Wien (PK) – Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung gegen
„Parkplatz-Abzocke“
und „Abmahnmissbrauch“ werden nun umgesetzt. Nunmehr soll der Weg vor
Gericht für diese Fälle kostengünstiger werden, zudem werden
Leitentscheidungen des Obersten Gerichtshofs ermöglicht. Die
entsprechende Regierungsvorlage befürwortete der Nationalrat heute
einstimmig. Ein Abänderungsantrag der Grünen, mit dem sie eine –
ohnedies mittlerweile gegenstandslose – Sonderregel für die
Kaiserfamilie zum Vernehmungsort von Zeugen aus dem Gesetz streichen
wollten, blieb in der Minderheit.
Für Klarstellungen der Rechtslage für Wertsicherungsklauseln in
Mietverträgen mittels einer weiteren Regierungsvorlage sprachen sich
außerdem ÖVP, SPÖ und NEOS aus. Übernommen wird damit unter anderem
eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, wonach eine der
Regelungen nach dem Konsumentenschutzgesetz über unzulässige
Vertragsbestandteile keine Relevanz mehr für Mietverträge hat.
Maßnahmen gegen „Parkplatz-Abzocke“
Mit der Änderung des Gerichtsgebührengesetzes, des
Rechtsanwaltstarifgesetzes und der Zivilprozessordnung sollen die
geplanten Maßnahmen der Bundesregierung gegen „Parkplatz-Abzocke“ und
„Abmahnmissbrauch“ umgesetzt werden. Beim Thema Besitzstörung durch
ein Kraftfahrzeug seien vermehrt Fälle zu beobachten, in denen eine
Besitzstörungsklage angedroht wird, sollte nicht ein höherer
Geldbetrag – der mehrere hundert Euro erreichen könne – gezahlt
werden. Nunmehr soll es kostengünstiger werden, in diesen Fällen eine
gerichtliche Entscheidung ergehen zu lassen. Das soll jene
außergerichtlichen Abmahnungen zurückdrängen, die unter Hinweis auf
die Kosten eines Gerichtsverfahrens höhere Zahlungen für die
Abstandnahme von einer Besitzstörungsklage verlangen.
So soll in den diesbezüglichen Fällen die Gerichtsgebühr auf 70 Ꞓ
ermäßigt werden, wenn die Angelegenheit mit der ersten Verhandlung
beendet wird. Im Fall der Zurückziehung der Klage vor Zustellung an
den Verfahrensgegner soll sich die Gebühr von 70 Ꞓ auf 35 Ꞓ
verringern. Der Streitwert soll unter bestimmten Voraussetzungen im
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) mit 40 Ꞓ festgelegt werden. Das soll
nicht nur Besitzstörungsverfahren betreffen, sondern auch alle
sonstigen Verfahren, in denen Rechtsschutz gegen eine störende
Handlung durch ein Kraftfahrzeug angestrebt wird. Eingegriffen werden
soll laut Erläuterungen nur in die Tarifordnung betreffend jene
Fälle, denen vom Gegner gar nicht entgegengetreten wird. Zur
Verdeutlichung wird eine Berechnung der kostenseitigen Auswirkungen
für den Bereich des RATG angeschlossen, wonach sich der
diesbezügliche Tarif auf 107,76 Ꞓ beläuft.
Um Leitentscheidungen zu erhalten, wird es überdies für einen
begrenzten Zeitraum von fünf Jahren möglich sein, in
Besitzstörungssachen den Obersten Gerichtshof (OGH) anzurufen. Auch
die anderen Maßnahmen sind vorerst auf fünf Jahre befristet. Mit
einer zusätzlichen Feststellung im Justizausschuss hatten ÖVP, SPÖ,
NEOS und FPÖ unterstrichen, dass aus ihrer Sicht geringfügige
Eingriffe, wie etwa das einmalige kurzfristige Anhalten, Befahren
oder Umdrehen auf einer befestigten Fläche, ohne dass dadurch jemand
behindert worden oder ein Schaden entstanden ist, keine
Störungshandlung darstellen würden.
