Wohnen

Windkraft: UVP-G-Entwurf muss jetzt Planungssicherheit, Beschleunigung und Schutz vor Missbrauch bringen

Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat heute die UVP-G-Novelle in
Begutachtung
geschickt. Während positiv zu bewertende Punkte der
Entbürokratisierung – etwa flexiblere Möglichkeiten bei wichtigen
Naturausgleichsflächen oder das überragende öffentliche Interesse für
Erneuerbare enthalten sind – bleiben gleichzeitig zentrale,
bürokratische Hürden und Fragen der Rechtssicherheit. Diese können
Verfahren weiter erheblich verlängern und Investitionen in den Ausbau
der Windkraft verzögern.

21.09.26 „Dass Projekte im Worst Case mitunter zehn bis 20 Jahre
dauern, liegt auch daran, dass Gutachten und eingereichte Unterlagen
bei langen Verfahrensdauern ihre Aussagekraft oder Gültigkeit
verlieren können. Hinzu kommen mangelnde Rechtssicherheit und die
Gefahr taktischer oder missbräuchlicher Einwendungen. Wenn wir
endlich heimische Erneuerbare ausbauen wollen, muss das rechtssicher
gelöst werden“, sagt IG-Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer.

Verbindlicher Untersuchungsrahmen statt später Nachforderungen

Am Beginn eines Genehmigungsverfahrens im Natur- und Artenschutz
sollte aus Sicht der IG Windkraft ein allgemein verbindlicher
Untersuchungsrahmen stehen. Dieser müsse klar festlegen, welche
Unterlagen, Erhebungen und Gutachten für ein konkretes Projekt
tatsächlich erforderlich sind. „Es fehlt nach wie vor an einer
verlässlichen und allgemeingültigen Orientierung, welche Unterlagen
und Gutachten ein Windkraftbetreiber tatsächlich ganz konkret
vorlegen muss. Am Ende steht damit weiterhin das Risiko, dass
Einreichungen mit dem Argument der Unvollständigkeit zurückgewiesen
werden. Dieser Vorwurf kann Verfahren erheblich verzögern“, so
Maringer.

Von Halbwertszeiten und Ablaufdaten – Gutachten brauchen
praxistaugliche Gültigkeitsfristen

Auch bei der im Entwurf vorgesehenen sogenannten
Rahmeneinreichung sieht die Branche Verbesserungsbedarf. Ist eine
konkrete Windkraftanlage bereits genehmigt, zieht sich das Verfahren
jedoch über viele Jahre hin, kann der technische Fortschritt dazu
führen, dass die ursprünglich genehmigte Anlage nicht mehr dem
aktuellen Stand der Technik entspricht. „Das darf nicht dazu führen,
dass Projekte faktisch zurück zum Start müssen. Ein späterer Wechsel
auf einen moderneren Anlagentyp sollte im Sinne der
Verfahrensbeschleunigung erleichtert werden“, fordert Maringer.
Sinnvoll wäre es, bereits zu Beginn des Verfahrens einen technischen
Rahmen – etwa hinsichtlich der maximal zulässigen Anlagenhöhe –
festzulegen. Innerhalb dieses Rahmens sollte ein späterer Wechsel des
Herstellers oder Anlagentyps möglichst ohne ein vollständiges neues
Genehmigungsverfahren möglich sein.

Verlässlichkeit bei Artenschutz wie Energiewende

Auch für Umweltgutachten und Erhebungen zu Flora und Fauna
braucht es aus Sicht der IG Windkraft praxistaugliche
Gültigkeitsfristen. Umfangreiche Screenings und Erhebungen sollten
für mehrere Jahre anerkannt werden. „Es kann nicht sein, dass die
Beobachtung einer einzelnen Art im Verlauf eines jahrelangen
Genehmigungsverfahrens plötzlich neue, kostenintensive Untersuchungen
erforderlich macht, die wiederum eine Beobachtungsdauer von bis zu
zwei Jahren haben können. All das, weil Verfahren teilweise
absichtlich verzögert werden. Ein zeitlich begrenztes ‚Einfrieren‘
des erhobenen Naturzustands würde hier mehr Flexibilität sowie
zusätzliche Planungs- und Investitionssicherheit schaffen“, erklärt
Maringer.

Rechtmäßige Beteiligung sichern, taktischen Missbrauch verhindern

So wichtig eine rechtskonforme, öffentliche Beteiligung an
Prozessen der Energiewende ist, muss verhindert werden, dass
Beteiligungsrechte gezielt zur Verzögerung von Verfahren missbraucht
werden. „Bereits heute erleben wir wiederholt standardisierte
Einwendungen unseriöser Akteure und nahezu wortgleiche Eingaben im
Sinne eines regelrechten Einspruchstourismus, mit denen Verfahren
zusätzlich belastet werden. Durch die rasante Entwicklung der KI
könnte sich diese Problematik künftig noch verstärken. Behörden
müssen daher in die Lage versetzt werden, zwischen fundierter
Beteiligung und rein taktischen oder missbräuchlichen Einwendungen
wirksam zu unterscheiden“, so Maringer.

Verfahrensverzögerungen um mehrere Jahre und daraus resultierende
Projektkosten von einigen Hunderttausend bis mehreren Millionen Euro
sind dabei keine Ausnahme. Dies gefährdet eine sichere und
kostengünstige Energieversorgung Österreichs sowie die Erreichung der
Ausbauziele und verteuert die Energiewende erheblich.

Aus Sicht der IG Windkraft braucht es daher wirksame Mechanismen
gegen Rechtsmissbrauch, die über die bisher diskutierten Maßnahmen –
etwa strengere Nachweise bei Unterschriftenlisten – hinausgehen. Dazu
könnten beispielsweise wirksame Begrenzungen der Kosten für
Sachverständigengutachten sowie eine stärkere Kostenverantwortung
jener Verfahrensparteien gehören, die Verfahren missbräuchlich in die
Länge ziehen. Die Beteiligungsrechte von seriösen
Umweltorganisationen sind wichtig und müssen gewährleistet bleiben.
Missbrauch und Desinformation müssen aber ein Ende haben, so Maringer
abschließend.