktioniert das europäische Warnsystem, wenn Säuglingsnahrung betroffen sein könnte? Dieser Beitrag ordnet die bekannten Fakten ein, erklärt die wichtigsten Fachbegriffe verständlich, vergleicht die Abläufe in Österreich, Deutschland und der Schweiz und zeigt, was Eltern jetzt konkret beachten können – sachlich, nachvollziehbar und mit Blick auf das Vorsorgeprinzip, das im EU-Recht verankert ist.
Babymilch-Skandal: Was über Danone, Aptamil und Foodwatch bekannt ist
Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion ist eine Mitteilung von Foodwatch. Die Verbraucherorganisation berichtet, dass verschiedene Aptamil-Produkte in Handels- und Drogerieketten derzeit aus Regalen und Onlineshops verschwinden. Nach Angaben der Organisation liege eine Liste vor, die auf einen stillen Rückruf deute. Foodwatch stellt dazu Fragen an Hersteller und Behörden: Nimmt Danone Produkte ohne öffentliche Warnung vom Markt? Wissen österreichische Behörden Bescheid? Und wie ist der Informationsfluss zwischen Unternehmen, Handel, Behörden und Öffentlichkeit strukturiert?
Besonders sensibel ist die Lage deshalb, weil kurz zuvor bei einem anderen Hersteller – Nestlé – eine ähnliche Chronologie zu beobachten war. Laut Foodwatch wurde in Österreich zunächst über die Feiertage still zurückgerufen, während eine öffentliche Warnung erst am 5. Jänner erschienen sei. Im neuen Fall verweisen die Aktivistinnen und Aktivisten auf ein Muster: Eine Danone-Probe vom 19. Jänner sei in Irland positiv auf das Toxin Cereulid getestet worden, worauf am 23. Jänner ein Eintrag im europäischen Schnellwarnsystem RASFF gefolgt sei, mit Rückrufen in mehreren Ländern. Österreich scheint in der RASFF-Übersicht bis dato nicht auf. Entsprechend drängt sich die Frage auf, ob und wie österreichische Konsumentinnen und Konsumenten informiert werden – und wer zu welchem Zeitpunkt welche Entscheidung trifft.
Für zusätzlichen Diskussionsstoff sorgt laut Foodwatch der Hinweis, dass der REWE-Konzern offenbar frühzeitig informiert worden sei, während andere Handelsketten angaben, keine Kenntnis zu haben (Stand: Mittwochnachmittag). Parallel seien bei BIPA – einer REWE-Drogeriekette – alle Aptamil-Produkte mit minus 25 Prozent rabattiert. Diese Beobachtung allein ist kein Beweis für einen Rückruf; Rabatte können unterschiedliche Gründe haben. Dennoch verdeutlicht die zeitliche Koinzidenz, wie wichtig transparente, einheitliche Verbraucherinformation ist, wenn es um Babynahrung und mögliche Gesundheitsrisiken geht.
Wesentlich für die Einordnung: Bislang liegen der Öffentlichkeit, abseits der Foodwatch-Darstellung und des RASFF-Hinweises aus Irland, keine detaillierten, in Österreich veröffentlichten Produkt- oder Chargenlisten vor. Herstellerinformationen und behördliche Verlautbarungen sind für die sachliche Bewertung entscheidend. Eltern sollten daher offizielle Plattformen beobachten und die Hinweise ihrer Einkaufsstätten ernst nehmen. Im Zweifel gilt stets: Produkte nicht verwenden, bis Klarheit besteht, und den Kundendienst kontaktieren.
