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Bundesrat befürwortet neue Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche

Wien (PK) – Mehrheitlich nahm die Länderkammer heute Nachmittag
Gesetzesänderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Stärkung der
Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht an. Einhellig passierten den
Bundesrat auch die Modernisierung der Doppelbesteuerungsabkommen mit
der Schweiz und Katar sowie der Abschluss eines neuen Abkommens mit
dem Fürstentum Andorra . Ebenfalls einhellige Zustimmung gab es für
die Adaptierung einer im Jahr 2014 abgegebenen Erklärung zum
internationalen Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in
Steuersachen .

Grünes Licht gab der Bundesrat außerdem für die Einrichtung einer
neuen Schadensdatenbank für Naturereignisse.

Enquete im November: „Wohlstand, Wandel, Weitblick“

Weiters sprach sich der Bundesrat einstimmig für die Abhaltung
einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Wohlstand, Wandel,
Weitblick: Starke Regionen für Österreichs Zukunft“ aus. Nach der
Eröffnung durch Bundesratspräsidentin Christine Schwarz-Fuchs wird
der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner eine Keynote halten
unter dem Titel „Österreich 2035: Wohlstand sichern, Wandel
gestalten, Regionen stärken“. Danach folgen Panels mit Expertinnen
und Experten zu Wirtschaft, Bildung und Resilienz der Regionen.
Abschließend werden die im Bundesrat vertretenen Parteien Stellung
nehmen. Stattfinden wird die Enquete am Montag, 23. November im
Parlament.

Bekämpfung von Geldwäsche

Die nationale Umsetzung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie sowie der
EU-Geldwäscheverordnung bot heute Nachmittag Grundlage für eine
Debatte im Bundesrat. Sie soll für mehr Transparenz und bessere
Kontrollmöglichkeiten sorgen. Neben den entsprechenden
Gesetzesänderung befürwortete der Bundesrat mehrheitlich auch das
Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz 2027. Dieses zielt drauf
ab, die Harmonisierung im Bereich des wirtschaftlichen Eigentums
voranzutreiben und den Rechtsrahmen für die Register der
wirtschaftlichen Eigentümer insgesamt zu verbessern.

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betonte die Bedeutung von
internationaler Zusammenarbeit und gemeinsamen europäischen Regeln
bei der Bekämpfung von Geldwäsche und dem Vorgehen gegen
Scheinunternehmen. Sie unterstrich, dass Betrugsbekämpfung eine Sache
der Fairness sei. Der ganz große Teil der österreichischen
Unternehmen arbeite redlich und solle durch ihr ehrliches Arbeiten
keinen Nachteil haben, so die Staatssekretärin.

Obwohl die Intention dieser Gesetzesänderungen grundsätzlich in
die richtige Richtung gehe, lehne ihre Fraktion diese ab, sagte
Elisabeth Kittl (Grüne /W). Denn mit dieser Umsetzung würden nicht
alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um für mehr Transparenz
beispielsweise hinsichtlich „Strohmänner“ und Wirtschaftskriminelle
zu sorgen, so Kittl.

Martin Peterl (SPÖ/N) sah in den Änderungen ein wichtiges
Werkzeug. Denn für „Fairness in der Wirtschaft“ würde es
nachvollziehbare Regeln und wirksame Kontrollen brauchen, sagte er
und pochte auf eine praktikable Umsetzung und die Vermeidung von
Doppelmeldungen.

Geldwäscheprävention bedeute Transparenz, Kontrolle,
internationale Abstimmung und dazu brauche es die Europäische Union,
sagte Christoph Thoma (ÖVP/V). Bei diesen Gesetzesänderungen gehe es
um fairen Wettbewerb, Schutz vor dubiosen Geschäftspartnern, weniger
Bürokratie, gezielte, flächendeckende Kontrolle und schnellere
Verfahren, so Thoma.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Verhinderung von
Terrorismusfinanzierung seien richtig und notwendig, daher stimme
ihre Fraktion den Änderungen zu, sagte Irene Partl (FPÖ/T). Sie
betonte allerdings, dass sie zusätzliche Kontrollmöglichkeiten durch
die Finanzpolizei durchaus kritisch sehe. Denn diese solle dort
hinschauen, „wo tatsächlich betrogen werde“. Partl wies daraufhin,
dass behördliche Kontrollen ehrlichen Unternehmerinnen und
Unternehmern großen Mehraufwand bescheren würden.

Neue Schadensdatenbank für Naturereignisse

Österreich soll eine Schadensdatenbank für Naturereignisse
erhalten, die den Kriterien der „United Nations Disaster Risk
Reduction (UN-DRR)“ entspricht. Eine Novelle zum GeoSphere-Austria-
Gesetz wurde heute mehrheitlich angenommen, um die rechtlichen
Grundlagen dafür bei der GeoSphere Austria (GSA) zu schaffen.

Die GeoSphere-Austria werde durch diese Gesetzesänderung ihre
Arbeit künftig noch präziser und wirksamer leisten können, sagte
Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner und wies darauf hin,
dass aufgrund der steigenden Zahl von Extremwettereignissen die
Arbeit der GeoSphere-Austria zunehmend wichtiger würde. Außerdem gab
sie zu bedenken, dass Geld gespart werden könne, wenn es gelinge,
durch bessere Vorsorge Schäden zu verhindern.

Kritik an der Novelle gab es von den Freiheitlichen. Eine
Verbesserung der Datenlage sei zwar grundsätzlich ein wichtiges und
nachvollziehbares Ziel, sagte Peter Samt (FPÖ/St), allerdings sei die
Novelle aus seiner Sicht in „wesentlichen Punkten nicht ausreichend
konkretisiert“ und werde zu Unklarheiten und Doppelerfassungen
führen, warnte er.

Die übrigen Fraktionen sahen in der Gesetzesänderung einen guten
Schritt hin zu einer besseren Katastrophenvorsorge. Eine
österreichweit einheitliche Schadensdatenbank werde dazu beitragen,
aus Schadensereignissen künftig besser zu lernen und den
Einsatzkräften eine fundiertere Informationsgrundlage liefern, sagte
Amelie Muthsam (SPÖ/N). Markus Stotter (ÖVP/T) betonte, dass durch
die vergleichbare Erfassung von Schadensdaten auch internationale
Verantwortung übernommen werde. Bei der Errichtung der neuen
Schadensdatenbank würde auf sparsame Umsetzung und die Vermeidung
neuer Bürokratie geachtet werden, versicherte er. Auch Simone Jagl (
Grüne/N) meinte, dass eine bessere Datenlage und daraus gewonnene
Lerneffekte dazu führen könnten, Schäden künftig möglichst zu
verhindern. Zentrale Daten zu Naturereignissen und Katastrophen
sollten daher nicht mehr „verstreut bei verschiedenen Stellen
herumliegen“, sondern durch kluge Vorbereitung und Vorsorge
zusammengeführt werden, sagte Jagl und forderte dabei eine
„verbindliche Zusammenarbeit“ zwischen Bund und Ländern. (Schluss
Bundesrat) bea

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
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