Wien (OTS) – „Mit dem gestern bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren
in Tirol
sind nun bereits zwei Fälle in Österreich bekannt, die Verbindungen
zu internationalen Vergewaltiger-Netzwerken aufweisen. Das zeigt: Wir
haben es nicht mit Einzelfällen, sondern mit grenzüberschreitend
organisierten Täterstrukturen zu tun. Wir müssen davon ausgehen, dass
die Dunkelziffer weit höher ist. Innen- und Justizministerium müssen
jetzt endlich entschlossen handeln“, sagt Meri Disoski,
Frauensprecherin der Grünen.
Nach jahrelangen Recherchen haben zwei deutsche Journalistinnen
internationale Vergewaltiger-Netzwerke aufgedeckt. In diesen
Netzwerken tauschten sich Männer darüber aus, wie sie Frauen heimlich
betäuben, vergewaltigen und die Taten filmen können. Sie teilten
Anleitungen, verschickten Betäubungsmittel und bestärkten sich
gegenseitig in ihren Verbrechen.
Die Ermittlungen zeigen, dass diese Netzwerke auch Verbindungen
nach Österreich haben.
„Das sind keine Einzeltäter, sondern international organisierte
Täter-Netzwerke. Sexualisierte Gewalt wird geplant, vorbereitet,
gefilmt und über Ländergrenzen hinweg verbreitet. Genau deshalb muss
auch ihre Verfolgung grenzüberschreitend erfolgen.“
Scharfe Kritik übt Disoski daran, dass Österreich nach dem
derzeit öffentlich bekannten Stand nicht an der von Europol
koordinierten Operation MEDUSA beteiligt ist. „Obwohl die
Ermittlungen auch nach Österreich führen, wird unser Land von Europol
nicht als Teilnehmerstaat der Operation MEDUSA geführt. Während
andere Staaten gemeinsam gegen diese Täter-Netzwerke vorgehen, bleibt
Österreich offenbar außen vor. Das ist sicherheitspolitisch nicht
nachvollziehbar.“
Die Grünen-Frauensprecherin fordert Innenminister Gerhard Karner
auf, Österreich unverzüglich an der Operation MEDUSA zu beteiligen,
und kündigt eine parlamentarische Anfrage an. „Ich will wissen, warum
Österreich nicht Teil der Operation ist, ob eine Beteiligung geprüft
wurde und welche konkreten Maßnahmen das Innenministerium gegen diese
internationalen Täter-Netzwerke setzt. Wer Frauen wirksam schützen
will, muss internationale Strafverfolgung stärken – nicht ihr
fernbleiben.“
Auch im Strafrecht sieht Disoski Handlungsbedarf, denn weder der
Besitz noch die Weitergabe von Aufnahmen tatsächlicher
Vergewaltigungen sind derzeit ausdrücklich durch einen eigenen
Straftatbestand erfasst. „Vergewaltigungsvideos dokumentieren
schwerste sexualisierte Gewalt und verlängern die Tat weit über den
eigentlichen Übergriff hinaus. Solange diese Aufnahmen gesammelt und
in Täterkreisen weitergegeben werden, endet die Gewalt gegen die
Betroffenen nicht. Österreich braucht deshalb einen eigenen
Straftatbestand für den Besitz und die Weitergabe solcher Aufnahmen.“
„Jetzt braucht es entschlossenes Handeln. Österreich muss sich an
der Operation MEDUSA beteiligen, internationale Ermittlungen gegen
diese Täter-Netzwerke aktiv unterstützen und die bestehende
Schutzlücke im Strafrecht schließen. Wer Frauen wirksam schützen
will, muss internationale Täter-Netzwerke konsequent verfolgen –
nicht abseits stehen“, sagt Disoski.
Für den Beschuldigten im Tiroler Ermittlungsverfahren gilt die
Unschuldsvermutung.





