Wien (OTS) – Mit großem Erstaunen haben wir als Chefredakteure und
Chefredakteurinnen österreichischer Medien die Auflagen für
Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit dem
Terrorprozess am Landesgericht Klagenfurt gelesen.
Dass Film- und Fotoaufnahmen in einem derart sensiblen Verfahren
eingeschränkt werden, ist nachvollziehbar. Dass jedoch akkreditierten
Medienvertreterinnen und Medienvertretern sogar die Mitnahme von
Laptops und anderen elektronischen Arbeitsgeräten in den
Verhandlungssaal untersagt wird, halten wir für demokratiepolitisch
problematisch und im internationalen Vergleich äußerst ungewöhnlich.
Gerade bei einem Verfahren, das die Öffentlichkeit in hohem Maß
betrifft und bei dem das öffentliche Interesse entsprechend groß ist,
sollte eine zeitnahe, präzise und professionelle Berichterstattung
ermöglicht werden. Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren entsteht
heute nicht mehr ausschließlich durch den Bericht am nächsten Tag,
sondern auch durch unmittelbare digitale Dokumentation und laufende
Information der Bevölkerung.
Ein generelles Verbot sämtlicher elektronischer Geräte erschwert
diese Berichterstattung massiv. Journalistinnen und Journalisten
werden faktisch gezwungen, unter Bedingungen zu arbeiten, die nicht
annährend dem heutigen Standard professioneller journalistischer
Praxis entsprechen.
Die gesellschaftliche und demokratiepolitische Relevanz von
Gerichtsberichterstattung wird nicht zuletzt seitens der Justiz immer
wieder betont. Aus dieser Regelung spricht aber nicht nur ein
generelles Misstrauen gegenüber professionellen Medienvertretern,
sich an ausgesprochene Aufnahmeverbote zu halten. Sondern auch eine
im Sinne der Medienfreiheit besorgniserregende Missachtung des
substanziellen Unterschieds zwischen Journalistinnen und
Journalisten, die im Gerichtssaal ihrem Beruf nachgehen und anderen
Besucherinnen und Besuchern. Die verkündeten Auflagen stellen aus
unserer Sicht einen grundrechtswidrigen Eingriff in Art 10 MRK dar,
der die Freiheit der Berichterstattung garantiert.
Wir ersuchen daher das Landesgericht Klagenfurt, die besagte
Regelung zurückzunehmen und eine praktikable Lösung zu ermöglichen,
die sowohl Sicherheitsinteressen als auch die berechtigten
Anforderungen unabhängiger Berichterstattung berücksichtigt.
Verein der Chefredakteurinnen und Chefredakteure (APA, „Der
Standard“, „Die Furche“, „Die Presse“, „Falter“, “Heute“, „Kleine
Zeitung“, „Kurier“, „News“, „Niederösterreichische Nachrichten“,
„Oberösterreichische Nachrichten“,“profil“, „Salzburger Nachrichten“,
„Tiroler Tageszeitung“, „trend“, „Vorarlberger Nachrichten“)
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