„Inflation senken, Aufschwung ermöglichen“

Wien (OTS) – Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl ,
Konsumentenschutzstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und der
Staatssekretär für Entbürokratisierung Sepp Schellhorn zogen im
Rahmen der heutigen Pressekonferenz eine positive Zwischenbilanz der
Regierungsarbeit zur Inflationsbekämpfung und der Maßnahmen für den
wirtschaftlichen Aufschwung in Österreich.

Die Maßnahmen gegen die Teuerung sind vielfältig und reichen von
einem Gesetz gegen Shrinkflation (Anti-Mogelpackungsgesetz) über ein
Mietpaket für leistbares Wohnen bis hin zu einer umfassenden Reform
des heimischen Strommarkts mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (
EIWG). Zudem wird ab 1. Juli 2026 die Umsatzsteuer auf ausgewählte
Grundnahrungsmittel auf unter fünf Prozent halbiert.

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl: „Die vorliegenden
Parameter stimmen zuversichtlich, dass die Trendwende in Österreich
eingeleitet wurde. Nachdem der Preisdruck in den letzten Monaten die
Haushalte belastet und auch die Wirtschaft unter Druck gesetzt hat,
bringen wir seitens der Bundesregierung weitere gezielte Maßnahmen
auf den Weg. So werden die im Energiebereich beschlossenen
Entlastungsmaßnahmen in den kommenden Monaten ihre Wirkung zeigen.
Auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte
Grundnahrungsmittel leistet hierzu einen Beitrag. Gleichzeitig
bleiben wir bei der Konsolidierung des Staatshaushalts konsequent auf
Kurs.“

„ Seit Beginn dieser Bundesregierung kämpfen wir Schritt für
Schritt für mehr Transparenz und Fairness im Lebensmittelhandel – im
Regal genauso wie entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir gehen
gegen falsche Rabatte, intransparente Preise und Mogelpackungen vor.
Unser Grundsatz ist klar: Wer trickst, verliert. Und wer fair
wirtschaftet, kann sich auf einen starken Staat verlassen “, so
Staatssekretärin für Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig.

Staatssekretär für Entbürokratisierung Sepp Schellhorn betonte,
dass nachhaltiger Aufschwung und wirksame Inflationsbekämpfung nur
durch den Abbau bürokratischer Hürden, der Verkürzung überlanger
Verfahren und mehr Wettbewerb gelingen könne: „Genau hier setze ich
an. Diese Hürden bereiten wir, durch Beiträge zu Budget und
Stabilitätspakt, als Treiber in Fördertaskforce und
Reformpartnerschaft, als Vorkämpfer für Industrie und
Entbürokratisierung. Inhaltlich folgt 2026 ein zweites großen
Entbürokratisierungspaket, ein Follow-Up-Prozess für die vielen
Einreichungen über unser SEDA Service Formular und unser erster
Entbürokratisierungsbericht, der zeigen wird, welche Blockaden wir
lösen müssen, um den Teufelskreis aus Inflation und Stagnation zu
zerschlagen.“

Die Maßnahmen im Überblick:

Energiepreise als Inflationstreiber wirksam begrenzt

Energiepreise waren in den vergangenen Jahren einer der
Haupttreiber der Inflation. Umso bedeutender ist es gewesen, hier
entschlossen zu handeln. Bereits im Dezember wurde ein umfassendes
Energiepaket im Nationalrat beschlossen, das nun Wirkung entfaltet:

Senkung der Elektrizitätsabgabe auf 0,1 Cent für Haushalte.

Halbierung der Elektrizitätsabgabe für Unternehmen.

Mehr Transparenz und verpflichtende Weitergabe sinkender
Energiepreise.

Entlastungen bei Abgaben und Netzkosten.

