Justizministerin Anna Sporrer begrüßt Schulterschluss gegen Parkplatzabzocke

Wien (OTS) – Seit 1.1.2026 gelten neue gesetzliche Bestimmungen in
Bezug auf
missbräuchliche KFZ-Besitzstörungsklagen. Ziel der Reform ist es,
rechtlich für Klarheit zu sorgen und damit systematischen
Einschüchterungsklagen gegen Autofahrer:innen einen wirksamen Riegel
vorzuschieben. Dies geschah auch auf Anregung und im engen fachlichen
Austausch mit Konsumentenschützer:innen und Automobilklubs, die heute
in einem gemeinsamen Schulterschluss von ÖAMTC, ARBÖ, VKI, AK, WKO
und Rechtsanwaltskammer eine breite Informationsoffensive über die
Neuregelungen starten.

Justizministerin Anna Sporrer: „Nur wer sein Recht kennt, kann es
auch wahrnehmen. Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern von
ÖAMTC, ARBÖ, VKI, AK, WKO und Rechtsanwaltskammer deshalb heute
ausdrücklich für den Start dieser breiten Informationsoffensive,
nachdem sie uns auch schon beim Zustandekommen der Reform umfassend
unterstützt haben. Wenn alle zusammenhelfen, profitieren
schlussendlich die PKW-Lenker:innen. Bisher bezahlten Betroffene oft
aus Angst vor einem langwierigen und kostspieligen Prozess – wir
haben dieser Parkplatzabzocke jetzt endlich die profitable Grundlage
entzogen. Je mehr Menschen in der Zukunft genau über ihre Rechte
Bescheid wissen, desto weniger Erfolg werden die
Einschüchterungsversuche haben. Wir begrenzen die Kosten und schaffen
endlich Rechtssicherheit. Damit stärken wir das Vertrauen der
Bevölkerung in unseren Rechtsstaat.“

Im Mittelpunkt der Reform steht eine Neuregelung, die einerseits
das schützenswerte Besitzrecht wahrt und andererseits Bürgerinnen und
Bürgern einen erleichterten Zugang zur gerichtlichen Klärung
ermöglicht – mit dem Ziel, missbräuchliche KFZ-Besitzstörungsklagen
als Geschäftsmodell wirksam einzudämmen. Durch die Einführung einer
Sonderbemessungsgrundlage wird der Anwaltstarif auf rund 100 Euro
gesenkt. Außerdem halbieren wir die Gerichtsgebühren auf 70 EUR in
jenen Fällen, in denen die Klage in der ersten Verhandlung (
Tagsatzung) durch Anerkenntnis oder Versäumung (bspw. durch
Nichterscheinen des Beklagten) endet, bzw. 35 EUR im Fall der
Zurückziehung der Klage vor Zustellung an den Beklagten. Künftig soll
bei KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten der Instanzenzug bis zum
Obersten Gerichtshof ermöglicht werden. Dies war bisher dezidiert
ausgeschlossen. Das sorgt für eine notwendige Vereinheitlichung der
Rechtsprechung.

ÖAMTC, ARBÖ, VKI, AK, WKO und Rechtsanwaltskammer starten heute
eine gemeinsame Informationsoffensive zum neuen Gesetz; Sie bieten
Beratung und unterstützen im individuellen Fall u.a. unter
wien.arbeiterkammer.at/parkplatzabzocke und www.oeamtc.at/recht .