Mit dem heutigen Beschluss beende man die Abzocke von
Autofahrern, sorge dafür, dass der Missbrauch des legitimen
Instruments der Besitzstörungsklage endet und entziehe diesem
Geschäftsmodell die Grundlage, so Justizministerin Anna Sporrer. In
den betreffenden Anwaltsschreiben seien oft mehrere hundert Euro
gefordert und andernfalls ein kostspieligeres Gerichtsverfahren
angedroht worden. Nunmehr würden die Kosten für Gerichtsgebühren und
Rechtsanwaltstarife in diesen Fällen gesenkt und ebenso befristet mit
einer „Sunset Clause“ der Rechtszug zum OGH ermöglicht. Sie sei
zuversichtlich, dass der OGH für Rechtsklarheit sorgen werde, so
Sporrer.
Dem Missbrauch des Rechtsinstruments in der Besitzstörung werde
heute ein Riegel vorgeschoben, meinte auch Markus Tschank (FPÖ). Die
vorliegende Lösung sei aber noch kein Allheilmittel, man werde
wachsam bleiben. So wäre etwa die Einführung eines Schikaneverbots
aus seiner Sicht eine Möglichkeit zur Verschärfung.
Für die entsprechenden Fälle würden heute die Gerichtskosten und
Anwaltskosten gesenkt, zudem würden höchstgerichtliche Entscheidungen
ermöglicht, so Alma Zadić (Grüne). Sie werde zustimmen, bemängelte
aber, dass mit der Ausschussfeststellung eine materiellrechtliche
„Handreiche“ an den OGH geschickt werde.
Der Drohung, dass bei Nichtbezahlung solcher Abmahnungen die
Gerichtskosten höher ausfallen würden, werde heute die Grundlage
entzogen, so Sophie Marie Wotschke (NEOS). Wenn man diesen Streit
antrete, werde man künftig deutlich geringere Kosten haben.
Auch Selma Yildirim (SPÖ) zeigte sich erfreut, dass diesen
missbräuchlichen Androhungen betreffend Besitzstörung und der Abzocke
ein Riegel vorgeschoben werde. Sollte es zum Verfahren kommen, seien
für diese Fälle die Tarife so herabgesetzt worden, dass das für
niemand mehr lukrativ sei. Auch Muna Duzdar (SPÖ) unterstrich, dass
mit dem Missstand der letzten Jahre aufgeräumt werde. Es sei hier
gelungen, mit kleinen gesetzlichen Eingriffen dem Missbrauch die
Grundlage zu entziehen, indem man Gerichtsverfahren für diese Fälle
kostengünstig und niederschwellig mache.
Klaus Fürlinger (ÖVP) erörterte in seiner Rede, er sei im
Zusammenhang mit seiner Erkrankung, die auch seine Sprache betreffe,
auf die Initiative „Zero Project“ aufmerksam gemacht worden und habe
sich für seine heutige Rede von der Möglichkeit überzeugen lassen,
einen Stimmavatar einzusetzen. Er wolle damit auch anderen Menschen
in ähnlichen Situationen Hoffnung geben, so Fürlinger. Was den
heutigen Gesetzesbeschluss betrifft, sei es unter Missbrauch des
bestehenden Rechts zu überhöhten Schadenersatzforderungen gekommen,
um aus „Lappalien“ ein einträgliches Geschäft zu machen. Ein
legistischer Eingriff in das Recht des Besitzes erschien allerdings
allen als schwierig. Daher gebe es zum Beschluss auch eine
„Handreichung“ an die Gerichte in Form der Ausschussfeststellung.
Diese Feststellung – mit dem OGH als Background – sowie die
Auslaufregel der gesetzlichen Änderungen nach fünf Jahren sollten aus
seiner Sicht reichen, Missbrauch zu beschränken oder gar zu
verhindern.
Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen
Zahlreiche Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen, insbesondere
im Verhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmern, seien in den
letzten Jahren zum Gegenstand von Verfahren vor dem Obersten
Gerichtshof geworden. So habe im Lichte einer Entscheidung des
Obersten Gerichtshofs (OGH) eine der Regelungen nach dem
Konsumentenschutzgesetz über unzulässige Vertragsbestandteile keine
Relevanz mehr für Mietverträge oder sonstige längerfristige
Dauerschuldverhältnisse, heißt es in den Erläuterungen. Mit der
vorliegenden Gesetzesänderung soll die entsprechende Regelung
dahingehend präzisiert werden. Außerdem werden Klarstellungen zu den
Regelungen der gröblichen Benachteiligung nach dem Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) vorgenommen. Beide Änderungen sollen
auch auf bestehende Verträge anzuwenden sein.
Die Entscheidungen des OGH zu Wertsicherungsklauseln in
Mietverträgen hätten zu Unsicherheiten geführt, zudem seien
gravierende Auswirkungen auf Einzelverträge befürchtet worden, so
Justizministerin Sporrer. Mit der Reform soll für
Dauerschuldverhältnisse die rechtliche Basis für Rechtssicherheit
sowie Planungssicherheit geschaffen werden. Im Gegensatz zur reinen
Rechtsprechung des OGH werde nunmehr das Recht auch kodifiziert.
Auch er sei der Meinung, dass etwas zur Klarstellung zu diesen
Fragen getan werden müsse, so Harald Stefan (FPÖ). Was heute
vorliege, führe aber nicht dazu, meinte er. Im ABGB sehe er für
Mietverträge „nichts gemacht“, zum Konsumentenschutzgesetz habe der
OGH bereits die Klarstellung getroffen. Die Problematik mit
unzulässigen Wertsicherungsklauseln bleibe daher bestehen.
Derzeit sei nicht klar, ob der OGH von seiner jüngsten
Rechtsprechung in dieser Sache betreffend das Konsumentenschutzgesetz
abweichen werde, so Elke Hanel-Torsch (SPÖ). Daher würde hier der
Rahmen klargestellt und würden auch im ABGB klare Regelungen
getroffen. Mieterinnen und Mieter bräuchten ein Mietrecht, das
schützt und keine teuren Gerichtsverfahren, zeigte sie sich
überzeugt. Die Rechtsprechung des OGH habe Befürchtungen ausgelöst
wie etwa, dass Mietzinse rückwirkend auf den Anfangszins fallen oder
Anpassungen gar nicht mehr möglich seien, so Jakob Grüner (ÖVP).
Wertsicherungsklauseln seien notwendig, sonst würde niemand mehr
langfristige Verträge abschließen. Rechtsunsicherheiten in diesem
Zusammenhang bezeichnete er als höchst gefährlich, weil sie den
Neubau, Sanierungen und damit das Angebot lähmen würden und das
wiederum die Preise steigen lasse.
Der OGH habe auch erklärt, dass die Wertsicherungsklausel in
vielen Verträgen nicht gerecht sei, meinte Alma Zadić (Grüne). Mit
den jetzigen Gesetzesänderungen würden Ansprüche von Mietern mit
einem Schlag vernichtet, wies sie dazu auf „vernichtende
Stellungnahmen“ zum Gesetz etwa der Arbeiterkammer oder der
Mietervereinigung hin. Man hätte abwarten können, wie der OGH
tatsächlich entscheide. Sie habe von einem Abtausch in der Koalition
gegen den aktuellen „Minimietdeckel“ gehört. Den Preis würden jetzt
die Mieter zahlen. Von einem „wahrscheinlich größten Sündenfall der
Zweiten Republik“ sprach Nina Tomaselli (Grüne), zumal hunderte
Millionen von Ansprüchen von Mieterinnen und Mietern vernichtet
würden. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar





