Wien (OTS) – Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner äußert
Unverständnis über
die Entscheidung der Europäischen Kommission, an den importbezogenen
Pflichten der EU-Methanverordnung ab 1. Jänner 2027 festzuhalten und
lediglich Leitlinien für Mitgliedsstaaten zur Umsetzung sowie zur
möglichen Aussetzung von Sanktionen vorzulegen. „Österreich
unterstützt die Ziele der Methanverordnung ausdrücklich.
Methanemissionen müssen reduziert werden. Aber saubere Energie
braucht Versorgungssicherheit und Rechtssicherheit. Genau daran fehlt
es hier. Die Kommission erkennt zwar, dass es ein reales Problem gibt
und macht sich Gedanken über die Umsetzung. Der vorgelegte Vorschlag
geht aber nicht weit genug. Leitlinien ersetzen keine verbindliche
Verschiebung der importbezogenen Pflichten“, so Zehetner.
Österreich habe sich gemeinsam mit einer breiten Gruppe von
Mitgliedstaaten für eine verbindliche dreijährige Verschiebung der
Importvorschriften ausgesprochen. Hintergrund seien die angespannte
geopolitische Lage, Unsicherheiten auf den internationalen
Energiemärkten und offene Fragen bei der praktischen Umsetzung.
Zwtl.: Fleckerlteppich bei Sanktionen droht
Besonders kritisch sieht Zehetner, dass der Vorschlag keine
einheitlichen, verbindlichen Regelungen für die Aussetzung von
Sanktionen vorsieht. Statt einer klaren europäischen Lösung drohe ein
Fleckerlteppich unterschiedlicher nationaler Vollzugspraxen. „Wenn
die Kommission selbst anerkennt, dass die geopolitische Lage die
globalen Energiemärkte massiv belastet und Sanktionen aus Gründen der
Versorgungssicherheit für drei Jahre ausgesetzt werden sollen, dann
ist schwer nachvollziehbar, warum die Pflichten nicht ebenso
verbindlich verschoben werden. Bei Gasimporten braucht es
Rechtssicherheit statt Leitlinien-Labyrinth. Unverbindliche
Leitlinien an Mitgliedsstaaten schaffen keine klare Rechtslage. Sie
führen im schlimmsten Fall dazu, dass Unternehmen, Importeure und
Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen nationalen Auslegungen
konfrontiert sind. Genau das brauchen wir am europäischen
Energiemarkt nicht und führt zu neuen Unsicherheiten in einer ohnehin
angespannten Lage“, betont Zehetner. Versorgungssicherheit dürfe
nicht auf jeden Mitgliedstaat einzeln heruntergebrochen werden.
Gerade bei Gasimporten, LNG-Lieferketten und europäischen
Energiemärkten brauche es einen gemeinsamen europäischen Rahmen.
Zwtl.: Letztes Wort noch nicht gesprochen – Diversifizierung darf
nicht gefährdet werden
Aus österreichischer Sicht könne hier das letzte Wort noch nicht
gesprochen sein. Europa dürfe sich in einer angespannten
geopolitischen Lage nicht selbst zusätzliche Beschaffungsrisiken
schaffen. „Wir haben nach dem Ausstieg aus russischem Pipelinegas
enorme Anstrengungen unternommen, unsere Gasversorgung zu
diversifizieren. Diese Diversifizierung darf durch unausgereifte
Importvorgaben nicht gefährdet werden. Es braucht jetzt keine halbe
Lösung, sondern eine verbindliche, praxistaugliche und rechtssichere
Verschiebung der Importpflichten“, so Zehetner.





