ÖVP – Keri: Kinderrechte brauchen ein eigenes Gesetz – Wien muss mutigere Schritte setzen

Wien (OTS) – Im heutigen Wiener Gemeinderat hat Gemeinderätin Sabine
Keri,
Familiensprecherin der Wiener Volkspartei, die Forderung nach einem
eigenen Gesetz für die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft
bekräftigt. „Kinder haben oft eine leise Stimme, die überhört wird –
bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft werden sie gehört, geschützt
und gestützt“, so Keri.

Genau deshalb brauche die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine
starke und unabhängige institutionelle Grundlage. Derzeit ist ihr
Auftrag lediglich in einem Paragrafen des Wiener Kinder- und
Jugendhilfegesetzes geregelt – zu wenig für eine Einrichtung, die
sich weit über ihren ursprünglichen Auftrag hinaus entwickelt hat.
„Es braucht eine tatsächliche eigenständige gesetzliche Grundlage, um
die Unabhängigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft tatsächlich zu
stärken. Es müssen mutigere Schritte gemacht werden, als jetzt
weitere Tätigkeitsfelder im kommenden Gesetz zu beschreiben“, stellt
Keri klar.

Vorarlberg zeigt, dass das möglich ist: Dort ist die Kinder- und
Jugendanwaltschaft in einem separaten Gesetz verankert –
Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit dadurch doppelt abgesichert und
verfassungsrechtlich geschützt. Auch die Wiener Pflege- und
Patientenanwaltschaft sowie die Wiener Umweltanwaltschaft verfügen
bereits über eigenständige gesetzliche Grundlagen.

Die Wiener Volkspartei hat daher heute einen Beschlussantrag
eingebracht: Die zuständige Stadträtin soll einen entsprechenden
Gesetzesentwurf erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag vorlegen.
Ein eigenes Gesetz würde die Unabhängigkeit der Kinder- und
Jugendanwaltschaft stärken, ihre Aufgaben klar definieren und das
öffentliche Bewusstsein für Kinderrechte sichtbar stärken. „Die
Kinder- und Jugendanwaltschaft muss ihre Arbeit auch künftig
unabhängig, niederschwellig und wirksam im Interesse der jungen
Menschen in Wien ausüben können. Das ist eine Frage der Haltung
gegenüber Kinderrechten“, so Keri abschließend.