Transparenz im Lebensmittelsektor

Im Dezember 2025 lag die Inflation bei Lebensmitteln in
Österreich bei +4,1 % – deutlich höher als in Deutschland (+0,8 %)
oder Frankreich (+1,7 %). Damit bleibt der Lebensmittelsektor einer
der zentralen Preistreiber. Die Bundesregierung hat daher seit Sommer
2025 eine Reihe gezielter Maßnahmen umgesetzt, um für mehr
Transparenz, Fairness und Kontrolle zu sorgen. Ein erster Schritt
waren die Rabattklagen gegen alle großen Supermarktketten, um
irreführende Aktionen abzustellen. Im September wurde das Anti-
Mogelpackungsgesetz auf den Weg gebracht: Ab April 2026 gilt eine
Kennzeichnungspflicht für Shrinkflation, bei Verstößen drohen Strafen
bis zu 15.000 Euro. Zudem wurde mit der zentralen
Preistransparenzdatenbank ein laufendes Monitoring entlang der
gesamten Wertschöpfungskette beschlossen.

Der heute präsentierte Preisradar der Statistik Austria macht
erstmals 100 Produkte vom Feld bis ins Regal vergleichbar – ein
wichtiger Schritt hin zu einem faktenbasierten Überblick über
Preisaufschläge.

Im Jänner hat die Bundesregierung außerdem beschlossen, die
Strafen bei Preis- und Rabatttricks nochmals zu verschärfen.
Gleichzeitig wird die Bundeswettbewerbsbehörde mit zusätzlichen
Befugnissen ausgestattet – etwa zur regelmäßigen Analyse von Ein- und
Verkaufspreisen.

Teuerung beim Wohnen: Kostenanstieg gezielt eingebremst

Ebenfalls im Dezember des Vorjahres wurde ein Mietpaket für
leistbares Wohnen beschlossen. Kernstück des Pakets ist die
Ausweitung der Mietpreisbremse auch auf bislang ungeregelte Mieten,
wobei ab 2026 eine gesetzliche Deckelung von Mietsteigerungen gilt.
Gleichzeitig wird die Mindestbefristung neuer Mietverträge von drei
auf fünf Jahre verlängert, um mehr Planungssicherheit für Mieterinnen
und Mieter zu schaffen. Für geregelte Mietverhältnisse bleiben zudem
klare Obergrenzen für Mietanpassungen festgelegt. Insgesamt werden
mit dem Mietpaket über 2,5 Millionen Menschen spürbar entlastet und
besser vor übermäßigen Mietsteigerungen geschützt.

Günstigerer Einkauf: Umsatzsteuer-Senkung ab Juli

Ab 1. Juli 2026 wird die Umsatzsteuer auf ausgewählte
Grundnahrungsmittel auf unter fünf Prozent halbiert. Das schafft
zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen eine nachhaltige Entlastung
für die österreichischen Haushalte. Die Senkung der Umsatzsteuer wird
durch eine Plastikabgabe für nicht recycelbares Plastik und eine
Paketabgabe für Drittstaatspakete gegenfinanziert werden.

Ausblick

Neben der Umsatzsteuer-Senkung auf ausgewählte
Grundnahrungsmittel liegt ein weiterer Schwerpunkt auf dem
konsequenten Vorgehen gegen ungerechtfertigte Preisaufschläge. Durch
den Ausbau der Preisdatenbank schafft die Bundesregierung mehr
Transparenz entlang der Wertschöpfungsketten und macht überhöhte
Aufschläge erstmals systematisch sichtbar. Dort, wo sich
Preisunterschiede sachlich nicht begründen lassen, behält sich die
Bundesregierung gezielte regulatorische Eingriffe ausdrücklich vor.
Gleichzeitig wird der sogenannte „Österreich-Aufschlag“ entschlossen
bekämpft, bei dem internationale Markenprodukte hierzulande teils
deutlich teurer angeboten werden als in vergleichbaren EU-Staaten.
Österreich setzt sich daher auch auf europäischer Ebene für faire
Liefer- und Wettbewerbsbedingungen ein, um Konsumentinnen und
Konsumenten nachhaltig zu entlasten.

Fotos : https://flic.kr/s/aHBqjCH4ec