Bundesrat befürwortet Verbraucherkreditgesetz und neue Energieausweis-Pflichten

Wien (PK) – Ein neues Verbraucherkreditgesetz zielt darauf ab,
Konsumentinnen und
Konsumenten auch bei den zunehmend populären Online-Geschäftsmodellen
umfassend zu schützen. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS
passierte das Gesetz heute den Bundesrat . Justizministerin Sporrer
betonte, dass per Mausklick Kredite abgeschlossen oder
Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden können. Ziel sei es, die
Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Gefahren dieser populären
Geschäftsmodelle besser zu schützen. Die Freiheitlichen bemängelten,
ebenso wie die Grünen, fehlende Zinsobergrenzen. Zudem kritisierte
die FPÖ das neue Gesetz als „Bürokratiemonster“.

Auch eine Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes wurde mit
den Stimmen der Regierungsfraktionen heute mehrheitlich angenommen.

Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Das neue Verbraucherkreditgesetz sieht vor, dass
Zahlungsaufschübe bzw. Finanzierungshilfen künftig – auch wenn sie
kurzfristig oder unentgeltlich gewährt werden – unter dem
Gesichtspunkt des Verbraucherkreditregimes behandelt werden. Erfasst
werden sollen damit in erster Linie Modelle wie „Buy Now, Pay Later“.
Mit dem Gesetzespaket wird die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie
umgesetzt, das bisherige Verbraucherkreditgesetz aufgehoben und ein
neues Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen, außerdem werden weitere
Gesetzesmaterien geändert.

Keine Zustimmung dafür gab es von der FPÖ. Klemens Kofler (FPÖ/N)
meinte, dass die Bestimmungen neue Hürden für jene Menschen bringen
würden, die einen Kredit brauchen, um schwierige Lebensbedingungen zu
überbrücken. Es handle sich um ein „Bürokratiemonster“, das Kredite
schwerer zugänglich mache und „Menschen misstraue“, anstatt ihnen zu
helfen. Er forderte stattdessen „Schutz vor Überschuldung“ und
wirksame Maßnahmen gegen Wucherzinsen. Sein Fraktionskollege Andreas
Arthur Spanring (FPÖ/N) kritisierte zudem, dass die im
Begutachtungsverfahren monierten Änderungen, in keiner Weise
berücksichtigt worden seien.

Für die Grünen war die Umsetzung der EU-Richtlinie nicht
konsequent genug. Das neue Gesetz enthalte zwar „gute und richtige
Schritte“, jedoch würde es nicht ausreichen, Schuldenfallen „schön
und besser zu beschriften“. Diese müssten durch Zinsobergrenzen
entschärft werden, forderte Simone Jagl (Grüne/N).

Das neue Gesetz gehe „mit Augenmaß“ auf die neuen Gegebenheiten
der Online-Kreditinstitute, KI-generierte Angebote und „übertriebene
Lockmethoden“ in den Sozialen Netzwerken ein, meinte Bernhard Ruf (
ÖVP/O). Die Schaffung von Zinsobergrenzen sei nach näherer Analyse
und auf Wunsch der Kreditunternehmen verworfen worden, so Ruf, der in
diesem Zusammenhang „schon auch“ auf „gewisse Eigenverantwortung“
plädierte.

Das Gesetz bringe mehr Sicherheit, betonten weiteres Christine
Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) und Manfred Mertel (SPÖ/K). Der Staat müsse
einerseits Kredite als wichtigen Motor des Wirtschaftslebens zulassen
und andererseits vor übermäßigen Krediten warnen, sagte Mertel. Die
klaren Ziele des neuen Gesetzes seien die Verbesserung von
Transparenz sowie die Beobachtung des Wettbewerbs bei
Verbraucherkreditverträgen.

Neue Energieausweis-Pflichten

Mehrheitliche Zustimmung fand auch eine Novelle des
Energieausweis-Vorlage-Gesetzes, mit der EU-Bestimmungen umgesetzt
werden. Demnach soll künftig auch dann ein Energieausweis
auszuhändigen sein, wenn ein Mietvertrag – etwa betreffend eine
Wohnung oder ein Geschäftslokal – verlängert wird. Damit soll
sichergestellt werden, dass relevante Informationen immer aktuell zur
Verfügung stehen. Bei Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen soll neben
dem Indikator der Gesamtenergieeffizienz die
Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben sein. Dies verbessere die
Transparenz bei Immobilienanzeigen, sagte Justizministerin Anna
Sporrer. Zudem seien klare Übergangsbestimmungen geschaffen worden.
Bereits bestehende Energieausweise können weiterhin verwenden werden.

„Neue Bürokratie und zusätzliche Kosten“ kritisierte die FPÖ. Sie
sah durch die neuen Regelungen eine „weitere Belastung“ für
Eigentümerinnen und Eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter,
Unternehmen sowie letztlich auch für Mieterinnen und Mieter. Denn
jeder zusätzliche Verwaltungsaufwand verursache Kosten, sagte Herbert
Kober (FPÖ/St).

Energieeffizienz sei ein wichtiger Faktor zur Entlastung der
Gelbörse, aber auch für den Klimaschutz, betonte Elisabeth Kittl (
Grüne/W). Aufgrund des Klimawandels werde nicht nur im Winter Energie
für das Heizen, sondern auch im Sommer für das Kühlen benötigt. Ihre
Fraktion setze sich daher dafür ein, dass der Kühlwert, der bei
Betriebsgebäuden angegeben werden müsse, auch bei Wohngebäuden
anzuführen sei. Unverständlich sei aus ihrer Sicht zudem, dass es
„weiterhin keine klare Regelung“ dafür gebe, welche Behörde die
Einhaltung der Vorgaben des Energieausweises prüfe und wie Verstöße
systematisch verfolgt werden, so Kittl.

Die Vergleichbarkeit der Energieeffizienz von Mietwohnungen oder
Kaufobjekten und die damit verbundenen Informationen hinsichtlich der
zu erwartenden Heizkosten könnten nur positiv sein, meinte Mario
Trinkl (SPÖ/B). Die neuen Regelungen würden daher weitere
Verbesserungen bringen, sagte er.

Auch Viktoria Hutter (ÖVP/N) betonte, dass gerade in Zeiten von
volatilen Energiepreisen das Wissen um die energetische
Beschaffenheit eines Gebäudes kein „bloßes Nice-to-Have“, sondern
eine essentielle Entscheidungsgrundlage sei. (Fortsetzung Bundesrat)
bea

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