Besitzstörungsklagen: ÖAMTC begrüßt Gesetz gegen „systematische Abzocke“

Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat heute eine Reform der
Besitzstörungsklagen
auf den Weg gebracht: Durch das Gesetz können missbräuchliche
Geschäftsmodelle mit Besitzstörungsklagen unprofitabel gemacht
werden. „Endlich gibt es wirksame rechtliche Rahmenbedingungen, um
der gezielten Abzocke etwas Wirksames entgegenzusetzen“, freut sich
Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste.

Zwtl.: Senkung von spezifischen Anwaltstarifen und Gerichtsgebühren
bei Besitzstörungsklagen

Nach dem im Ministerrat beschlossenen, überarbeiteten
Gesetzesentwurf sollen die Anwaltstarife und Gerichtsgebühren gesenkt
werden. Durch die Senkung der Kosten für eine eingebrachte
Besitzstörungsklage auf ca. 200 Euro wird es künftig unattraktiv, im
Vorfeld unverschämt hohe Forderungen wie derzeit an die 400 Euro zu
verlangen. Zudem soll Rechtssicherheit geschaffen werden, indem
Besitzstörungsstreitigkeiten künftig der Instanzenzug bis zum
Obersten Gerichtshof ermöglicht werden. Dadurch könnte beispielsweise
die Frage höchstgerichtlich geklärt werden, ob bereits das Wenden auf
einem Privatparkplatz für wenige Sekunden eine Besitzstörung
darstellt.

Der ÖAMTC als Interessenvertretung von mehr als 2,6 Mio.
Mitgliedern bemüht sich seit vielen Jahren, systematischer
Abkassiererei einen Riegel vorzuschieben. Martin Hoffer meint: „Wir
werden allerdings weiter gefordert sein, der Abzocke mit vorgeblichem
Besitzschutz wirksam entgegenzutreten und beispielsweise auf kreative
Umgehungen reagieren zu müssen. In diesem Sinne appellieren wir vor
allem an die Gerichte, verantwortungsbewusst zwischen berechtigten
Interessen von tatsächlich in ihrem Besitz gestörten Privatpersonen
und finanziellen Interessen von Geschäftemachern zu unterscheiden.“