Wien (OTS) – Seit fünf Jahren sind die Beratungsstellen für
Gewaltprävention ein
wesentlicher Bestandteil der österreichischen
Gewaltschutzarchitektur. Aus diesem Anlass kamen Vertreterinnen und
Vertreter von Polizei, Gewaltschutzeinrichtungen und Beratungsstellen
im Bundeskriminalamt in Wien zusammen, um Bilanz zu ziehen und über
die weitere Zusammenarbeit und Entwicklung zu diskutieren.
„Gewaltschutz ist stetige Weiterentwicklung. Wir haben ein
solides Fundament geschaffen, auf dem wir weiter aufbauen können. Die
Fußfessel – sowohl für Gefährder in der Privatsphäre als auch für
extremistische Gefährder – ist aktuell in Vorbereitung“, betonte
Innenminister Gerhard Karner.
Gewaltschutz als gemeinsame Aufgabe
Polizei, Gewaltschutzzentren, Beratungsstellen, Justiz sowie
Sozial- und Gesundheitseinrichtungen übernehmen unterschiedliche
Aufgaben. Entscheidend sind klar definierte Zuständigkeiten,
funktionierende Schnittstellen und ein kontinuierlicher fachlicher
Austausch. Auch bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen
Gewalt an Frauen setzte die Bundesregierung auf die Einbindung von
Expertinnen und Experten aus Gewaltschutz und Zivilgesellschaft.
„Die Scham muss die Seite wechseln. Das heißt auch: Täter werden
konsequent in die Verantwortung genommen. Die Beratungsstellen für
Gewaltprävention tun genau das und sind deshalb eine zentrale Säule
im österreichischen Gewaltschutznetz. Gleichzeitig stärken sie
positive Männlichkeitsbilder, in denen Konflikte ohne Gewalt gelöst
werden. Diesen Ansatz unterstreicht auch der Nationale Aktionsplan
gegen Gewalt an Frauen: Die Bundesregierung hat damit einen klaren
Fahrplan vorgelegt, wie wir unser Gewaltschutznetz konsequent weiter
ausbauen“, sagte Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und
Forschung Eva-Maria Holzleitner.
„Für die Polizei bedeutet Gewaltschutz, Gefährdungen früh zu
erkennen, konsequent zu handeln und Betroffene rasch in das
bestehende Hilfesystem zu führen. Das Bundeskriminalamt trägt dazu
bei, diese Strukturen österreichweit weiterzuentwickeln und die
Zusammenarbeit zu stärken“, sagte Bundeskriminalamtsdirektor Andreas
Holzer.
Österreich als Vorreiter beim Gewaltschutz
Österreich verfügt über ein über Jahrzehnte gewachsenes System
zum Schutz vor Gewalt. Einen wesentlichen Meilenstein bildete das
Gewaltschutzgesetz im Jahr 1997. Seither wurden die gesetzlichen
Grundlagen und Unterstützungsangebote kontinuierlich
weiterentwickelt:
– Einführung der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenz für
Hochrisikofälle
– automatisches Waffenverbot für Gefährder
– Verpflichtendes Anti-Gewalttraining für Gefährder
– Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen
– Gewaltambulanzen zur professionellen Wahrnehmung von körperlichen
Folgen von Gewalt
– Ausbau der Präventionsbediensteten von 500 auf knapp 1.400
Aktuell arbeitet eine interministerielle Arbeitsgruppe an
Maßnahmen zur Überwachung von Gefährdern in der Privatsphäre und von
extremistischen Gefährdern – dem sogenannten digitalen Tracking.
Damit soll die Verantwortung dorthin verschoben werden, wo sie
hingehört: zum Täter.
Fachlicher Austausch und unterschiedliche Perspektiven
Im Rahmen der Veranstaltung beleuchteten Expertinnen und Experten
das österreichische Hilfesystem aus unterschiedlichen Perspektiven.
Petra Warisch vom Bundeskriminalamt, Ursula Luschnig von der
Beratungsstelle für Gewaltprävention Kärnten, Christina Riezler vom
Bundesverband der Gewaltschutzzentren sowie Dina Nachbaur von den
Beratungsstellen für Gewaltprävention Neustart brachten ihre
Erfahrungen in Impulsvorträgen ein. Den Abschluss bildete eine
Podiumsdiskussion mit Martin Rachlinger von der Beratungsstelle für
Gewaltprävention Salzburg, Andrea Laske vom Gewaltschutzzentrum
Tirol, Christina Riezler vom Dachverband Opferorientierte Täterarbeit
und Georg Zöchbauer von der Landespolizeidirektion Niederösterreich.
Im Mittelpunkt standen Erfahrungen aus der täglichen Praxis sowie
Möglichkeiten, die Zusammenarbeit und Vernetzung weiter zu stärken.
„Fünf Jahre Beratungsstelle für Gewaltprävention zeigen, dass die
Arbeit mit Gefährdern und Gefährderinnen ein unverzichtbarer
Bestandteil des Gewaltschutzes ist. Durch die gesetzliche Anbindung
an Betretungs- und Annäherungsverbote erreichen wir auch Menschen,
die sonst niemals eine Beratungsstelle aufgesucht hätten. Die
Gespräche zielen darauf ab, das eigene Verhalten zu reflektieren und
Verantwortung zu übernehmen. Gewaltschutz gelingt nur gemeinsam“,
unterstrich Ursula Luschnig, Leiterin der Beratungsstelle für
Gewaltprävention der Caritas Kärnten.
Das fünfjährige Bestehen der Beratungsstellen für
Gewaltprävention steht damit für die kontinuierliche
Weiterentwicklung des Gewaltschutzes. Das gemeinsame Ziel bleibt,
Gewalt möglichst frühzeitig zu verhindern und Betroffene wirksam zu
schützen.