Finanzmarktsammelgesetz stärkt Aufsicht und Green Bonds

Redaktion

Am 21. Jänner 2026 hat Österreichs Nationalrat einen weitreichenden Schritt gesetzt, der den Finanzplatz nachhaltig prägen dürfte. Das Finanzmarktsammelgesetz erhielt die Mehrheit, trotz kontroverser Debatten über Bürokratie, Kapitalmarktstärkung und den richtigen Rahmen für Wohnbaukredite. Für Bürgerinnen und Bürger sollen mehr Transparenz, stabilere Regeln und bessere digitale Zahlungsdienste spürbar werden. Für Banken und Versicherungen steigen zugleich die Anforderungen, ebenso die finanzielle Beteiligung an der Aufsicht. Hinter den Paragrafen stehen europäische Vorgaben, ein stärkerer Fokus auf grüne Anleihen und die klare Aufgabe an die Finanzmarktaufsicht, Missbrauch zu verhindern und Marktstabilität zu sichern. Wien richtet den Blick auf Brüssel und zugleich auf den heimischen Alltag: von Echtzeitüberweisungen in Euro bis zur Frage, wie künftige Kreditvergaben verantwortungsvoll, aber zugänglich bleiben. Der Beschluss ist formal, die Umsetzung wird konkret – und die Details entscheiden, wie viel bei Konsumentinnen und Konsumenten wirklich ankommt.

Finanzmarktsammelgesetz: Was kommt jetzt für Österreich?

Das Finanzmarktsammelgesetz setzt zahlreiche europäische Vorgaben um und verändert in Summe 22 bestehende Materiengesetze, ergänzt durch ein neues Gesetz. Im Zentrum stehen ein EU-weit abgestimmter Standard für grüne Anleihen zur Eindämmung von Greenwashing, der European Single Access Point (ESAP) als gemeinsames Zugangsportal zu Unternehmensdaten, Anpassungen bei den Kreditvergabekapazitäten im Sinne von Basel III sowie verbrauchernahe Verbesserungen wie Echtzeitüberweisungen in Euro zu den gleichen Konditionen wie reguläre SEPA-Zahlungen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird dabei als zuständige Behörde mit erweiterten Aufsichts-, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen betraut. Politisch brisant: Die Finanzierung der Aufsicht wird durch höhere Kostenobergrenzen für Banken und Versicherungen abgesichert, flankiert von Evaluierungen und Hinweisen auf die Auswirkungen der Regulierung auf die Realwirtschaft.

Kontrovers blieb die KIM-Verordnung, die von 2022 bis Juni 2025 die Vergabe von Wohnbaukrediten strukturierte und aktuell als Empfehlung fortwirkt. Anträge der Opposition zur dauerhaften Abschaffung (FPÖ) beziehungsweise gesetzlichen Implementierung (Grüne) erhielten keine Mehrheit. Der Konflikt bleibt damit politisch virulent – mit konkreten Folgen für junge Familien, Erstkäuferinnen und Erstkäufer sowie für die Bautätigkeit.

Fachbegriffe verständlich erklärt

Finanzmarktsammelgesetz: Das Finanzmarktsammelgesetz ist eine umfangreiche Sammelnovelle, die mehrere bestehende Gesetze gleichzeitig ändert und ergänzt. Solche Sammelgesetze bündeln unterschiedliche Fachmaterien in einem Beschluss, um EU-Vorgaben kohärent und fristgerecht umzusetzen, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Für Laien bedeutet das: Nicht ein einzelnes Spezialgesetz wird neu geschrieben, sondern viele bestehende Regeln werden an Stellen nachjustiert, wo sie zusammenwirken – etwa bei Aufsicht, Emissionen von Wertpapieren, Datenzugang und Zahlungsverkehr. Der Vorteil liegt in einer abgestimmten Gesamtarchitektur; die Herausforderung besteht darin, dass die Materie technisch und für Außenstehende schwer überschaubar ist.

Grüne Anleihen (Green Bonds): Grüne Anleihen sind Schuldverschreibungen, deren Emissionserlös zweckgebunden in ökologisch nachhaltige Projekte fließt, zum Beispiel in erneuerbare Energie, energieeffiziente Gebäude oder saubere Mobilität. Der EU-Standard für grüne Anleihen zielt darauf ab, klare Kriterien und Transparenzanforderungen festzulegen, damit Investorinnen und Investoren nachvollziehen können, wofür ihr Geld verwendet wird. So sollen Greenwashing-Risiken reduziert und vergleichbare Qualitätssiegel geschaffen werden. Für Privatanlegerinnen und Privatanleger ist entscheidend, dass Berichte und Prüfungen nachvollziehbar sind und die Zweckbindung tatsächlich eingehalten wird. Emittenten müssen Projektkataloge, Berichte und externe Prüfungen bereitstellen, wodurch Vertrauen und Marktbreite wachsen können.

