Prüfung eines Disziplinarverfahrens in der Angelegenheit Marktamt eingeleitet

Wien (OTS) – Die Magistratsdirektion der Stadt Wien gibt bekannt,
dass aufgrund
des derzeitigen Informationsstandes der Erhebungen der Internen
Revision der Magistratsdirektion – rund um die Vorwürfe und
Informationen zur Abteilungsleitung der MA 59 – Marktamt, eine
Sachverhaltsdarstellung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens in
Bearbeitung ist.

Angesichts der in der Öffentlichkeit diskutierten Zuständigkeiten
stellt die Magistratsdirektion der Stadt Wien klar, dass die
Beurteilung des Umgangs von Dienststellenleiter*innen ausschließlich
im Aufgaben- und Ingerenzbereich des Magistratsdirektors der Stadt
Wien als Leiter des Inneren Dienstes liegt.

Zwtl.: Zum Verfahren

Grundsätzlich ist die Stadt Wien als Arbeitgeberin verpflichtet,
einen Sachverhalt unabhängig vom öffentlichen Diskurs und der
Medienberichterstattung und unter Berücksichtigung der
Fürsorgepflicht für alle Bedienstetengruppen objektiv zu prüfen und
zu entscheiden.

Sollte sich daraus eine Pflichtverletzung ergeben, werden
entsprechende dienstrechtliche Maßnahmen gesetzt. Wenn ein
Disziplinarverfahren einzuleiten ist, befasst sich in weiterer Folge
die unabhängige Disziplinarkommission mit den vorgebrachten Inhalten.
Das Disziplinarverfahren der Beamt*innen ist in der Dienstordnung
1994 geregelt.

Da die zur Prüfung bzw. Untersuchung gelangenden Vorhalte und
Darstellungen den Geheimhaltungspflichten, wie insbesondere dem
Datenschutz unterliegen, und damit die Interessen der betroffenen
Bediensteten vollumfänglich zu wahren und zu schützen sind, sind der
Arbeitgeberin – und damit der Magistratsdirektion der Stadt Wien –
die Möglichkeiten einer umfassenden medialen Verbreitung und
Erläuterung von z.B. Prüfungsinhalten untersagt.