Halbe Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel beschlossen

Redaktion

Am 28. Jänner 2026 schafft die Bundesregierung Klarheit: Die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel soll halbiert werden – laut SPÖ-Beschluss im Ministerrat. Für viele Haushalte in Österreich ist das eine spürbare Nachricht, denn steigende Lebensmittelpreise belasten Budgets seit Jahren. Was genau beschlossen wurde, welche Produkte betroffen sind, wie die Entlastung an der Supermarktkassa ankommen kann und welche Rolle Behörden dabei spielen, ordnen wir faktenbasiert und verständlich ein – mit Blick auf Österreich, den deutschsprachigen Raum und die nächsten Schritte im Gesetzgebungsprozess.

Halbe Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel: Was laut SPÖ beschlossen wurde

Laut einer Mitteilung des SPÖ-Pressedienstes wurde im Ministerrat ein Warenkorb aus Grundnahrungsmitteln festgelegt, für den die Mehrwertsteuer halbiert werden soll. Diese Maßnahme wird politisch mit einer spürbaren Entlastung für Konsumentinnen und Konsumenten begründet. Die SPÖ verweist darauf, dass es um jene Produkte geht, die Menschen täglich brauchen, und dass eine Gegenfinanzierung vorgesehen sei. Die Mitteilung betont zugleich die Erwartung, dass der Lebensmittelhandel die Steuersenkung vollständig an die Kundinnen und Kunden weitergibt. Als Kontrollmechanismus wird auf behördliche Eingriffe und die Arbeit der Preiskommission verwiesen. Quelle: SPÖ-Pressedienst über OTS.

Welche Produkte sind umfasst?

Der in der Mitteilung angeführte Warenkorb enthält zentrale Grundnahrungsmittel. Nach derzeitiger Kommunikation zählen dazu insbesondere:

  • Milch
  • Joghurt
  • Obst
  • Gemüse
  • Reis
  • Brot
  • Nudeln

Wie bei jeder steuerlichen Materie gilt: Rechtsverbindlich ist erst der genaue Gesetzestext und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bis dahin sind die genannten Kategorien als politisch kommunizierter Rahmen zu verstehen, der im parlamentarischen Verfahren präzisiert wird.

Fachbegriffe verständlich erklärt

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer): Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen führen die Steuer an das Finanzamt ab, zahlen sie aber faktisch weiter, indem sie sie auf den Verkaufspreis aufschlagen. In Österreich gibt es unterschiedliche Sätze: einen Normalsatz und ermäßigte Sätze für bestimmte Güter des täglichen Lebens. Für viele Lebensmittel gilt regulär ein reduzierter Satz. Wird dieser Satz halbiert, sinkt der Bruttopreis dann, wenn die Senkung an die Käuferinnen und Käufer weitergegeben wird. Die tatsächliche Entlastung an der Kassa hängt daher auch vom Verhalten des Handels ab.

Grundnahrungsmittel: Darunter versteht man Lebensmittel, die die Basis einer ausgewogenen Ernährung darstellen und regelmäßig konsumiert werden. Typische Beispiele sind Brot, Milch, Obst, Gemüse, Reis, Nudeln und ähnliche Produkte. In der Steuerpolitik werden Grundnahrungsmittel oft begünstigt, weil sie für alle Haushalte unverzichtbar sind und Preisanstiege besonders einkommensschwache Menschen treffen. Welche Produkte genau als Grundnahrungsmittel gelten, legt letztlich der Gesetzgeber in detaillierten Warengruppen fest, häufig anhand von Zolltarifnummern und Produktbeschreibungen.

Warenkorb (politischer Kontext): Der Begriff Warenkorb kann zweierlei bedeuten. Erstens steht er in der Statistik für eine repräsentative Auswahl von Gütern, anhand derer die Preisentwicklung gemessen wird. Zweitens beschreibt er in der Politik eine definierte Liste von Produkten, auf die eine Maßnahme – etwa eine Steuersenkung – angewendet wird. Im vorliegenden Fall geht es um diese zweite Bedeutung: eine Liste konkreter Lebensmittel, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz halbiert werden soll. Die exakte Abgrenzung ist wichtig, um Rechtsklarheit und eine reibungslose Umsetzung an der Kassa zu gewährleisten.

