Steuer-Ungleichbehandlung verschärft sich: Ausschluss pflanzlicher Drinks kostet Konsument:innen bis zu 50 Cent pro Liter

Wien (OTS) – Der Verein Proteinvielfalt in Österreich begrüßt die
beabsichtigte
MwSt.-Entlastung, zeigt sich jedoch enttäuscht über die heute im
Ministerrat präsentierte Liste der Grundnahrungsmittel, für die der
reduzierte Mehrwertsteuersatz gelten soll: Auf dieser fehlen ein
bedeutender Anteil der in Österreich konsumierten Hülsenfrüchte (
getrocknet und in Konserven) und daraus hergestellte Produkte (z.B.:
Tofu) sowie pflanzliche Milchalternativen, die von bereits mehr als
einem Drittel der Haushalte in Österreich gekauft werden.

“Diese Liste muss noch dringend überarbeitet werden, um die
Überbesteuerung von pflanzlichen Drinks zu beenden, statt sie weiter
zu verschärfen. Darüber hinaus ist es essenziell, auch Hülsenfrüchte
gesamthaft bei der Steuerentlastung zu berücksichtigen, um eine
gesunde, nachhaltige Ernährung zu fördern und einen dynamischen,
wachsenden Sektor der österreichischen Landwirtschaft zu
unterstützen” , fordert Verena Wiederkehr, Vorständin des Vereins für
Proteinvielfalt.

Zwtl.: Verschärfte Überbesteuerung und Ungleichbehandlung: Abstand zu
tierischen Produkten vergrößert sich auf mehr als 15 Prozentpunkte

Bereits jetzt zahlen österreichische Konsument:innen für Hafer-
oder Sojadrinks 20 % Mehrwertsteuer und somit doppelt so viel wie für
Kuhmilch (10 %). Durch die nun präsentierte Liste, die zwar Kuhmilch
aber keine pflanzlichen Drinks enthält, vergrößert sich der Abstand
auf mehr als 15 Prozentpunkte (20 % vs. 4,9 %). Für Haushalte
bedeutet das, dass sich der Abstand aufgrund der Mehrwertsteuer von
derzeit 33 Cent auf bis zu 50 Cent pro Liter vergrößert. Das trifft
viele Konsument:innen, da pflanzliche Drinks bezogen auf die Menge
der verkauften tierischen Milch bereits 12 % im österreichischen
Lebensmitteleinzelhandel ausmachen.

Zwtl.: Hülsenfrüchte, Tofu, Tempeh: In Ernährungsempfehlungen
gefordert, von der Bundesregierung ignoriert

Die neuen österreichischen Ernährungsempfehlungen von Herbst 2024
fordern, dreimal pro Woche Hülsenfrüchte oder daraus hergestellte
Produkte, wie Tofu oder Tempeh aus ganzen fermentierten Bohnen, zu
konsumieren. Aktuell liegt der durchschnittliche Verzehr von
Hülsenfrüchten bei lediglich ca. 48 Gramm pro Person und Woche. Um
die empfohlene Verzehrmenge zu erreichen, müsste der
durchschnittliche Konsum daher um das Siebenfache erhöht werden. Die
nun präsentierte Liste wird dem nicht gerecht: Lediglich frische und
gekühlte Hülsenfrüchte sollen erfasst sein, nicht aber der weitaus
relevantere Löwenanteil, nämlich getrocknete und in Konserven
verpackte Hülsenfrüchte oder daraus hergestellte Produkte wie Tofu
mit Bio-Soja aus Österreich. Diese wichtigen Grundnahrungsmittel
nicht steuerlich zu entlasten, ist aus Sicht des Vereins eine vertane
Chance, die Umsetzung der Ernährungsempfehlungen zu forcieren und
Kosten im Gesundheitssystem zu senken.

Zwtl.: Pflanzliche Lebensmittel: Chancen für die Landwirtschaft

Hülsenfrüchte nehmen in der österreichischen Landwirtschaft eine
zunehmend wichtige Rolle ein. Österreich ist bereits der drittgrößte
Sojaproduzent in der EU. Die Hälfte des hierzulande angebauten Sojas
ist für den menschlichen Konsum bestimmt, was bessere Preise für die
Bäuer:innen bedeutet, insbesondere für Bio-Soja. Durch die
Entscheidung der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer auf den Großteil
der Hülsenfrüchte und daraus hergestellte Produkte, wie Tofu oder
Tempeh, nicht zu senken, bremst sie die Nachfrage nach
österreichischen (Bio-)Qualitätsprodukten zum Nachteil eines
wachsenden, dynamischen Zukunftssektors.

Zwtl.: Regierung muss Begutachtung nützen, um Liste zu verbessern

„Eine gelungene und zukunftsweisende Steuerpolitik sollte auch
Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Gesundheit der Menschen
berücksichtigen und einen entsprechenden Lenkungseffekt haben.
Pflanzliche Lebensmittel müssen daher auch gezielt entlastet werden,
statt ihre steuerliche Benachteiligung weiter zu verschärfen! Der
Verein für Proteinvielfalt wird sich konstruktiv im Begutachtungs-
und Gesetzgebungsprozess einbringen, um Verbesserungen in Sinne der
Menschen, der Landwirtschaft und der Umwelt zu erreichen“ , so
Wiederkehr abschließend.