Finanzmarktaufsicht (FMA): Die FMA ist Österreichs integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierfirmen und weitere Finanzdienstleister. Sie überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, prüft Geschäftsmodelle, kann Sanktionen verhängen und arbeitet eng mit europäischen Aufsichtsstellen zusammen. Laien können sich die FMA als Sicherheitsarchitektur vorstellen, die Regeln kontrolliert und Risiken eindämmt. Mehr Befugnisse bedeuten, dass die Behörde beispielsweise bei Verstößen rascher einschreiten, Informationszugänge nutzen und Transparenz durchsetzen kann. Damit steigt die Präventionswirkung gegenüber Missständen, allerdings erfordert das auch ausreichende Finanzierung und qualifiziertes Personal.

European Single Access Point (ESAP): ESAP ist ein EU-weites Portal, das den Zugang zu ausgewählten finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmensinformationen erleichtert. Statt Daten aus vielen nationalen Quellen zusammensuchen zu müssen, sollen Anlegerinnen und Anleger, Journalistinnen und Journalisten, Forscherinnen und Forscher sowie Unternehmen zentral Informationen finden. Dazu zählen etwa Nachhaltigkeitsberichte, Finanzberichte oder Kapitalmarktinformationen. Für den heimischen Kapitalmarkt ist ESAP ein Effizienzschub: Recherchen werden schneller, Vergleichbarkeit wächst und kleinere Unternehmen erhalten theoretisch mehr Sichtbarkeit. Gleichzeitig müssen Datenschnittstellen, Qualitätsstandards und Formate harmonisiert werden, damit der Nutzen tatsächlich ankommt.

Basel III: Basel III ist ein internationaler Regulierungsrahmen für Banken, entwickelt vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Er legt unter anderem Anforderungen an Eigenkapital, Liquidität und Verschuldungsquote fest, damit Institute Krisen besser verkraften. Für Nicht-Fachleute: Eigenkapital fungiert als Puffer gegen Verluste, Liquiditätsvorgaben sorgen für ausreichende Zahlungsfähigkeit auch in Stressphasen. Anpassungen im Sinne von Basel III, wie sie im Finanzmarktsammelgesetz berührt werden, zielen auf Stabilität und Kreditvergabefähigkeit. Das bedeutet: Banken sollen ausreichend robust sein, zugleich aber weiterhin Kredite an Haushalte und Unternehmen vergeben können – ein Balanceakt zwischen Sicherheit und Wirtschaftsdynamik.

SEPA-Echtzeitüberweisungen: SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsraum. Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) sind Transaktionen, die innerhalb von Sekunden rund um die Uhr verarbeitet werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen heißt das: Geld trifft sofort ein, auch abends, am Wochenende oder an Feiertagen. Das Finanzmarktsammelgesetz sieht vor, dass Institute Echtzeitüberweisungen in Euro zu den gleichen Konditionen anbieten wie herkömmliche SEPA-Zahlungen. Praktisch bedeutet das mehr Tempo, Planbarkeit und weniger Gebührenunterschiede. Im Hintergrund stehen technische und organisatorische Anforderungen an Banken, etwa bei Betrugsprävention und Systemstabilität.

KIM-Verordnung: Die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) regelte in Österreich von 2022 bis Juni 2025 die Vergabe von Wohnbaukrediten. Kernpunkte waren ein Eigenmittelanteil von mindestens 20 Prozent, eine Begrenzung der Kreditrate auf maximal 40 Prozent des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens und eine maximale Laufzeit von 35 Jahren. Ziel war, Ausfallrisiken zu reduzieren und Überschuldung zu vermeiden. Befürworterinnen und Befürworter sehen darin Verbraucherschutz und Finanzstabilität; Kritikerinnen und Kritiker argumentieren, der Eigenheimzugang wäre erschwert worden. Aktuell gilt die KIM in Form von Empfehlungen der FMA weiter, während politisch über Abschaffung oder gesetzliche Verankerung gestritten wird.

