Wien (PK) – Eine Regierungsvorlage mit Neuerungen zu Energieausweisen
für Gebäude
zielt auf bessere Information zur Energieeffizienz ab. Der
Justizausschuss hat die Vorlage aus dem Justizressort heute mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS ins Plenum geschickt. Mit einem
Abänderungsantrag der Dreierkoalition wurde im Ausschuss das
Inkrafttreten noch vom 30. Mai 2026 auf den 1. Juli 2026 verschoben.
Vertagt wurden eine Reihe von Oppositionsanträgen. So fordern die
Grünen einen Schutz vor Einschüchterungsklagen, sogenannten SLAPP-
Klagen, und wollen die dreijährige Verbraucher-
Entschuldungsmöglichkeit dauerhaft verlängern. Die FPÖ pocht
wiederholt auf eine Entlastung der Justizanstalten und spricht sich
für einen besseren strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen Missbrauch
von Unmündigen sowie für ein „Gewaltschutzpaket III“ aus.
Regierungsvorlage zu Energieausweisen
Mit den Änderungen des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes ( 476 d.B.
) sollen EU-Bestimmungen zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
umgesetzt werden. So soll künftig auch dann ein Energieausweis
auszuhändigen sein, wenn ein Mietvertrag – etwa betreffend eine
Wohnung oder ein Geschäftslokal – verlängert wird. Damit soll
sichergestellt werden, dass immer die aktuelle Information zur
Verfügung steht, erörterte Justizministerin Anna Sporrer. Bei online
sowie offline geschalteten Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen soll
laut Entwurf neben dem Indikator der Gesamtenergieeffizienz die
Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben sein. Angeführt werden soll
außerdem neben dem Heizwärmebedarf auch der Endenergiebedarf – die
Angabe des Gesamtenergieeffizienz-Faktors soll dafür entfallen, so
die Erläuterungen. Zu Letzterem gehe der Entwurf davon aus, dass die
Richtlinie 6 des Österreichischen Instituts für Bautechnik („OIB-
Richtlinie 6“) betreffend die Inhalte der Energieausweise wie in der
Vergangenheit von den Ländern übernommen wird. Sollte dies nicht der
Fall sein, werde die Bestimmung erforderlichenfalls zu modifizieren
sein, so die Erläuterungen. Insgesamt gehe es darum, die Transparenz
in den Anzeigen weiter zu verbessern, so die Justizministerin.
Die EU-Richtlinie gehe vom Regelfall eines digitalen
Energieausweises aus, so Sporrer. Wenn die Käuferin oder der Käufer
oder die Mieterin oder der Mieter dies verlangt, soll der
Energieausweis aber auf Papier, etwa als Ausdruck, vorzulegen und
auszuhändigen sein.
Energieausweise behalten zehn Jahre ab Erstellung ihre
Gültigkeit, wird in den Erläuterungen ausgeführt. Ausdrücklich
angeordnet werde daher, dass bestehende Energieausweise für ihre
Gesamtdauer von zehn Jahren weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Für
jene, die die neuen Angaben noch nicht enthalten, soll in Verkaufs-
und Vermietungsanzeigen wie bisher der Heizwärmebedarf und der
Gesamtenergieeffizienz-Faktor angegeben werden können. Durch die
Übergangsbestimmungen werde für Rechtssicherheit gesorgt, so die
Justizministerin.
Als „skurril“ erachtet es Nikolaus Scherak (NEOS), dass bei
Vertragsverlängerung der Energieausweis neuerlich vorgelegt werden
soll. Die EU-Vorgaben würden hier aber keinen Spielraum bieten. Lukas
Brandweiner (ÖVP) zufolge werde bei der Umsetzung der EU-Vorgaben
darauf geachtet, dass es nicht zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand
komme. Aus Sicht von Manfred Sams (SPÖ) geht es um mehr Transparenz
und darum, Gebäude klimafreundlicher zu machen.
Alma Zadić (Grüne) kritisierte allerdings eine lückenhafte
„Minimalumsetzung“ und fehlende Kontrolle. Das Paket bleibe ohne
Durchsetzungskraft, die Strafhöhen trotz Inflation unverändert.
Harald Stefan (FPÖ) bezweifelt demgegenüber die Sinnhaftigkeit der
Energieausweise und meinte, die FPÖ habe schon 2012 gegen diese
gestimmt. Er halte den bürokratischen Aufwand nach wie vor für
überschießend, zumal kein Gebäude dadurch besser würde.
Grüne gegen Einschüchterungsklagen
Beschäftigt haben sich die Abgeordneten auch mit dem Thema
Einschüchterungsklagen, sogenannten SLAPP-Klagen („Strategic lawsuits
against public participation“). Diese seien ein Mittel, mit dem
Unternehmen und Behörden die kritische Öffentlichkeit mit rechtlichen
Mitteln zum Schweigen bringen wollen, führen die Grünen aus. Das sei
„brandgefährlich“, denn die Demokratie brauche kritische Medien,
engagierte Aktivistinnen und Aktivisten sowie Whistleblower, die
Missstände aufzeigen. Sie fordern daher zum Schutz vor solchen Klagen
mit einem Antrag ( 815/A(E) ), unverzüglich einen Gesetzesentwurf zur
Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in Begutachtung zu schicken.
