Wohnen

KI in der Verwaltung: Verfassungsausschuss schickt AVG-Novelle ins Plenum

Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute mit
den Stimmen
der Koalitionsparteien eine Novelle zum Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und zum Verwaltungsstrafgesetz (
VStG) ins Plenum geschickt. Ziel ist es, die Digitalisierung von
Verwaltungsverfahren voranzutreiben und rechtliche Grundlagen für den
Einsatz von KI zu schaffen. Unter anderem geht es um die
Unterstützung bei der Einbringung von Anträgen durch Chatbots,
vollständig automatisierte Erledigungen sowie um die Ermöglichung
sogenannter „No-Stop-Verfahren“, bei denen Leistungen ohne vorherige
Antragstellung erbracht werden. Zudem sollen die Formalvorschriften
für Anonym- und Organstrafverfügungen adaptiert werden.

Die Opposition lehnte den Gesetzesentwurf zwar nicht
grundsätzlich ab, mahnte aber Nachbesserungen ein. Vor allem, dass
Behörden die Möglichkeit erhalten sollen, Bescheide künftig mithilfe
von KI vollautomatisch auszustellen, sehen FPÖ-Abgeordneter Michael
Schilchegger und die Grünen-Abgeordneten Süleyman Zorba und Agnes
Prammer kritisch. Zorbas Vorschlag, die Beratungen über die
Regierungsvorlage zu vertagen und die entsprechenden Bestimmungen
noch einmal zu überdenken, fand allerdings keine Mehrheit.

Staatssekretär Alexander Pröll betonte, dass vollständig
automatisierte schriftliche Erledigungen nur in vorab bestimmten,
geeigneten Materien möglich sein werden. Welche das sind, solle per
Verordnung festgelegt werden. In Frage kommen ihm zufolge
ausschließlich „Massenerledigungen“, also etwa gleichartige
Förderanträge. Individuelle Baubescheide seien ausdrücklich nicht
gemeint, bekräftigte er. Es gehe keinesfalls um Beweiswürdigungen
durch KI, versicherte ein Vertreter des Ministeriums.

Pröll wies zudem auf die gesetzlich verankerten Auflagen für
automatisch erlassene Bescheide hin. So müsse es der zuständigen
Behörde jederzeit möglich sein, in den Vorgang einzugreifen. Überdies
werden Testphasen und laufende Kontrollen in Bezug auf die
Rechtmäßigkeit der Erledigungen vorgeschrieben. Automatisch erlassene
Bescheide sind Pröll zufolge außerdem als solche zu kennzeichnen:
Erhebt man dagegen „Vorstellung“ treten sie automatisch außer Kraft
und die Behörde muss den Bescheid neu erlassen.

Vorbild antragslose Arbeitnehmerveranlagung

In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ( 539 d.B. ) wird
darauf hingewiesen, dass es in manchen Bereichen bereits spezielle
gesetzliche Grundlagen für beschleunigte Verfahren ohne
Antragstellung gebe, wobei als Beispiele die antragslose
Familienbeihilfe und die antragslose Arbeitnehmerveranlagung genannt
werden. Zudem würden manche Stellen wie die Städte Wien und Linz
bereits Chatbots für Auskünfte einsetzen. Künftig soll es auch
möglich sein, derartige Anwendungen für die Einbringung von Anträgen
zu nutzen. Dabei ist laut Gesetzesentwurf sicherzustellen, dass die
eingesetzten Chatbots barrierefrei zugänglich sind und es zu keinen
Diskriminierungen kommen kann.

Bei Anonym- und Organverfügungen soll es künftig nicht mehr nötig
sein, einen Zahl- bzw. Erlagschein zu hinterlassen oder
auszuhändigen. Vielmehr können die relevanten Zahlungsinformationen
wie die Bezeichnung des Empfängers, die IBAN und die
Identifikationsnummer auch auf der Verfügung selbst abgedruckt
werden. Das werde teilweise ohnehin bereits praktiziert und solle nun
legalisiert werden, wird dazu in den Erläuterungen angemerkt. Zudem
würden die meisten Zahl- und Erlagscheine schon derzeit ungenutzt
entsorgt.