Quellen und weiterführende Links
- Foodwatch-Mitteilung via OTS: ots.at
- EU-Schnellwarnsystem RASFF: ec.europa.eu/food/safety/rasff
- Österreichische Warnplattform (Lebensmittel): lebensmittelwarnungen.at
Fachbegriffe verständlich erklärt
Cereulid (Toxin): Cereulid ist ein hitzestabiles Giftstoff-Molekül, das von bestimmten Stämmen des Bakteriums Bacillus cereus gebildet werden kann. Der Stoff ist besonders heikel, weil er die übliche Zubereitungshitze übersteht, also auch nach dem Erwärmen noch aktiv sein kann. Cereulid wirkt auf den Magen-Darm-Trakt und kann Symptome wie Übelkeit, Erbrechen oder Bauchkrämpfe verursachen. Bei Säuglingen sind die Reserven und die Toleranzschwelle gegenüber Austrocknung und Elektrolytverlust geringer als bei Erwachsenen, weshalb schon vergleichsweise geringe Mengen problematisch sein können. Wichtig: Nicht jede Bacillus-cereus-Verunreinigung führt zu Cereulid, doch der Nachweis des Toxins ist ein ernstes Signal für ein mögliches Gesundheitsrisiko.
RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed): RASFF ist das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel. Es dient dazu, Informationen über Risiken schnell zwischen EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und relevanten Behörden auszutauschen. Meldet eine nationale Behörde etwa einen Befund, wird dieser im Netzwerk verbreitet, damit andere Länder prüfen können, ob betroffene Chargen auch bei ihnen im Markt sind. RASFF-Meldungen lassen Rückschlüsse auf Produkt, Risiko, betroffene Länder und Maßnahmen zu, ersetzen jedoch nicht nationale Rückrufe. Das System steht für Transparenz und Geschwindigkeit, ist aber kein öffentlicher Rückruf an sich – diesen müssen nationale Stellen und Unternehmen initiieren und kommunizieren.
Stiller Rückruf: Als stiller Rückruf wird umgangssprachlich bezeichnet, wenn Produkte aus Regalen entfernt oder der Verkauf gestoppt wird, ohne dass eine öffentliche Warnung oder breite Kommunikation stattfindet. Unternehmen informieren dabei häufig direkt den Handel und logistische Einheiten, um Warenflüsse zu stoppen. Zwar kann ein leises Vorgehen bei Vorsichtsmaßnahmen in frühen Prüfphasen sinnvoll sein, doch aus Verbrauchersicht entsteht ein Informationsdefizit: Wer das Produkt bereits zu Hause hat, erfährt möglicherweise nichts von der Maßnahme. Bei sensiblen Produktgruppen wie Säuglingsnahrung steht daher der Anspruch an eine rasche, öffentliche Information in besonderem Fokus.
Vorsorgeprinzip: Das Vorsorgeprinzip ist ein Grundsatz des EU-Lebensmittelrechts, der besagt, dass bei wissenschaftlicher Unsicherheit über mögliche Risiken für Gesundheit oder Umwelt vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollen. Es dient dazu, potenziellen Schaden zu verhindern, bevor er eintritt, und rechtfertigt vorläufige Maßnahmen wie Verkaufsstopps, Rückrufe oder Informationskampagnen. Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen müssen geeignet und notwendig sein, um das Risiko zu minimieren, und sollen angepasst werden, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Sicherheit genießt Priorität, selbst wenn Prüfungen noch laufen.
Chargenrückverfolgung (Traceability): Chargenrückverfolgung beschreibt die Fähigkeit, den Weg einer konkreten Produktionscharge von der Herstellung über Lagerung und Transport bis in den Handel lückenlos zu dokumentieren. Grundlage sind gesetzliche Pflichten zur Rückverfolgbarkeit. Im praktischen Rückruf-Fall muss rasch identifiziert werden, welche Packungen betroffen sind, wo sie sich befinden und wie sie aus dem Verkauf genommen werden können. Je präziser die Daten, desto gezielter kann ein Rückruf ausfallen – idealerweise ohne unbeteiligte Produkte zu belasten. Für Konsumentinnen und Konsumenten sind daher Chargen-Nummern und Mindesthaltbarkeitsdaten auf der Packung zentral, um eigene Vorräte zu prüfen.