Enthalten müsse dieser Entwurf aus Sicht der Grünen einen Schutz vor
Einschüchterungsklagen auch bei rein nationalen Fällen sowie in allen
Rechtsgebieten wie etwa auch bei missbräuchlichen Privatanklagen.
Außerdem brauche es wirksame verfahrensrechtliche Garantien und
Maßnahmen wie einen vollumfänglichen Kostenersatz und unkomplizierten
Zugang zu ausreichender finanzieller Unterstützung für die beklagte
Partei und eine Beistandsmöglichkeit für Organisationen mit
berechtigtem Interesse im gerichtlichen Verfahren. Demokratie lebe
vom offenen Wort, betonte Alma Zadić (Grüne). Sie bemängelte, dass
die Frist für die Umsetzung der Richtlinie bereits verstrichen sei.
Ausschussvorsitzender Klaus Fürlinger (ÖVP) meinte demgegenüber,
in der Praxis gebe es solche Klagen in Österreich nicht. Für
missbräuchliche Klagen gebe es außerdem ausreichend Schutz im
österreichischen Recht. Anglo-amerikanische Rechtsordnungen zu
importieren, würde nur für Verwirrung sorgen. Zadić entgegnete, die
Richtlinie sei eine EU-Vorgabe, also sehr wohl für den europäischen
Raum gedacht. Auch Justizministerin Sporrer meinte, man wisse von
nationalen Fällen, wo es zu SLAPP-Klagen gekommen sei. Der Entwurf
zur Umsetzung der Richtlinie befinde sich in Abstimmung in der
Koalition. Sie habe die EU-Kommission informiert, dass die
Umsetzungsfrist nicht eingehalten würde und sei zuversichtlich, dass
man am Ende des Tages zu einer verfassungskonformen Lösung gelangen
werde.
Grüne: Dreijährige Verbraucher-Entschuldungsmöglichkeit dauerhaft
verlängern
Ein funktionierendes Insolvenzsystem müsse sich an Gerechtigkeit,
Effektivität und ökonomischer Vernunft orientieren, zeigen sich die
Grünen außerdem überzeugt. Die dreijährige Entschuldungsmöglichkeit
für alle Schuldnerinnen und Schuldner sei ein wichtiger Bestandteil
davon. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei diese 2021
eingeführt, aber nur bis 16. Juli 2026 befristet worden. Im Lichte
fortgesetzter multipler Krisen und positiver Erfahrungen mit dem
dreijährigen Verfahren sei ein Auslaufen der Regelung und somit eine
erneute Verschärfung für betroffene Privatpersonen nicht zu
rechtfertigen, so die Grünen. Sie sprechen sich in einem Antrag (
794/A(E) ) dafür aus, dass diese Möglichkeit der Entschuldung im
Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan innerhalb von drei Jahren auch
für Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft und ohne Lücke
erhalten bleiben und die derzeitige Befristung aufgehoben werden
soll. Dieses System habe sehr wohl Früchte getragen, zeigte sich Alma
Zadić (Grüne) überzeugt. Zudem sei aus ihrer Sicht bei Auslaufen der
dreijährigen Frist für Private die Regelung auch für Unternehmer
gefährdet.
Henrike Brandstötter (NEOS) gab unter anderem zu bedenken, dass
es auch Fairness und Verantwortung gegenüber jenen brauche, die
offene Forderungen haben. Es gebe aber zu dem Thema eine Debatte in
der Koalition, weshalb sie sich für eine Vertagung aussprach.
FPÖ pocht wiederholt auf Entlastung der Justizanstalten
Zur Debatte standen außerdem Forderungen der FPÖ. Die
Bediensteten der österreichischen Justizverwaltung, insbesondere die
Justizwache, arbeiteten vielerorts am Rande oder bereits jenseits
ihrer physischen und psychischen Belastungsgrenzen, kritisiert Nicole
Sunitsch (FPÖ). Die Freiheitlichen fordern daher von der
Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Behebung der
Personalnot im Strafvollzug ( 573/A(E) ). Unter anderem sollte
demnach die Zahl der Planstellen in der Justizwache um zumindest 200
erhöht und der Personalstand in Psychologie, Sozialarbeit,
medizinischem Dienst und Verwaltung dem tatsächlichen Bedarf
angepasst werden. Es sei seit Jahren keine Zunahme bei den
Planstellen erkennbar, bemängelte Sunitsch.
Selma Yildirim (SPÖ) bezeichnete das Ansinnen als wichtig. Es
seien Maßnahmen in Vorbereitung. Zudem seien die kommenden
Budgetverhandlungen abzuwarten, für die sie zuversichtlich sei, dass
sich die Ministerin für das Thema stark machen werde.
