Wien (OTS) – „Die künstliche Intelligenz wird unsere Gesellschaft und
auch die
öffentliche Verwaltung in den kommenden Jahren nachhaltig verändern.
Wir sollten die Chancen dieser Entwicklung nutzen, gleichzeitig aber
auch die damit verbundenen Risiken ernst nehmen. Die geplante AVG-
Novelle der Bundesregierung wirft aus freiheitlicher Sicht dabei
einige wesentliche Fragen auf. Diese AVG-Novelle ist zu unbestimmt,
zu weitrechend und verfassungsmäßig fragwürdig, wenn nicht sogar
verfassungswidrig“, erklärte heute der FPÖ-Sprecher für
Unvereinbarkeit NAbg. Dr. Markus Tschank in seinem Debattenbeitrag.
Insbesondere die Möglichkeit, dass Behörden künftig vollständig
automatisierte Bescheide erlassen können, ohne dass ein Mensch die
konkrete Entscheidung vor ihrer Ausfertigung genehmigt, müsse
kritisch hinterfragt werden. „Menschliche Verantwortung und
Einschätzungsfähigkeit dürfen durch den Einsatz künstlicher
Intelligenz nicht einfach aus einem Verfahren verschwinden.“
Tschank betonte, dass die FPÖ den technologischen Fortschritt
nicht grundsätzlich ablehne. „Künstliche Intelligenz ist eine
Entwicklung, die nicht aufzuhalten ist und die wir vernünftig
gestalten müssen. Sie kann in vielen Bereichen eine sinnvolle
Unterstützung sein und Chancen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung
bieten. Gleichzeitig dürfen wir die Risiken dieser technologischen
Entwicklung nicht aus den Augen verlieren.“ Dass diese Risiken ernst
zu nehmen seien, zeige auch die Diskussion innerhalb der
internationalen KI-Branche. Erst vor wenigen Wochen hätten namhafte
Vertreter des KI-Unternehmens Anthropic vor möglichen Gefahren der
weiteren Entwicklung von KI-Modellen gewarnt. Der Anthropic-Chef habe
in einem Essay dazu aufgerufen, das Tempo bei der Verbesserung der
Fähigkeiten von KI-Modellen zu verlangsamen und habe zudem eine
persönliche Einschätzung zu möglichen existenziellen Risiken von KI
abgegeben und das Risiko, dass KI im Laufe des kommenden Jahrzehnts
alle Menschen töten könnte, mit über zehn Prozent beziffert. „Das ist
selbstverständlich kein Grund zur Panik und eine solche Einschätzung
ist auch entsprechend einzuordnen. Sie zeigt aber, dass selbst
führende Vertreter der KI-Branche die möglichen Risiken und einen
schleichenden Kontrollverlust ernst nehmen. Umso wichtiger ist es,
bei der Übertragung von Verantwortung auf KI-Systeme besonders
sorgfältig vorzugehen“, erklärte Tschank.
Gerade weil heutige KI-Systeme fehleranfällig seien und
sogenannte Halluzinationen nicht ausgeschlossen werden könnten,
brauche es klare Regeln und nachvollziehbare Verantwortlichkeiten.
„Wenn ein KI-System falsche Informationen produziert oder
Zusammenhänge schlicht erfindet, zeigt das, dass eine automatisierte
Entscheidung nicht automatisch eine richtige Entscheidung ist.“
Tschank verwies darauf, dass erst kürzlich ein KI-System Vizekanzler
Andreas Babler fälschlicherweise als ehemaliges Regierungsmitglied
bezeichnet. Die SPÖ mag sich das Verschwinden von Babler vielleicht
insgeheim wünschen, aber die Realität sieht anders aus. „Das zeigt
sehr anschaulich, dass heutige Systeme Fehler machen können. Bei
einer Behördenentscheidung dürfen solche Fehler aber nicht einfach
ungeprüft zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen“, so Tschank.
Kritisch sieht Tschank daher die im neuen § 18a AVG vorgesehene
Möglichkeit vollständig automatisierter Erledigungen. „Die Frage,
welche Angelegenheit nach dem jeweiligen Stand der Technik für eine
KI-Anwendung geeignet ist, darf nicht zu einer weitgehend offenen
Ermächtigung werden. Es braucht klare gesetzliche Grenzen und eine
eindeutige Zuordnung der Verantwortung. „Herr Staatssekretär, diese
Regierungsvorlage ist uferlos. Diese Ermächtigung ist zu weit gefasst
und stellt für uns ein völlig unnötiges Risiko dar. Es wäre ein
Leichtes gewesen, hier ganz klar abgesteckte Verfahrensarten zu
definieren, für die dieses Instrument angewendet werden kann. Die
menschliche Einschätzungsfähigkeit – und genau hier setzen wir
zentral an – soll damit gesetzlich zum Teil wegrationalisiert werden.
Wir müssen uns daher die Frage stellen: Wollen wir es tatsächlich
zulassen, dass menschliches Handeln durch künstliche Intelligenz
ersetzt wird? Für uns kann ich jedenfalls klar sagen: Wir wollen das
nicht“, betonte Tschank.