Ministerrat: Der Ministerrat ist das Gremium der Bundesregierung, in dem Ministerinnen und Minister unter Vorsitz der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers Entscheidungen beraten und Beschlüsse fassen. Ein Beschluss im Ministerrat ist ein zentraler politischer Schritt, aber er ersetzt nicht das parlamentarische Verfahren. Gesetzesänderungen müssen vom Nationalrat beschlossen und danach im Bundesrat behandelt werden, bevor sie im Bundesgesetzblatt kundgemacht und rechtswirksam werden. Erst die Kundmachung schafft für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verbindliches Recht.

Preisweitergabe (Pass-Through): Damit ist gemeint, ob und in welchem Ausmaß Unternehmen steuerliche Entlastungen oder Mehrkosten in den Endverbraucherpreis einfließen lassen. Bei einer Mehrwertsteuersenkung ist die vollständige Weitergabe ein politisches Ziel, damit die Entlastung bei den Haushalten ankommt. In der Praxis hängt die Weitergabe von Marktbedingungen, Wettbewerb, Einkaufspreisen und Margen ab. Behörden können Überprüfungen anstoßen, Transparenz einfordern und Missstände sanktionieren, doch ein lückenloser Nachweis ist wirtschaftlich und rechtlich anspruchsvoll.

Gegenfinanzierung: In der Budgetpolitik bezeichnet Gegenfinanzierung Maßnahmen, mit denen Einnahmeausfälle – etwa durch eine Steuersenkung – anderweitig ausgeglichen werden. Das kann über Kürzungen an anderer Stelle, Mehreinnahmen in anderen Bereichen oder Effizienzgewinne erfolgen. Politisch ist sie relevant, um die Tragfähigkeit des Staatshaushalts zu sichern und europäische Fiskalregeln zu erfüllen. Der genaue Mechanismus der Gegenfinanzierung wird üblicherweise im Gesetzespaket oder in Begleitdokumenten erläutert und im Parlament diskutiert.

Preiskommission: Die Preiskommission ist ein Gremium, das sich mit außergewöhnlichen Preisentwicklungen befasst und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen des Preisrechts beobachtet. Grundlage bilden einschlägige Bestimmungen des österreichischen Preisrechts. Die Kommission kann Transparenz schaffen, Stellungnahmen einholen und Empfehlungen abgeben. In politisch sensiblen Bereichen wie Energie- oder Lebensmittelpreisen wird sie herangezogen, um Entwicklungen zu bewerten. Rechtsverbindliche Maßnahmen erfolgen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten von Behörden auf Basis des geltenden Rechts. Allgemeine Infos zu Rechtsgrundlagen: RIS – Rechtsinformationssystem.

Gesetzgebungsverfahren und Bundesgesetzblatt: Bevor eine steuerliche Änderung gilt, muss der Nationalrat das Gesetz beschließen; in vielen Fällen befasst sich auch der Bundesrat. Danach wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Erst mit dieser Kundmachung entsteht die verbindliche Rechtslage, auf die sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen berufen können. Bis dahin sind Ankündigungen politischer Natur und müssen im Detailtext überprüft werden. Informationen: Parlament und Bundesgesetzblatt im RIS.

Historische Entwicklung: Mehrwertsteuer und Lebensmittel in Österreich

Österreich arbeitet seit Jahrzehnten mit einem Mehrsatzsystem der Umsatzsteuer, das essenzielle Güter des täglichen Bedarfs begünstigt. Lebensmittel werden traditionell mit einem ermäßigten Satz belegt, um leistbare Versorgung zu unterstützen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Sonderregelungen, etwa temporäre Steuersenkungen in Krisenzeiten. Ein prominentes Beispiel ist die befristete Senkung der Umsatzsteuer in besonders betroffenen Branchen während der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020. Damals sollten Gastronomie, Kultur und Teile der Medienwirtschaft entlastet werden. Bei Lebensmitteln blieb in der Regel der ermäßigte Steuersatz bestehen; die Diskussion drehte sich vor allem um die Frage, wie zielgenau und schnell Entlastungen bei den Menschen ankommen.

Die Debatte über Lebenshaltungskosten hat sich in Österreich in den Jahren 2022 und 2023 deutlich intensiviert. Internationale Lieferkettenprobleme, Energiepreisschocks und globale Preissteigerungen führten in vielen Ländern zu höherer Teuerung. In diesem Umfeld gewannen Maßnahmen an Bedeutung, die unmittelbar an der Kasse spürbar sind. Steuerpolitische Interventionen zielen dabei auf den Bruttopreis, während andere Instrumente – etwa Direktzuschüsse oder Preisobergrenzen – anders wirken. Steuerliche Entlastungen gelten als systemkonform und marktfreundlich, weil sie keinen administrativen Fixpreis vorgeben, aber sie sind auf die Preisweitergabe durch den Handel angewiesen. Diese Erfahrungen sind in die aktuelle Ausgestaltung der Maßnahme eingeflossen.

