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Hanger nach Wurm-Urteil: Weitere Risse im Mythen-Fundament des Pilnacek-U-Ausschusses

Wien (OTS) – Nach dem heutigen erstinstanzlichen und nicht
rechtskräftigen Urteil
gegen Karin Wurm wegen mehrerer Falschaussagen und dauernder
Sachentziehung sieht sich ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger in
seiner bisherigen Kritik an wesentlichen Grundlagen des Pilnacek-
Untersuchungsausschusses neuerlich bestätigt. “Ich habe von Beginn an
darauf hingewiesen, dass wir sehr genau zwischen überprüfbaren Fakten
auf der einen und Behauptungen, Spekulationen und Erzählungen auf der
anderen Seite unterscheiden müssen. Das heutige, nicht rechtskräftige
Urteil ist ein weiterer gewichtiger Anlass, genau diese
Unterscheidung ernst zu nehmen”, erklärt Hanger.

Für den ÖVP-Fraktionsführer sei insbesondere deshalb eine
sorgfältige Einordnung notwendig, weil Karin Wurm aus eigenem Antrieb
heraus eine zentrale Rolle in der Causa Pilnacek eingenommen hätte
und ihre Aussagen nicht nur die öffentliche Debatte geprägt, sondern
auch die politische Grundlage für die Einsetzung des
Untersuchungsausschusses gebildet hätten. “Ein parlamentarischer
Untersuchungsausschuss trägt eine enorme Verantwortung. Er verfügt
über weitreichende Möglichkeiten, bindet erhebliche öffentliche
Ressourcen und kann für betroffene Personen schwerwiegende
Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist es, dass seine Arbeit auf
belastbaren Tatsachen beruht und nicht auf Geschichten, die einer
Überprüfung nicht standhalten”, so Hanger.

Bereits in den vergangenen Monaten wurde zahlreiche, auch von
Wurm öffentlich erhobene Vorwürfe und Darstellungen in
unterschiedlichen gerichtlichen Verfahren einer Überprüfung
unterzogen. “Immer mit demselben Ergebnis – nämlich, dass sich die
Vorwürfe als haltlos herausgestellt haben”, so Hanger, und weiter:
“Ich habe die FPÖ immer davor gewarnt, aus Vermutungen vermeintliche
Gewissheiten und aus Geschichten politische Tatsachen zu machen. Die
heutige erstinstanzliche Entscheidung ist für mich ein weiterer Beleg
dafür, wie notwendig diese kritische Haltung war und ist.”

Hanger abschließend: “Parlamentarische Kontrolle ist ein hohes
Gut. Gerade deshalb darf sie nicht auf Mythen und Märchen aufbauen.
Entscheidend müssen überprüfbare Fakten sein. Das sind wir nicht nur
dem Parlament, sondern vor allem den Bürgerinnen und Bürgern
schuldig.” (Schluss)