FPÖ äußert Bedenken gegen KI-Bescheide

Sowohl die FPÖ als auch die Grünen äußerten allerdings Bedenken
gegen den Gesetzesentwurf. Es komme ihm so vor, als plane die
Regierung bereits die Dachfenster, bevor noch das Fundament des
Gebäudes stehe, sagte FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger. Vor
allem bei der vollständigen Automatisierung schießt der
Gesetzesentwurf seiner Meinung nach über das Ziel hinaus. KI die
Erstellung von Bescheiden ohne die Einbindung eines Menschen zu
überlassen, sei zum jetzigen Zeitpunkt „hoch gefährlich“, warnte er
vor Fehlentscheidungen. Schließlich sei KI im juristischen Bereich
noch nicht so weit. Immer wieder komme es zu Halluzinationen, wie
Erfahrungen in der Praxis zeigten.

Schilchegger pochte außerdem darauf, geeignete Einsatzgebiete für
automatisierte Erledigungen gesetzlich festzulegen und dabei
sicherzustellen, dass komplexe Verfahren, etwa nach der
Gewerbeordnung, nicht umfasst sind. Er könne sich aber durchaus einen
einstimmigen Beschluss vorstellen, wenn die Regierungsparteien
kompromissbereit seien, sagte er. Knackpunkt für seinen
Fraktionskollegen Markus Tschank ist die Formulierung des Paragraphen
18a, der bestimmte Auflagen für vollständig automatisierte
schriftliche Erledigungen enthält.

Grüne: Lachendes und weinendes Auge

Mit „einem lachenden und einem weinenden Auge“ sieht Süleyman
Zorba (Grüne) den Entwurf, wie er sagte. Es sei positiv, die
Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben, betonte er. Einige
Punkte würden seine volle Unterstützung finden. So sei es zu
begrüßen, wenn digitale Tools zur Unterstützung von Antragstellungen
eingesetzt werden.

Skeptisch sieht Zorba allerdings vollautomatisierte Erledigungen
mit Hilfe von KI. Die entsprechenden Bestimmungen seien zu schwammig
und ungenau, argumentierte er. Außerdem gebe es große Unterschiede
bei der Qualität von Sprachmodellen. Auch das große Problem der
„Black Box“ stehe im Raum. Niemand habe etwas dagegen, Prozesse zu
automatisieren, sagte Zorba, es sei aber wichtig zwischen
Automatisierung und KI zu unterscheiden. Die zweiwöchige
Einspruchsfrist für Betroffene ist für ihn außerdem kein
ausreichender „Safeguard“.

Zorba plädierte daher dafür, zunächst einmal „nur die Hälfte des
Entwurfs“ umzusetzen, und sich über die restlichen Bestimmungen noch
einmal Gedanken zu machen. Ein von ihm eingebrachter Vertagungsantrag
wurde allerdings nur von FPÖ und Grünen unterstützt und blieb damit
in der Minderheit.

Skeptisch äußerte sich auch Zorbas Fraktionskollegin Agnes Sirkka
Prammer. Das Gesetz sei gut gedacht aber nicht gut gemacht, meinte
sie. So wolle die Regierung KI nicht dafür nutzen, um die Verwaltung
zu unterstützen, sondern um Menschen zu ersetzen. Man betrete
Neuland, wenn nicht ein Mensch Entscheidungen treffe, sondern die KI.
Das verdiene mehr Aufmerksamkeit. Prammer befürchtet, dass KI nicht
in der Lage ist, die Plausibilität von Angaben zu prüfen, zumal auch
immer mehr Anträge auf KI beruhten und halluzinierte Sachverhalte
beinhalten könnten. Auch dass nicht gesetzlich festgelegt wird,
welche Materien von automatisierten Erledigungen ausgenommen sein
müssen, hält Prammer für beunruhigend.