Mit dem neuen Vorstoß, den ermäßigten Satz auf definierte Grundnahrungsmittel zu halbieren, setzt die Bundesregierung ein Signal, das an bekannte Mechanismen anknüpft: breit, sichtbar und im Alltag relevant. Zugleich verweist die politische Kommunikation auf Kontrolle und Gegenfinanzierung, um die Maßnahme nachhaltig und budgetär tragfähig zu verankern.

Vergleich: Österreichs Bundesländer, Deutschland und Schweiz

Innerösterreichische Perspektive

Die Mehrwertsteuer ist eine Bundesabgabe und gilt einheitlich in allen neun Bundesländern. Unterschiede in der Preisentwicklung gibt es dennoch, weil Transportkosten, regionale Marktstrukturen, Miet- und Lohnniveaus und die Dichte des Wettbewerbs variieren. In Ballungsräumen wie Wien, Graz oder Linz ist die Handelslandschaft dichter, während periphere Regionen teils längere Lieferketten aufweisen. Für Haushalte in Tirol oder Vorarlberg können grenznahe Preisvergleiche mit Nachbarländern eine Rolle spielen. Regionale Preisunterschiede spiegeln sich in den Ausgabenprofilen der Haushalte wider. Statistische Informationen zur Preisentwicklung bietet Statistik Austria: www.statistik.at.

Deutschland

Deutschland kennt wie Österreich einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für viele Lebensmittel. Dieser beträgt grundsätzlich 7 Prozent. Auch dort wird politisch regelmäßig diskutiert, inwiefern fiskalische Entlastungen voll an Konsumentinnen und Konsumenten weitergereicht werden und welche Kontrollen sinnvoll sind. Die Strukturen des Lebensmitteleinzelhandels sind ähnlich stark konzentriert, was die Debatte über Wettbewerb und Margen befeuert. Informationen zu deutschen Mehrwertsteuersätzen stellt das Bundesfinanzministerium bereit: bundesfinanzministerium.de.

Schweiz

Die Schweiz arbeitet mit einem niedrigeren allgemeinen Mehrwertsteuerniveau und einem sehr niedrigen reduzierten Satz für Güter des täglichen Bedarfs. Seit 2024 liegt der Normalsatz bei 8,1 Prozent, der reduzierte Satz – zum Beispiel für Lebensmittel – bei 2,6 Prozent. Das spiegelt eine traditionell moderate Umsatzsteuerbasis wider und führt zu vergleichsweise geringen Steueranteilen am Endpreis von Grundnahrungsmitteln. Die Eidgenössische Steuerverwaltung informiert über die aktuellen Sätze: estv.admin.ch. Für Grenzregionen Österreichs sind solche Unterschiede bei Familieneinkäufen gelegentlich ein Thema, wenngleich Zoll- und Reisefreigrenzen zu beachten sind.

Was bedeutet die Halbierung für Bürgerinnen und Bürger konkret?

Wichtig ist die ökonomische Mechanik: Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettopreis aufgeschlagen. Wenn etwa ein Lebensmittel netto 1,00 Euro kostet, liegt der Bruttopreis bei einem Steuersatz von 10 Prozent bei 1,10 Euro. Wird der Satz auf 5 Prozent halbiert, sinkt der Bruttopreis auf 1,05 Euro. Das entspricht einer Senkung des Kassenpreises um 4,55 Prozent. Dieser scheinbar geringe Prozentsatz kann in der Summe eines Wocheneinkaufs spürbar sein, vor allem für Familien, Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher oder Menschen mit geringem Einkommen.

Beispielrechnung 1: Wer pro Woche 100 Euro für betroffene Grundnahrungsmittel ausgibt, zahlt bei vollständiger Preisweitergabe künftig rund 95,45 Euro. Auf ein Jahr gerechnet entspräche das einer potenziellen Entlastung von etwa 236 Euro. Beispielrechnung 2: Bei 50 Euro Wocheneinkauf ergibt sich eine Entlastung von rund 118 Euro jährlich. Diese Beispiele dienen der Veranschaulichung und hängen von individuellem Einkaufsverhalten, den tatsächlichen Nettopreisen sowie der Weitergabe der Steuersenkung ab.