Säuglingsanfangsnahrung (Infant Formula): Säuglingsanfangsnahrung ist speziell formulierte Babynahrung, die von Geburt an als Ersatz oder Ergänzung zur Muttermilch dienen kann, wenn Stillen nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Diese Produkte unterliegen in Europa strengen Regelungen zu Nährstoffzusammensetzung, mikrobiologischer Sicherheit und Kennzeichnung. Weil Säuglinge besonders empfindlich sind, gelten hier sehr niedrige Toleranzschwellen für Verunreinigungen. Herstellungsprozesse, Hygienestandards und Kontrollen sind entsprechend detailliert normiert, um Risiken – von Keimen bis zu unerwünschten Stoffen – so weit wie möglich zu minimieren.
Zeitleiste und Kontext: Was wir aus der Entwicklung lernen
Die Chronologie ist für die Bewertung zentral. Laut Foodwatch wurde am 19. Jänner eine Danone-Probe in Irland positiv auf Cereulid getestet. Am 23. Jänner erfolgte eine Meldung in RASFF. In mehreren Ländern kam es daraufhin zu Rückrufen. Österreich scheint in der RASFF-Liste bislang nicht auf, was zwei Interpretationen nahelegt: Entweder sind die hierzulande verfügbare Ware und Chargen nicht betroffen, oder Maßnahmen befinden sich in Prüfung und Abstimmung. Ohne offizielle Verlautbarungen sollte daraus jedoch keinesfalls voreilig geschlossen werden, dass keinerlei Risiko bestünde. Ein strukturierter Blick auf Verfahren hilft, die Lage einzuordnen.
Historisch hat die Europäische Union ihr Lebensmittelsicherheitsnetz kontinuierlich ausgebaut. Ein Meilenstein war die Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die Grundsätze des Lebensmittelrechts, die Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit festlegte. Das RASFF dient seit Jahren als Rückgrat für grenzüberschreitende Warnungen. Parallel haben Mitgliedstaaten nationale Portale etabliert, auf denen Warnungen und Rückrufe veröffentlicht werden. In Österreich existiert hierfür eine zentrale Plattform, in Deutschland das Portal lebensmittelwarnung.de, in der Schweiz informiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) öffentlich.
Ein Blick auf frühere internationale Vorfälle zeigt, wie entscheidend Transparenz und Tempo sind: Wenn Unternehmen, Behörden und Handel eng verzahnt kommunizieren, lassen sich Verunsicherung und Gesundheitsrisiken reduzieren. Komplex wird es, wenn Laborergebnisse, juristische Prüfungen und Lieferketten-Stände zeitlich auseinanderfallen. Dann gilt das Vorsorgeprinzip als Richtschnur: Im Zweifel informieren und absichern – und sobald Klarheit besteht, präzisieren.
Vergleich: Österreich, Deutschland und Schweiz im Rückruf-Fall
Österreich arbeitet mit föderal organisierten Lebensmittelaufsichten in den Bundesländern, deren Erkenntnisse über zentrale Kanäle aggregiert werden. Öffentlich relevante Informationen erscheinen gesammelt auf der nationalen Warnplattform. Die Stärke dieses Modells liegt in der Nähe zur lokalen Vollziehung und in klaren Informationsseiten für Konsumentinnen und Konsumenten. Herausforderungen entstehen dort, wo Absprachen zwischen Bund, Land, Unternehmen und Handel Zeit benötigen und Entscheidungen in mehreren Stufen fallen.
Deutschland setzt mit lebensmittelwarnung.de auf ein zentrales Portal, das von Behörden gespeist wird. Bundesländer können eigenständig warnen, doch die Veröffentlichung auf der Bundesplattform sorgt für Reichweite. Die föderale Breite ist ähnlich wie in Österreich, allerdings besteht eine besonders etablierte Routine in der Darstellung von Chargen, Mindesthaltbarkeitsdaten und Bildern der betroffenen Produkte. Das hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Identifizierung.
Die Schweiz verfolgt einen stark zentralisierten Informationsansatz über das BLV. Rückrufe und öffentliche Warnungen werden dort häufig einheitlich und mit deutlicher, laienverständlicher Risikoeinschätzung veröffentlicht. Vorteil: schnelle, klare Kommunikation bei kleineren Märkten und zentraler Kompetenz. In allen drei Ländern gilt: Je besser die Rückverfolgbarkeit, desto treffsicherer der Rückruf. Unterschiede zeigen sich vor allem in Geschwindigkeit, Detailgrad der Kommunikation und in der Balance zwischen Vorsorge und finaler Laborbestätigung.
Praktischer Bürger-Impact: Was Eltern jetzt konkret tun können
Für Eltern zählt im Alltag, was heute im Küchenregal steht. Diese Schritte helfen, Klarheit zu gewinnen und Risiken zu minimieren:
- Offizielle Informationsquellen prüfen: Besuchen Sie regelmäßig lebensmittelwarnungen.at sowie die Webseiten Ihrer Handelsketten. Achten Sie auf neue Einträge, Produktnamen, Chargenangaben und Mindesthaltbarkeitsdaten.
- Produkthinweise aufbewahren: Notieren Sie Chargennummern und MHD der im Haushalt befindlichen Babymilch. Fotos der Verpackung sind praktisch, falls Sie später nachfragen oder umtauschen möchten.
- Bei Unsicherheit nicht verwenden: Wenn Sie Zweifel an einem Produkt haben, lassen Sie es ungeöffnet, bis eine offizielle Klarstellung vorliegt. Tauschen oder retournieren Sie es nach den Vorgaben des Händlers.
- Kundendienst kontaktieren: Hersteller- und Händler-Hotlines geben Auskunft zu konkreten Chargen. Halten Sie Chargennummer und Kaufbeleg bereit.
- Auf Symptome achten: Sollte ein Kind nach der Nahrungsaufnahme plötzlich Übelkeit, Erbrechen oder Bauchschmerzen zeigen, wenden Sie sich an eine medizinische Ansprechperson. Bewahren Sie die Verpackung für Rückfragen auf.
Beispiele aus dem Alltag: Wer etwa in Wien in einer Drogerie Aptamil gekauft hat und nun verunsichert ist, kann zunächst die Chargenangabe prüfen, die Händler-Website sichten und bei Bedarf telefonisch nachfragen. In Tirol oder der Steiermark ist der Ablauf identisch. Wichtig ist, nicht in Panik zu geraten: Viele Rückrufe sind Vorsichtsmaßnahmen, die auf strengen Grenzwerten beruhen. Gleichzeitig ist bei Säuglingsnahrung stets erhöhte Aufmerksamkeit angebracht, weil die Betroffenen besonders sensibel sind.
Zahlen und Fakten: Was belastbar bekannt ist
Aktuell gesichert sind vor allem die Zeitmarken, die Foodwatch kommuniziert: 19. Jänner als Datum der positiven Probe in Irland, 23. Jänner als RASFF-Eintrag und die Feststellung, dass mehrere Länder Rückrufe eingeleitet haben. Österreich scheint in der RASFF-Liste nicht als betroffenes Land auf. Daraus ergibt sich die nüchterne Faktenlage: Es gibt eine internationale Meldung, nationale Maßnahmen wurden in einzelnen Ländern ergriffen, und für Österreich ist öffentlich noch nicht präzisiert, welche Produkte, falls überhaupt, betroffen sind.
Was lässt sich daraus analytisch ableiten? Erstens zeigt die kurze Spanne zwischen Probendatum und RASFF-Meldung, dass das europäische System grundsätzlich zügig arbeitet. Zweitens belegt die Reaktion „mehrerer Länder“, dass nationale Behörden und Unternehmen die Informationen aufnehmen und pragmatisch handeln. Drittens unterstreicht das Fehlen einer konkreten österreichischen Rückrufmeldung, wie wichtig nationale Verlautbarungen für die Öffentlichkeit sind – selbst wenn die Antwort lautet, dass keine betroffenen Chargen im österreichischen Handel sind. Denn auch eine Entwarnung ist eine wichtige Information.