Historische Entwicklung: Von Finanzkrisen zu robusteren Märkten

Europäische Finanzmarktregulierung ist seit der globalen Finanzkrise 2008 schrittweise dichter und systematischer geworden. Damals zeigten sich Schwächen: zu wenig Eigenkapital, unzureichendes Risikomanagement und intransparentes Schattenbankwesen. Mit Basel III wurde ein internationaler Grundstein gelegt, den Europa und seine Mitgliedstaaten in ihre Rechtsordnungen übersetzen. Gleichzeitig wächst seit Jahren der Nachhaltigkeitsfokus. Der Markt für grüne Anleihen hat international stark zugenommen, doch ohne einheitliche Regeln drohen Etikettenschwindel und mangelnde Vergleichbarkeit. Die EU reagierte mit Taxonomie, Offenlegungspflichten und nun mit einem Standard für EU Green Bonds, der die Mittelverwendung transparent und überprüfbar machen soll.

Österreich hat als kleines, offenes Volkswirtschafts- und Finanzsystem besonderes Interesse an stabilen europäischen Rahmenbedingungen. Die FMA agiert in diesem Gefüge als Bindeglied zwischen europäischer Regulierung und nationaler Aufsichtspraxis. Die KIM-Verordnung entstand vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise und zunehmender Kreditvolumina: Ziel war, Haushalte vor Überlastung zu schützen und systemische Risiken zu dämpfen. Dass sie 2025 ausgelaufen ist und als Empfehlung fortbesteht, markiert einen Zwischenschritt, der politisch neu austariert werden dürfte. Parallel treiben Digitalisierung und Zahlungsverkehrsinnovationen – wie SEPA-Echtzeitüberweisungen – Erwartungen von Konsumentinnen und Konsumenten an Geschwindigkeit und Kostenfairness nach oben.

Vergleiche: Österreich, deutsche Nachbarn und die Schweiz

Im EU-Kontext bewegt sich Österreich weitgehend synchron mit Deutschland: Aufsichtsstrukturen (FMA vs. BaFin), EU-Rechtsumsetzung und der Fokus auf Kapitalmarktunion weisen Parallelen auf. Bei grünen Anleihen stützen sich beide Märkte auf die EU-Taxonomie und den EU-Standard, wodurch Investitionen grenzüberschreitend vergleichbarer werden. Der ESAP-Aufbau betrifft Unternehmen in beiden Ländern, besonders Mittelständler, die künftig ihre Daten standardisiert europaweit auffindbar machen. Unterschiede liegen in Details wie nationalen Gebührenstrukturen und Ressourcen der Aufsichtsbehörden, weniger in der grundsätzlichen Stoßrichtung.

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, verfügt aber mit FINMA und dem SIC-Zahlungssystem über eigenständige, stark vernetzte Strukturen. Nachhaltige Finanzierungen sind auch dort im Aufwind, Standards orientieren sich oft an internationalen Best Practices. Beim Zahlungsverkehr setzt die Schweiz auf eigene Instant-Lösungen, während österreichische Institute den SEPA-Rahmen nutzen. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet das: Regulierung in Österreich und Deutschland folgt EU-Logiken; in der Schweiz dominieren nationale Standards mit internationaler Anschlussfähigkeit. Immobilienkredite werden in allen drei Ländern vorsichtig reguliert, die Instrumente variieren jedoch – von Quoten über Stresstests bis zu institutsspezifischen Auflagen.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?

Für Bankkundinnen und Bankkunden ist die wichtigste Neuerung im Alltag die Gleichstellung der Konditionen von Echtzeitüberweisungen mit regulären SEPA-Überweisungen. Wenn die Infrastruktur steht, werden schnelle Zahlungen erschwinglicher und verbreiteter. Wer online einkauft, Rechnungen kurzfristig bezahlt oder zwischen Konten transferiert, profitiert von Zeitgewinn und Planbarkeit. Unternehmen können Liquiditätsflüsse genauer steuern, Mahnläufe verkürzen und Kundenzahlungen punktgenau abwickeln. Gleichzeitig müssen Banken Betrugserkennung und Sicherheit in Echtzeit gewährleisten – ein Plus an Leistung, das intern Investitionen erfordert.