Für Studierende, Pensionistinnen und Pensionisten oder Familien mit mehreren Kindern kann die Maßnahme gerade in Kombination mit anderen Entlastungen – etwa bei Energie oder Wohnen – die monatliche Budgetplanung stabilisieren. Laut SPÖ-Kommunikation summieren sich verschiedene preisdämpfende Maßnahmen auf 1,4 Milliarden Euro Entlastung für Österreich insgesamt; als Beispiele werden 100 Euro Ersparnis beim Einkauf, 200 Euro beim Strom und 300 Euro durch Mietpreisbremsen pro Jahr genannt. Diese Zahlen stammen aus der politischen Kommunikation und dienen als Orientierung, wie sich mehrere Bausteine addieren können. Sie ersetzen keine individuelle Haushaltsrechnung.

Zahlen und Fakten: Was sich aus den Angaben ableiten lässt

Aus der Perspektive der Kassa wirkt die Halbierung eines ermäßigten Steuersatzes wie ein Preisabschlag im unteren einstelligen Prozentbereich. Der exakte Effekt hängt davon ab, welche Produkte genau im Warenkorb liegen und wie groß ihr Anteil am jeweiligen Einkauf ist. Je höher der Anteil begünstigter Artikel im Einkaufskorb eines Haushalts, desto deutlicher der wahrnehmbare Effekt. Märkte mit starkem Wettbewerb tendieren eher zur vollständigen Weitergabe, während knappe Versorgungslagen oder steigende Einkaufspreise beim Handel die Weitergabe dämpfen können. Transparenz über Einstandspreise, Margen und Aktionspolitik ist daher für eine unabhängige Kontrolle wesentlich.

Ein Vorteil der steuerlichen Entlastung ist, dass sie systematisch breit greift und ohne zusätzlichen Antrag wirkt: Niemand muss Formulare ausfüllen, die Entlastung passiert an der Kassa. Ein Nachteil ist, dass auch höhere Einkommen relativ zum Einkauf profitieren, weil die Entlastung nicht nach Bedürftigkeit gestaffelt ist. Das ist bei indirekten Steuern grundsätzlich so und wird in Budgetdebatten regelmäßig abgewogen. Die angekündigte Gegenfinanzierung soll das Budget im Gleichgewicht halten; Details werden in den erläuternden Bemerkungen und im parlamentarischen Prozess sichtbar werden.

Umsetzung, Kontrolle und rechtlicher Rahmen

Die Regierung betont, dass die Behörden auf die Weitergabe der Senkung achten sollen. Hier kommen mehrere Ebenen zusammen: das Preisrecht, die Marktaufsicht und gegebenenfalls die Wettbewerbskontrolle. Die Preiskommission kann Entwicklungen beleuchten und Empfehlungen abgeben; in Sondersituationen können auf Basis geltender Gesetze zusätzliche Transparenzpflichten eingefordert oder Missstände sanktioniert werden. Rechtssicherheit erhalten Unternehmen und Konsumentinnen sowie Konsumenten durch die Kundmachung im Bundesgesetzblatt, wo Wortlaut, Beginn und Umfang der Regelung festgelegt werden. Generelle Rechtsinformation: Bundesgesetzblatt im RIS.

Für die Praxis im Handel sind saubere IT-Umstellungen an den Kassensystemen, klare Produktzuordnungen und rechtzeitige Schulungen entscheidend. Fehlerhafte Zuordnungen können zu falschen Steuersätzen führen, was finanzielle und rechtliche Folgen haben kann. Erfahrung aus früheren Änderungen zeigt, dass Handelsketten solche Anpassungen meist zügig schaffen, sofern der Gesetzestext präzise formuliert ist und Übergangsfristen realistisch sind.

Der weitere Prozess: Nach dem Ministerratsbeschluss folgt üblicherweise die Einbringung eines Gesetzes- oder Verordnungsentwurfs in den Nationalrat. Im Rahmen der Ausschüsse können Expertinnen und Experten angehört werden, Änderungsanträge sind möglich. Abschließend stimmen Nationalrat und gegebenenfalls Bundesrat ab. Erst mit der Kundmachung wird die Senkung wirksam. Informationen zum Verfahren: parlament.gv.at.