Konkrete Produktlisten, betroffene Chargen und Stückzahlen liegen für Österreich derzeit nicht vor. Seriöse Berichterstattung verzichtet deshalb auf Spekulationen und verweist auf die nächste offizielle Mitteilung. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist das unbefriedigend; aus rechtlicher und gesundheitlicher Perspektive ist die Zurückhaltung jedoch geboten, um weder unbegründete Sorge zu schüren noch die Informationslage zu verzerren.
Recht und Zuständigkeiten: Wer wann informiert
Im europäischen Lebensmittelrecht sind Verantwortlichkeiten klar umrissen: Unternehmen tragen die primäre Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. Stellen sie ein Risiko fest, müssen sie handeln, also Produkte zurückhalten, zurückrufen und Behörden informieren. Behörden wiederum prüfen, koordinieren und veranlassen öffentliche Warnungen, wenn dies erforderlich ist. In Österreich wirken dabei Bundesstellen und die Lebensmittelaufsichten der Bundesländer zusammen. Der Handel ist als Schnittstelle zum Kunden zentral: Märkte müssen betroffene Waren auslisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren und gegebenenfalls Aushänge anbringen.
Für die Öffentlichkeit zählt die Verlässlichkeit dieser Kette. Ein „stiller Rückruf“ kann in frühen Phasen der Abklärung Teil des Krisenmanagements sein. Doch sobald ein konkretes Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten besteht oder nicht rechtzeitig ausgeschlossen werden kann, ist die transparente, öffentliche Information der sicherste Weg – gerade bei Babynahrung. Dies entspricht dem Vorsorgeprinzip und stärkt das Vertrauen in die Kontrollsysteme.
Österreich-Bezug: Was die Bundesländer jetzt leisten
Die österreichischen Bundesländer verfügen über Inspektorinnen und Inspektoren, die Proben entnehmen, Betriebe kontrollieren und Hinweise aus Handel und Bevölkerung aufnehmen. In einem internationalen Fall mit möglicher Relevanz für den heimischen Markt gewinnen drei Faktoren an Bedeutung: die lückenlose Chargenrückverfolgung, die rasche Laborlogistik und die Abstimmung mit Bund und Handel. Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und die westlichen Bundesländer verfügen über eingespielte Abläufe; Unterschiede entstehen vor allem durch lokale Handelsstrukturen und die Größe der betroffenen Warenströme. Im Ergebnis sollte, unabhängig vom Bundesland, die gleiche Kernbotschaft ankommen: Welche Produkte sind betroffen, welche nicht, und welche Schritte sind sinnvoll.
Transparenz und Kommunikation: Lehren aus dem Nestlé-Fall
Foodwatch verweist auf die Erfahrung, dass bei einem früheren Vorfall die öffentliche Warnung zeitverzögert erfolgte. Dieser Befund hat die Debatte in Österreich befeuert: Sollte es verpflichtende Fristen für öffentliche Hinweise geben, sobald ein substantieller Verdacht vorliegt? Oder braucht es abgestufte Warnstufen, die eine vorsichtige, aber rechtzeitig sichtbare Kommunikation erlauben, ohne vorzeitig zu verunsichern? Ein lernendes System zeichnet sich dadurch aus, dass es nach jeder Krise seine Prozesse justiert. Das gilt in gleicher Weise für Unternehmen, Behörden und den Handel.
Gute Krisenkommunikation – was zählt
- Klarheit: Welche Chargen, welches Risiko, welche Handlungsempfehlung.
- Tempo: Früh informieren, später präzisieren – statt spät und umfassend.
- Reichweite: Website, Aushänge, Medien, Push-Nachrichten, soziale Netzwerke.
- Dialog: Erreichbare Hotlines, FAQ, Rückerstattungsregeln, einfache Prozesse.
