Nationalrat diskutiert Rechnungshofberichte zu den Themen Energiesicherheit und Zukauf von COVID-19-Leistungen

Wien (PK) – Drei Berichte des Rechnungshofs bildeten den Abschluss
der
Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung . Unter die Lupe
genommen hat der Rechnungshof die Energiehandelsgeschäfte der Wien
Energie GmbH sowie die Erdgas-Versorgungssicherheit in Österreich.

Weiters bewertete der Rechnungshof die Zweckmäßigkeit der Zukäufe
von bestimmten Leistungen, die das Tourismus- sowie das
Gesundheitsministerium während der COVID-19-Pandemie durchgeführt
hatten. Die drei Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Energiehandelsgeschäfte der Wien Energie

Eine Reihe von Kritikpunkten hatte der Rechnungshof an
Energiehandelsgeschäften der Wien Energie GmbH in den Jahren 2017 bis
2022. Der Rechnungshof stellte für diesen Zeitraum systemische
Schwächen im Management des Liquiditätsrisikos der Wien Energie fest,
die ab 2020 den Energiehandel zunehmend an die Börse verlagert hatte.
Infolge des extremen Preisanstiegs bei Strom und Gas am 26. August
2022 konnte die Wien Energie die für die Abwicklung der Geschäfte
fälligen Sicherheitsleistungen von 1,8 Mrd. Ꞓ nur mit Unterstützung
der Stadt Wien über 1,4 Mrd. Ꞓ zahlen. Aus Sicht des Rechnungshofs
nahm der Aufsichtsrat der Wien Energie seine Überwachungsfunktion im
Hinblick auf das Liquiditätsrisiko nicht umfassend wahr. Nach dem 26.
August 2022 habe die Wien Energie auch ihre Absicherungsstrategie
geändert und das Liquiditätsrisiko reduziert.

Paul Hammerl (FPÖ) sprach von „zwei Skandalen“, die die Berichte
bei genauem Lesen zeigen würden. Zum einen habe der Wiener
Bürgermeister eigenmächtig riesige Summen zur Verfügung gestellt,
ohne den Gemeinderat zu informieren. Auch das damals ÖVP-geführte
Finanzministerium habe sich fragwürdig verhalten und sei Problemen
nicht nachgegangen.

Die Prüfung des Rechnungshofs habe keine Hinweise auf den
Abschluss spekulativer Handelsgeschäfte ergeben, hielt Angela
Baumgartner (ÖVP) fest. Allerdings habe der Rechnungshof zu Recht ein
besseres Risikomanagement und bessere Entscheidungs- und
Kontrollstrukturen gefordert und auf die Rolle des Aufsichtsrats
hingewiesen. Das Unternehmen Wien Energie habe unterdessen zwar
reagiert – weiterhin müsse aber den „wertvollen Empfehlungen“ des
Rechnungshofs gefolgt werden, damit sich eine derartige Situation
nicht mehr wiederhole.

Auch Bernhard Höfler (SPÖ) betonte, dass es bei der Wien Energie
keine spekulativen Handelsgeschäfte gegeben habe. Vielmehr seien
außergewöhnliche Marktumstände eingetreten.

Karin Doppelbauer (NEOS) bezweifelte, dass es keinerlei
spekulative Geschäfte der Wien Energie gegeben habe. Aufgrund der
komplizierten Konstruktion der Unternehmenstätigkeit seien diese aber
schwer nachweisbar.

Nina Tomaselli (Grüne) sah ebenfalls „spekulative Elemente“ im
Geschäftsmodell der Wien Energie, das sich auf stabile Märkte bzw.
auf das Sicherheitsnetz der öffentlichen Hand verlassen habe. Ein
Privatunternehmen hätte niemals so handeln können. Ein Unternehmen
der Daseinsvorsorge dürfe sich keine solchen fragwürdigen Strategien
leisten.

Auch Johann Höfinger (ÖVP) meinte, es gebe Geschäftsstrategien
und Konstruktionen der Unternehmen der Stadt Wien, die man
hinterfragen müsse. Die Wien Energie habe sich auf einen sehr
riskanten Markt begeben, dabei das Liquiditätsrisiko ausgeklammert
und keine entsprechenden Strategien zur Risikoreduzierung vorgesehen.
Der Bericht habe sehr klar herausgearbeitet, dass viele Ebenen ihrer
Verantwortung nicht nachgekommen seien.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker betonte, dass der
Rechnungshof unmittelbar eine umfassende Prüfung der Wien Energie
vorgenommen habe. Der Bericht gebe Aufschluss darüber, dass die
geopolitische Lage plötzlich stark volatile Märkte erzeugt habe.
Problematisch sei dabei gewesen, dass die Wien Energie zuvor durch
die Verlagerung ihre Tätigkeit an die Börse, das Geschäftsvolumen und
damit den Bedarf an Sicherheiten stark erhöht habe. Der Bericht habe
aufgezeigt, dass Wien Energie dabei ein Geschäftsmodell gewählt habe,
das ein stärkeres Liquiditätsrisiko als notwendig in Kauf genommen
habe. Dieses habe die Geschäftsführung als alternativlos dargestellt.
Der Rechnungshof sei jedoch der Ansicht, dass das Unternehmen dieses
Risiko rechtzeitig hätte erkennen und reduzieren müssen. Hier seien
auch eine Reihe von verantwortlichen Stellen ihrer Aufsichtspflicht
nicht nachgekommen. Grundsätzlich habe der Rechnungshof eine Reihe
von Empfehlungen abgegeben, etwa zu einer breiteren Risikostreuung
und zur Verbesserung der Arbeit der Aufsichtsräte. Die Wien Energie
habe dazu mitgeteilt, dass man diese Empfehlungen bereits umsetze.

