…..

Wien (OTS) – Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Nina Tomaselli (Die
Grünen)
nimmt Bezug auf ihre Aussagen am 20.01.2026 auf PULS 4 im Rahmen
einer Diskussionsrunde in der Fernseh-Sendung „Pro und Contra“ sowie
auf das daraus resultierende gerichtliche Verfahren, in dem RA Mag.
Linda Poppenwimmer als Klägerin und Mag. Tomaselli als Beklagte
auftraten, und stellt klar:

„In der genannten TV-Sendung sowie auch in einzelnen
Wortmeldungen im Untersuchungsausschuss habe ich zugespitzt
formuliert Fragen aufgeworfen, die sich mit möglichen Einflussnahmen
und Verfahrensabläufen befasst haben. Dabei sind auch Formulierungen
gefallen, die missverständlich interpretiert werden konnten. Diese
Fragen bezogen sich auf ein Seminar, dass das Bundesministerium für
Inneres für mögliche Auskunftspersonen im U-Ausschuss in Auftrag
gegeben hatte.“

Tomaselli weiter: „Ich halte ausdrücklich fest, dass diese
Aussagen nicht als persönliche Kritik an einzelnen Personen –
insbesondere nicht an RA Mag. Linda Poppenwimmer – gemeint waren. Ich
stelle die fachliche Eignung von RA Mag. Poppenwimmer nicht in Frage,
sie ist eine kompetente Rechtsanwältin.“

„Ebenso möchte ich klarstellen, dass ich zu keinem Zeitpunkt
unterstellen wollte, dass Mag. Poppenwimmer unzulässig
Auskunftspersonen beeinflusst hat. Eine solche Interpretation
entspricht nicht meiner Intention.“