Zukunftsperspektive: Wie Rückrufe schneller, treffsicherer und fairer werden
Die aktuelle Lage ist auch eine Chance für Verbesserungen. Drei Entwicklungsfelder sind absehbar. Erstens die digitale Echtzeit-Rückverfolgung: Wenn Handel und Hersteller Chargeninformationen konsequent digitalisieren und für die Kontrollstellen standardisiert verfügbar machen, lassen sich betroffene Produkte schneller isolieren. Konsumentinnen und Konsumenten könnten per App durch Scannen des Barcodes unmittelbar erfahren, ob ihr Produkt betroffen ist. Zweitens die abgestufte Risikokommunikation: Eine europaweit harmonisierte Skala – von „Prüfung läuft“ bis „dringender Rückruf“ – könnte einheitliche Signale senden, ohne die Ergebnisse der Labore vorwegzunehmen. Drittens die Transparenzpflichten: Klare Mindeststandards für öffentliche Hinweise, inklusive Fristen und Mindestinhalten (Produktname, Charge, Risiko, Handlung), würden Interpretationsspielräume reduzieren.
Auch in Österreich könnte eine stärkere Verzahnung zwischen Bundes- und Landesbehörden sowie der nationalen Warnplattform dafür sorgen, dass Informationen zeitgleich und vollständig aufscheinen. Für Unternehmen lohnt sich proaktive Offenheit: Wer rasch und vollständig informiert, gewinnt Vertrauen zurück, minimiert Folgeschäden und zeigt Verantwortungsbewusstsein. Für Eltern und Kinder zählt am Ende ein einfaches Ergebnis: Was ist sicher, was nicht – und zwar so früh wie möglich.
Hinweis zu Verantwortung und Fairness
Wichtig ist, zwischen belegten Fakten und offenen Fragen zu unterscheiden. Der Hinweis auf eine RASFF-Meldung aus Irland und auf Rückrufe in mehreren Ländern ist ein klarer Fakt. Die Frage, ob in Österreich Danone-Produkte still zurückgerufen wurden, ist – Stand 28. Jänner 2026 – öffentlich nicht abschließend beantwortet. Deshalb sind Formulierungen wie „laut Foodwatch“, „nach vorliegenden Informationen“ und „derzeit unklar“ ein Gebot der Fairness. Sollte Danone oder eine österreichische Behörde präzisere Informationen veröffentlichen, werden diese die Lage neu bewerten. Ebenso gilt: Preisaktionen im Handel können unterschiedliche Gründe haben und sind für sich genommen kein Beleg für sicherheitsrelevante Maßnahmen.
Schluss: Was jetzt zählt
Die wichtigsten Punkte in Kürze: Eine positive Probe auf Cereulid vom 19. Jänner und eine RASFF-Meldung vom 23. Jänner haben in mehreren Ländern Rückrufe ausgelöst. Für Österreich ist derzeit unklar, ob und welche Produkte konkret betroffen sind. Foodwatch kritisiert eine mögliche stille Vorgehensweise und fordert klare, unmittelbare Information. Für Eltern sind offizielle Warnportale, Chargenprüfung und vorsichtiges Handeln die besten Instrumente, bis belastbare Klarheit besteht. Das Vorsorgeprinzip verlangt rasche, transparente Kommunikation, insbesondere bei sensiblen Produkten wie Babymilch.
Wie geht es weiter? Beobachten Sie die offiziellen Informationskanäle und die Websites der Hersteller und Händler. Stellen Sie Fragen an die Hotlines, wenn Sie verunsichert sind. Und melden Sie Auffälligkeiten Ihrer Lebensmittelaufsicht. Je schneller Hinweise ankommen, desto zielgenauer kann reagiert werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf den verlinkten Behörden- und Verbraucherportalen. Der öffentliche Diskurs über Prozesse, Fristen und Transparenz ist kein Selbstzweck – er schützt die Kleinsten und stärkt das Vertrauen in die Lebensmittelsicherheit.






