Wien (OTS) – Rund 75.000 Wildunfälle ereignen sich jedes Jahr in
Österreich. Rund
65.000 Wildtiere werden dabei getötet. Allein 2025 wurden zudem 374
Wildunfälle mit Personenschaden registriert. Hinter diesen Zahlen
stehen verletzte Menschen, erhebliche Sachschäden und zehntausende
getötete oder verletzte Wildtiere.
Umso kritischer sieht Jagd Österreich eine derzeit großflächig
verbreitete Werbekampagne, die mit dem Slogan „Reh umgefahren – halb
so wild“ für eine Versicherung wirbt.
„Ein Wildunfall ist niemals ‚halb so wild‘. Wer selbst einmal
einen Zusammenstoß mit einem Wildtier erlebt hat, weiß, welche Folgen
ein solcher Unfall für Menschen und Tiere haben kann. Zehntausende
Wildtiere sterben jedes Jahr auf Österreichs Straßen. Dieses
Geschehen mit einem flotten Werbespruch zu verharmlosen, halten wir
für unangebracht. Deshalb unterstützen wir auch die Befassung des
Österreichischen Werberates mit diesem Sujet“, erklärt
Landesjägermeister Anton Larcher, Präsident von Jagd Österreich.
Zwtl.: Herbst erhöht das Risiko
Gerade im Herbst ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Viele
Wildtiere sind vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv und
wechseln zwischen ihren Ruhe-, Äsungs- und Einstandsgebieten. Dabei
müssen sie immer wieder Straßen queren. Jagd Österreich und die
Landesjagdverbände appellieren daher an Autofahrerinnen und
Autofahrer, insbesondere in bekannten Wildwechselbereichen die
Geschwindigkeit anzupassen und bremsbereit zu fahren.
„Bei einem Wildunfall wirken enorme Kräfte. Deshalb geht es nicht
nur um den Schutz unserer Wildtiere, sondern ganz wesentlich auch um
die Sicherheit der Menschen. Weniger Geschwindigkeit und erhöhte
Aufmerksamkeit können im entscheidenden Moment Leben retten“, betont
Mag. Jörg Binder, Generalsekretär von Jagd Österreich.
Die österreichischen Landesjagdverbände setzen sich seit Jahren
gemeinsam mit Landwirtschaft, Behörden, Polizei und Straßendiensten
für die Verringerung von Wildunfällen ein. Dazu gehören unter anderem
Wildwarnreflektoren und akustische Wildwarngeräte sowie weitere
Präventionsmaßnahmen an besonders gefährdeten Straßenabschnitten.
Zwtl.: Nach einem Wildunfall: anhalten und melden
Kommt es dennoch zu einer Kollision mit einem Wildtier, muss der
Unfall entsprechend den geltenden Bestimmungen gemeldet werden.
Verletzte Tiere dürfen keinesfalls sich selbst überlassen werden.
Über die Polizei kann die zuständige Jägerin bzw. der zuständige
Jäger verständigt werden, damit eine fachgerechte Nachsuche
veranlasst und unnötiges Tierleid möglichst rasch beendet werden
kann.
Das eigenmächtige Mitnehmen eines verendeten oder verletzten
Wildtieres ist zu unterlassen. „Verantwortung endet nicht mit dem
Zusammenstoß. Wer einen Wildunfall verursacht, muss dafür sorgen,
dass rasch Hilfe organisiert wird. Das sind wir nicht zuletzt dem
verletzten Tier schuldig“, so Binder abschließend.
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