Budgetausschuss verabschiedet Österreichischen Stabilitätspakt 2025 mit Regierungsmehrheit

Wien (PK) – Der Budgetausschuss schickte den neuen Österreichischen
Stabilitätspakt 2025 mit den Stimmen der Regierungsparteien an den
Nationalrat weiter ( 388 d.B. ). FPÖ und Grüne stimmten nicht zu. Im
Kern geht es darin um eine gesamtstaatliche Defizitsteuerung sowie
eine bessere Datenlage über die Bundesländer, fasste Kai Jan Krainer
(SPÖ) zusammen. Durch den neuen Stabilitätspakt werde die Transparenz
deutlich verbessert, zeigte sich Angela Baumgartner (ÖVP) überzeugt.
Alle Länder haben die budgetären Verhältnisse monatlich zu melden.
Geregelt werde überdies das maximal zulässige Defizit.
Gebietskörperschaften, die sich nicht daran halten, müssen die
Sanktionen tragen.

Die Diskussion drehte sich auch um die neue Gebarungsstatistik-
Verordnung, die die Länder dazu verpflichtet, monatlich Budgetdaten
an Statistik Austria zu übermitteln. Diese werden ab Februar
öffentlich zugänglich sein, was laut Finanzminister Marterbauer einen
deutlichen Transparenzgewinn bringt.

Ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf mehr Transparenz im
Budgetvollzug der Länder durch monatliche Finanzmeldungen abzielt,
wurde schließlich abgelehnt. Weitere Entschließungsanträge wurden
vertagt.

Österreichischer Stabilitätspakt 2025: Bund trägt 76 %, Länder
und Gemeinden 24 % der Schuldenverantwortung

Der Österreichische Stabilitätspakt 2025 (ÖStP 2025) ist eine
neue Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden
über die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben für Fiskalregeln. Ziel
ist es, Defizite zu vermeiden und die staatliche Schuldenquote
nachhaltig zu senken. Mit der Reform des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes der EU im ersten Halbjahr 2024 kam es zu neuen
Vorgaben in Bezug auf die europäischen Fiskalregeln. Der ÖStP 2025
soll rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten und das neue
Fiskalregelwerk der Europäischen Union innerstaatlich umsetzen. Damit
wird der ÖStP 2012 mit 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Der
Österreichische Stabilitätspakt ist als Staatsvertrag nach Art. 15a B
-VG ausgestaltet, es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des
Bundesrats.

In dem Stabilitätspakt bekennen sich Bund, Länder und Gemeinden
zu einer stabilitätsorientierten Haushaltsführung. Zentrales
Steuerungsinstrument ist ein von der EU vorgegebener
länderspezifischer Nettoausgabenpfad im Rahmen des Defizitverfahrens,
der bis 2029 eine Reduktion des gesamtstaatlichen Defizits von 4,20 %
(2026) auf 2,80 % (2029) vorsieht. Dabei wird die Verantwortung – das
Verschuldungspotential – aufgeteilt: Der Bund (inklusive
Sozialversicherung) erhält 76 % des verfügbaren Spielraums, während
die Länder 24 % des Stabilitätsbeitrags tragen. Innerhalb des
Länderanteils wird den Gemeinden fix 20 % eingeräumt.

Neue Gebarungsstatistik-Verordnung: Unterjährige Budgetdaten der
Länder ab Februar verfügbar

Hubert Fuchs (FPÖ) machte die neu kundgemachte Gebarungsstatistik
-Verordnung zum Thema. Damit werden die Länder verpflichtet,
monatlich Budgetzahlen der Statistik Austria zu übermitteln.

Die neue Gebarungsstatistik-Verordnung sehe vor, dass Länderdaten
monatlich geliefert und auch veröffentlicht werden, unterstrich
Marterbauer. Ab Februar sollen die Zahlen öffentlich verfügbar sein.
Damit werde ein großer Fortschritt erzielt, nicht nur im
Finanzministerium, auch die Wirtschaftsforschung und das Parlament
würden davon profitieren, unterstrich Marterbauer. Der Kritik an
fehlenden Veröffentlichungen sei damit nachgekommen worden, hielt er
fest. Er sei ein Anhänger der „Goldenen Investitionsregeln“ auf EU-
Ebene, bestätigte der Finanzminister dem Abgeordneten Schwarz. Es sei
jedoch nicht gelungen dies durchzusetzen, daher müssten die
öffentlichen Investitionen hochgehalten werden. Ein Problem, das mit
dem Stabilitätspakt nicht gelöst werde, seien die Gemeindefinanzen,
so Marterbauer.

Monatliche unterjährige Daten der Länder seien sehr wichtig,
bestätigte die Leiterin des Budgetdiensts, insbesondere auch, deren
öffentliche Verfügbarkeit. Sie sprach sich dafür aus, gleiches auch
für die großen ausgegliederten Einheiten vorzusehen.

Stabilitätspakt: Trotz höherer Transparenz keine Einstimmigkeit

Die Grünen stimmten dem neuen Stabilitätspakt nicht zu. Jakob
Schwarz (Grüne) begründete die Ablehnung mit Einsparungen beim
Klimaschutz, wobei er anerkannte, dass es einen gesamtstaatlichen
Rahmen brauche. Auf europäischer Ebene hätten sich die Grünen für die
„Green Golden Rule“ ausgesprochen. Das ist ein finanzpolitisches
Konzept, wonach öffentliche Investitionen in Klima- und Umweltschutz
ganz oder teilweise von den Defizitregeln des Stabilitätsrahmens
ausgenommen werden sollen. Des Weiteren stellte Schwarz den
Stabilitätsbericht der gesamtstaatlichen Planung im Strategiebericht
gegenüber und ortete Verschlechterungen für den Bund.