FPÖ für besseren strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen
Missbrauch von Unmündigen
Als Konsequenzen aus dem Fall „Anna“ pocht die FPÖ außerdem auf
einen verbesserten strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen Missbrauch
von Unmündigen ( 503/A(E) ). Medial kolportierte Reformvorschläge zum
Sexualstrafrecht wie etwa „Nur ja heißt ja“ würden aber oftmals nicht
ganz den entscheidenden Punkt treffen, so die Freiheitlichen. Denn
beim strafrechtlichen Schutz unmündiger Personen stehe nicht die
Frage der Einwilligung in sexuelle Tathandlungen und deren
Beweisbarkeit im Vordergrund. Unmündige sollten vielmehr bereits
aufgrund ihrer Unmündigkeit geschützt sein, also angesichts ihres
geringen Alters von unter 14 Jahren. Dieser Schutz sei bereits jetzt
gesetzlich verankert. Eine zentrale Gesetzeslücke bestehe jedoch
darin, dass sich Täter mitunter mit der Annahme verantworten, dass
das Opfer bereits älter gewesen sei. Im Fall „Anna“ habe dies dazu
geführt, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die betreffenden
Strafrechtspunkte gar nicht erst in die Anklage aufgenommen habe. Die
FPÖ pocht daher auf eine Regierungsvorlage, die einen verbesserten
Opferschutz bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen bewirken soll.
Geht es nach den Freiheitlichen, soll ein Tatvorsatz in Bezug auf das
Alter der Unmündigen, der mitunter schwer erweislich sei, künftig
nicht mehr erforderlich sein. Er teile das Unverständnis in der
Bevölkerung, dass beim Unmündigenschutz nicht nachgezogen werde,
betonte Michael Schilchegger (FPÖ).
Sie könne diesen Überlegungen viel abgewinnen, meinte dazu Gudrun
Kugler (ÖVP). Für eine solche tiefgreifende Reform brauche es aber
keine „Schnellschüsse“, man müsse das breiter angehen. Anschauen
könne man sich aus ihrer Sicht unter anderem die Strafmündigkeit oder
ab welcher Straftat man das Aufenthaltsrecht verliere.
FPÖ legt „Gewaltschutzpaket III“ vor
Darüber hinaus weist die FPÖ mit einem „Gewaltschutzpaket III“
neuerlich darauf hin, dass Fälle von Gewalt an Frauen und Kindern
kontinuierlich ansteigen würden ( 855/A(E) ). Die von der FPÖ bereits
vorliegenden Gewaltschutzpakete I und II könnten den Freiheitlichen
zufolge wichtige Schritte einleiten, wenn diese umgesetzt werden
würden. Zudem würden aktuelle Entwicklungen zeigen, dass weitere
Maßnahmen notwendig seien. Besonders besorgniserregend sei der hohe
Anteil von Tätern mit ausländischer Staatsbürgerschaft bei
Gewaltverbrechen, so die FPÖ. Sie fordert insgesamt höhere Mindest-
und Höchststrafen für Sexualdelikte und häusliche Gewalt, einen
Ausbau von Schutzunterkünften und Beratungsstellen für von Gewalt
betroffene Frauen und Kinder sowie verpflichtende
Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen bei bekannt gewordenen
Drohungen oder Gewalttaten. Außerdem brauche es eine umfassende
Gewaltschutzstrategie, verstärkte Aufklärung und Präventionsarbeit in
Schulen und Bildungseinrichtungen, eine zentrale Anlaufstelle rund um
die Uhr für Opfer von Gewalt sowie mehr finanzielle Mittel für
psychosoziale Betreuung. Neben verbesserten Angeboten im Bereich
Schulungen für Justiz- und Polizeibedienstete im Umgang mit Opfern
von Gewalt fordert die FPÖ auch eine konsequente Abschiebung
straffällig gewordener ausländischer Täter. Es sei an der Zeit, dass
man den Worten Taten folgen lasse, so Markus Tschank (FPÖ).
Jede Maßnahme, um besonders verletzliche Gruppen vor Gewalt zu
schützen, sei immens wichtig, so Selma Yildirim (SPÖ). Unter anderem
seien bereits Verschärfungen im Sexualstrafrecht geplant. Man würde
das Thema sehr ernst nehmen und zügig Maßnahmen vorantreiben, um den
bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
Eine Anhebung der Höchststrafen sei nicht immer das „allerbeste
Mittel“ um Gewalt zu verhindern, sagte Justizministerin Sporrer. Es
gebe ein umfassendes Gewaltschutz-Netzwerk, aber Statistiken würden
zeigen, dass Opfer von Gewalt nicht ihren Weg dorthin finden würden.
Zur Gefährderbeurteilung sei man mit dem Innenministerium in
Gesprächen, zudem gebe es bereits eine klare Gewaltschutzstrategie
mit einem großen Maßnahmenbündel. Präventionsarbeit an Schulen und
Bildungseinrichtungen sei ebenfalls Teil dieses Plans, so die
Ministerin. Forcieren wolle man Haft in der Heimat und Entlassung in
das Herkunftsland. Zudem seien Mittel für die psychosoziale Betreuung
von Opfern sichergestellt, zentrale Anlaufstellen gebe es durch
Gewaltschutzzentren. Schulungen seien im Bereich der Justiz ebenso
vorhanden, führte Sporrer aus. (Schluss Justizausschuss) mbu