SPÖ: Datenschutz und Rechtsschutz sind gewährleistet

Keine Bedenken gegen die Regierungsvorlage hat hingegen die SPÖ.
Mit dem Gesetz werde nur der rechtliche Rahmen geschaffen, die
genauen Materien würden erst per Verordnung festgelegt, hob SPÖ-
Abgeordnete Muna Duzdar hervor. Dabei werde es ausschließlich um
einfache Sachverhalte gehen. Bereiche, die komplexer sind, seien
ausdrücklich nicht umfasst. Zudem gebe es einen Mechanismus, um den
Automatisierungsprozess außer Kraft zu setzen. Betroffene könnten
gegen KI-generierte Bescheide ohne Begründung Vorstellung erheben: In
diesen Fällen trete der Bescheid außer Kraft und ein Mensch müsse
sich damit befassen. Duzdar hob zudem hervor, dass es nicht um
Verfahren vor Verwaltungsgerichten gehe, sondern um Erledigungen von
Behörden erster Instanz.

Selma Yildirim (SPÖ) machte geltend, dass es im Bereich der
Bundesabgabenordnung bereits automatisierte Erledigungen gebe, wobei
sie insbesondere auf die antragslose Familienbeihilfe und die
antragslosen Arbeitnehmerveranlagung verwies. Insofern betrete man
kein Neuland, betonte sie. Datenschutz und Rechtsschutz sind aus
Sicht ihres Fraktionskollegen Manfred Sams jedenfalls gewährleistet,
auch Transparenz sei gegeben.

NEOS: Verwaltung braucht digitale Tools

Ausdrücklich begrüßt wurde die Novelle auch von Ines Holzegger (
NEOS). Da etliche Stellen im öffentlichen Dienst nicht nachbesetzt
werden sollen, brauche es digitale Tools zur Unterstützung der
Verwaltung, erklärte sie. Die Regierung gehe auch nicht von einer
bestimmten Fehlerquote aus, widersprach Holzegger Abgeordnetem Zorba,
für den Fall des Falles sei es aber wichtig, dass Bescheide auch nach
Rechtskraft noch aufgehoben werden könnten. Das sei grundsätzlich
auch bei fehlerhaften menschlichen Erledigungen möglich.

Konkret sollen automatisch erlassene Bescheide laut
Regierungsvorlage innerhalb von zwei Monaten aufgehoben oder
abgeändert werden können. Dabei hat die Behörde „mit möglichster
Schonung erworbener Rechte“ vorzugehen, wie es im Gesetz heißt.

ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl erwartet sich von den neuen
Gesetzesbestimmungen eine weitere Beschleunigung von Verfahren.
Gleichzeitig seien der Rechtsstaat und der Rechtsschutz weiterhin
gewährleistet, versicherte er. Befürchtungen, dass die gleiche KI,
die Personen vielleicht zur Formulierung von Anträgen nutzen, über
eben diese Anträge entscheiden, hält er für unbegründet. Die Behörden
müssten ihre eigenen Anwendungen bauen.

Pröll: Verwaltung muss mit Digitalisierung Schritt halten

Staatssekretär Alexander Pröll betonte, dass die Digitalisierung
längst im Alltag angekommen sei. Die Verwaltung müsse mit dieser
Entwicklung Schritt halten. Auch eine digitale Verwaltung bleibe aber
eine rechtsstaatliche Verwaltung, versicherte er.

Es geht nicht darum, die Verwaltung durch Technik zu ersetzen,
sondern die Verwaltung durch Digitalisierung zu unterstützen,
unterstrich Pröll, der auch auf die antragslose Familienbeihilfe und
die antragslose Arbeitnehmerveranlagung als positive Beispiele
verwies. Seiner Meinung nach ist die Vorlage ein guter Kompromiss.

Ein Vertreter des Ministeriums hielt fest, dass es bei der
vorliegenden Novelle nicht um den Einsatz von KI für
Beweiswürdigungen gehe, sondern um automatisierte Erledigungen. Auch
bei der Bearbeitung von Anträgen durch Menschen könnten Fehler
passieren, sagte er. Faktisch ausgeschlossen ist es ihm zufolge, dass
die Novelle eine automatisierte Entscheidung von Verwaltungsgerichten
ermöglicht, wie er gegenüber NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak
erklärte. (Schluss Verfassungsausschuss) gs