Intransparenz bei Erdgas-Verträgen

Defizite bei der Erdgas-Versorgungssicherheit und der
Markttransparenz stellte der Rechnungshof in seiner Überprüfung des
Zeitraums 2018 bis 2022 fest. Das Prüforgan kommt in seinem Bericht
zum Schluss, dass das Klimaschutzministerium und die E-Control ihre
Einsichtsrechte in Gaslieferverträge nicht vollständig durchgesetzt
hätten. Ungeachtet der Klima- und Energiestrategie sei 2018 die
Abhängigkeit von russischem Erdgas noch verstärkt worden. Positiv auf
die Versorgungssicherheit habe sich ausgewirkt, dass die Europäische
Union (EU) den grenzüberschreitenden Ausbau der Energieinfrastruktur
seit 2010 forciert habe. Die Kündigung des langfristigen
Liefervertrags durch die OMV AG sei aber erst nach dem überprüften
Zeitraum erfolgt.

Der Rechnungshof habe bei seiner Prüfung der
Versorgungssicherheit auf die Notwendigkeit der Diversifizierung der
Gasversorgung sowie von Solidaritätsvereinbarungen mit Nachbarländern
hingewiesen, sagte Bernhard Höfler (SPÖ). Nun gelte es, diese
Erkenntnisse auch politisch umzusetzen.

Karin Doppelbauer (NEOS) sah durch den Bericht bestätigt, dass
Österreich zu lange einseitig von russischem Gas abhängig gewesen
sei. Erdgas werde auf längere Zeit weiterhin benötigt. Daher müsse
der Import diversifiziert werden, um sich nicht wieder von anderen
Staaten abhängig und damit erpressbar zu machen. Auch müsse die Gas-
Infrastruktur zukunftsfit gemacht werden, um auch Wasserstoff und
Biogas transportieren zu können.

Eine Diversifizierung der Erdgasimporte hätte im Sinne der
Versorgungssicherheit früher angegangen werden müssen, bestätigte
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Auch die verantwortlichen
Organe hätten ihre Aufsichtsmöglichkeiten bei der Abwicklung der
Verträge stärker nützen müssen.

COVID-19-Leistungen im Tourismus- und Gesundheitsbereich

Der Rechnungshof überprüfte auch ausgewählte Leistungen im
Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen, die vom Bundesministerium für
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und vom Bundesministerium für
Soziales, Gesundheit, Pflege

und Konsumentenschutz im Jahr 2020 sowie im ersten Halbjahr 2021
zugekauft wurden.

Konkret ging es um die Förderungen für das österreichweite
Testprogramm „Sichere Gastfreundschaft“ für Beschäftigte im
Tourismus, das im Juli 2020 eingerichtet wurde. Bis Ende August 2021
zahlte das Ministerium dafür knapp 127 Mio. Ꞓ aus. Der Rechnungshof
beurteilte die Zielsetzung des Testprogramms zwar als grundsätzlich
zweckmäßig. Das Ministerium hätte sich allerdings rascher um
kostendämpfende Maßnahmen bemühen sollen, befand er. Aus seiner Sicht
wäre zudem eine Ausschreibung und Vergabe der Leistung zweckmäßig und
wirtschaftlich gewesen. Kritische Anmerkungen hatte das Prüforgan
auch zum Sondermitgliedsbeitrag von 40 Mio. Ꞓ, den das
Tourismusministerium im Jahr 2020 der Österreich Werbung zur
Verfügung gestellt hatte, und zwar zusätzlich zum seinem jährlichen
Mitgliedsbeitrag von 32 Mio. Ꞓ. Die Höhe der Unterstützung war für
den Rechnungshof nicht nachvollziehbar.

Was das Gesundheitsministerium betrifft, hatte dieses Leistungen
des Österreichischen Roten Kreuzes zugekauft, die unter anderem den
Aufbau des COVID-19-Krisenstabs, Unterstützung bei der Entwicklung
der Impfstrategie und die Krisenkommunikation umfassten. Auch weitere
Beratungsleistungen wurden im Wege der Direktvergabe bei diversen
Anbietern zugekauft. Insgesamt befand der Rechnungshof, dass aufgrund
der mangelhaften Dokumentation sowohl der Leistungsabrufe als auch
der erbrachten Leistungen in vielen Fällen der Nutzen und Mehrwert
der zugekauften Leistungen nur bedingt nachvollziehbar waren. (
Fortsetzung Nationalrat) sox

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