Für Sparerinnen und Sparer, die in Fonds oder Anleihen investieren, steigt die Verlässlichkeit von grünen Anleihen. Einheitliche Offenlegungspflichten machen klarer, wofür Gelder verwendet werden und wie Projekte geprüft werden. Das kann helfen, Portfolios nachhaltiger zu gestalten, ohne auf Augenmaß zu verzichten. Wer erstmals Wertpapierdepots nutzt, profitiert zudem vom ESAP, der Informationen bündeln wird: Unternehmensberichte, Nachhaltigkeitsdaten und regulatorische Dokumente werden leichter auffindbar. Das senkt Recherchekosten und erleichtert Vergleiche, auch für Journalistinnen und Journalisten oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Beim Thema Wohnbaukredite bleibt die Rechtslage vorerst im Schwebezustand zwischen Empfehlung und etwaigen neuen Vorgaben. Für Erstkäuferinnen und Erstkäufer bleibt damit wichtig, Eigenmittel, Haushaltsbudget und Laufzeiten konservativ zu planen. Die politische Debatte dreht sich um die Balance: Wie schützt man Haushalte vor Überschuldung, ohne den Zugang zu Eigentum unnötig zu erschweren? Konkrete Kennzahlen aus der ausgelaufenen KIM – 20 Prozent Eigenmittel, 40 Prozent Ratenobergrenze, 35 Jahre Laufzeit – dienen vielen als Orientierung, auch wenn sie aktuell nicht als zwingendes Gesetz normiert sind. Banken berücksichtigen diese Benchmarks in der Risikoanalyse weiterhin, weil sie in der Praxis bewährt sind.

Zahlen und Fakten im Überblick

Die Sammelnovelle umfasst 22 Gesetzesänderungen plus ein neues Gesetz. Das zeigt die Breite der Materie: vom Wertpapierbereich über Datenzugang bis Zahlungsverkehr. Für den Markt der grünen Anleihen ist die Einführung eines EU-Standards zentral. Er soll Greenwashing erschweren und Investitionen lenken. Weil ein einheitliches Etikett Vertrauen schafft, kann das Emissionen erleichtern – allerdings nur, wenn Emittenten die Dokumentations- und Prüfpflichten ernsthaft erfüllen und Aufsichten konsequent überprüfen.

  • 22 Gesetzesnovellen plus ein neues Gesetz: gebündelte Umsetzung europäischer Vorgaben.
  • FMA mit erweiterten Befugnissen: Aufsicht, Ermittlungen, Sanktionen, inklusive Blick auf die Realwirtschaft.
  • ESAP: zentrale Schnittstelle für Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen in der EU.
  • Basel-III-nahe Anpassungen: Stabilität und Kreditvergabekapazität ausbalancieren.
  • Echtzeitüberweisungen: gleiche Konditionen wie SEPA-Standardüberweisungen vorgesehen.
  • KIM-Parameter (historisch): 20 Prozent Eigenmittel, 40 Prozent Ratenlimit, 35 Jahre Maximal-Laufzeit.

Politisch wurden zusätzlich zwei Punkte festgehalten: Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu FMA-Verordnungen sollen künftig neben der Finanzmarktstabilität auch negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft beleuchten. Zudem wurde festgeschrieben, dass die FMA in Begründungen ihrer Verordnungen die Realwirtschaftsfolgen explizit adressiert. Diese Transparenzschleife kann helfen, Regulierungskosten und volkswirtschaftliche Effekte besser zu balancieren.

Stimmen aus dem Parlament (Quelle)

Die Debatte zeigte Konturen: Aus Sicht der FPÖ führt die Sammelnovelle zu mehr Bürokratie; die Fraktion nannte zusätzliche Berichtspflichten und erweiterte Behördenzugriffe als Beispiele. SPÖ-Redner betonten die Leistungsfähigkeit der FMA und hoben Stabilität und Transparenz hervor. Die Grünen kritisierten insbesondere die Erhöhung des Kostendeckels für Banken bei der Aufsicht und sahen eine Beschränkung der Unabhängigkeit des Finanzmarktstabilitätsgremiums. Die ÖVP verwies auf die gestiegene Eigenkapitaldecke der heimischen Banken und die Bedeutung eines einheitlichen europäischen Kapitalmarkts. NEOS unterstrichen, dass Regulierung kein Selbstzweck sei, und verwiesen auf eine umfassende Evaluierung zur FMA-Finanzierung im Jahr 2027. Finanzminister Markus Marterbauer sah in der Novelle einen wichtigen Schritt, um Finanzkrisen zu vermeiden und eine stabile gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu sichern.