Maximilian Linder (FPÖ) äußerte die Befürchtung, dass „wir noch
weniger mit den Ausgaben zurechtkommen als bisher“.

Aus Sicht von Kai Jan Krainer (SPÖ) kommt der neue
Stabilitätspakt um mindestens zwei Jahre zu spät. Es sei
unverantwortlich gewesen den Österreichischen Stabilitätspakt nicht
rechtzeitig zu erneuern. Nun müssten Versäumnisse der vergangenen
Regierung nachgeholt werden, hielt Krainer fest. Obwohl der
Stabilitätspakt mehr Transparenz und bessere Datenlage schaffe,
würden dadurch nicht alle Probleme gelöst. Insbesondere bei
ausgegliederten Einheiten wie den Spitälern würden Probleme mangels
regelmäßiger Daten erst spät sichtbar, so Krainer.

Grüne fordern Budgetvollzug der Länder transparent zu machen

Die Notwendigkeit, das Budget zu sanieren, betreffe alle Ebenen
des Staates, weshalb es notwendig sei, den Budgetvollzug der Länder
transparent zu machen, so die von den Regierungsparteien vertagte
Forderung der Grünen ( 592/A(E) ). Medienberichten zufolge würden die
Länder- und Gemeindefinanzen das Maastricht-Defizit erhöhen, macht
Antragsteller Jakob Schwarz aufmerksam. Konkret schlägt er monatliche
Meldungen der Aus- und Einzahlungen pro Bundesland an die Statistik
Austria anstelle der bisherigen kumulierten Einmeldung der Länder
vor. Zudem regt Schwarz die Übermittlung von Monatserfolgsberichten
der Bundesländer und die Festlegung einer einheitlichen Frist für die
Vorlage der Landesrechnungsabschlüsse an.

Da die Gebarungsstatistik-Verordnung bereits vor dem Ausschuss
umgesetzt worden sei, könnten die anderen Fraktionen dem
Entschließungsantrag zustimmen, argumentierte Schwarz. Der Antrag
blieb dennoch in der Minderheit und wurde abgelehnt. Auch die FPÖ
stimmte nicht zu. Karin Doppelbauer (NEOS) konnte die Forderungen der
Grünen nachvollziehen. Einige Forderungen seien jedoch nicht
umsetzbar, da dies nicht auf Bundesebene geregelt werde, hielt sie
fest.

Grüne: Strukturreformen für gesunde Gemeindefinanzen

Zur Budgetentlastung der finanziell unter Druck stehenden
Gemeinden schlagen die Grünen eine Reform der Grundsteuer vor und
verweisen auf Potenziale bei Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben.
Darüber hinaus sei eine Aufgabenreform dringend notwendig, da sich
die finanzielle Situation der Gemeinden laufend verschlechtern würde,
mahnte Antragstellerin Elisabeth Götze (Grüne) im Ausschuss. So
würden die Anforderungen an die Kommunen – ohne die Sicherstellung
der entsprechenden finanziellen Mittel – stetig steigen. Um eine
klare Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften zu
erreichen, werden deshalb in der von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagten
Initiative Verhandlungen mit den Bundesländern, Städten und Gemeinden
gefordert ( 455/A(E) ).

Angela Baumgartner (ÖVP) konnte die Anliegen des Antrags
grundsätzlich nachvollziehen, man müsse aber zuerst die Gespräche zur
Reformpartnerschaft und zum Finanzausgleich abwarten. Zudem müssten
in der aktuellen Budgetsituation neben dem Bund und den Ländern auch
die Gemeinden sparen. Strukturänderungen seien wichtig und eine
langjährige Forderung ihrer Fraktion, hielt Karin Doppelbauer (NEOS)
fest. Sie sei jedoch gegen eine Erhöhung der Grundsteuer, da es in
Österreich kein Einnahmenproblem sondern, Probleme bei der
Steuerverteilung gebe. Auch Maximilian Linder (FPÖ) sprach sich für
eine Aufgabenreform der Gemeinden aus, sah in Leerstands- und
Zweitwohnsitzabgaben aber nicht das richtige Mittel zur Finanzierung.

Grundsätzlich liege die Verantwortung über die Gemeindefinanzen,
wie auch etwa die Hebung der Leerstandspotenziale, bei den
Bundesländern, betonte der Finanzminister. Eine Aufgabenreform der
Gemeinden sei aber sinnvoll. Einen „Hoffnungsschimmer“ zur Entlastung
der Gemeinden konnte Marterbauer aber durch das sich abzeichnende
höhere Steueraufkommen erkennen.

Förderungsbericht 2024 wurde dem Budget-Unterausschuss zugewiesen

Einig waren sich die Abgeordneten darin, den Förderungsbericht
2024 dem Budget-Unterausschuss zuzuweisen. Laut dem Bericht stieg das
Fördervolumen des Bundes um 11,5 %. An direkten Förderungen wurden
2024 insgesamt 12,58 Mrd. Ꞓ ausgezahlt, davon 2,2 Mrd. Ꞓ auf Rechnung
externer Rechtsträger ( III-273 d.B. ).

Ein weiteres Mal von den Regierungsparteien auf die Wartebank
gesetzt wurden zwei weitere Entschließungsanträge der Grünen.
Einerseits fordern sie eine Weiterentwicklung des Gender Budgetings (
480/A(E) ), andererseits mahnen sie einen Zeitplan zum Abbau
klimaschädlicher Subventionen ein ( 362/A(E) ). (Fortsetzung
Budgetausschuss) gla/med

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische
Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für
Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte)
finden Sie auf der Website des Finanzministeriums .