Blick auf Deutschland und die Schweiz: Lehren für die Umsetzung

Der Vergleich zeigt: Reduzierte Mehrwertsteuersätze sind ein verbreitetes Instrument, um Grundnahrungsmittel leistbarer zu halten. In Deutschland beträgt der Satz für viele Lebensmittel 7 Prozent, in der Schweiz 2,6 Prozent. Die Erfahrung beider Länder legt nahe, dass breit angelegte Senkungen für Konsumentinnen und Konsumenten grundsätzlich spürbar sind, die tatsächliche Höhe aber von Wettbewerb und Kostenentwicklung abhängt. Ein transparentes Monitoring – etwa über Preiserhebungen und Marktberichte – ist entscheidend, um Effekte sichtbar zu machen und Vertrauen zu schaffen.

Auswirkungen für unterschiedliche Haushalte und Regionen

Haushalte mit niedrigem Einkommen geben prozentual mehr ihres Budgets für Lebensmittel aus. Für sie kann ein Preisrückgang bei Basisprodukten überdurchschnittlich wichtig sein. In ländlichen Regionen, wo die Auswahl kleiner und die Wege länger sind, wirken kleine Preisabschläge besonders dort, wo frische Lebensmittel regelmäßig gekauft werden. In Städten kann die größere Dichte an Anbietern den Wettbewerb fördern; dort kann die Maßnahme durch häufigere Aktionen zusätzlich sichtbar werden. Beispiele wie Familienhaushalte mit zwei Kindern, Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher oder Seniorinnen und Senioren zeigen, dass der Einkaufrhythmus, die Produktpräferenzen und die Haushaltsgröße den Entlastungseffekt prägen.

Zukunftsperspektive: Was ist realistisch zu erwarten?

Für die kommenden Monate ist ein mehrstufiger Prozess wahrscheinlich. Zuerst wird der Gesetzestext präzisiert und parlamentarisch behandelt. Parallel bereiten Handel und Hersteller ihre Systeme und Kalkulationen vor. Kurz nach Inkrafttreten sind Preisschilder und Kassa-Logik anzupassen. Ein realistisches Szenario ist, dass ein Großteil der Senkung an den Kassenpreisen sichtbar wird, zugleich aber einzelne Warengruppen durch andere Faktoren beeinflusst werden: Ernteerträge, internationale Transportkosten, Wechselkurse oder Aktionsstrategien. Deshalb wird ein begleitendes Monitoring sinnvoll sein, das im Abstand von einigen Wochen und Monaten prüft, wie hoch die tatsächliche Weitergabe liegt.

Aus Konsumentensicht ist entscheidend, dass die Maßnahme einfach, nachvollziehbar und überprüfbar bleibt. Preisbeobachtungen, Stichproben und transparente Berichte schaffen Vertrauen. Falls die Weitergabe lückenhaft ist, können Behörden im Rahmen des geltenden Rechts einschreiten, etwa indem sie unlautere Praktiken adressieren. Politisch dürfte die Diskussion über weitere Entlastungen – etwa bei Treibstoffpreisen, wie im SPÖ-Statement erwähnt – anhalten. Damit verknüpft sind Fragen der Budgetstabilität und der gezielten Unterstützung für besonders belastete Gruppen. Eine ehrliche Evaluierung nach sechs bis zwölf Monaten kann zeigen, ob die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel das gewünschte Ziel erreicht hat.

Quellen und weiterführende Informationen

Fazit: Entlastung mit klaren Spielregeln und genauer Beobachtung

Die politisch kommunizierte Halbierung der Mehrwertsteuer auf einen klar umrissenen Warenkorb an Grundnahrungsmitteln setzt ein starkes Signal für leistbare Lebensmittel. Sie kann, bei vollständiger Weitergabe, den Kassenpreis um rund 4,55 Prozent senken und damit Haushalte in ganz Österreich entlasten. Entscheidend wird sein, dass der Gesetzestext den Warenkorb präzise definiert, dass Handel und Hersteller die Senkung rasch und korrekt einpreisen und dass Behörden die Entwicklung transparent begleiten. Der Blick in Nachbarländer zeigt: Reduzierte Sätze sind ein bewährtes Instrument, ihre Wirkung entfaltet sich aber im Zusammenspiel mit Wettbewerb und Kostenlagen. Für Bürgerinnen und Bürger gilt: Preise beobachten, Kassabons prüfen und bei Unklarheiten nachfragen. Für die Politik gilt: Wirksamkeit evaluieren, Gegenfinanzierung nachvollziehbar machen und bei Bedarf nachschärfen. Weiterführende Informationen finden Sie über die angeführten Links; wir berichten, sobald der parlamentarische Prozess die nächsten Schritte setzt und der verbindliche Gesetzestext vorliegt.