Bei Wohnbaukrediten blieb die FPÖ bei der Forderung nach dauerhafter Abschaffung der KIM-Regeln, um Zugang zu Eigentum zu erleichtern. Die Grünen traten für eine gesetzliche Implementierung als dauerhafte Schutzmaßnahme ein und verwiesen auf frühere zu lockere Kreditvergaben. ÖVP und NEOS betonten, dass Anreize für leistbaren Wohnraum mit Risikoaufbau nicht verwechselt werden dürften; die SPÖ sah die KIM bei Einführung als richtig, befürwortete aber ihr Außerkrafttreten.

Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Volltext und Debattenhinweise unter ots.at sowie Livestreams und Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments.

Einordnung für den Kapitalmarkt und den Wirtschaftsstandort

Für den Kapitalmarkt bedeutet das Finanzmarktsammelgesetz eine Stärkung von Transparenz und Aufsicht. Einheitliche Green-Bond-Standards können institutionelles Kapital mobilisieren, das verlässliche Nachhaltigkeitsprofile sucht. ESAP reduziert Informationsasymmetrien, was für mittelständische Emittenten Chancen eröffnet. Für den Wirtschaftsstandort Österreich ist die Mischung aus Stabilitätsregeln (Basel III), digitalem Zahlungsverkehr (SEPA-Echtzeitüberweisungen) und klaren Aufsichtsbefugnissen (FMA) ein Signal: Der Finanzplatz soll robust, innovativ und wettbewerbsfähig sein. Zugleich bleibt die politische Aufgabe, Aufsichtsfinanzierung, Bürokratiekosten und Marktzugang so auszubalancieren, dass Kredit- und Kapitalmärkte nicht gehemmt werden.

Zukunftsperspektive: Was ist in den nächsten 12 bis 24 Monaten zu erwarten?

Praktisch beginnt nun die Phase der Umsetzung. Institute werden ihre Systeme für Echtzeitüberweisungen so ausrichten, dass Preisparität mit Standard-SEPA greift. Das erfordert Anpassungen in IT, Betrugsprävention und Kundenkommunikation. Emittentinnen und Emittenten grüner Anleihen werden Berichtsprozesse schärfen, externe Prüfungen einplanen und Projektportfolios an EU-Kriterien ausrichten. Die FMA muss Prozesse und Personal auf die erweiterten Befugnisse zuschneiden und dabei ihre europaweite Vernetzung nutzen. Für ESAP stehen technische Anbindungen und Qualitätsstandards im Vordergrund; Unternehmen werden klären, welche Datensätze künftig zentral abrufbar sein müssen und in welchen Formaten.

Politisch dürfte die Debatte zur KIM-Verordnung anhalten. In Phasen niedriger Zinsen und steigender Bautätigkeit neigt die Diskussion zu Lockerungen, in Zins- oder Preisauftrieb zu Verschärfungen. Vor diesem Hintergrund ist die verankerte Pflicht, Realwirtschaftsfolgen in Gutachten und Verordnungsbegründungen zu reflektieren, bedeutsam: Sie schafft eine systematische Abwägung zwischen Stabilität und Zugang. Die für 2027 vorgesehene Evaluierung zur FMA-Finanzierung kann außerdem helfen, die Kostentragfähigkeit des Sektors transparent zu vermessen und dort nachzujustieren, wo Marktentwicklung oder digitale Transformation neue Antworten verlangen.

Service und weiterführende Informationen

Fazit

Das Finanzmarktsammelgesetz ist mehr als eine technische Sammelnovelle. Es verbindet europäische Standards mit heimischen Bedürfnissen und legt einen Fokus auf Transparenz, Aufsicht und digitale Effizienz. Für Bürgerinnen und Bürger zählen konkrete Effekte: schnellere Zahlungen, verständlichere Informationen und ein verlässlicherer Rahmen für nachhaltige Geldanlagen. Für Institute bedeuten die Regeln Investitionen, Berichtsaufwand und klare Aufsichtslinien – mit der Chance, Vertrauen im Markt zu vertiefen. Bei Wohnbaukrediten bleibt die Politik am Zug, um verantwortungsvolle Vergabe und Zugang zu Eigentum klug zu balancieren. Wer das Thema vertiefen möchte, findet die zentralen Dokumente im Parlamentsportal und in den verlinkten EU-Quellen. Schreiben Sie uns, welche Fragen zu Echtzeitüberweisungen, grünen Anleihen oder Kreditregeln wir als Nächstes aufgreifen sollen – wir bleiben für Österreichs Leserinnen und Leser am Ball.